Krisenmanagement für die französische Tochtergesellschaft – Juristische Aspekte

Krise der Tochtergesellschaft in Frankreich abwenden und rechtlich absichern

Wenn der Standort ins Wanken gerät

Rund 3.000 deutsche Unternehmen unterhalten eine Tochtergesellschaft in Frankreich – und jede einzelne kann früher oder später mit wirtschaftlichen Turbulenzen konfrontiert werden. In solchen Momenten wird die Verbindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft auf eine harte Probe gestellt: organisatorisch, finanziell und rechtlich. Besonders im französischen Rechtssystem ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Wer klug handelt, kann Risiken minimieren, Werte schützen und gezielt die Grundlagen für eine stabile Zukunft schaffen – noch bevor sich Probleme hochsteigern.

Seit über 35 Jahren begleiten wir deutsche Muttergesellschaften bei der rechtssicheren Reorganisation ihrer französischen Tochtergesellschaften – diskret, pragmatisch und lösungsorientiert. Ob akute Krise oder strategische Neuausrichtung: Wir kennen die Fallstricke und Handlungsspielräume im französischen Recht genau.

Sprechen Sie unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei frühzeitig an – bevor es eskaliert. Gemeinsam entwickeln wir eine passgenaue Strategie zur Sicherung Ihrer Interessen in Frankreich.

Wenn es anfängt zu kriseln

Konkrete Erscheinungsformen der Krise

Krisen kündigen sich selten über Nacht an. Vielmehr entstehen sie schrittweise – oft unbemerkt – und äußern sich in konkreten, wiederkehrenden Störungen im Alltag der französischen Tochtergesellschaft. Wer diese Signale frühzeitig erkennt, kann nicht nur die Lage vor Ort stabilisieren, sondern auch vermeiden, dass sich die Probleme auf die deutsche Muttergesellschaft ausweiten – etwa durch finanzielle Verluste, Reputationsschäden oder rechtliche Risiken. Gerade in einem fremden Rechts- und Wirtschaftssystem wie dem französischen können kleine strategische Fehler schnell große Wirkung entfalten – und sich auch auf die Muttergesellschaft in Deutschland auswirken.

Typische Erscheinungsbilder sind:

Stetiger Rückgang der Bestellungen:

Die Auftragseingänge gehen kontinuierlich zurück – ein deutliches Zeichen für schwindende Marktpräsenz oder Unzufriedenheit auf Kundenseite.

Chaos bei der Auftragsabwicklung:

Interne Prozesse geraten durcheinander, Lieferfristen werden nicht eingehalten, es kommt vermehrt zu Fehlern im Kundenservice – was die Beziehung zu Geschäftspartnern nachhaltig beschädigen kann.

Schwäche bei der Liquidität:

Die verfügbaren Mittel reichen nicht mehr aus, um die laufenden Kosten zu decken. Die Gesellschaft muss Zahlungen verzögern oder priorisieren – was das Vertrauen von Banken, Lieferanten und Mitarbeitern entzieht.

Überschuldung:

Die Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen der Gesellschaft. Eine bilanzielle Überschuldung ist für Geschäftspartner ein Warnsignal und sie verzichten auf Bestellungen oder Finanzierungshilfe.

Rückstände bei Zahlungen:

Steuerschulden, unbezahlte Sozialabgaben (z. B. URSSAF), verspätete Lieferantenrechnungen – all das sind Indikatoren für ein strukturelles Ungleichgewicht. Solche Situationen sind besonders kritisch, da sie eine direkte Zahlungsunfähigkeit und somit Insolvenz auslösen können – manchmal mit erheblichen Folgen auch für die Muttergesellschaft.

Konflikte mit Partnern:

Kunden, Banken oder Lieferanten stellen Bedingungen, fordern Sicherheiten oder leiten rechtliche Schritte ein. Auch das kann ein Indikator für schwindendes Vertrauen sein.

Wiederkehrende Probleme mit dem Personal vor Ort:

Es gibt häufig Kündigungen, Krankmeldungen oder Streiks.

Verlust operativer Kontrolle:

Das Management vor Ort ist überfordert oder instabil. Entscheidungsprozesse werden verzögert, strategische Planung fehlt oder ist nicht mehr umsetzbar.

Schlechte Kommunikation mit der deutschen Muttergesellschaft:

Die verschiedenen Abteilungen bei der Muttergesellschaft beklagen sich über die fehlenden Rückmeldungen oder die schlechte Arbeitsqualität in Frankreich oder die deutsche Geschäftsführung kann trotzt wiederholten Versuchen keine Vertrauensbasis mit dem Team der Tochtergesellschaft schaffen.

Negative Außenwahrnehmung:

Gerüchte, schlechte Presse oder negative Bewertungen in sozialen Netzwerken verstärken den Kriseneindruck und wirken sich direkt auf Marktposition und Personalbindung aus.

Jede dieser Erscheinungen kann sich allein genommen stabilisieren lassen – in der Summe jedoch führen sie oft zu einem Punkt, an dem die Unterstützung der Muttergesellschaft notwendig wird. Je früher gehandelt wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Ursachen der Krise

Die Ursachen für eine Krise in einer französischen Tochtergesellschaft sind meist vielschichtig. Selten gibt es nur einen einzelnen Auslöser – in der Regel handelt es sich um ein Zusammenspiel interner Schwächen und externer Belastungen.

Typische Ursachen sind:

Fehlende Marktanpassung:

Das Geschäftsmodell, die Preisstrategie oder das Produktangebot sind nicht auf die spezifischen Anforderungen des französischen Marktes abgestimmt. Dadurch verliert die Tochtergesellschaft schrittweise Kunden und Marktanteile.

Strategie verfehlt:

Es kann sich herausstellen, dass die strategische Entscheidung von der Muttergesellschaft, ein Unternehmen in Frankreich zu gründen, nicht erfolgreich ist. Der anvisierte Markt ist in Frankreich vielleicht nicht so präsent oder die Marktentwicklung ist schwieriger als in Deutschland. Die Gewinne sind dementsprechend viel niedriger als von der deutschen Muttergesellschaft erwartet.

Unzureichende Steuerung durch die Muttergesellschaft:

Die deutsche Zentrale erhält keine verlässlichen Berichte zur Geschäftsentwicklung, greift zu spät ein oder überlässt dem Management vor Ort zu viel Entscheidungsfreiheit ohne Kontrolle.

Falsche oder instabile Führungsbesetzung:

Die Geschäftsführung vor Ort ist fachlich oder sprachlich überfordert, es fehlt an Erfahrung mit der Personalführung bzw. dem französischen Arbeitsrecht oder an interkulturellem Verständnis. Dies führt zu Fehlentscheidungen und einem Vertrauensverlust im Team. Die Geschäftsführung wird aus Deutschland gesteuert und ihr fehlt die notwendige Zeit oder Kompetenz für den französischen Markt.

Organisatorische Überforderung:

Die Tochtergesellschaft wächst zu schnell, ohne dass Strukturen und Prozesse mitziehen. Oder die Koordination innerhalb der französischen Tochtergesellschaft und mit der Muttergesellschaft ist mangelhaft, wodurch die Qualität der Produkte und der Dienstleistungen leidet. Die Folge sind ineffiziente Abläufe, Fehler in der Auftragsabwicklung und Unzufriedenheit bei Kunden. Es ist auch möglich, dass Kundenbeschwerden nicht effizient bearbeitet werden, mit der Folge, dass sie zu kostspieligen Konflikten eskalieren.

Finanzielle Fehlplanung:

Die Liquiditätssteuerung ist unzureichend, Fixkosten sind zu hoch und der Zugang zu frischem Kapital ist nicht gesichert. Zahlungsengpässe entstehen, die nicht rechtzeitig überbrückt wurden bzw. werden können.

Versäumnisse bei rechtlichen und administrativen Pflichten:

Meldepflichten gegenüber französischen Behörden (z. B. URSSAF oder Finanzamt) werden nicht erfüllt oder fehlerhaft abgewickelt. Auch das Arbeitsrecht und Sozialversicherungspflichten sind häufig Stolpersteine.

Externe Auslöser:

Marktveränderungen, geopolitische Entwicklungen oder konjunkturelle Schwankungen treffen die Tochtergesellschaft unvorbereitet. Besonders gefährlich wird es, wenn wichtige Kunden abspringen oder die Lieferkette gestört wird.

Diese Ursachen wirken oft gleichzeitig und verstärken sich gegenseitig. Für die Muttergesellschaft ist es daher entscheidend, nicht nur die Symptome zu bekämpfen, sondern die tieferliegenden Probleme zu analysieren – idealerweise mit juristisch und wirtschaftlich fundierter Unterstützung vor Ort.

