[English]Mir ist gerade die Information von einem Blog-Leser zugegangen, der in seinem Administratorumfeld damit kämpft, dass bei einigen Microsoft 365-Konten seiner Benutzer sporadisch Kontakte gelöscht werden.

Microsoft 365 erweist sich immer mehr als kaum beherrschbare Dauerbaustelle, wo ständig irgendwelche Fehlfunktionen und Bugs die Nutzer nerven und Administratoren zur Verzweiflung bringen.

Eine Lesermeldung zu gelöschten Kontakten

Blog-Leser Christian M. ist in der IT eines Unternehmens tätig, wo auch Microsoft 365 in Verbindung mit Exchange Online eingesetzt wird. Und dort gibt es momentan wohl Probleme.

Der Leser beschreibt es so, dass “seit einigen Tagen bei einer Hand voll Microsoft M365-Konten plötzlich alle Kontakte gelöscht sind. Auf Seite der Endanwender sei kein Muster zu erkennen, gibt Christian an. Im Unternehmen werden Clients mit Windows und MacOS eingesetzt. Dabei kommen Exchange Online und Microsoft M365 Standard Business Lizenzen zum Einsatz.

Log zeigt komische Aktionen

Der Leser hat sich dann die Logs in Wazuh angesehen. Wazuh ist eine Open Source Sicherheitslösung, die beim Nutzer an die Microsoft 365 Audit Logs angebunden ist. In den Protokolleinträgen ist dem Leser dann aufgefallen, dass plötzlich Unmengen an “MovedToDeletedItems”-Aktionen bei einem Postfach aufgezeichnet wurden.

Für jeden Kontakt habe es dann einen einzelnen Eintrag gegeben, der belegt, dass dieser aus “\Kontakte” nach “\Gelöschte Elemente” verschoben wurde. Auf Nachfrage bei zugehörigen Anwender, ob alles ok sei, ergab lediglich, dass alle unter dem MS365-Konto gespeicherten Kontakte plötzlich verschwunden sind.

Ein anderer Nutzer meldete sich bei der IT und berichtete, dass er auf dem Smartphone keine Mails mehr via S/MIME verschlüsseln kann. Der Hintergrund ist wohl, dass in diesem Fall das Zertifikat wohl am Kontakt hängt.

Das “Gute” an dieser misslichen Situation sei, dass man die Kontakte eigenständig  aus dem Papierkorb wiederherstellen könne, merkt der Leser an. Hierzu muss man jedoch im OWA(* angemeldet sein und kann dort unter “People” im Papierkorb die Kontakte wiederfinden und wiederherstellen.

Ursache und Muster unklar

Christian schreibt, dass er keine wirkliche Ursache oder ein Muster erkennen könne, was für die gelöschten Kontakte verantwortlich ist. Was er noch festgestellt hat, ist, dass bisher nur Konten betroffen sind , die den folgenden Microsoft Servern (“OriginatingServer”) zugewiesen sind:

BEZP281MB3208 (15.20.4200.000)
BE0P281MB0099 (15.20.4200.000)
FR2P281MB2043 (15.20.4200.000)
FR2P281MB3246 (15.20.4200.000)

Alle (noch) nicht betroffenen Konten “hängen” auf anderen Servern. Der Blog-Leser vermutet, dass dies die Exchange-Online Backend Server sind, die je nach Lokation zugewiesen sind. Allerdings gibt der Leser an, dass sie in der IT noch nie explizit eine Lokation für die Tenants gewählt haben. Und erst recht wurden keine unterschiedlichen Lokationen für einzelne Nutzer zugewiesen.

Der Leser schreibt, dass er nicht weiß, ob dieser Effekt einem Backend-Job von Microsoft geschuldet ist, oder was das verursacht. Seine Hoffnung ist, dass das Schwarmwissen der Blog-Leserschaft vielleicht weiter hilft – mir selbst ist da aktuell nichts hinsichtlich dieses Problems untergekommen.

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Interessante Zahlen, die der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst mailbox.org aus Berlin in seinem jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht hat. Über 30 Prozent dieser Anfragen durch Behörden waren rechtswidrig.

Auskunftsanfragen in 2024 rückläufig

Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org sei im Jahr 2024 leicht zurückgegangen, stellt der Dienst fest. Von insgesamt 133 im Jahr 2023 ist die Zahl der Anfragen in 2024 auf 83 gesunken. Auch der Anteil der final als rechtswidrig abgelehnten Anfragen sei leicht zurückgegangen, und zwar von 33,8 Prozent (2023) auf 30,1 Prozent (2024), merkt der Dienst an.

Von den 83 Anfragen stammen 81 von Strafverfolgungsbehörden. 82 Anfragen wurden von deutschen Behörden und eine Anfrage von einer ausländischen Nicht-EU-Behörde gestellt. Bei 79 Anfragen handelte es sich um Bestandsdatenanfragen, bei drei um Postfachbeschlagnahmungen und eine dieser Anfragen drehte sich um eine Telekommunikationsüberwachung.

Der häufigste Ablehnungsgrund

Seit dem letzten Jahr habe sich sich seitens der Behörden nicht viel verbessert, konstatiert der Anbieter. Weiterhin ist der häufigste Ablehnungsgrund die Übertragung der Anfrage auf einem unverschlüsselten Kanal, zum Beispiel per Fax und per E-Mail im Klartext. Im Jahr 2024 gingen fast ein Viertel (24,1 Prozent) aller Auskunftsanfragen per Fax oder Klartext-E-Mail ein. Diese Anfragen wurden von mailbox.org konsequent abgelehnt.

Seit dem 1. Januar 2023 sind Ermittlungsbehörden verpflichtet, Anfragen über E-Mail-ESB-Verfahren gesicherte bzw. PGP-verschlüsselte Kanäle einzureichen. Auskunftsanfragen per Fax und E-Mail in Klartext sind nicht länger zulässig.

Wie mailbox.org mit Anfragen umgeht

mailbox.org hat einen standardisierten Prozess zur Bearbeitung und Beantwortung von Auskunftsersuchen der Behörden. Jede Anfrage, ob nach Bestandsdaten, Postfachbeschlagnahmungen oder Telekommunikationsüberwachung, wird vom Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwalt von mailbox.org geprüft, bewertet und entsprechend beantwortet oder abgewiesen. Nur bei rechtmäßiger und fehlerfreier Anfrage werden Daten von mailbox.org herausgegeben.

Welche Daten die Behörden abfragen

  • Bestandsdatenabfragen: u. a. Telefonnummer, Name und Anschrift des Inhabers, Angaben zum Vertrag und Tarifmerkmalen
  • Postfachbeschlagnahmungen: Beschlagnahmung sämtlicher im Postfach des Accounts befindlicher E-Mails
  • Verkehrsdatenabfragen: u. a. IP-Adressen, von denen Logins auf den Mailserver stattfinden oder von denen aus E-Mails verschickt wurden
  • Telekommunikationsüberwachung: Eine auf Dauer angelegte Überwachung aller empfangenen und gesendeten E-Mails und des gesamten Accounts

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Interessante Zahlen, die der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst mailbox.org aus Berlin in seinem jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht hat. Über 30 Prozent dieser Anfragen durch Behörden waren rechtswidrig. Auskunftsanfragen in 2024 rückläufig Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org sei im Jahr 2024 leicht zurückgegangen, stellt der Dienst fest. Von insgesamt 133 im Jahr 2023 ist


In den ZAR Reha-Kliniken ist gerade ein potentielles Datenleck bekannt geworden, welches die persönlichen Daten von 100.000enden Patienten gefährdet hat. Eine den Patienten für Therapiepläne bereitgestellte App, des in ganz Deutschland tätigen Anbieters, übertrug Daten im Klartext und ermöglichte Einblick in sensitive Inhalte. Das Problem ist inzwischen durch Aktualisierung der App behoben.

Das Thema passt irgendwo zum aktuellen Beitrag <a href=CISA: Backdoor in Patientenmonitor-System Contec CMS8000, wo ein Medizingerät Patientendaten im Klartext nach China schickt oder zum Beitrag Reolink Android App kommt mit drei chinesischen Trackern, drei Tracker unbekannte Informationen über die App zur Abfrage von Überwachungs- und Sicherheitskameras nach China übermitteln.

Die ZAR Reha-Kliniken

Das Kürzel ZAR steht möglicherweise für Zentren für ambulante Rehabilitation. Es ist ein Anbieter, der in ganz Deutschland vertreten ist und Leistungen für ambulante Reha, Therapie, Fitness & Gesundheit anbietet. Je nach Standort sind in der jeweiligen Reha Klinik Maßnahmen zu den Indikationen Orthopädie, Neurologie, Kardiologie, Onkologie und Psychosomatik verfügbar.

ZAR Reka-Kliniken

Das Ganze läuft unter dem Dach der Nanz medico GmbH & Co. KG, in der seit 1996 zahlreiche ambulante Rehabilitationszentren in Deutschland vereint sind. Das Ziel ist, mit 2.500 Mitarbeitern und 39 Standorten, Rehabilitation dort anzubieten, wo Menschen sie tatsächlich benötigen: Nah an deren Lebenswelten – in unmittelbarer Nähe zum Wohnort. Je nach Standort arbeiten die Rehabilitationszentren in unterschiedlichen Indikationsschwerpunkten. Das Unternehmen bezeichnet sich als größter Anbieter ambulanter Rehabilitationsleistungen in Deutschland.

Auf der Webseite können Patienten die zu ihrem Wohnort nächstgelegene ZAR Reha-Klinik suchen und dann buchen. Das Ganze sieht modern gestaltet aus und verspricht Komfort für den Patienten oder die Patientin. Speziell die ambulante Reha kommt sicher Vielen entgegen. Zur Verwaltung der Therapien stellt der Betreiber den Patienten und Patientinnen eine App für Smartphones zur Verfügung. Alles schick, alles komfortabel, so geht Digitalisierung 2025 im Medizinwesen …

Patienten-App übermittelt Daten im Klartext

Was ganz toll und komfortabel klingt, hat(te) womöglich einen Haken. Die für die Reha-Leistungen erforderliche Patienten-App ZAR PAT ermöglicht Tages- und Wochenpläne bereitzustellen und die Behandlungsinformationen auszutauschen. Allerdings hat die App alle Daten für Behandlungen im Klartext zwischen Mobilgerät und den ZAR-Servern übertragen.

Einem Patienten ist dies aufgefallen, und dieser hat dann genauer hingeschaut. Es war wirklich alles an Informationen, was ausgetauscht wurde, im Klartext zu sehen. Der zugehörige Server für die Terminvergabe ließ sich über eine URL  in einem Webbrowser ansprechen. Dabei wurden automatisch Informationen “über weitere Pfade auf dem Server” übermittelt.