Ist eine Umstrukturierung der französischen Tochtergesellschaft angebracht?

Ganz gleich um welche Art von Krise es sich handelt (meistens auf mehreren Ebenen), veranlassen bestimmte Ereignisse sofort zu handeln.

Wann kommt es zur Umstrukturierung?

Die Berichte der BWA zeigen sinkende monatliche Betriebsergebnisse

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein nützliches Buchhaltungs-Tool um die Entwicklung der Geschäftstätigkeit Ihrer Filiale in Frankreich jeden Monat verfolgen zu können. Es ist in Frankeich nicht so verbreitet, aber viele deutsche Mutterkonzerne haben die BWA gemeinsam mit ihrem örtlichen Steuerberater eingerichtet. Es wird empfohlen, dass der französische Steuerberater die Inhalte so eng wie möglich an die deutschen BWA-Standards anpasst, damit die deutsche Geschäftsführung die Berichte problemlos auswerten kann.

Die BWA berücksichtigt Informationen wir den Umsatz, Betriebsausgaben, Betriebsergebnis und andere Schlüsselzahlen, mit denen die Entwicklung und die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft monatlich ausgewertet werden kann. Dadurch wird eine Schieflage rechtzeitig erkannt.

Für eine deutsche Muttergesellschaft mit französischem Standortspielt die BWA eine wichtige Rolle in der Leitung des Konzerns mit dem sie:

  • Die finanzielle Leistung ihrer Tochtergesellschaft in Echtzeit verfolgen kann und dadurch kleine Abweichung frühzeitig bemerken und vermeiden kann, dass sich die Lage langfristig verschlimmert;
  • Informiert Entscheidungen in Bezug auf Investitionen und Finanzierung treffen kann;
  • durch zuverlässige und aktuelle Daten-Durchgabe mit Banken und anderen Investoren stets eine transparente Kommunikation vermitteln kann

Wenn die fälligen Forderungen nicht mehr ausreichen, um Gläubiger zu befrieden

Dieses Anzeichen ist für Gesellschaften, in denen die Selbstfinanzierung schon schwach war, besonders alarmierend.

Dieser Fall trifft ein, wenn mit den offenen Forderungen, wie ausstehenden Kundenrechnungen, die regelmäßigen Betriebskosten, die im Geschäftsleben entstehen (Miete oder Zulieferer etc.), nicht rechtzeitig oder sogar nicht mehr beglichen werden können.

Das Risiko für die Tochtergesellschaft sind Zahlungsausfälle, die zu Vollstreckungsverfahren führen können und dem Image des Konzerns schaden.

Vor diesem Hintergrund sollte die Muttergesellschaft, mittels eines wöchentlichen Berichts zum Liquiditätsbedarf, unbedingt die Finanzen Ihrer Tochtergesellschaft im Blick haben und eingreifen können, bevor die Situation nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Durch die präventive Kontrolle durch die Muttergesellschaft, können sich abzeichnende Krisen gegebenenfalls vermieden werden, indem Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. Eine Umstrukturierung der Tochtergesellschaft in wirtschaftlicher und in strategischer Hinsicht kann Abhilfe verschaffen, um sich wettbewerbsfähig auf dem Markt durchzusetzen und die Geschäftstätigkeit wieder anzukurbeln.

Aus rechtlicher Sicht darf es auf keinen Fall zur Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft kommen, da sonst ein französisches Insolvenzverfahrens eröffnet wird. Genau genommen muss der gesetzliche Vertreter bei Zahlungsunfähigkeit umgehend beim zuständigen Handelsgericht (tribunal de commerce) Insolvenz anmelden; und schon ist die Leitung der Tochtergesellschaft nicht in eigenen Händen.

Anmerkung: Befindet sich die Gesellschaft in Überschuldung, also ein Zustand exzessiver Schulden im Sinne § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO des deutschen Rechts, hat das im französischen Insolvenzrecht keinen direkten Einfluss auf die Insolvenz. Im französischen Recht gibt es keinen vergleichbaren juristischen Begriff: Ein Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn sich die Gesellschaft sich als zahlungsunfähig erweist.

Infolgedessen wird die Vervielfachung von Krisen, voraussichtlich zu einer Anhäufung von Schulden führen. Dies ist im Hinblick auf eine drohende Insolvenz nicht unbedingt besorgniserregend ist, da wachsende Schulden einer Gesellschaft nicht zwingend zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen.

Nichtsdestotrotz spiegelt diese Situation sich in der Unternehmensbilanz wider, und führt dazu, dass Banken Finanzierungen verweigern und Geschäftspartner sich anderweitig orientieren.

Stetige Finanzspritzen der Muttergesellschaft ohne Aussicht auf Verbesserung

Wenn die finanziellen Spritzen der Muttergesellschaft (Liquiditätsvereinbarung, Kapitalerhöhung, Forderungsverzicht …) zur Gewohnheit werden und die Tochtergesellschaft es trotzdem nicht wieder in den Grünen Bereich schafft, sprechen wir von wirtschaftlicher Abhängigkeit ohne positive Aussichten für die Tochtergesellschaft

In diesem Kontext wird eine Umstrukturierung notwendig, damit die Tochtergesellschaft finanziell unabhängig wird.

Welche Maßnahmen der Restrukturierung?

Wenn sich eine Krise in der französischen Tochtergesellschaft verfestigt oder absehbar nicht aus eigener Kraft bewältigt werden kann, stellt sich die Frage nach geeigneten Restrukturierungsmaßnahmen. Ziel ist es dabei nicht nur, kurzfristig Kosten zu senken, sondern die Strukturen dauerhaft zu stabilisieren, das operative Geschäft zu sichern oder – wenn nötig – eine geordnete Abwicklung vorzubereiten. Welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der konkreten Lage der Tochtergesellschaft, der Strategie der Muttergesellschaft und dem rechtlichen Handlungsspielraum im französischen System ab.

Juristische Restrukturierungsverfahren in Frankreich

Frankreich bietet neben der klassischen Kapitalerhöhung zur weiteren Finanzierung der Tochtergesellschaft mehrere rechtlich geregelte Verfahren zur gerichtlichen Sanierung oder Insolvenz krisenbetroffener Unternehmen. Diese Verfahren sind – anders als in Deutschland – sehr formalisiert und unterliegen strengen Fristen und Zuständigkeiten der Gerichte:

  • Das Schutzverfahren („Procédure de sauvegarde“) ermöglicht es einem Unternehmen, sich unter gerichtlichem Schutz vor Gläubigern zu restrukturieren, bevor eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Es bietet Zeit, um einen Sanierungsplan zu entwickeln und gleichzeitig den Fortbestand zu sichern.
  • Im Fall bestehender Zahlungsschwierigkeiten kann ein gerichtliches Sanierungsverfahren („Redressement judiciaire“) eingeleitet werden. Ziel ist die Fortführung des Unternehmens unter Aufsicht des Handelsgerichts. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, wird aber überwacht.
  • Wenn keine Sanierung mehr möglich ist, kann das Gericht die Liquidation mit Abwicklung anordnen („Liquidation judiciaire“). In diesem Fall wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Vermögen verwertet und die Gläubiger befriedigt.
  • Außergerichtliche Einigungen sind im Rahmen eines „mandat ad hoc“ oder eines Schlichtungsverfahrens („conciliation“) möglich. Diese Verhandlungen mit Gläubigern erfolgen vertraulich und unter Leitung eines vom Gericht bestellten Vermittlers.
  • Bei einer geplanten Übernahme durch einen Dritten kann ein sogenannter „Plan de cession“ zur Anwendung kommen, mit dem Ziel, einen Teil des Geschäftsbetriebs zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.

Operative Maßnahmen in der Tochtergesellschaft

Neben den formalen Verfahren können auch eine Reihe operativer Maßnahmen zur Restrukturierung beitragen. Diese sollten sorgfältig geplant und in enger Abstimmung mit der Muttergesellschaft umgesetzt werden:

  • Personalmaßnahmen wie Entlassungen, Umstrukturierungen oder Standortschließungen müssen unter Einhaltung des französischen Arbeitsrechts vorbereitet werden, insbesondere im Rahmen eines Sozialplans („Plan de sauvegarde de l’emploi“, PSE).
  • Verträge mit Lieferanten, Vermietern oder Dienstleistern sollten neu verhandelt oder angepasst werden, um laufende Kosten zu reduzieren oder Flexibilität zurückzugewinnen.
  • Ein Wechsel im lokalen Management kann erforderlich sein, um neue Impulse zu setzen und das Vertrauen von Mitarbeitern, Partnern und Gläubigern zurückzugewinnen.
  • Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte können Liquidität freisetzen und helfen, kurzfristige Engpässe zu überbrücken.
  • Digitalisierungs- und Prozessoptimierungsmaßnahmen bieten langfristige Effizienzgewinne und tragen zur Neupositionierung bei.

Maßnahmen auf Ebene der Muttergesellschaft

Auch auf Ebene der deutschen Muttergesellschaft sind oftmals strategische und rechtliche Überlegungen notwendig, um die Restrukturierung rechtssicher und effizient zu begleiten:

  • Die Muttergesellschaft kann konzerninterne Finanzierungen zur Verfügung stellen, etwa durch Cash pooling, Darlehen, Kapitalerhöhungen, um die Liquidität zu stabilisieren. Dabei ist jedoch eine genaue rechtliche Analyse notwendig, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Die Patronatserklärung (lettre de confort) stellt nur eine moralische Verpflichtung der Muttergesellschaft gegenüber einem Gläubiger der Tochtergesellschaft dar. Durch diese Erklärung versichert die Muttergesellschaft, dass die Tochtergesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommen wird. Im Grunde genommen hat diese Erklärung keine bindende Wirkung, aber der Ruf des Konzerns steht auf dem Spiel.
  • Eine stärkere Kontrolle durch die Einsetzung eines Vertrauensgeschäftsführers aus Deutschland oder gut bekannten externe Beraters vor Ort kann helfen, operative Fehler zu vermeiden und Transparenz zu schaffen.
  • Wenn die Fortführung der Tochtergesellschaft nicht mehr im strategischen Interesse liegt, kann auch eine Veräußerung oder einvernehmliche Auflösung durch die Muttergesellschaft in Betracht gezogen werden.
  • Schließlich sollte die interne Kommunikation und Compliance auf Konzernebene überprüft werden, um Reputationsrisiken und Fehler bei der Berichterstattung zu vermeiden.

Vorsicht! Die Einmischung durch die Muttergesellschaft, um der Tochter unter die Arme zu greifen ist manchmal gefährlich, da es keine faktische Unternehmensführung sein darf mit der Folge einer möglichen Haftung der Muttergesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen. Es ist durchaus zu empfehlen, ein Auge auf den Geschäftsbetrieb der Tochtergesellschaft zu haben, aber es ist wichtig, es so zu gewichten, dass keine Gefahr daraus entsteht.

Wie kann man in einer finanziellen Krise seine Vermögenswerte schützen?

Sobald sich eine finanzielle Krise in der französischen Tochtergesellschaft abzeichnet, stellt sich für die deutsche Muttergesellschaft die Frage, wie sie ihre Vermögenswerte schützen kann, bevor Gläubiger, Insolvenzverwalter oder Behörden Zugriff nehmen. Dabei ist äußerste Vorsicht geboten: Maßnahmen zur Vermögensverschiebung, die ausschließlich Gläubigerinteressen umgehen sollen, können rechtlich als anfechtbar oder sogar strafbar gewertet werden – sowohl nach französischem als auch nach deutschem Recht. Dennoch gibt es legitime Handlungsspielräume, um rechtzeitig vorzusorgen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Frühzeitige rechtliche Prüfung der Vermögenslage

Inhalt

Bevor konkrete Maßnahmen ergriffen werden, sollte eine umfassende Analyse durchgeführt werden: Welche Vermögenswerte (z. B. Maschinen, Immobilien, Markenrechte, Forderungen, Softwarelizenzen) befinden sich im Eigentum der Tochtergesellschaft? Welche davon sind durch Kredite oder Verträge belastet? Wo bestehen Abhängigkeiten vom Konzern? Besteht ein Risiko der Durchgriffshaftung gegenüber der Muttergesellschaft im Insolvenzfall, der das Vermögen der Muttergesellschaft auch gefährden könnte?

Handlungsempfehlung

Ein genaues juristisches Audit ist unabdingbar. Befinden sich z.B. laut Auditergebnis Anlagen im Eigentum der Muttergesellschaft, können sie nicht ohne Weiteres nach Deutschland überlagert werden, sind aber in der Regel für einen Insolvenzverwalter nicht greifbar.

Konzerninterne Vereinbarungen schriftlich festhalten

Inhalt

Oft bestehen konzerninterne Nutzungsverhältnisse, z. B. bei Marken oder IT-Infrastrukturen, nur mündlich oder ohne genaue Vertragsgrundlage. Dies kann im Krisenfall problematisch werden.

Handlungsempfehlung

Die Muttergesellschaft sollte frühzeitig schriftliche Lizenz-, Darlehens- oder Dienstleistungsverträge abschließen, um ihre Rechte zu dokumentieren, wobei eine Rückdatierung aus strafrechtlicher Sicht vermieden werden soll.

Vermeidung von Gläubigerbenachteiligung

Inhalt

Maßnahmen wie Vermögensübertragungen, Schuldentilgungen an Konzerngesellschaften oder ungewöhnliche Vertragsänderungen bzw. Zahlungsmethoden kurz vor dem Eintritt der Insolvenz können im Nachhinein vom Insolvenzverwalter angefochten werden.

Handlungsempfehlung

Alle Transaktionen sollten einer rechtlichen Prüfung auf Anfechtungsfestigkeit unterzogen werden, um späteren Rückforderungen oder strafrechtlichen Vorwürfen vorzubeugen.

Verlagerung strategisch wichtiger Assets vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit

Inhalt

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, immaterielle Vermögenswerte wie Marken oder Patente noch rechtzeitig – d. h. vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit – auf eine andere Gesellschaft im Konzern zu übertragen, sofern dies marktgerecht und dokumentiert erfolgt.

Handlungsempfehlung

Eine solche Maßnahme muss gut begründet und wirtschaftlich nicht gegen die Interessen der Tochtergesellschaft und nachvollziehbar sein, idealerweise auf Basis einer unabhängigen Bewertung.

Eigentumsvorbehalte und Sicherungsrechte aktivieren

Inhalt

Wenn die Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft Waren geliefert oder Anlagen zur Verfügung gestellt hat, kann geprüft werden, ob Eigentumsvorbehalte wirksam vereinbart wurden.

Handlungsempfehlung

Ein durchsetzbarer Eigentumsvorbehalt nach französischem Recht („clause de réserve de propriété“) kann helfen, Liefergegenstände im Krisenfall zurückzuerhalten.

Die Gesellschaft überträgt vorübergehend alle oder einen Teil ihrer Vermögenswerte (in der Regel Anlagen) an ein Finanzierungsunternehmen, behält sich aber die Möglichkeit vor, sie für die Geschäftstätigkeit wieder zu verwenden oder sie zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen.

Dies ist eine Lösung, mit der schnelle Liquidität geschaffen wird und eine Verschärfung der finanziellen Krise verhindert werden kann.

  • Andere Möglichkeiten? Subunternehmer für andere Unternehmen werden

Als Subunternehmer für ein anderes Unternehmen tätig zu werden, ermöglicht es, das eigene Geschäft weiterzuführen und gleichzeitig die Fixkosten und das Risiko zu senken. Das ermöglicht es, Verluste zu begrenzen und möglicherweise eine gesunde finanzielle Situation zu erreichen, die es dem Unternehmen ermöglicht, seine Tätigkeit selbstständig wieder aufzunehmen.

Welche Kosten können bei einer Umstrukturierung entstehen?

Wenn eine Tochtergesellschaft umstrukturiert wird, ist es von größter Bedeutung, sich über die Kosten einer solchen Umstrukturierung Gedanken zu machen, insbesondere in Bezug auf die Arbeitnehmer. Der Personalabbau kann einen erheblichen Teil der Umstrukturierungskosten ausmachen. In Frankreich variieren diese Kosten je nach Status des Arbeitnehmers, seiner Betriebszugehörigkeit und der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Entlassung, Vertragsbruch …).

Welche Kosten entstehen bei Kündigungen im Rahmen einer Umstrukturierung?

Zu den Kosten, die bei Kündigungen entstehen, zählen:

Kosten, die entstehen, wenn die Muttergesellschaft haftet

In diesem Zusammenhang muss zwischen der Situation unterschieden werden, in der die Tochtergesellschaft Gefahr läuft, in ein Insolvenzverfahren zu geraten, sich aber noch nicht in einem solchen befindet, und der Situation, in der sie bereits Gegenstand eines solchen Verfahrens ist.

Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (in bonis Tochterunternehmen)

a. Unterkapitalisierung und Garantien

Die chronische Unterkapitalisierung der Tochtergesellschaft fällt in die Verantwortung der Muttergesellschaft als Gesellschafterin und nicht mehr des Geschäftsführers.