Der Entdecker der Schwachstelle stellte fest, dass neben den erfassten Patientendaten wie Vorname, Nachname und Geburtsdatum auch sensible Informationen über in den Reha-Einrichtungen belegte Kurse sowie ausführliche, im Rahmen der Therapie erstellte medizinische Berichte, zugreifbar waren.

Der Betroffene meldete die Datenpanne dem  Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und im Anschluss der der im Rahmen seiner Therapie besuchten Reha-Klinik. Im Anschluss konnte er die “Bestätigung seiner Meldung” im Klartext in der App-Datenübertragung als Eintrag nachlesen.

Nachdem diese Datenlücke am 22. Januar 2025 zeitnah geschlossen worden war, informierte der betroffene Reha-Patient die heise-Redaktion, die das Ganze in diesem Artikel offen gelegt haben. Das Datenleck scheint umfassend zu sein – heise schreibt von 80.000 Patienten um Standort des Betroffenen. Laut Betreiber gebe es keine Hinweise auf Datenabflüsse – wobei dies in meinen Augen niemand kontrollieren kann. Der Betreiber kann zwar ggf. die Zugriffe auf seine Datenbanken einsehen, hat aber keine Kontrolle, ob und wo Daten auf dem Transportweg mitgeschnitten oder ausgeleitet wurden.

Im heise-Artikel finden sich Screenshots von Datensätzen, die höchst sensible Informationen wie psychosomatische Störungen bei Patienten und Patientinnen im Klartext beinhalten. Es lässt sich quasi die gesamte Reha-Akte nachlesen. Das Ganze ist als DSGVO-Verstoß zu betrachten, bei dem besonders sensible Daten im medizinischen/Gesundheitsbereich betroffen sind. Ob eine Meldung binnen 72 Stunden erfolgte, ist unbekannt – Details sind im heise-Beitrag nachzulesen.

Das Ganze lässt mich jedenfalls hoffnungsvoll auf die zukünftige elektronische Patientenakte (ePA für Alle) blicken, wo tausende Praxis-Verwaltungssysteme (PVS), Millionen Patienten-Apps der Krankenkassen für Patienten sowie weitere Softwaresysteme von Therapeuten, Apotheken, Krankenkassen und der Stelle zur Ablage der Daten in einem Aktensystem involviert sind. Es ist eine Frage der Wahrscheinleichkeitsrechnung, wann dort die erste Datenlücke bekannt wird.



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In den ZAR Reha-Kliniken ist gerade ein potentielles Datenleck bekannt geworden, welches die persönlichen Daten von 100.000enden Patienten gefährdet hat. Eine den Patienten für Therapiepläne bereitgestellte App, des in ganz Deutschland tätigen Anbieters, übertrug Daten im Klartext und ermöglichte Einblick in sensitive Inhalte. Das Problem ist inzwischen durch Aktualisierung der App behoben. CISA: Backdoor in Patientenmonitor-System Contec CMS8000, wo ein


Signature d’un acte de rupture: die kollektive Aufhebungsvereinbarung im französischen Arbeitsrecht

Signature d'un acte de rupture: die kollektive Aufhebungsvereinbarung im französischen Arbeitsrecht

In einem sich ständig verändernden wirtschaftlichen Umfeld stehen die französischen Unternehmen vor Herausforderungen, die schnelle und wirksame Anpassungen erfordern. Die mit den Macron-Verordnungen von 2017 eingeführte kollektive Leistungsvereinbarung (in Abkürzung: KLV) positioniert sich als Schlüsselinstrument, mit dem die Arbeitsbedingungen an die wirtschaftliche Realität angepasst werden können und das gleichzeitig einen sicheren rechtlichen Rahmen bietet. Die Unternehmen haben sie massiv angenommen, was ihren praktischen Nutzen belegt.

Aber was beinhaltet diese Vereinbarung? Was sind ihre Vorteile, ihre Einschränkungen und ihre Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Dieser Artikel untersucht ausführlich die rechtlichen Konturen der KLV, ihre strategische Rolle für Unternehmen und die Vorsichtsmaßnahmen, die bei ihrer Umsetzung zu treffen sind.

I Definition und rechtlicher Rahmen der kollektiven Leistungsvereinbarung

Ursprung und gesetzgeberischer Kontext: die Macron-Verordnungen von 2017

Mit der Verordnung Nr. 2017-1385 vom 22. September 2017 wurde im französischen Arbeitsrecht die kollektive Leistungsvereinbarung, in Französisch „accord de performance collective“ – auch „accord emploi-compétitivité“ genannt-, eingeführt, die derzeit in Artikel L. 2254-2 des frz. Arbeitsgesetzbuchs geregelt ist. Die kollektive Leistungsvereinbarung ersetzt die Vereinbarungen über die Aufrechterhaltung der Beschäftigung, die Vereinbarungen über die Erhaltung oder Entwicklung der Beschäftigung und die Vereinbarungen über die interne Mobilität, um sie in einem einzigen Text zusammenzufassen. Alle bis zum 23. September 2017 abgeschlossenen Vereinbarungen werden bis zum Ende ihrer Laufzeit weiter angewendet.

Die kollektive Leistungsvereinbarung ist eine spezielle Betriebsvereinbarung, die sich zu einem Verhandlungsinstrument im Arbeitsrecht entwickelt hat, das für Unternehmen und ihre Personalverantwortlichen zunehmend interessant wird.

Gesetzliche Definition der KLV: Ziele und Besonderheiten

Artikel L. 2254-2 des Arbeitsgesetzbuchs schreibt  kollektiven Leistungsvereinbarung folgende Ziele vor:

  • An die Belange des Betriebs des Unternehmens angepasst zu sein oder
  • die Beschäftigung zu erhalten oder auszubauen und Entlassungen von Arbeitnehmern zu vermeiden.

Eine kollektive Leistungsvereinbarung darf keine Entlassungen vorsehen.

Der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ist der Ansicht, dass der Begriff der “ Belange des Betriebs des Unternehmens “ in diesem Zusammenhang von den französischen Gerichten im Lichte der IAO-Grundsätze beurteilt werden muss.

Die Bestimmungen der Vereinbarung treten von Rechts wegen an die Stelle der entgegenstehenden und unvereinbaren Klauseln im ursprünglichen Arbeitsvertrag, sofern der Arbeitnehmer zustimmt. Gemäß Artikel L. 2254-1 des frz. Arbeitsgesetzbuchs gilt nämlich: „Ist ein Arbeitgeber an die Klauseln eines Vertrags oder einer Vereinbarung gebunden, so gelten diese Klauseln für die mit ihm geschlossenen Arbeitsverträge, sofern keine günstigeren Bestimmungen vorliegen.“

Die KLV hat somit direkte Auswirkungen auf die Arbeitsverträge. Diese Art von Vereinbarung kann die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern ändern, sofern sie:

Der Vertrag kann auf Unternehmens-, Betriebs- oder Konzernebene geschlossen werden. Er kann auch nur für eine bestimmte Kategorie von Arbeitnehmern gelten.

Diese Maßnahme steht allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe offen.

Die von der KLV abgedeckten Bereiche: Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, berufliche und geografische Mobilität

Eine kollektive Leistungsvereinbarung kann nur in drei Bereichen geschlossen werden, die in Artikel L.2254-2 des frz. Arbeitsgesetzbuchs abschließend aufgeführt sind:

  1. die Gestaltung der Arbeitszeit, die Arbeitsorganisation und die Verteilung der gearbeiteten Stunden;
  2. die Änderung der Vergütung des Arbeitnehmers unter Einhaltung der tarifvertraglichen Mindestlöhne nach Tätigkeitsbereich;
  3. die Festlegung der Bedingungen für die berufliche oder geografische Mobilität innerhalb des Unternehmens.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die in der Vereinbarung festgelegten Ziele zu erreichen.

Die KLV zielt letztlich darauf ab, den Unternehmen über den sozialen Dialog einen sicheren Rechtsrahmen zu bieten, der es ihnen ermöglicht, ihre soziale und wirtschaftliche Leistung zu verbessern. Die KLV ermöglicht es dem Arbeitgeber also, mehr Flexibilität in den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers zu bringen. Aber diese Art von Vereinbarung ist an Bedingungen geknüpft.

Die KLV wird in den unterschiedlichsten Branchen wie Industrie, Verkehr, Dienstleistungen, Metallverarbeitung usw. eingesetzt und betrifft vor allem KMU.

Der Inhalt der KLV

Die kollektive Leistungsvereinbarung muss, wie jede andere Vereinbarung auch, eine Präambel enthalten. In dieser Präambel werden die Ziele der KLV festgelegt, d. h. die Bewältigung der mit dem Betrieb des Unternehmens verbundenen Notwendigkeiten oder die Erhaltung und Entwicklung der Beschäftigung.

In der Vereinbarung können auch die folgenden Themenbereiche festgelegt werden (Artikel L.2254-2 des Arbeitsgesetzbuchs):

  • die Art und Weise, wie das Privat- und Berufsleben der Beschäftigten vereinbart werden ;
  • die Begleitung von Arbeitnehmern und deren Möglichkeit, über den Mindestbetrag von 3.000 Euro hinaus Beträge auf das persönliche Ausbildungskonto (CPF) einzuzahlen ;
  • die Bedingungen, unter denen Führungskräfte aus Arbeitnehmern, Geschäftsführer und Gesellschafter Anstrengungen unternehmen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Anstrengungen stehen, die von den Arbeitnehmern verlangt werden ;
  • wie die Beschäftigten während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung über die Anwendung und Überwachung der Vereinbarung informiert werden und wie ihre Situation am Ende der Vereinbarung geprüft wird.

II Die strategischen Ziele der KLV für Unternehmen

Bis vor kurzem war die kollektive Leistungsvereinbarung recht erfolglos. So waren bis Mai 2020 seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2017 nur 360 KLV abgeschlossen worden. Seitdem hat sie einen rasanten Aufschwung erlebt: Sie wurde insbesondere von den Unternehmen im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise stark genutzt (rund 570 KLV alleinim Laufe des Jahres 2020), von denen einige befristete KLV einführten.

Anpassung der Aktivität an wirtschaftliche Schwankungen

In wirtschaftlich schwierigen Situationen kann die KLV für Unternehmen interessant sein. Denn „den Notwendigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens nachzukommen“ ist eines der beiden Ziele der KLV.

Die KLV ermöglicht es einem Unternehmen, seine Organisation anzupassen, um z. B. auf Marktveränderungen oder wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren.

Man wird sich an die im Juni 2020 zwischen der Geschäftsleitung des Airbus-Zulieferers Derichebourg Aéronautics Services und der Gewerkschaft Force Ouvrière geschlossene kollektive Leistungsvereinbarung erinnern, die einen bleibenden Eindruck hinterlassen hat: 163 Beschäftigte des Unternehmens wurden entlassen, weil sie eine Senkung ihrer Gehälter und insbesondere den Verzicht auf ihr 13. Monatsgehalt, das in der kollektiven Leistungsvereinbarung vorgesehen war, abgelehnt hatten.

Derichebourg Aéronautics Services war durch die Gesundheitskrise bei Covid-19 in Schwierigkeiten geraten und hatte beschlossen, eine kollektive Leistungsvereinbarung zu treffen, in der den Beschäftigten versprochen wurde, ihre Arbeitsplätze bis Juni 2022 zu behalten, sofern sie auf ihr 13. Monatsgehalt verzichten.

Vermeidung von Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen durch mehr Flexibilität

Das zweite Ziel der KLV ist es, die Beschäftigung zu erhalten oder auszubauen und Entlassungen zu vermeiden.

Da die KLV den Unternehmen die Möglichkeit gibt, die Arbeitszeit oder die Arbeitsorganisation anzupassen, die Vergütung der Arbeitnehmer zu ändern oder die Bedingungen für die berufliche Mobilität zu modifizieren, lässt es einen interessanten Spielraum für die Arbeitgeber und für den Schutz der Arbeitnehmerinteressen, um Entlassungen zu vermeiden. Die KLV ermöglicht es insbesondere, den Rückgriff auf den Sozialplan (Plan de Sauvegarde de l’emploi) zu vermeiden.

Ein Hebel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Rentabilität

Die KLV kann abgeschlossen werden, ohne dass das Unternehmen zwangsläufig mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert ist. Eines der Ziele der KLV besteht nämlich darin, die Humanressourcen des Unternehmens an die Gegebenheiten der Geschäftstätigkeit und die Entwicklungen des Marktes anzupassen. Der Abschluss einer KLV muss im Übrigen nicht begründet werden.

Wenn es keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten gibt, ist die Annahme einer KLV durch die Arbeitnehmer wahrscheinlich komplizierter, da es als ungerecht empfunden werden könnte, Zugeständnisse zu machen (z. B. auf bestimmte Vorteile zu ), wenn dies nur im Interesse der Verbesserung der Rentabilität des Unternehmens liegt).

III Verhandlungs- und Umsetzungsmodalitäten

Rolle der Sozialpartner und der Gewerkschaften bei den Verhandlungen

Die kollektive Leistungsvereinbarung ist eine kollektive Vereinbarung nach allgemeinem Recht und muss daher ausgehandelt werden; sie kann nicht vom Arbeitgeber aufgezwungen werden. Die Rolle der Sozialpartner ist daher von entscheidender Bedeutung.

Das Berufungsgericht Paris hat im Übrigen kürzlich in zwei Urteilen auf die Bedeutung des allgemeinen Grundsatzes von Loyalität und treuem Glauben  bei der Aushandlung von KLV hingewiesen (CA Paris 4-7-2024 Nr. 23/12256, Sté Acome c/ Syndicat CGT Acome;; CA Paris 27-6-2024 Nr. 23/12260, Union locale des syndicats CGT de l’aéroport c/ Sté Servair). Das Berufungsgericht Paris erinnerte daran, dass das allgemeine Loyalitätserfordernis den Arbeitgeber insbesondere dazu verpflichtet, alle repräsentativen Gewerkschaften einzuladen, ihnen die Möglichkeit zu geben, die Bedingungen des zur Unterzeichnung vorgelegten Entwurfs zu erörtern, und kollektiv und nicht separat mit einer oder mehreren von ihnen zu verhandeln. Im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der Loyalität wird die Vereinbarung vom Richter für nichtig erklärt.

Der Grundsatz der Loyalität in KLV hat einen besonderen Charakter im Hinblick auf die Auswirkungen, die diese Art von Vereinbarung auf Arbeitsverträge haben kann.

Die Mehrheitsregeln, die für die Gültigkeit der Vereinbarung gelten

Die Verhandlungsbedingungen hängen davon ab, ob eine Gewerkschaftsvertretung vorhanden ist oder nicht. Wenn es mindestens eine Gewerkschaftsvertretung im Unternehmen gibt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das KLV mit dem/den Gewerkschaftsvertretern auszuhandeln.

Wenn es keine Gewerkschaftsvertretung gibt, hat der Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten, die KLV auszuhandeln.

  • Mit Gewerkschaftsvertretung: Die Vereinbarung muss vom Arbeitgeber bzw. seinem Vertreter und dem/den Gewerkschaftsvertreter(n) gemäß den in Artikel L. 2232-12 des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehenen Modalitäten und entsprechend der Stimmenzahl unterzeichnet werden, die die Gewerkschaften bei der ersten Runde der letzten Wahlen der Mitglieder des Betriebsrates (CSE) erhalten haben:
    • Gewerkschaftsvertreter, die bei der letzten Wahl der Amtsinhaber des Betriebsrates mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben: Die Vereinbarung ist gültig, wenn sie vom Arbeitgeber und von einer oder mehreren repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen unterzeichnet wurde, die bei der erstenRunde der letzten Wahl der Amtsinhaber des Betriebsrates mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben;
    • Gewerkschaftsvertreter, die bei der letzten Wahl der Amtsinhaber des Betriebsrates mehr als 30 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben: Die Vereinbarung ist gültig, wenn sie zunächst vom Arbeitgeber und von einer oder mehreren repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen unterzeichnet wird, die bei der ersten Runde der letzten Wahl der Amtsinhaber des Betriebsrates mehr als 30 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben, und anschließend in einem Referendum von mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen der Arbeitnehmer angenommen wird.
  • Ohne Gewerkschaftsvertretung: Der Arbeitgeber kann die Vereinbarung den Beschäftigten direkt vorschlagen. Die Bedingungen für die Annahme der Vereinbarung hängen von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen ab:
  • weniger als 11 Arbeitnehmer: Der Entwurf wird den Arbeitnehmern vorgelegt. Er muss von einer Zweidrittelmehrheit der Arbeitnehmer gebilligt werden, um gültig zu sein ;
    • zwischen 11 und 20 Beschäftigten: Wenn es keinen Betriebsrat gibt, wird der Entwurf den Beschäftigten vorgelegt, die die Vereinbarung mit einer Zweidrittelmehrheit annehmen müssen, damit sie gültig ist;zwischen 11 und 20 Arbeitnehmern mit Betriebsrat oder zwischen 11 und 49 Arbeitnehmern: Die Vereinbarung kann zwischen dem Arbeitgeber und einem oder mehreren Arbeitnehmern ausgehandelt werden, die von einer oder mehreren Gewerkschaftsorganisationen in der Branche des Unternehmens oder auf nationaler und branchenübergreifender Ebene dazu bevollmächtigt wurden; sie muss dann von der Mehrheit der bevollmächtigten Arbeitnehmer angenommen werden; oder die Vereinbarung kann zwischen dem Arbeitgeber und einem oder mehreren Mitgliedern des Betriebsrates ausgehandelt werden. Sie muss dann von einer Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrates angenommen werden. Der Arbeitgeber hat also eine Wahl: Er kann die Vereinbarung mit dem von einer oder mehreren Gewerkschaften beauftragten Arbeitnehmer oder mit einem gewählten Mitglied des Betriebsrates aushandeln.
    • bei mehr als 50 Arbeitnehmern: Der Entwurf kann zwischen dem Arbeitgeber und Mitgliedern des Betriebsrates ausgehandelt werden. Die Mitglieder des Betriebsrates müssen von einer oder mehreren Gewerkschaftsorganisationen in der Branche des Unternehmens oder auf nationaler und branchenübergreifender Ebene beauftragt worden sein. Der Entwurf ist gültig, wenn er von der Mehrheit der Mitglieder des Betriebsrates angenommen wird.

Dauer der kollektiven Leistungsvereinbarung

Die Parteien müssen die Laufzeit der kollektiven Leistungsvereinbarung festlegen, die für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum geschlossen werden kann. Wird dies nicht festgelegt, beträgt die Laufzeit fünf Jahre. Die Vereinbarung tritt außer Kraft, wenn sie ausläuft.

Hinterlegung der kollektiven Leistungsvereinbarung

Kollektive Leistungsvereinbarungen müssen online auf der Plattform des Arbeitsministeriums (TéléAccords) eingereicht werden. Sie werden dann automatisch an die geografisch zuständige DIRECCTE weitergeleitet. Im Gegensatz zu anderen kollektiven Vereinbarungen werden sie jedoch aufgrund der vertraulichen Informationen, die sie enthalten können, nicht öffentlich zugänglich gemacht.

IV Auswirkungen auf die Arbeitnehmer: Rechte und Pflichten

Information des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber muss jeden von der Vereinbarung betroffenen Arbeitnehmer (entweder alle Arbeitnehmer oder die in der Vereinbarung namentlich genannten Arbeitnehmergruppen) über die Existenz und den Inhalt der Vereinbarung sowie über ihr Recht, die Vereinbarung anzunehmen oder abzulehnen, informieren.

Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer auf jegliche Art und Weise informieren, solange er das Zustellungsdatum nachweisen kann (z. B. durch einen Brief, der gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt wird, oder durch ein Einschreiben mit Rückschein).

Wenn die Vereinbarung rechtsgültig abgeschlossen wurde, ersetzen ihre Bestimmungen „von Rechts wegen die entgegenstehenden und unvereinbaren Klauseln des Arbeitsvertrags, einschließlich der Vergütung, der Arbeitszeit und der beruflichen oder geografischen Mobilität innerhalb des Unternehmens“ (Artikel L. 2254-2 Absatz III des Arbeitsgesetzbuchs), sofern der Arbeitnehmer die Vereinbarung akzeptiert, und zwar während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung. Die Abfassung einer Zusatzvereinbarung ist nicht erforderlich.

Folgen für Arbeitnehmer bei Ablehnung der KLV: Sonderkündigung

Der Arbeitnehmer kann auch die Anwendung der Vereinbarung auf seinen Arbeitsvertrag ablehnen. Er hat einen Monat Zeit, um dem Arbeitgeber seine Ablehnung schriftlich mitzuteilen, gerechnet ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber ihn von der Vereinbarung in Kenntnis gesetzt hat. Erfolgt keine Antwort und keine schriftliche Ablehnung, ist die Vereinbarung bindend.