Wenn die Muttergesellschaft sich weigert, eine Sicherheit bzw. Patronatserklärung zu stellen, kann der Abschlussprüfer sein Testat über den Jahresabschluss verweigern.

b. Finanzielle Unterstützung: zwischen Legitimität und Risiko

Die Finanzierung einer Tochtergesellschaft in bonis ist rechtmäßig und oftmals heilsam. Ist die wirtschaftliche Lage jedoch unwiederbringlich gefährdet, kann diese Unterstützung problematisch werden.

Eine langanhaltende Unterstützung kann für Dritte einen irreführenden Anschein von Kreditwürdigkeit erwecken. Wenn dies dazu führt, dass Gläubiger berechtigterweise, die Muttergesellschaft für verantwortlich halten, kann diese unter Umständen haftbar gemacht werden.

Während des Insolvenzverfahrens (Sanierungsverfahren, Insolvenz mit Fortführung oder mit Abwicklung)

a. Zivilrechtliche Haftung der Muttergesellschaft für missbräuchliche Unterstützung (Artikel L. 650-1 C. com.).

Grundsätzlich kann ein Gläubiger (einschließlich der Muttergesellschaft) nicht für den Schaden haftbar gemacht werden, der mit einer finanziellen Unterstützung verbunden ist, es sei denn es liegt folgendes vor:

  • Betrug;
  • unrechtmäßige Einflussnahme in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft;
  • Garantien, die in keinem Verhältnis zu den gewährten Unterstützungen stehen.

b. Haftung im Rahmen der faktischen Geschäftsführung (Artikel L. 651-1 ff. frz. Handelsgesetzbuch.)

Der Muttergesellschaft kann faktische Gesellschaftsführung vorgeworfen werden, wenn sie eine autonome, effektive und regelmäßige Autorität über die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft ausübt.

Die faktische Geschäftsführung wird zur Haftungsgrundlage, wenn sie mit einem Managementfehler einhergeht, der zur Unterdeckung beigetragen hat (längerer defizitärer Betrieb, auffälliger und ungerechtfertigter strategischer Bruch, Entscheidungen, die den Interessen der Tochtergesellschaft zuwiderlaufen).

c. Missbräuchliche Einmischung in die Geschäftsführung

Die Muttergesellschaft kann haftbar gemacht werden, wenn sie sich in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft eingemischt hat, indem sie:

  • ihr die Eigenständigkeit genommen hat; und
  • zu einer Verarmung ohne Gegenleistung geführt hat, die ausschließlich der Muttergesellschaft zugutekommt.

Ein solches Vorgehen würde es ermöglichen, die Muttergesellschaft zivilrechtlich für unerlaubte Handlungen haftbar zu machen und sie sogar zum Gesamtschuldner zu erklären.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: Gopixa



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Krisenmanagement für die französische Tochtergesellschaft – Juristische Aspekte Wenn der Standort ins Wanken gerät Rund 3.000 deutsche Unternehmen unterhalten eine Tochtergesellschaft in Frankreich – und jede einzelne kann früher oder später mit wirtschaftlichen Turbulenzen konfrontiert werden. In solchen Momenten wird die Verbindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft auf eine harte Probe gestellt: organisatorisch, finanziell und rechtlich. Besonders im französischen Rechtssystem ist


Es scheint bei OpenSSL ab Version 3 zu Leistungsproblemen zu kommen, wie ich einem Kommentar im Diskussionsbereich des Blogs entnehmen konnte. Ich ziehe diesen Text mal in einen separaten Blog-Beitrag heraus.

Blog-Leser Norddeutsch schrieb zum 11. Mail 2025 unter “Performance Issues & OpenSSL >= Version 3 …”: wer bei OpenSSL, HA-Proxy oder HTTP/3 Probleme wie hohe CPU-Last, Durchsatz und wenige parallele Verbindungen erleidet sollte sich folgende Links anschauen.

a) Messungen vom CURL-Projekt auf Github hier
b) Diagnose und Analyse vom HA-Proxy Projekt hier

Auf GitHub gibt es den Eintrag curl HTTP/3 Performance, der sich mit einigen Performance-Messungen auseinandersetzt. Tenor: 10-90% Performance Drop bei Einsatz von OpenSSL 3.0 bis 3.3 oder 3.4.

Norddeutsch schreibt: Ursache scheint der “Programmierstil” ab OpenSSL Version 3.0 in Verbindung mit Locks und QUIC-Implementierung zu sein. Nur “400 connections per second on a 48-core machine [..]” statt 140.000 mit OpenSSL 1.1.1 ist in Produktivumgebung schon recht kritisch – zumal der Durchsatz je nach Messung ab 30/40 Threads sichtbar nicht mehr nach oben skaliert.

Tom hat darauf mit dem folgenden Kommentar geantwortet: Ich (persönlich) bin hier auf dem 3.0-LTS-Zweig und werde nach Auslaufen im September 2026 auf den 3.5-LTS-Zweig umsteigen – benutze OPENSSL aber nur “ab und zu” und zu weniger rechenintensiven Aufgaben.

Danke für die Hinweise.

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Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.

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Es scheint bei OpenSSL ab Version 3 zu Leistungsproblemen zu kommen, wie ich einem Kommentar im Diskussionsbereich des Blogs entnehmen konnte. Ich ziehe diesen Text mal in einen separaten Blog-Beitrag heraus. Blog-Leser Norddeutsch schrieb zum 11. Mail 2025 unter “Performance Issues & OpenSSL >= Version 3 …”: wer bei OpenSSL, HA-Proxy oder HTTP/3 Probleme wie hohe CPU-Last, Durchsatz und wenige parallele Verbindungen erleidet sollte sich folgende


Die Open-Source-Plattform OpenCloud für Filesharing,  Filemanagement und digitale Zusammenarbeit, ist ab sofort nicht nur im Browser, sondern auch als Desktop-App und iOS-App verfügbar. Das haben die Entwickler diese Woche in einer Meldung mitgeteilt.


Direkter Dateizugriff über den Desktop

Mit der neuen Desktop App erweitert OpenCloud seine Lösung um einen komfortablen Weg, direkt vom Rechner auf Dateien in der Cloud zuzugreifen. Die Daten sind via Client über den lokalen Dateimanager verfügbar und lassen sich dank automatischer Synchronisation auch offline bearbeiten. Ein integriertes Kontextmenü im Dateimanager bietet darüber hinaus Schnellfunktionen wie das Kopieren von Links, das Öffnen von Freigaben oder den Zugriff auf die Versionshistorie.

Die Desktop-App ist für Windows, macOS und Linux verfügbar und integriert sich nahtlos in Dateimanager wie Explorer, Finder, Nautilus oder Dolphin.

iOS-App für den mobilen Zugriff

Die neue iOS-App ermöglicht den Zugriff auf in OpenCloud gespeicherte Daten nun auch von unterwegs und bietet zahlreiche Funktionen für den mobilen Arbeitsalltag: Dateien können für die Offline-Nutzung markiert, Dokumente direkt in der App gescannt und Fotos automatisch gesichert werden. Über die Teilen-Funktion von iOS lassen sich Dateien bequem bearbeiten und teilen – mit denselben Zugriffskontrollen wie in der Web-Oberfläche. Face ID bzw. Touch ID gewährleistet zusätzliche Sicherheit.

Die iOS App ist ab sofort für iPhone und iPad ab iOS 15 verfügbar. Eine Android Version von OpenCloud befindet sich derzeit in der Entwicklungsphase und wird in Kürze verfügbar sein.

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Die Open-Source-Plattform OpenCloud für Filesharing,  Filemanagement und digitale Zusammenarbeit, ist ab sofort nicht nur im Browser, sondern auch als Desktop-App und iOS-App verfügbar. Das haben die Entwickler diese Woche in einer Meldung mitgeteilt. Direkter Dateizugriff über den Desktop Mit der neuen Desktop App erweitert OpenCloud seine Lösung um einen komfortablen Weg, direkt vom Rechner auf Dateien in der Cloud zuzugreifen. Die Daten


Unschöne Sache, wenn sich das bewahrheitet. Ein neuer Nutzer bietet in einem Untergrundforum angeblich eine 0-Day-Schwachstelle im SS7-Protokoll zum Verkauf an. Diese 0-day-Schwachstelle soll das Abfangen von SMS, die Verfolgung von Telefonen in Echtzeit und vieles mehr ermöglichen.

Was ist SS7?

Unter dem Kürzel SS7 verbirgt sich eine Sammlung von Protokollen und Verfahren für die Signalisierung in Telekommunikationsnetzen. Laut Wikipedia ist SS7 heutzutage das gängigste und häufig einzige Signalisierungssystem in nationalen und internationalen Telekommunikationsnetzen.

Telekommunikationseinrichtungen wie Vermittlungen oder Gateways arbeiten mit SS7-Protokollstapeln, die an die nationalen Normen oder Vorgaben der einzelnen Dienstanbieter angepasst sind. Es gibt, im Gegensatz zum Beispiel von IP, aber keinen einheitlichen SS7-Protokollstapel, sondern spezifische Implementierungen.

SS7-Schwachstelle im Angebot

Viel ist nicht bekannt – Dark Web Informer hat nachfolgenden Tweet mit einigen Informationen auf X eingestellt.

SS7 Schwachstelle

Ein neuer Nutzer bietet in einem Untergrundforum angeblich eine 0-Day-Schwachstelle  im SS7-Protokoll, bzw. einen Exploit dafür, für 5000 US-Dollar zum Verkauf an. Diese 0-day-Schwachstelle soll das Abfangen von SMS, die Verfolgung von Telefonen in Echtzeit und vieles mehr ermöglichen.

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law

Unschöne Sache, wenn sich das bewahrheitet. Ein neuer Nutzer bietet in einem Untergrundforum angeblich eine 0-Day-Schwachstelle im SS7-Protokoll zum Verkauf an. Diese 0-day-Schwachstelle soll das Abfangen von SMS, die Verfolgung von Telefonen in Echtzeit und vieles mehr ermöglichen. Was ist SS7? Unter dem Kürzel SS7 verbirgt sich eine Sammlung von Protokollen und Verfahren für die Signalisierung in Telekommunikationsnetzen. Laut Wikipedia ist SS7


Ende April hat der chinesische Anbieter Alibaba seine neue Open Source KI mit dem Namen Qwen3 vorgestellt. Es sei ein neues Open-Source-KI-Spitzenmodell mit Hybrid-Reasoning, heißt es von Alibaba.

Alibaba stellt mit Qwen3 die neueste Generation seiner Open-Source-Sprachmodellreihe vor und setzt laut eigenen Angaben damit neue Maßstäbe in der KI-Entwicklung. Die neue Modellreihe umfasst insgesamt acht Varianten: sechs schlanke Modelle (mit 0,6B, 1,7B, 4B, 8B, 14B und 32B Parametern) sowie zwei Mixture-of-Experts (MoE)-Modelle (30B mit 3B aktiven Parametern und 235B mit 22B aktiven Parametern). Alle Varianten sind ab sofort quelloffen und weltweit verfügbar.

Hybrid-Reasoning für flexiblere Denkprozesse

Mit Qwen3 führt Alibaba erstmals sogenannte Hybrid-Reasoning-Modelle ein. Diese können dynamisch zwischen einem „Denkmodus” für komplexe Aufgaben wie Mathematik, Programmierung und logisches Schlussfolgern und einem „Nicht-Denkmodus” für schnelle, einfache Antworten wechseln.

Über die API lässt sich dabei zudem steuern, wie lange das Modell im Denkmodus bleiben darf – mit einem Kontextfenster bis maximal 38.000 Token. Besonders das neue Qwen3-235B-A22B-Modell (MoE) soll laut Alibaba mit hoher Leistung bei deutlich geringeren Infrastrukturkosten im Vergleich zu anderen Modellen seiner Klasse aufwarten.

Starke Performance bei Sprachen, Tools und Reasoning

Qwen3 wurde auf einem Datensatz mit 36 Billionen Token trainiert – doppelt so viel wie beim Vorgängermodell Qwen2.5. Das Large Language Modell (LLM) zeigt laut Alibaba deutliche Fortschritte in den Bereichen multilinguale Fähigkeiten, Tool-Nutzung, Reasoning und Mensch-Maschine-Interaktion. Zu den Highlights zählen:

  • Multilinguale Kompetenz: Das Modell unterstützt 119 Sprachen und Dialekte und liefert starke Ergebnisse bei Übersetzungen und der Verarbeitung mehrsprachiger Anfragen.
  • Agentenfähigkeiten: Qwen3 unterstützt das Model Context Protocol (MCP) sowie leistungsstarkes Function Calling und gehört damit zu den führenden Open-Source-Modellen für komplexe, agentenbasierte Anwendungen.
  • Reasoning-Leistung: In Benchmarks zu Mathematik, Programmierung und logischem Schlussfolgern übertrifft Qwen3 alle bisherigen Modelle der Reihe – darunter QwQ im Denkmodus und Qwen2.5 im Nicht-Denkmodus.
  • Bessere Mensch-Maschine-Interaktion: Qwen3 sorgt für natürlichere kreative Texte, realistischere Rollenspiele und flüssigere mehrstufige Dialoge, die das Nutzererlebnis deutlich verbessern.

Mit einer neuen Modellarchitektur, eines vergrößerten Trainingsdatensatzes und optimierter Lernmethoden soll Qwen3 Bestwerte in Benchmarks wie AIME25 (mathematisches Reasoning), LiveCodeBench (Programmierkompetenz), BFCL (Tool- und Funktionsnutzung) und Arena-Hard (Instruction Tuning) erzielen.

Die Entwicklung des Hybrid-Reasoning-Modells basiert auf einem vierstufigen Trainingsprozess: Zunächst startet das Modell mit einem Cold Start, bei dem es lernt, komplexe Aufgaben in nachvollziehbare Denkschritte aufzuteilen (Chain-of-Thought). Darauf folgt reasoning-basiertes Reinforcement Learning, das Verschmelzen von Denk- und Nicht-Denkmodus sowie ein abschließendes Feintuning durch allgemeines Reinforcement Learning.

Freie Verfügbarkeit, um Innovation zu fördern

Die Qwen3-Modelle sind ab sofort kostenlos über Hugging Face, Github und ModelScope verfügbar. Interaktive Tests können auf chat.qwen.ai durchgeführt werden. Ein API-Zugang wird in Kürze über Alibabas Model Studio bereitgestellt. Zudem wird Qwen3 bereits in Alibabas hauseigener Superassistent-App Quark eingesetzt.

Seit ihrer Veröffentlichung wurde die Qwen-Modellreihe mehr als 300 Millionen Mal heruntergeladen. Über 100.000 abgeleitete Qwen-Modelle wurden von Entwicklern auf Hugging Face erstellt, wodurch Qwen zu einer der am meisten genutzten Open-Source-AI-Modellreihen weltweit zählt, schreibt der Hersteller. Alibaba Cloud (www.alibabacloud.com) wurde 2009 gegründet und fungiert als IT-Kompetenzzentrum der Alibaba Group.



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Ende April hat der chinesische Anbieter Alibaba seine neue Open Source KI mit dem Namen Qwen3 vorgestellt. Es sei ein neues Open-Source-KI-Spitzenmodell mit Hybrid-Reasoning, heißt es von Alibaba. Alibaba stellt mit Qwen3 die neueste Generation seiner Open-Source-Sprachmodellreihe vor und setzt laut eigenen Angaben damit neue Maßstäbe in der KI-Entwicklung. Die neue Modellreihe umfasst insgesamt acht Varianten: sechs schlanke Modelle (mit


[English]Das Sicherheitsupdate KB5055528 vom 8. April 2025 für Windows 11 23H2, sowie darauf folgende Updates, haben laut Microsoft einen neuen Kollateralschaden verursacht. Systeme mit Windows 11 23H2 können bei installiertem Update nicht mehr per WSUS auf Windows 11 24H2 aktualisiert werden, weil diese Installation mit dem Fehler 0x80240069 scheitert.

Windows 11 23H2 Update KB5055528

Das kumulative Sicherheitsupdate KB5055528 steht seit dem 8. April 2025 für Windows 11 22H2 und 23H2 in Enterprise und Education zur Verfügung (siehe Patchday: Windows 10/11 Updates (8. April 2025)). Es beinhaltet Qualitätsverbesserungen sowie Sicherheitspatches (siehe Microsoft Security Update Summary (8. April 2025)).

Mit dem Update wird auch der berüchtigte Ordner inetpub auf dem Windows-Laufwerk angelegt, um eine Schwachstelle zu schließen (siehe Windows 10/11: April 2025-Updates legen Ordner “inetpub” an). Das Update hat bekannte Probleme mit Citrix und AD-Gruppenrichtlinien, die im Supportbeitrag für KB5055528 dokumentiert sind. Nun ist noch ein weiteres Problem hinzugekommen.

KB5055528 blockt Upgrade auf Windows 11 24H2

Blog-Leser haben mich darauf hingewiesen, dass es Probleme beim Upgrade von Windows 11 22H2 oder Windows 11 23H2 auf das aktuelle Windows 11 24H2 geben kann, wenn das April 2025-Update KB5055528 installiert ist.