Die Ablehnung einer solchen Vereinbarung ist ein besonderer Kündigungsgrund, der einen objektiven und nachprüfbaren Grund darstellt. Man geht dann davon aus, dass der Arbeitnehmer eine Änderung seines Vertrags abgelehnt hat und dass dies seine Entlassung rechtfertigt. Manche sprechen sogar von einem Sonder-Kündigungsgrund. Aber Vorsicht: Eine solche Weigerung stellt in keinem Fall ein Verschulden des Arbeitnehmers dar. Die Entlassung ist daher keine verhaltensbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber hat ab dem Zeitpunkt, an dem ihm die Ablehnung des Arbeitnehmers mitgeteilt wurde, zwei Monate Zeit, um ein klassisches Kündigungsverfahren aus persönlichen Gründen einzuleiten und nicht aus wirtschaftlichen Gründen, wie man meinen könnte.

Der Arbeitgeber kann sich auch dafür entscheiden, den Arbeitnehmer nicht zu entlassen.

Gesetzliche Garantien zum Schutz der Rechte von Arbeitnehmern

Wird die KLV abgelehnt und der Arbeitnehmer entlassen, gelten für ihn die klassischen gesetzlichen Garantien, die mit einer individuellen Entlassung aus persönlichen Gründen verbunden sind, was das vorherige Gespräch, die Kündigungsmitteilung, die Kündigungsfrist und die Abfindungszahlungen betrifft. Der Arbeitnehmer kann unter bestimmten Bedingungen auch entschädigt werden, sich bei Pôle Emploi als Arbeitssuchender eintragen lassen und Arbeitslosengeld beziehen.

Der Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf die Einzahlung eines Mindestbetrags von 3.000 Euro auf sein persönliches Ausbildungskonto.

Wenn der Arbeitnehmer, der die KLV ablehnt, ein geschützter Arbeitnehmer ist, ist für das Entlassungsverfahren die vorherige Zustimmung des Arbeitsinspektors erforderlich.

Besondere Lage: KLV und Betriebsübergang

Im Falle eines Betriebsübergangs gemäß Artikel L. 1224-1 des frz. Arbeitsgesetzbuchs werden die vom alten Arbeitgeber geschlossenen Betriebsvereinbarungen nicht automatisch auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Eine Sonderregelung wurde in Artikel L. 2261-14 des Arbeitsgesetzbuchs eingeführt.

Wenn die Anwendung eines Tarifvertrags in einem Unternehmen infolge eines Unternehmensübergangs in Frage gestellt wird, bleibt der Tarifvertrag bis zum Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrags, der ihn ersetzt, oder andernfalls für die Dauer eines Jahres in Kraft, sofern keine Klausel eine längere Dauer vorsieht.

Wenn die Vereinbarung, die in Frage gestellt wurde, nicht innerhalb eines Jahres durch eine neue Vereinbarung ersetzt wurde, behalten die Beschäftigten des betroffenen Unternehmens eine Vergütung, deren Jahresbetrag nicht niedriger sein darf als die Vergütung, die in den letzten zwölf Monaten gezahlt wurde.

In dem betreffenden Unternehmen müssen auf Antrag einer der beteiligten Parteien innerhalb von drei Monaten nach der Infragestellung neue Verhandlungen aufgenommen werden, entweder zur Anpassung an die neu geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen oder zur Ausarbeitung neuer Bestimmungen.

V Grenzen und Risiken der KLV

Rechtliche Risiken und Streitigkeiten aufgrund einer mangelhaften Umsetzung

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Bedingungen für die Annahme einer KLV eingehalten werden.

Der Verfassungsrat erinnerte nämlich trotz der Konformität der Regelung für kollektive Leistungsvereinbarungen daran, dass die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Gründe, die die Vereinbarung und ihre Entlassung rechtfertigten, anzufechten.

Es ist rechtlich möglich, alle Punkte im Zusammenhang der Vereinbarung anzufechten: Gegenstand und Inhalt, Vertretungsmacht und Rechtsfähigkeit der Parteien, Erfüllung der Formalitäten für die Bekanntgabe usw. Die Anfechtung ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitgeber die Vereinbarung unterzeichnet hat. Die Frist für eine Klage auf Nichtigkeit einer solchen Vereinbarung beträgt zwei Monate (gemäß Artikel L.2262-14 des frz. Arbeitsgesetzes),ab dem Zeitpunkt der Zustellung oder Veröffentlichung der Betriebsvereinbarung.

Der Arbeitnehmer kann, wenn er dies wünscht, auch die Kündigung, die auf seiner Weigerung beruht, die Vereinbarung anzuwenden, vor dem Arbeitsgericht (Conseil de Prud’hommes) unter den Bedingungen und innerhalb der Fristen des allgemeinen Rechts anfechten.

Die Wahrnehmung der Beschäftigten und die Auswirkungen auf das soziale Klima

Wenn der Arbeitgeber eine KLV vorschlägt, kann dies von Arbeitnehmern, von denen mehr Aufwand und Mühe verlangt wird, wie der Verzicht auf auf  Vorteile Verlängerung der Arbeitszeit usw., manchmal als ungerecht empfunden werden. Dies wird in Situationen, in denen die Unternehmensleitung eine KLV vorschlägt, ohne dass das Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, umso negativer empfunden.

Um dem entgegenzuwirken, hat das Arbeitsgesetzbuch vorgesehen, dass die Vereinbarung auch Informationen über die Bedingungen enthalten kann, unter denen die angestellte Führungskräfte, die CEOs und die Gesellschafter Bemühungen vorzeigen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den von den Arbeitnehmern geforderten Bemühungen stehen.

In einigen Fällen kommt es auch vor, dass Arbeitnehmer, die an ihrem Unternehmen hängen, bereit sind, die nötigen Anstrengungen auf sich zu nehmen , wenn sie dadurch sicherstellen können, dass sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.

VI Die Vereinbarung über kollektive Leistung in der Praxis: konkrete Fälle

Fallstudien: Erfolge und Misserfolge von Unternehmen, die eine KLV eingeführt haben

PSA

Das Unternehmen PSA für seinen Standort in Vesoul hatte am 14. Juni 2018 ein KLV für die 3.000 Beschäftigten am Standort (die bei PSA bzw. Subunternehmern beschäftigt sind) abgeschlossen. Die KLV sah Folgendes vor:

  • eine Erhöhung der Arbeitszeit um 7,8 % von 35 Stunden auf 37:45 Stunden, wobei auf die 2h Stunden und 45 Minuten kein Überstundenzuschlag gerechnet wird  ;
  • “ eine Leistungsprämie“ von 100 Euro am Jahresende ;
  • den Zuschlag für Überstunden, die über 37.45 Uhr hinaus geleistet werden, zu 40 % bis zu 43 Wochenstunden und danach zu 50 % ;
  • 80 Neueinstellungen waren bis 2020 geplant, sowie 20 Millionen Euro, die „in die Verlegung an einen anderen PSA-Standort“ investiert werden sollten, wie die Geschäftsleitung damals angab ;
  • Die Gewerkschaften FO, CFTC und CFE-CGC hatten die Vereinbarung unterzeichnet. Die CGT hatte sich dagegen geweigert, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Air Austral

Die Fluggesellschaft Air Austral hat mit der nationalen Gewerkschaft der Linienpiloten eine KLV im Jahr 2024 abgeschlossen. Diese KLV sieht vor, dass die Beschäftigten zwei Jahre lang auf ihr 13. Monatsgehalt sowie auf sechs Urlaubstage verzichten.  Die Beschäftigten akzeptierten auch, dass der Schwellenwert für die Auslösung von Überstunden angehoben wird. Im Gegenzug erhielten die Beschäftigten eine Arbeitsplatzgarantie

Run Market

Auf La Réunion forderte die Geschäftsleitung des Supermarktes Run Market von ihren 625 Beschäftigten Verzichte in Höhe von ein bis zwei Millionen Euro. Im September 2024 legte sie eine KLV vor und die Gewerkschaften wurden zu Verhandlungen aufgefordert. Die Unternehmensleitung machte deutlich, dass das Ziel der KLV darin bestand, einen Sozialplan aufgrund finanzieller Schwierigkeiten zu vermeiden. Der Zweck der KLV bestand darin, Änderungen insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten und der Produktivität vorzunehmen. Die KLV wurde schließlich unterzeichnet.

Sie sieht eine Einsparung von 350 000 Euro vor, die von den Arbeitnehmern über einen Zeitraum von drei Jahren getragen wird. Die Transparenz des Austauschs und der Wille der Gewerkschaften und Arbeitnehmer, das Unternehmen zu retten, ermöglichten eine Unterzeichnung mit 99 % der Stimmen. Die Bemühungen der Arbeitnehmer beziehen sich auf die Übernahme der Kosten für Restauranttickets und die Krankenversicherung. Außerdem wurde die Vergütung für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen von 200 % auf 100 % gesenkt.

Duravit

Ein KLV war für 2021 unterzeichnet worden, aber der deutsche Hersteller hielt sich nicht an die Bedingungen. Er stellte 2024 die Produktion von Sanitärkeramik in Frankreich ein und entließ 193 seiner 175 Beschäftigten, d. h. 2/3 der Belegschaft, im Rahmen eines Sozialplans.

Die 2021 unterzeichnete KLV sah vor, dass die Beschäftigten 40 Stunden bei einer Bezahlung von 37 Stunden-Gehalt arbeiteten und stellten den Arbeitnehmer vor „entweder das oder Schließung„. Der Arbeitgeber hatte sich im Gegenzug verpflichtet, bis Ende 2024 keine betriebsbedingten Kündigungen vorzunehmen.

Kiabi

Das Bekleidungsunternehmen unterzeichnete im Juni 2024 still und leise eine KLV, die es ihm ermöglichte, seine leitenden Angestellten herabzustufen und sie zum Gehen zu bewegen. Die KLV beruhte also darauf, den Beschäftigten zu sagen, dass sie einer Herabstufung zustimmen könnten oder man sie andernfalls entlassen würde.

So wurde Beschäftigten mit Stellen als „Visual Merchandiser“ oder „Flow Manager“ angeboten, auf eine Stelle als Verkäufer zu wechseln, Kategorie „Angestellter“ und nicht mehr „Abteilungsleiter“.

Für einige bedeutete dies eine Senkung um rund 1.000 Euro brutto pro Monat. Um die Beschäftigten zu motivieren, hatte die Unternehmensleitung angegeben, dass die Beschäftigten im Falle einer Ablehnung der KLV zu Bedingungen entlassen würden, die vorteilhafter wären als die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen.

Schließlich musste die Geschäftsleitung auf die Senkung der Vergütung verzichten, aber der Arbeitsplatzwechsel hatte zur Folge, dass sich die Regeln für die flexible Arbeitszeit änderten.

Gute Praktiken für eine erfolgreiche Umsetzung

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Arbeitgeber fair und transparent verhandelt, um die Unterzeichnung einer KLV zu erleichtern und gute Argumente zu finden, um die Gewerkschaften und Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass die KLV langfristig für die Belegschaft und das Unternehmen von Vorteil ist. Wenn dies gut erklärt wird, können die Arbeitnehmer die Vorteile der Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung vollständig verstehen, insbesondere im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Unternehmens. Deshalb ist es wichtig, eine gesunde Unternehmenskultur zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten tatsächlich ein Zugehörigkeitsgefühl haben.

Die Rolle des Anwalts bei der Sicherung von KLVs

Da die KLV strengen Normen unterliegt, ist es wichtig, sich von einem Rechtsexperten beraten zu lassen, der die Vereinbarung absichern und die Gültigkeit aller Verhandlungs- und Unterzeichnungsschritte sicherstellen kann, um eine spätere Anfechtung zu vermeiden.

Sie erwägen die Einführung einer kollektiven Leistungsvereinbarung in Ihrem Unternehmen? Unsere deutsch-französische Kanzlei berät Sie in jeder Phase, von den Verhandlungen bis zur Umsetzung. Dabei achten wir auf die Einhaltung des französischen Rechts und beziehen gleichzeitig die Besonderheiten Ihres deutschen Umfelds mit ein.

Praktische Schlussfolgerung

Die kollektive Leistungsvereinbarung ist ein mächtiges Instrument, um die Arbeitsbedingungen an die wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen, aber ihre Umsetzung erfordert einen rigorosen und abgestimmten Ansatz. Für die Entscheider in der Personalabteilung sind folgende Ratschläge von entscheidender Bedeutung:

  • Antizipieren Sie die Bedürfnisse des Unternehmens, indem Sie klare und realistische Ziele festlegen;
  • Stellen Sie sicher, dass die Aufnahme des Dialogs das ohnehin schon angespannte Klima nicht noch weiter belastet und zusätzliche Schwierigkeiten schafft;
  • Beziehen Sie die Sozialpartner von Anfang an ein, um einen konstruktiven Dialog zu fördern und Blockaden zu vermeiden;
  • Stellen Sie sicher, dass es stets eine transparenten Kommunikation mit den Beschäftigten gibt, um Widerstände zu begrenzen und die Zustimmung zum Projektzu fördern;
  • Sichern Sie jede Verhandlungs- und Umsetzungsphase rechtlich ab, um künftigen Streitigkeiten vorzubeugen.

Durch die Übernahme dieser bewährten Praktiken können die Unternehmen die Vorteile der kollektiven Leistungsvereinbarung voll ausschöpfen und gleichzeitig ein friedliches soziales Klima bewahren.

Die am häufigsten gestellten Fragen zur kollektiven Aufhebungsvereinbarung

Wie läuft eine kollektive Aufhebungsvereinbarung ab?

Nur der Arbeitgeber kann eine kollektive Aufhebungsvereinbarung vorschlagen und der Arbeitnehmer kann nicht die Initiative ergreifen. Der Arbeitnehmer muss seine Zustimmung geben und es muss ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet werden. Vor allem aber muss die kollektive Aufhebungsvereinbarung in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein.

Was sind die Besonderheiten der kollektiven Aufhebungsvereinbarung?

Die kollektive Aufhebungsvereinbarung muss in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein, der die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Elemente enthält. Sie ermöglicht es, den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers zu beenden, ohne den Weg der Kündigung zu gehen und somit dem Arbeitnehmer den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu entziehen. Der Arbeitgeber muss keinen wirtschaftlichen Grund nachweisen, aber er muss Argumente finden, um den Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass er bereit ist, auf diesem Weg zu gehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer konventionellen und einer kollektiven Aufhebungsvereinbarung?

Die klassische konventionelle Aufhebungsvereinbarung betrifft einen einzelnen Arbeitnehmer und kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer vorgeschlagen werden, während die kollektive Aufhebungsvereinbarung nur vom Arbeitgeber vorgeschlagen werden kann und mehrere Arbeitnehmer betrifft. In beiden Fällen ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers erforderlich.

Was ist der Gegenstand der kollektiven Aufhebungsvereinbarung?

Der Zweck einer kollektiven Aufhebungsvereinbarung besteht darin, den Arbeitnehmern ein freiwilliges Ausscheiden im Rahmen einer Betriebsvereinbarung anzubieten, das jede Kündigung ausschließt. Der Hauptzweck besteht darin, bestimmte sensible oder überbesetzte Arbeitsplätze zu streichen und Arbeitsplätze abzubauen, ohne den Weg der Kündigung zu beschreiten.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Signature d’un acte de rupture: die kollektive Aufhebungsvereinbarung im französischen Arbeitsrecht In einem sich ständig verändernden wirtschaftlichen Umfeld stehen die französischen Unternehmen vor Herausforderungen, die schnelle und wirksame Anpassungen erfordern. Die mit den Macron-Verordnungen von 2017 eingeführte kollektive Leistungsvereinbarung (in Abkürzung: KLV) positioniert sich als Schlüsselinstrument, mit dem die Arbeitsbedingungen an die wirtschaftliche Realität angepasst werden können und das gleichzeitig


Hier im Blog berichte ich ja gefühlt täglich über Sicherheitsvorfälle (Cyberangriffe, Datenlecks, Sicherheitslücken). Mir ist vor einiger Zeit eine Übersicht von den Cybersicherheitsleuten von Surfshark untergekommen. Deutschland ist in Bezug auf geknackte Online-Konten auf den vorderen Plätzen dabei.


Ich nehme es mal als Kurzbeitrag mit auf. In Deutschland wurden im dritten Quartal 2024 durchschnittlich jede Sekunde 2 Benutzerkonten geknackt.

  • In Deutschland gab es in 2024 bis Ende Oktober 21,2 Mio. gehackte Benutzerkonten.
  • 14,6 Millionen deutsche Konten wurden im 3. Quartal 2024 angegriffen, was einen Anstieg von 404,2% im Vergleich zum Q2 2024 bedeutet.
  • Zum Vergleich: In Italien gab es im letzten Quartal nur die Hälfte davon (7,8 Millionen) offengelegten Benutzerkonten, jedoch in Frankreich etwas mehr – insgesamt 17,2 Millionen.
  • Weltweit wurden im 3. Quartal 2024 insgesamt 423 Millionen Konten angegriffen, wobei die USA mit 22 % aller Datenverstöße auf Platz 1 liegen (Zeitraum von Juli bis September). Frankreich liegt auf Platz 2, während Russland auf Platz 3, gefolgt von Deutschland und Japan.

Das geht aus einer globalen Surfshark-Studie in Bezug auf die Datenschutzverletzungen hervor. Surfshark hat mir nachfolgende Grafik zukommen lassen, die Deutschland bei solchen Sicherheitsverletzungen weltweit auf Rang 4 bis 5 sieht.

Sicherheitsverletzungen 3.Q.2024

Nordamerika ist aber weiterhin “führend” bei Datenschutzverletzungen. Im Q3 2024 verzeichnete Nordamerika mit 101 Millionen Konten die höchste Anzahl von Datenschutzverletzungen. Dies ist zwar ein leichter Rückgang im Vergleich zum 2. Quartal 2024 mit 129 Millionen Benutzerkonten, aber die Anzahl von gehackten  Konten in Nordamerika macht immer noch ein Viertel aller weltweit betroffenen Konten aus.

Nordamerika rückte von Platz 2 in Q1 2024 auf Platz 1 im Q2 auf und blieb weiterhin in der führenden Position im 3. Quartal 2024. Wie bereits erwähnt, blieben die USA mit den meisten Sicherheitslücken und für die überwiegende Mehrheit (93 %) der verletzten nordamerikanischen Konten verantwortlich.

“Gehackte Benutzerkonten und geleakte Daten sind nach wie vor ein riesiges Problem, wobei sich die Zahl der Datenschutzverletzungen im Q3 2024 im Vergleich zum Q2 2024 verdoppelt hat. Eine Analyse der jahrzehntelangen Datenpannen zeigt, dass seit 2004 insgesamt 68 Milliarden Datenpunkte offengelegt wurden, davon 18 Milliarden sind die E-Mail-Adressen. Im Durchschnitt sind zu jeder E-Mail-Adresse drei weitere Datenpunkte wie Passwörter oder Telefonnummern offengelegt. Die Veröffentlichung personenbezogener Informationen erhöht das Risiko, ins Visier von Cyberkriminellen zu geraten”, sagt Emilija Kucinskaite, Senior Researcher bei Surfshark dazu.

Passkeys als Rettung?

Mir geht dabei natürlich das Thema Passkey durch den Kopf, was ja derweil propagiert wird. Passkeys sind eine Alternative zu Passwörtern, da die Anmeldung des Benutzers ohne ein Passwort erfolgt. Unter Umständen kann dieser passwortlose Login sicherer als der Umgang mit Passwörtern sein, schreibt das BSI hier. Vorteile der Technologie für Nutzerinnen und Nutzer liegen darin, dass Sie in Zukunft zum einen keine Passwörter mehr erstellen und verwalten müssen. Zum anderen sind Passkeys immun gegen die breite Masse bekannter Phishing-Angriffe, so das BSI. Im betreffenden Beitrag des BSI finden sich weitere Hinweise zum Thema.

Mir steht immer noch der Golem-Artikel von April 2024 mit dem Titel Webauthn-rs-Entwickler hält Passkeys für geplatzten Traum vor Augen. William Brown ist der Entwickler von webauthn-rs, eine Webauthn-Bibliothek für Rust. Brown hat einen Blog-Beitrag veröffentlicht, in dem er Passkeys als “geplatzten Traum” bezeichnet – die Chance, das breit durchzusetzen, wurde seiner Meinung nach vertan. Die Verfahren sind wohl zu komplex, um Passkeys auf einfache Weise verwenden zu können.



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Hier im Blog berichte ich ja gefühlt täglich über Sicherheitsvorfälle (Cyberangriffe, Datenlecks, Sicherheitslücken). Mir ist vor einiger Zeit eine Übersicht von den Cybersicherheitsleuten von Surfshark untergekommen. Deutschland ist in Bezug auf geknackte Online-Konten auf den vorderen Plätzen dabei. Ich nehme es mal als Kurzbeitrag mit auf. In Deutschland wurden im dritten Quartal 2024 durchschnittlich jede Sekunde 2 Benutzerkonten geknackt. In


Irgendwie eine (nicht so) nette Geschichte: Microsoft passt die Preise für Microsoft 365 Personal und Family an. Natürlich nach oben, es wird teurer, weil Copilot dabei ist. Kunden sollen in einen Classic-Tarif wechseln können. Das funktioniert derzeit aber schlicht nicht, wie Martin Geuß herausgefunden hat.