Microsoft hat zum 29. April 2025 im Windows 11 23H2 Release Health Dashboard den Supportbeitrag Windows 11, version 24H2 might not download via Windows Server Updates Services eingestellt. In diesem Supportbeitrag bestätigt Microsoft, dass Systeme mit Windows 11 22H2 oder Windows 11 23H2, auf denen das April 2025-Update KB5055528 oder ein Nachfolgeupdate installiert ist, Probleme machen.

Die Systeme lassen sich möglicherweise nicht über Windows Server Update Services (WSUS) auf Windows 11 24H2 aktualisieren. Administratoren, die also ihre Updates für Clients mit WSUS verwalten und genehmigen, müssen aufpassen. Sofern die Clients vom Problem betroffen sind, wird der Download von Windows 11 24H2 nicht gestartet oder abgeschlossen.

Das Windows-Updates-Protokoll kann den Fehlercode 0x80240069 anzeigen. Der Fehler steht i.d.R. für kaputte Systemdateien oder Probleme mit dem Update-Installer. Microsoft schreibt, dass weitere Protokolle einen Text ähnlich wie “Service wuauserv has unexpectedly stopped” enthalten können.

Consumer-Systeme oder nicht per WSUS verwaltete Systeme dürften den Installationsfehler beim Windows 11 24H2-Upgrade nach Einschätzung Microsofts nicht zu sehen bekommen. Derzeit untersuchen die Microsoft-Entwickler das Problem, welches Clients mit Windows 11 22H2 oder Windows 11 23H2 betrifft, die über WSUS verwaltet werden. Man will ein Update bereitstellen, sobald weitere Informationen verfügbar sind.

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Outlook 2016: Kalender-Zugriff nach April 2025-Update KB5002700 gesperrt
Word/Excel 2016: Abstürze nach April 2025 Update KB5002700?
Windows 11 24H2: Update KB5055523 (8. April 2025) kann BlueScreen auslösen
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[English]Das Sicherheitsupdate KB5055528 vom 8. April 2025 für Windows 11 23H2, sowie darauf folgende Updates, haben laut Microsoft einen neuen Kollateralschaden verursacht. Systeme mit Windows 11 23H2 können bei installiertem Update nicht mehr per WSUS auf Windows 11 24H2 aktualisiert werden, weil diese Installation mit dem Fehler 0x80240069 scheitert. Windows 11 23H2 Update KB5055528 Das kumulative Sicherheitsupdate KB5055528 steht seit dem


CDD d’usage: Der befristete Arbeitsvertrag für bestimmte Sektoren in Frankreich

Der cdd d'usage in Frankreich

Der CDD d‘usage ist ein Sonderfall unter den zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen, der für Sonderaufträge vorgesehen ist. Er ist nur in bestimmen Tätigkeitsbereichen anwendbar, ohne eine Mindestvertragsdauer aufzuerlegen und auch ohne einen außergewöhnliches Auftragsvolumen rechtfertigen zu müssen. Er gewährt ein gutes Maß an Flexibilität und kann sich für deutsche Gesellschaften, die in Frankreich tätig sind, als sehr nützlich erweisen. Vorsicht ist jedoch geboten: die Anwendung ist streng geregelt und bei Nicht-Einhaltung der Rahmenbedingungen, drohen dem Arbeitgeber Strafmaßnahmen. In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen und auf welche Weise der befristete Arbeitsvertrag für Sonderaufträge angewendet werden kann, was unbedingt zu beachten ist, um Fehler zu vermeiden.

Was ist der CDD d‘usage

Kurze Definition

Im französischen Arbeitsrecht stellt der CDD d’usage, oder kurz CDDU genannt, eine Sonderform des befristeten Arbeitsvertrag in Frankreich, den CDD, dar. Diese Vertragsform ist im Artikel L. 1242-2 3 des Code du travail (frz. Arbeitsgesetzbuch) im dritten Absatz definiert:

„Saisonale Beschäftigungen, deren Aufgaben sich jedes Jahr in annähernd festen Zeitabständen entsprechend dem Rhythmus der Jahreszeiten oder der kollektiven Lebensweise wiederholen, oder Beschäftigungen, bei denen es in bestimmten, per Dekret oder durch allgemeinverbindliche Tarifverträge oder Vereinbarungen festgelegten Tätigkeitsbereichen aufgrund der Art der ausgeübten Tätigkeit und des naturgemäß vorübergehenden Charakters dieser Beschäftigungen üblich ist, nicht auf unbefristete Arbeitsverträge zurückzugreifen.

Im französischen Arbeitsrecht sieht man die Anwendung von diesen CDD d’usage häufig in den folgenden Branchen:

  • Im Hotelwesen
  • Im Eventmanagement
  • Im Tourismussektor

Die Tätigkeitsbereiche, in denen es möglich ist einen solchen befristeten Vertrag für Sonderaufträge zu vereinbaren sind per Dekret auf eine begrenzte Anzahl festgelegt. Die Liste wurde vor kurzem durch zusätzliche Branchen erweitert.

Im Unterschied zum herkömmlichen befristeten Vertrag

Der CDD d’usage unterscheidet sich vom CDD, dem üblichen befristeten Vertrag, insofern die temporäre Arbeitsanforderung des Sonderauftrags in bestimmten Branchen ausreichen kann, um einen CDD d’usage zu rechtfertigen. Bei den anderen Arten des befristeten Arbeitsvertrags, muss immer ein objektiver gesetzlich vorgeschriebenen Grund vorliegen: zum Beispiel, die Vertretung eines abwesenden Arbeitnehmers oder einen Anstieg des Auftragsvolumens.

Im Unterschied zur Entsendung

Die Rahmenbedingungen dürfen nicht mit denen einer Entsendung nach Frankreich verwechselt werden, bei der zum Beispiel ein deutscher Arbeitgeber einen Arbeitnehmer braucht, um einen zeitlich begrenzten Auftrag auszuführen, zum Beispiel auf einer Baustelle in Frankreich.

  • Im Fall eines Sonderauftrags, im Rahmen eines CDD d’usage geht es um einen Sonder-Einsatz auf der Baustelle in Frankreich. Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bestand zuvor kein Arbeitsverhältnis.
  • Im Fall einer Entsendung geht es um einen Arbeitnehmer, der mit seinem Arbeitgeber in Deutschland schon einen Arbeitsvertrag hat und für einen zeitlich begrenzten Auftrag nach Frankreich entsendet wird. Es ist also nicht notwendig, einen befristeten Vertrag mit Sonderauftrag abzuschließen, da der Arbeitnehmer von seinem bestehenden Arbeitsverhältnis abhängt

In welchen Tätigkeitsbranchen kann man den CDD d’usage anwenden?

Die im Artikel D. 1242-1 des festgelegte Liste:

  • forstwirtschaftlichen Betriebe;
  • Schiffsreparaturen;
  • Umzugsunternehmen;
  • Hotel- und Gaststättengewerbe; Freizeit- und Ferienzentren;
  • Profisport;
  • Unterhaltung, kulturelle Aktivitäten, audiovisuelle Medien, Filmproduktion, Herausgabe von Tonträgern;
  • Bildung;
  • Information, Erhebungen und Umfragen;
  • Einlagerung und Lagerung von Fleisch;
  • Baugewerbe und öffentliche Arbeiten für Baustellen im Ausland;
  • Tätigkeiten der Zusammenarbeit, der technischen Hilfe, des Ingenieurwesens und der Forschung im Ausland;
  • Wiedereingliederung durch wirtschaftliche Tätigkeit, die von den in Artikel L. 5132-7 des frz. Code du travail vorgesehenen Vermittlervereinen ausgeübt werden;
  • Einstellung von Arbeitnehmern, um sie natürlichen Personen gegen Vergütung zur Verfügung zu stellen, im Rahmen von Artikel L. 7232-6 2° ;
  • wissenschaftliche Forschung, die im Rahmen eines internationalen Übereinkommens, einer internationalen Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung eines solchen Übereinkommens oder von ausländischen Forschern, die sich vorübergehend in Frankreich aufhalten, durchgeführt wird;
  • Jahrmärkte;
  • die im zweiten Absatz von Artikel L. 3421-1 des Code de la défense (frz. Verteidigungsgesetz) genannte Unterstützungs- und Versorgungstätigkeiten, die im Ausland erbracht werden.

Das Dekret, mit dem die Liste um einen neuen Tätigkeitsbereich erweitert wurde, wurde am 23. März 2025 erlassen: Der Punkt 16° betrifft Tätigkeiten zur Unterstützung und Versorgung von Streitkräften im Ausland mit Dienstleistungen, Lebensmitteln und Waren, wurde kürzlich hinzugefügt. Hintergrund ist der Krieg in der Ukraine, was heißt, dass das Arbeitsministerium den aktuellen geopolitischen Kontext berücksichtigt.