Der Schluck aus der Preis-Pulle

Microsoft hat beschlossen, seine Privatkunden mit einer Lizenz für Microsoft 365 Personal und Family mit Copilot zu beglücken. Microsoft feiert das in der Ankündigung als “den nächsten großen Schritt”, indem man Copilot zum Bestandteil von Microsoft 365 Personal- und Family-Abonnements macht.

84 Millionen Privat-Abonnenten bekämen nun Zugriff auf Copilot in Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneNote und auf die neu benannte Microsoft 365 Copilot-App. Allerdings wird das Ganze dadurch “leider” ein wenig teurer, bloß 30 %. Ich hatte im Blog-Beitrag Microsoft 365 Personal und Family wird teurer wegen Copilot darüber berichtet.

Abo-Preise für Microsoft 365

Kann passieren – aber Microsoft hatte noch eine Botschaft: Bestehende Abonnenten, bei denen Microsoft die wiederkehrende Rechnungsstellung aktiviert hat, sollen zu Tarifen ohne Copilot oder KI-Guthaben wie den Basic-Tarif (oder für eine begrenzte Zeit zu den neuen Tarifen Personal Classic oder Family Classic) wechseln können.

Wechsel (noch) nicht möglich

Ich kann mangels Microsoft 365-Abo nichts testen. Aber Martin Geuß von Dr. Windows ist mit Microsoft 365 unterwegs. Er wollte mal testen, wie das Angebot Microsofts zum Wechsel in einen Tarif ohne Copilot ausschaut.

In der Abonnementverwaltung seines Pakets wollte er dann den Classic-Tarif auswählen, um vom Copilot weg zu kommen. Überrascht musste er feststellen, dass dies derzeit nicht funktioniert, wie er am 21. Januar 2025 im Artikel Microsoft 365 für Privatkunden: Wechsel in die neuen Classic-Tarife noch nicht möglich schrieb. Es gibt zwar eine Option, um das Abonnement zu kündigen, was aber mit der Frage endet, ob man das wirklich möchte.

Der Der Classic-Tarif wurde Martin laut seiner Aussage nicht angeboten. Er vermutet dahinter taktisches Kalkül von Microsoft, um möglichst viele Benutzer in das neue Preismodell zu locken. Frage an die Leserschaft: Ist es jemand mit Microsoft 365-Privatlizenz gelungen, in den preiswerteren Classic-Tarif zu wechseln?



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Irgendwie eine (nicht so) nette Geschichte: Microsoft passt die Preise für Microsoft 365 Personal und Family an. Natürlich nach oben, es wird teurer, weil Copilot dabei ist. Kunden sollen in einen Classic-Tarif wechseln können. Das funktioniert derzeit aber schlicht nicht, wie Martin Geuß herausgefunden hat. Der Schluck aus der Preis-Pulle Microsoft hat beschlossen, seine Privatkunden mit einer Lizenz für Microsoft 365


Bei 57 Prozent der erfolgreichen Cyberangriffe ist kein großer Hack über Sicherheitslücken erforderlich. Die Cyberkriminellen nutzten einfach ein kompromittiertes Nutzerkonto, um Zugang auf die Systeme zu erhalten, so die Analyse von Varonis zu solchen Vorfällen.

Die Aussage ergibt sich aus der Analyse von 35 der US-amerikanischen Börsenaufsicht gemeldeten Cybervorfällen zwischen Januar und August 2024, die vom Datensicherheitsspezialisten Varonis Systems, in dem Report The Identity Crisis: An in-depth report of cyberattacks in 2024″ vorgelegt wurde. Das Ziel der meisten Vorfälle waren dabei die wertvollen Unternehmensdaten, allen voran personenbezogene Daten (54 %) gefolgt von Gesundheitsinformationen (23 %).

Die Analyse ergab zudem, dass auch Wochen und Monate nach dem Vorfall 85 Prozent der Angriffe noch untersucht werden. Dies deutet zum einen auf die Komplexität der Untersuchungen gepaart mit mangelnden Forensik-Möglichkeiten hin, zum anderen bedeutet dies auch, dass weitaus mehr als jeder zweite Angriff über ein kompromittiertes Konto erfolgt sein könnte.

“Die Zahlen unterstrichen einen Trend, den unser Incident Response Team schon seit geraumer Zeit beobachtet: Cyberkriminelle brechen immer seltener ein, stattdessen nutzen sie ergaunerte Anmeldeinformationen, um sich in die Systeme ihrer Opfer einzuloggen”, erklärt Volker Sommer, Regional Sales Director DACH von Varonis. “Dies macht ihre Entdeckung prinzipiell schwieriger, da es sich ja um scheinbar legitime Insider handelt, die sich mit gewissen Rechten ausgestattet in der Infrastruktur bewegen. Ohne eine intelligente Analyse des Nutzerverhaltens hat man kaum eine Chance, diesen Kriminellen schnell auf die Schliche zu kommen.”

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Bei 57 Prozent der erfolgreichen Cyberangriffe ist kein großer Hack über Sicherheitslücken erforderlich. Die Cyberkriminellen nutzten einfach ein kompromittiertes Nutzerkonto, um Zugang auf die Systeme zu erhalten, so die Analyse von Varonis zu solchen Vorfällen. Die Aussage ergibt sich aus der Analyse von 35 der US-amerikanischen Börsenaufsicht gemeldeten Cybervorfällen zwischen Januar und August 2024, die vom Datensicherheitsspezialisten Varonis Systems, in


Doppelbesteuerung (DBA) Frankreich-Deutschland

Doppelbesteuerung (DBA) Frankreich-Deutschland

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung Doppelbesteuerung, das am 21. Juli 1959 von beiden Staaten unterzeichnet wurde, spielt eine Schlüsselrolle in den wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland. Ob Grenzgänger, Investor oder Rentner, dieses Abkommen bestimmt wie ihre Einnahmen in den zwei Ländern besteuert werden. Dieser Artikel bietet einen praktischen Ansatz, um jeden Fall je nach Einkunftsart zu veranschaulichen, und Sie nachvollziehen können, welche Steuer wo anfällt und welchen steuerrechtlichen Verpflichtungen Sie nachkommen müssen.

Die wichtigsten Daten

Das Doppelbesteuerungsabkommen wurde am 21. Juli 1959 unterzeichnet und trat am 4. November 1961 in Kraft. Es wurde am 9. Juni 1969, 28. September 1989, am 20. Dezember 2001 und zuletzt am 31. März 2015 geändert.

Der Erlass Nr. 2016-35 vom 22. Januar 2016 beabsichtigt hauptsächlich die Umsetzung der neuen Bestimmungen, die durch Unterzeichnung des deutsch-französischen Zusatzabkommens vom 31. März 2015 in Kraft getreten sind. Dieses Vorhaben soll die Maßnahmen gegen Doppelbesteuerung und Steuerumgehung im Sinne der von der OECD entwickelten internationalen Standards modernisieren und verbessern.

Dieses Abkommen markiert also einen wichtigen Schritt zur Optimierung der deutsch-französischen Steuerbeziehungen, da es die bilaterale Zusammenarbeit stärkt und die Steuerpraktiken an internationale Standards anpasst.

In welchen Fällen tritt das Doppelbesteuerungsabkommen ein?

Manchmal denken Steuerpflichtige, dass sie es mit einem Fall der Anwendung des DBAs zu tun haben, obwohl in Wirklichkeit kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, wenn man die richtigen DBA-Definitionen anwendet. Es muss also zunächst klargestellt werden, ob überhaupt ein echter grenzüberschreitender Fall (hier: zwischen Frankreich und Deutschland) besteht.

Liegt ein grenzüberschreitender Fall vor, muss die Einkunftsart festgestellt werden. Es gilt laut DBA nämlich nicht der Grundsatz, nach dem immer der Wohnsitzstaat oder immer der Quellenstaat allein besteuren darf, sondern es wird eine spezielle Regel der Vermeidung der Doppelbesteuerung für jede Einkunftsart festgehalten. Somit kann man zum Beispiel nicht ein und dieselbe Regel zur Doppelbesteuerungsvermeidung bei entsandten Mitarbeitern mit der 183-Tageregelung und bei Einkünften von Künstlern anwenden.

Schließlich muss vermerkt werden, dass, auch wenn das DBA für einzelne Einkunftsarten einen Staat bestimmt, der diese Einkünfte besteuert, dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Besteuerung im anderen Staat gar nicht existieren darf.

Den Wohnsitzstaat nach den Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens festlegen

Bei Privatpersonen

Die Kriterien für die Festlegung des Wohnsitzstaates sind der Reihe nach zu prüfen:

  • Mittelpunkt der Lebensinteressen
  • Gewöhnlicher Aufenthalt
  • Staatsangehörigkeit

Ziel ist es dabei, nur einen Wohnsitzstaat für die Anwendung des DBAs zu bestimmen. Das letzte Kriterium ist also die Staatsangehörigkeit, damit, wenn die anderen Kriterien nicht greifen, zumindest nach diesem Kriterium der Wohnsitzstaat eruiert wird.

Artikel 2 Absatz 4 des deutsch-französischen DBAs bestimmt im Einzelnen:

  • a. Im Sinne dieses Abkommens bedeutet „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst auch diesen Staat, seine Länder und ihre Gebietskörperschaften.
  • b. Ist nach Buchstabe a) eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:

(a) Die Person gilt als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen).

(b) Kann nicht bestimmt werden, in welchem Vertragsstaat die Person den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(c) Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden oder in keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.

(d) Gehört die Person beiden oder keinem der Vertragsstaaten an, so werden die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage im beiderseitigen Einvernehmen regeln.

Oftmals wird gem. Artikel 2 Abs. 1 4.b) der Lebensmittelpunkt einer Person gesucht. Es ist der Staat, „zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat“. Dabei sind die persönlichen Beziehungen zu diesem Land gegenüber den wirtschaftlichen Interessen vorrangig. Es ist hierbei wichtig zu erwähnen, dass Gerichtsurteile im Laufe der Zeit den Lebensmittelpunkt in Einzelfällen näher definiert haben, da es kaum möglich ist, den Lebensmittelpunkt ohne Hilfe der Rechtsprechung zu ermitteln.

Ist ein Steuerpflichtiger aus Frankreich ausgewandert ohne zu merken, dass die Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz weiterhin erfüllt sind, so kann das schnell sehr riskant gegenüber dem französischen Fiskus ein.

Bei Unternehmen

Das deutsch-französische DBA beschränkt sich nicht darauf, den offiziellen, im Handelsregister angemeldeten Sitz einer Gesellschaft zu akzeptieren, sondern bezieht sich auf den „Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung“. Es kann daher passieren, dass eine Gesellschaft mit Sitz in Frankreich als Gesellschaft mit Sitz in Deutschland betrachtet wird, wenn die tatsächliche Geschäftsleitung in Deutschland ist. Hatten die Anteilseigner dieser Gesellschaft Einkünfte aus Frankreich als reine inländische Einkünfte ohne Auslandsbezug betrachtet, liegt jedoch in Wirklichkeit ein grenzüberschreitender Sachverhalt vor.

Ein Unternehmen im weiteren Sinne (darunter auch juristische Personen) hat im anderen Land eine Betriebsstätte und somit dort erwirtschaftete Einkünfte im Sinne von Artikel 4 des deutsch-französischen DBAs, wenn die Definition der Betriebsstätte nach Artikel 2 Absatz 7 erfüllt ist. Es handelt sich hierbei:

  • entweder um eine feste Geschäftseinrichtung (mit positiver und negativer Definition)
  • oder um die Anwesenheit einer abhängigen Vertretungsperson.

Genauso wie für den Lebensmittelpunkt spielt für die Definition der Betriebsstätte im konkreten Fall die Rechtsprechung eine außerordentlich große Rolle.

Beispiel

Erst kürzlich hatte die Rechtsprechung Gelegenheit, im sogenannten „Conversant“-Urteil (CE 11-12-2020 Nr. 420174) den Begriff der Betriebsstätte genau zu definieren. In dieser Entscheidung ändert der Conseil d’Etat seine Auslegung von Steuerabkommen, um den Begriff der Betriebsstätte zu erweitern und an neue Situationen anzupassen, die sich insbesondere aus der Digitialisierung der Wirtschaft ergeben.

Folgender Sachverhalt : Ein irisches Unternehmen, das zu einem internationalen Konzern gehört, betreibt digitales Marketing und bietet seine Dienstleistungen in Frankreich an. Dieses Unternehmen hat in Frankreich weder eine Zweigniederlassung noch eine Tochtergesellschaft, sondern handelt über seine Schwestergesellschaft. Diese Schwestergesellschaft erbringt für das irische Unternehmen in Erfüllung eines Diensvertrags Dienstleistungen im Bereich der Marketingunterstützung.

Die französischen Steuerbehörden sind der Ansicht, dass das irische Unternehmen in Wirklichkeit eine Betriebsstätte in Frankreich hat und dass es auf die in Frankreich erzielten Einkünfte besteuert werden muss. Das irische Unternehmen ging in Berufung.

Der Conseil d’Etat ist der Ansicht, dass die Schwestergesellschaft in Frankreich, wenn sie üblicherweise Transaktionen für die irische Gesellschaft beschließt, so dass die irische Gesellschaft diese nur noch bestätigen muss, wie ein abhängiger Vertreter handelt und daher als Betriebsstätte in Frankreich gilt.

Einkünfte aus Immobilien nach dem DBA zwischen Frankreich und Deutschland

Artikel 3 des deutsch-französischen DBA legt das Belegenheitsprinzip fest, wonach die Einkünfte (z.B. Mieten, Veräußerungsgewinne bei Verkauf) im Staat besteuert werden, in dem die Immobilie belegen ist. Es ist wichtig zu beachten, dass je nach dem in welchem Land, die Einkünfte erzielt werden, (Land, in dem die Immobilie liegt), das erhebliche steuerliche Auswirkungen im anderen Land (dem des Wohnsitzes des Steuerzahlers) nach sich ziehen kann.

Einkünfte der Unternehmen nach dem DBA Frankreich-Deutschland

Die Gewinne eines Unternehmens werden nur im Staat, in dem sie erzielt werden, besteuert, es sei denn, dieses Unternehmen unterhält eine gewerbliche Betriebsstätte im anderen Land. Problematisch ist dabei, wie die der Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne (insbesondere die Betriebsaufwendungen) zu ermitteln sind. Artikel 4 Abs. 6 des DBAs Frankreich-Deutschland legt dabei folgende Regelung zugrunde: „Dabei sind alle der Betriebsstätte zuzurechnenden Ausgaben einschließlich eines Anteils an den Generalkosten des Unternehmens zu berücksichtigen.“

Regelung über die Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe

Artikel 5 erlaubt die Gewinnkorrektur zwischen verbundenen Unternehmen, die sich in Frankreich und Deutschland befinden. Die Vorschrift ist aber nicht die Grundlage für die konkrete Korrektur, denn dies ist Sache des französischen bzw. des deutschen Staates. Die allg. Gesetzesgrundlage richtet sich nach französischem Steuerrecht Artikel 57 Code Général des Impôts und nach deutschem Steuerrecht u.a. § 1 Außensteuergesetz.

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Diese Gewinne werden nach Artikel 7 ungeachtet anderweitig lautenden nationalen Vorschriften im Staat besteuert, in dem der Anteilseigner seinen Wohnsitz bzw. Sitz hat.

Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne von Gesellschaften nach dem DBA Frankreich – Deutschland

Artikel 9 des Doppelbesteuerungsabkommens bestimmt, dass diese Gewinne grundsätzlich im Wohnsitzstaat des Anteilseigners besteuert werden. Der Staat, in dem die Gesellschaft ansässig ist, darf allerdings eine Quellensteuer erheben, die 15 % des ausgeschütteten Betrages nicht übersteigen darf. Die Quellensteuer ist nicht zulässig, wenn der Dividendenempfänger eine Kapitalgesellschaft mit einer Beteiligung von mindestens 10 % ist (sog. Schachtelprivileg). Gilt im Land des Dividendenempfängers eine Quellensteuer, die vom Dividendenempfänger laut DBA nicht geschuldet wird, so muss der entsprechende Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Herabsetzung des Steuersatzes bzw. Befreiung von der Quellensteuer erbracht werden.

Zinsen aus Kapitalvermögen und Regel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Obwohl der Zinsbegriff nicht genau der Definition der Zinsen aus Kapitalvermögen entspricht (Artikel 10 spricht von Zinsen aus Forderungen), handelt es sich im Wesentlichen um diese Einkünfte im Sinne des deutschen bzw. französischen Steuerrechts.
Das Besteuerungsrecht hat der Staat, in dem der Bezugsberechtigte ansässig ist. Werden nach französischem oder deutschem Steuerrecht Zinsen an der Quelle besteuert und etwa beim Kreditinstitut erhoben, so ist diese Quellensteuer zu erstatten.

Aufsichtsratvergütungen

Diese von Aufsichtsratsmitgliedern bzw. Mitgliedern „ähnlicher Organe“ empfangenen Vergütungen werden gem. Artikel 11 des deutsch-französischen DBAs im Wohnsitzstaat des Mitglieds besteuert. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob ein Organmitglied die Vergütung in dieser Eigenschaft und nicht etwa aufgrund eines Anstellungs– bzw. Beratervertrages erhält.

Einkünfte eines Freiberuflers

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit werden laut Artikel 12 des DBAs Frankreich-Deutschland ausschließlich im Tätigkeitsstaat besteuert. Als solche Einkünfte gelten Einkünfte, die keine Einkünfte als Arbeitnehmer sind. Eine Tätigkeit in einem Staat setzt voraus, dass dort eine „ständige Einrichtung“ zur Ausübung dieser Tätigkeit eingerichtet wurde. Es gilt aber folgende Ausnahme: Ein Künstler, ein Sportler und generell Anbieter von öffentlichen Darbietungen werden in dem Darbietungsstaat auch besteuert, wenn sie dort keine „ständige Einrichtung“ haben.

Besteuerung der Löhne von Arbeitnehmern gemäß DBA

Das Erwerbsortprinzip

Arbeitet ein Arbeitnehmer in einem anderen Land als in seinem Wohnsitzstaat (z.B. ein Franzose arbeitet in Deutschland), lautet der Grundsatz nach Art. 13: Der Arbeitnehmer wird dort besteuert, wo er arbeitet.

Es gelten allerdings einige Ausnahmen zum Erwerbsortprinzip nach Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland:

Die 183-Tageregelung

Die sog. 183-Tageregelung für Mitarbeiterentsendungen sieht vor, dass der Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers die Löhne besteuern darf, obwohl der Arbeitnehmer ins andere Land entsandt wurde. Dieser Fall tritt dann ein, wenn die drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer hat weniger als 183 Tage im Jahr im anderen Land gearbeitet
  • Sein Lohn wurde nicht von einem Arbeitgeber im anderen Land gezahlt
  • Sein Lohn wurde nicht von einer Einrichtung im anderen Land gezahlt.

Beispiel: Hat ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer für seine Frankfurter Firma 120 Tage in Paris verbracht, und wurde sein Lohn vom deutschen Arbeitgeber gezahlt und getragen, so ist er steuerrechtlich entsandt worden und zahlt die Steuer auf seinen Lohn in Deutschland. Frankreich hat kein Besteuerungsrecht.

Grenzgänger zwischen Frankreich und Deutschland

Der Grenzgänger wird auch nicht am Arbeitsort besteuert, sondern im Wohnsitzstaat. Überquert ein Arbeitnehmer die Grenze täglich, um von Frankreich nach Deutschland oder umgekehrt zu fahren, ist er ein Grenzgänger. Er darf allerdings dabei das im DBA definierte Grenzgebiet nicht länger als 45 Tage verlassen. Als Grenzgebiet gelten „Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise höchstens 20 km (für in Deutschland Ansässige, 30 km für Wohngemeinden in Frankreich) von der Grenze entfernt liegt.“

Methode zur Beseitigung der Doppelbesteuerung

Artikel 20 des deutsch-französischen Abkommens legt die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung je nach dem Land, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, fest, indem er die Regeln für in Deutschland ansässige Steuerpflichtige festlegt und erläutert, wie die Doppelbesteuerung für in Frankreich ansässige Steuerpflichtige vermieden werden kann.

Generell sind die folgenden Schritte zu beachten:

  • Der Wohnsitzstaat wird im Sinne der oben genannten Definition bestimmt.
  • Die Einkommenskategorie wird bestimmt.

Je nach Einkunftskategorie wird die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Anwendung von Artikel 20 Absatz 1 oder 2 gefunden :

  • Freistellung der Einkünfte in einem der beiden Länder unter Progressionsvorbehalt im betreffenden Land (z.B. alle Einkünfte an in Deutschland Ansässige bis auf Dividenden und Aufsichtsratvergütungen und Löhne an Leiharbeiter) bzw. Freistellung des Nettobetrags der Einkünfte bei Schachtelbeteiligungen
  • Anrechnungsmethode

Da sich die konkrete Anwendung dieser Methode sowie die entsprechende Steuererklärung in den beiden Ländern als schwierig erweisen und schnell zu Fehlern führten kann, ist es ratsam, einen Experten auf dem Gebiet des deutsch-französischen Steuerrechts zu befragen.