Ein Tarifvertrag kann in der Tat auch die Anwendung eines CDD d‘usage vorsehen, wie es z. B. im Tarifvertrag Syntec oder im nationalen Tarifvertrag für Hotels, Cafés und Restaurants der Fall ist.

Welche Kriterien weisen diese Tätigkeitsbereiche vor?

Es muss eine branchenübliche Praxis sein, keine unbefristeten Arbeitsverträge auszustellen.

Ausschlaggebend ist die Kerntätigkeit der Gesellschaft und nicht die Tätigkeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich ausübt, um zu bestimmen, ob ein CDD d’usage zulässig oder nicht.

Es sind drei Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Branche lässt ein Arbeitsverhältnis in Form eines CDD d’usage zu;
  • Keine unbefristeten Arbeitsverträge sind in dieser Branche die Norm;
  • Es sind temporäre Arbeitsanforderungen und die Aufträge sind wiederkehrend.

Voraussetzungen und Besonderheiten des befristeten Arbeitsvertrags

Ein per se vorübergehender Bedarf

Die angebotene Stelle ist auf einen zeitlich begrenzten und präzisen Bedarf zugeschnitten, d. h. es ist eine Aufgabe, die per se nie dauerhaft im Unternehmen anfällt. Das kann ein Auftrag für einige Stunden, Tage oder Monate sein.

Dies kann z. B. mit Tourismussaisons, einmaligen Ereignissen oder unregelmäßiger Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Beispiele:

  • Verstärkung des Personals während eines Festivals ;
  • Einstellung eines zusätzlichen Kellners für die Sommersaison.

Wenn der Bedarf üblich oder dauerhaft wird, muss das Unternehmen einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten.

Keine dauerhafte Stelle

Der CDD d‘usage darf keine Dauerstelle im Unternehmen ersetzen.

Die betreffende Stelle muss unbeständiger oder ungewisser Art sein.

Die Verwendung eines befristeten Arbeitsvertrags, um eine strukturelle Stelle zu besetzen (z. B. eine ganzjährige Rezeptionistin), ist rechtswidrig und der Arbeitgeber geht das Risiko, das der Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umqualifiziert wird.

Wie muss der CDD d’usage verfasst werden

Pflichtangaben im CDD d‘usage

Beim Aufsetzen eines CDD d’usage ist es wichtig, dass der Arbeitsvertrag folgende Angaben beinhalten:

  • der Aufgabenbereich muss genau beschrieben werden;
  • den Sachgrund für den Einsatz des CDD d‘usage;
  • die Vertragsdauer;
  • die besetzte Stelle;
  • die Vergütung und wie sie sich zusammensetzt (z. B. Überstunden);
  • die Nennung des anwendbaren nationalen Tarifvertrags;
  • die Arbeitszeit;
  • ggf. die Dauer der Probezeit;
  • Name und Anschrift der Krankenkasse, der Vorsorgeeinrichtung und der Zusatzrentenversicherung.
  • In einigen Tarifverträgen können weitere Pflichtangaben aufgelistet sein.

Dauer und Verlängerungen

Die Mindest- und Höchstdauer der Arbeitszeit wird in den Gepflogenheiten der jeweiligen Branche festgelegt. In der Regel beträgt die Höchstdauer 18 Monate.

Der Vertrag muss das Datum des Vertragsendes oder eine Mindestdauer angeben, wenn es keinen genauen Termin gibt. Er muss auch die Bedingungen für eine Verlängerung angeben, wenn eine eventuelle Verlängerung des Vertrags vorgesehen ist.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es keine Karenzzeit, wenn mehrere Verträge mit demselben Arbeitnehmer geschlossen werden oder wenn mehrere Arbeitnehmer für dieselbe Stelle eingesetzt werden. Das bietet eine große Flexibilität für den Arbeitgeber. Im Streitfall muss der Richter jedoch prüfen, ob die aufeinanderfolgende Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen durch objektive Gründe gerechtfertigt ist und nachgewiesen ist, dass es sich um eine vorübergehende Beschäftigung handelt.

Formalismus

Der CDD d‘usage muss immer schriftlich, in französischer Sprache abgefasst sein und den Grund für die Befristung für einen Sonderauftrag angeben. Der Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers muss also ausdrücklich beschrieben werden, sonst kann der Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umqualifiziert werden. Bei jedem neuen Einsatz des Arbeitnehmers muss ein neuer Vertrag vorbereitet und unterschrieben werden.

Der Vertrag muss innerhalb von zwei Tagen nach der Einstellung ausgehändigt werden.

Welche Risiken bestehen bei Nichteinhaltung?

Umqualifizierung in einen unbefristeten Arbeitsvertrag

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umqualifiziert werden, zieht die folgenden Konsequenzen mit sich:

  • Pflicht zur Lohnfortzahlung nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags;
  • weitere Verpflichtungen, die mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einhergehen.

Vorsicht ist also geboten: Ein CDD d‘usage kann als unbefristetes Arbeitsverhältnis ausgelegt und qualifiziert werden, z. B. wenn Tätigkeitsbereich diesen Vertrag nicht zulässt, wenn sich der CDD d’usage auf eine dauerhafte Stelle und nicht auf einen zeitlich begrenzten Auftrag bezieht, wenn der befristete Vertrag nicht schriftlich festgehalten wurde, wenn die Bedingungen für eine Verlängerung nicht eingehalten werden usw.

Der Antrag auf Umqualifizierung kann innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des letzten befristeten Arbeitsvertrags gestellt werden und muss beim Arbeitsgericht in Form einer Klageschrift eingereicht werden.

Geldstrafen

Im Falle einer Umqualifizierung vor einem Arbeitsgericht wird eine Entschädigung für die Umqualifizierung von mindestens einem Monatsgehalt verlangt. Außerdem wirkt die Umqualifizierung rückwirkend und unmittelbar, sodass der Vertrag des Arbeitnehmers ab dem Tag der Einstellung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt werden kann. Der Arbeitnehmer kann entweder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt werden oder eine Abfindung und Schadensersatz wegen missbräuchlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten.

Praktische Beispiele und typische Fehler

Praktisches Beispiel für die Verwendung eines CDD d‘usage

Eine deutsche Eventfirma organisiert jedes Jahr eine große internationale Messe in Paris. Während dieser Veranstaltung muss sie ihr Empfangsteam vorübergehend verstärken, um den Ansturm der Besucher zu bewältigen.

Sie stellt mehrere Hosts und Hostessen für eine Dauer von fünf Tagen ein, nur für die Dauer der Messe. Diese Personen können in Frankreich oder Deutschland oder anderswo in der Europäischen Union angeworben werden.

Sie schließt mit jedem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Sonderauftrag (CDD d’usage) ab und gibt dabei folgendes an :

Tätigkeitsbereich: Eventmanagement ;

Grund: vorübergehende Erhöhung des Geschäftsbetriebs im Zusammenhang mit der Organisation der Messe;

Dauer: vom 12. bis einschließlich 16. Mai.

Die Verwendung von einem CDD d‘usage ist in diesem Fall vollkommen berechtigt, da die Veranstaltungsbranche zu den Branchen gehört, in denen der CDD d‘usage zulässig ist, der Bedarf ist punktuell und vorübergehend ist und die Verträge sind schriftlich vereinbart und enthalten alle Pflichtangaben.

Muster-Klausel in einem CDD d’usage zum Grund

Der vorliegende Vertrag wird gemäß Artikel L1242-2 3° des Arbeitsgesetzbuchs in Form eines befristeten Arbeitsvertrags für Sonderaufträge (CDD d’usage) geschlossen.

Die Verwendung eines CDD d’usage die Tätigkeiten in der Event-Branche sind in der Regel vorrübergehend, und es ist üblich, für diese Art von Aufträgen keine unbefristeten Arbeitsverträge abzuschließen.

Der Arbeitnehmer wird eingestellt, um im Rahmen der Internationalen Messe in Paris „XX“, die vom 12. Mai 2025 bis zum 16. Mai 2025 stattfindet, Besucher zu empfangen und zu orientieren, ein punktuelles Ereignis, das eine vorübergehende Verstärkung des Personals erfordert.

AUF FRANZÖSISCH :

Le présent contrat est conclu sous la forme d’un contrat à durée déterminée d’usage, conformément à l’article L1242-2 3° du Code du travail.

Motif du recours : Le recours au CDD d’usage est justifié par la nature temporaire de l’activité exercée dans le secteur de l’événementiel, secteur pour lequel l’usage constant est de ne pas recourir au contrat à durée indéterminée pour ce type de mission.

Le salarié est recruté pour assurer des missions d’accueil et d’orientation des visiteurs dans le cadre du Salon International de Paris « XX », qui se tient du 12 mai 2025 au 16 mai 2025, événement à caractère ponctuel nécessitant un renfort temporaire de personnel.