Konkrete Beispiele

Als Arbeitnehmer ohne Grenzgängerstatus

Paul arbeitet in Deutschland, wohnt aber in Frankreich. Nach dem Steuerabkommen sind seine Gehälter in Deutschland, dem Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, steuerpflichtig. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, Frankreich gleicht den Steuersatz jedoch über eine Steuergutschrift, die der deutschen Steuer entspricht, an. Paul muss sein Einkommen trotzdem in Frankreich versteuern, aber die Gutschrift neutralisiert die französische Steuer.

Als Immobilienanleger

Sophie besitzt eine Wohnung in Berlin, die sie an deutsche Mieter vermietet. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in Deutschland, dem Land, in dem die Immobilie liegt, steuerpflichtig. Frankreich, ihr Wohnsitzstaat, wendet die Steuergutschrift an, die sich dann auf den Steuersatz von Sophies weltweiten Einkünften auswirken wird.

Als französische Rentner, der in Deutschland lebt

Jean, ein in München lebender Rentner, bezieht eine französische staatliche Rente und eine private Rente. Die öffentliche Rente (z. B. Beamtenpension) bleibt in Frankreich steuerpflichtig. Seine private Rente hingegen ist in Deutschland steuerpflichtig. Für jede muss Jean je nach Art der Einkünfte in beiden Ländern den Erklärungspflichten nachkommen.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig es ist, die spezifischen Regeln für jede Einkommensart zu verstehen, um Probleme mit dem Fiskus zu vermeiden.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
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Bild: fotomek



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Doppelbesteuerung (DBA) Frankreich-Deutschland Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung Doppelbesteuerung, das am 21. Juli 1959 von beiden Staaten unterzeichnet wurde, spielt eine Schlüsselrolle in den wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland. Ob Grenzgänger, Investor oder Rentner, dieses Abkommen bestimmt wie ihre Einnahmen in den zwei Ländern besteuert werden. Dieser Artikel bietet einen


[English]Die letzten Tage erreichten mich mehrere Leser-Mails die berichten, dass Microsoft wohl das Windows RE-Update KB5048239 für Windows 10 21H2 und 22H2 ausrollt. Das Problem besteht darin, dass dieses Update wieder und wieder unter Windows 10 installiert wird. Das Betriebssystem gerät in eine “Update-Schleife”.

Windows RE-Update KB5048239

Microsoft hatte bereits zum 12. November 2024 das Update KB5048239: Windows Recovery Environment update for Windows 10, version 21H2 and 22H2 (deutsch) veröffentlicht. Laut Microsoft installiert dieses Update automatisch das dynamische (Sicherheits-)Update (KB5046913) für die Windows-Wiederherstellungsumgebung (WinRE) auf dem betreffenden System.

Das Update wurde per Windows Update verteilt und soll Verbesserungen der Windows-Wiederherstellungsfeatures bringen. Im verlinkten Support-Beitrag listet Microsoft aber eine Reihe Kriterien auf, unter denen dieses Windows RE-Update nicht installiert werden soll.

Win RE-Update KB5048239

Seit dem 11./12. Januar 2024 scheint Microsoft dieses Update erneut per Windows Update anzubieten.

Leser #1 meldet wiederkehrende Installation

Blog-Leser Michael hat mich am 12. Januar 2024 kontaktiert und schrieb mir, dass beim ihm seit 2 Tagen auf einem Rechner mit Windows 10 Home 22H2 das “2024-11 Sicherheitsupdate für Windows 10 Version 22H2 für x64-basierte Systeme (KB5048239)” über Windows Update wiederkehrend angeboten und auch installiert werde.

Das Update wird als “Erfolgreich installiert am ‎Di. ‎12.‎11.‎2024” aufgeführt, aber trotzdem erneut zur Installation angeboten. Ich habe kurz nach dem Update KB5048239 im Internet gesucht und direkt gesehen, dass es bei den Kollegen von deskmodder.de diesen Thread im Forum gibt. Auch dort wird eine wiederkehrende Installation beschrieben.

Eine Lösung besteht darin, das Update mit wushowhide.diagcab auszublenden.

Leser #2 meldet wiederkehrende Installation

Auch Blog-Leser Werner P. hat sich per E-Mail gemeldet und berichtete, dass diverse  Rechner in seiner Umgebung seit dem 12. Januar 2024 beim Aufruf von Windows Update das WinRE Update KB5048239 erneut installieren.

Ereigniseinträge Update-Installation

Das Update werde dann als erfolgreich installiert angezeigt, aber beim nächsten Aufruf von Windows Update erfolgt die Installation erneut. Werner hat mir obigen Auszug aus der Ereignisanzeige geschickt, der zeigt, dass das Update am 13.1.2024 als “erfolgreich installiert” aufgelistet wird. Trotzdem versucht Windows das Update erneut zur Installation anzubieten.

Werner merkt dazu an, dass er es besonders ärgerlich findet, dass sich das in seinem Bereich eingesetzte Patch Management-System sich an Windows Update zur Suche nach Microsoft Update orientiert. Als Folge werde jetzt bei allen Rechnern fehlende Updates gemeldet.

Win RE-Version

Zudem erwähnte Werner, dass laut Microsofts Supportbeitrag das Update nicht installiert werde, wenn das WinRE-Image eine Version größer oder gleich Version 10.0.19041.5125 aufweist. Werner hat mir obigen Screenshot des Registry-Editors geschickt, der zeigt, dass diese WinRE-Version auf seinen Maschinen vorhanden ist.

Leser #3 meldet wiederkehrende Installation

Zudem hat sich Antonio Francisco Vanucchi bei mir zum 12. Januar 2025 per E-Mail gemeldet und schrieb auf Englisch, dass er bereits in der letzten Woche erneut das wiederkehrende Installationsproblem mit dem Update KB5048239 hatte und vorschlug, dass ich es im Blog aufgreife.

Weitere Berichte im im Internet

Antonio hat in seiner Mail noch den Link auf den Microsoft Answers Forenbeitrag Re: 2024-11 Security Update for Windows 10 Version 22H2 for x64-based Systems (KB5048239) vom 11. Januar 2025 mitgeschickt. Auch dort wird berichtet, dass Windows Update plötzlich das betreffende Update für Win RE vom 12. November 2024 erneut und wiederholend zur Installation anbietet.

Der Thread hat bereits drei Seiten und auch im Windows Ten-Forum gibt es diesen Thread, der sich mit den wiederholenden Update-Angeboten befasst. Das Einzige was gegen die wiederholten Update-Versuche hilft, ist Update mit wushowhide.diagcab auszublenden. Danke an die Blog-Leser für die Hinweise. Ist jemand von diesen Update-Installationsversuchen betroffen?

 



law

[English]Die letzten Tage erreichten mich mehrere Leser-Mails die berichten, dass Microsoft wohl das Windows RE-Update KB5048239 für Windows 10 21H2 und 22H2 ausrollt. Das Problem besteht darin, dass dieses Update wieder und wieder unter Windows 10 installiert wird. Das Betriebssystem gerät in eine “Update-Schleife”. Windows RE-Update KB5048239 Microsoft hatte bereits zum 12. November 2024 das Update KB5048239: Windows Recovery Environment


[English]Microsoft hat die Woche bekannt gegeben, dass zwei Probleme bei Outlook Classic behoben wurden. Einmal geht es um die Hänger, die beim Kopieren über Strg+C auftraten. Zudem wurde ein Problem bei der GMail-Konto-Anbindung beseitigt. Ich ziehe mal die zwei Themen in einen Beitrag.

Outlook-Hänger bei Strg+C behoben

In der Vergangenheit gab es wohl im klassischen Outlook in exotischen Kombinationen das Problem, dass markierte E-Mail-Abschnitte beim Kopieren mittels Strg+C in die Zwischenablage zu Hängern oder Abstürzen führen konnten. Das Problem trat aber nur in sehr abgegrenzten Szenarien auf:

  • Dieses Problem ist für Current Channel Version 2409 (Build 18025.20096) oder höher gemeldet worden.
  • Weiterhin musste der IME (Input Method Editor) verwendet werden, was bei asiatischen Sprachen zur Zeicheneingabe erforderlich ist.

Mit anderen Worten: Es dürfte die wenigsten deutschsprachigen Outlook-Benutzer betroffen haben. Das Outlook-Team hat eine Lösung für dieses Problem implementiert, die in den folgenden Kanälen und Builds verfügbar ist.

  • Beta-Kanal: Version 2501 (Build 18410.15040) – ist freigegeben
  • Aktuelle Channel-Vorschau: Version 2510 (Build 18429.20000) – Verfügbarkeit der Builds ist im Supportbeitrag verlinkt finden Sie unter Versionshinweise Aktueller Channel (Vorschau)
  • Aktueller Channel: Version 2501 (Build 18429.20000) – voraussichtliche Verfügbarkeit am 27.1.25
  • Monatlicher Enterprise Channel: Version 2501 (18429.20000) – wird vermutlich am 11. März 2025 verfügbar sein.

Weitere Details lassen sich dem zum 8. Januar 2025 aktualisierten Supportbeitrag Classic Outlook hangs when using the Copy shortcut (deutsche Fassung) entnehmen.

GMail-Konto kann nicht zu Outlook hinzugefügt werden

Im Supportbeitrag Unable to add a Gmail account to classic Outlook bestätigt Microsoft zum 7. Januar 2025, dass es Probleme gegeben habe, wenn ein Google Mail-Konto zum klassischen Outlook hinzugefügt werden sollte. Dann wurde dem Nutzer möglicherweise eine der folgenden Fehlermeldungen gezeigt:

“We couldn’t log on to the incoming (POP/IMAP) server. Please check your email address and password and try again.”

“We weren’t able to set up your Google account with IMAP. You may need to make changes to your Gmail settings.”

Bei existierenden GMail-Konten konnte es zu Fehlermeldungen beim Synchronisieren kommen. Ab der Current Channel-Version 2412 Build 18324.20168 ist das Problem behoben und ein GMail-Konto sollte sich wieder zum klassischen Outlook hinzufügen lassen. Microsoft beschreibt im Supportbeitrag, wie man das Kontenproblem ggf. manuell beheben kann.

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law

[English]Microsoft hat die Woche bekannt gegeben, dass zwei Probleme bei Outlook Classic behoben wurden. Einmal geht es um die Hänger, die beim Kopieren über Strg+C auftraten. Zudem wurde ein Problem bei der GMail-Konto-Anbindung beseitigt. Ich ziehe mal die zwei Themen in einen Beitrag. Outlook-Hänger bei Strg+C behoben In der Vergangenheit gab es wohl im klassischen Outlook in exotischen Kombinationen das