Typische Fehler, die deutsche Arbeitgeber vermeiden sollten

Der typische Fehler deutscher Arbeitgeber besteht in der Annahme, dass befristete Arbeitsverträge in Frankreich sehr einfach abzuschließen sind und dass es für die Verwendung eines befristeten Arbeitsvertrags in Frankreich keine Begründung braucht. Tatsächlich ist der Einsatz von befristeten Verträgen in Deutschland viel flexibler. Es kommt häufig vor, dass deutsche Arbeitgeber z. B. einen Handelsvertreter in Frankreich befristet einstellen möchten, um zu sehen, ob es gut funktioniert und ob es sich lohnen könnte, den Markt in Frankreich zu entwickeln. Dies würde es ihnen ermöglichen, am Ende des befristeten Arbeitsvertrags eine Entscheidung zu treffen, was nach französischem Recht jedoch nicht möglich ist. Es muss also ein echter Grund für die Befristung vorliegen, da sonst das Risiko einer Umqualifizierung groß ist. Beim CDD d’usage steigt das Risiko aufgrund der noch größeren Einschränkungen für seinen Einsatz noch weiter an.

Es ist daher wichtig, sich von einem französischen Anwalt unterstützen zu lassen, um durch einen Fehler keine Umqualifizierung zu riskieren.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Der Bonus für prekäre Beschäftigung wird nicht gezahlt

Gemäß Artikel L. 1243-10 des Arbeitsgesetzbuchs wird die üblicherweise am Ende eines befristeten Arbeitsvertrags fällige Bonus für prekäre Beschäftigung bei befristeten Arbeitsverträgen nicht gezahlt. Dies ermöglicht es dem Arbeitgeber also auch, bestimmte Kosten im Vergleich zu anderen Formen von befristeten Arbeitsverträgen einzusparen, bei denen die Boni für prekäre Beschäftigung grundsätzlich 10 % des gesamten während des befristeten Arbeitsverhältnisses gezahlten Bruttolohns beträgt. Ein Tarifvertrag kann hingegen andere Regelungen vorsehen.

Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungslast

Wie bei einem herkömmlichen Arbeitsvertrag sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmersozialabgaben zu entrichten. Außerdem zahlt der Arbeitnehmer wie üblich seine Einkommensteuer, die an als Quellsteuer direkt auf der Gehaltsabrechnung erhoben wird.

Da der Arbeitnehmer in Frankreich mit einem Vertrag nach französischem Recht arbeitet, gilt das französische Sozialversicherungssystem. Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge in Frankreich an die Urssaf zahlen, die Einrichtung, die die Sozialabgaben eintreibt.

Meldepflichten

Wie bei jeder herkömmlichen Einstellung ist es Pflicht, innerhalb von acht Tagen nach der Einstellung eine Vorabmeldung bei der Urssaf abzugeben. Außerdem müssen jeden Monat Lohnabrechnungen erstellt und monatliche Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Daher ist es unerlässlich, eine deutsch-französische Buchhaltungsfirma zu kontaktieren, die ein Urssaf-Konto einrichtet und den deutschen Arbeitgeber in Frankreich registriert, sobald Arbeitnehmer auf französischem Boden eingestellt werden.

Praktisches Beispiel: Verwendung des CDD d’usage in einem deutschen Unternehmen in Frankreich

Stellen wir uns einen deutschen Hotelkonzern vor, der ein Hotel an der Côte d’Azur eröffnet. Aufgrund des Wetters zieht dieses Hotel im Frühling und Sommer mehr Gäste an und es besteht daher ein höherer Personalbedarf als im Rest des Jahres. Da das Hotelgewerbe zu den im Arbeitsgesetzbuch zugelassenen Tätigkeitsbereichen gehört, in denen befristeter Arbeitsvertrag für Sonderaufträge (CDD d’usage) zulässig ist, ist es möglich, z. B. Kellner oder Putzfrauen im Rahmen von einem CDD d’usage für einige Monate oder Tage einzustellen. Dadurch können die Einstellungen an die besonderen Bedürfnisse der Hotelgruppe angepasst werden.

In diesem Fall muss der CDD den Grund und die vom Arbeitnehmer ausgeübte Aufgabe angeben. Der Arbeitnehmer unterliegt somit dem französischen Recht, da er in Frankreich arbeitet, und es gelten die oben genannten Regeln.

 Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein befristeter Arbeitsvertrag für punktuelle Bedürfnisse und wiederkehrende Aufgaben in Branchen, in denen es üblich ist, nicht auf unbefristete Arbeitsverträge zurückzugreifen, sehr nützlich sein kann. Allerdings muss man sich vergewissern, dass die Branche die Verwendung auf diese Art von befristeten Arbeitsverträgen für einen Sonderauftrag zulässt, und sich auf die Liste im Arbeitsgesetzbuch beziehen oder im Tarifvertrag nachsehen. Bei der Abfassung des Vertrags und den Modalitäten für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses ist Vorsicht geboten.

Da der CDD d’usage sehr spezifisch und auf ganz bestimmte Fälle beschränkt ist, ist es unerlässlich, sich sowohl für die Umsetzung als auch für die inhaltliche Formulierung, die sehr formell ist und mehreren gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss beraten zu lassen. Andernfalls besteht das Risiko, dass der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: AmpYang Images



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CDD d’usage: Der befristete Arbeitsvertrag für bestimmte Sektoren in Frankreich Der CDD d‘usage ist ein Sonderfall unter den zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen, der für Sonderaufträge vorgesehen ist. Er ist nur in bestimmen Tätigkeitsbereichen anwendbar, ohne eine Mindestvertragsdauer aufzuerlegen und auch ohne einen außergewöhnliches Auftragsvolumen rechtfertigen zu müssen. Er gewährt ein gutes Maß an Flexibilität und kann sich für deutsche Gesellschaften, die


Frage an die Administratoren von Microsoft Tenants mit Office 365-Konten: Beobachtet ihr verstärkt Angriffe auf diese Konten. Mir liegt eine Lesermeldung vor, die nahelegt, dass NGOs verstärkt im Fokus solcher Angriff sein könnten.

Ich stelle das Thema mal hier im Blog ein, auf das mich ein Leser zum 17. April 2025 hingewiesen hat. Er schrieb in einer E-Mail, dass sie gerade eine mögliche Angriffswelle auf Non Government Organizations (NGOs) beobachten.

Der Leser merkte an, dass es einige NGOs offensichtlich schon erwischt habe, denn mehrere seiner Kunden hätten zum genannten Datum SharePoint-Links erhalten. Diese SharePoint-Links stammen von legitimen, aber offensichtlich übernommenen Microsoft Office 365-Konten. Der Leser konnte in seinem IT-Umfeld mindestens zwei NGOs ausmachen, die Betroffenen in etwa gleichen Dateien geschickt haben.

Der Leser fragte, ob ich da was konkretes gehört habe, was ich verneinen musste. Auf Nachfrage meldete der Blog-Leser zum 18. April, dass er zwei NGOs als angegriffen identifiziert habe. Alles sähe nach simplen Übernahmen von Office 365-Accounts aus.

Interessant war für den Leser, dass es in beiden Fällen um konkrete Partner von seinen Kunden ging. Die übernommen E-Mail-Konten wurden dann direkt benutzt, um auch  Office 365-Accounts der eigenen Kunden zu übernehmen.

Die bösartige E-Mail kam von Microsoft und beinhalte einen SharePoint-Link, der legitim aussah und zu sein scheint (zumindest ein Link zeige wirklich auf SharePoint – bei dem anderen Link liegt dem Leser nur ein Screenshot der betreffenden Mail vor).

Die schädliche E-Mail hat zumindest, was das Wording im Text der Datei angeht, grob auf die Aufgaben des Empfängers gepasst. Es hieß “Vorschlag zur Genehmigung”. Der Leser meint, dass sie schon länger erwarten, dass NGOs gezielter in den Blick von Cyberangriffen rücken, da hier oft der Stress immens hoch sei. Andererseits seien diese Ziele hochgradig interessant, da NGOs mit immens vielen Ministerien und anderen staatlichen Stellen Kontakt haben.



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Frage an die Administratoren von Microsoft Tenants mit Office 365-Konten: Beobachtet ihr verstärkt Angriffe auf diese Konten. Mir liegt eine Lesermeldung vor, die nahelegt, dass NGOs verstärkt im Fokus solcher Angriff sein könnten. Ich stelle das Thema mal hier im Blog ein, auf das mich ein Leser zum 17. April 2025 hingewiesen hat. Er schrieb in einer E-Mail, dass sie


Unschönes Bild, was eine Studie im Auftrag von Golem über IT-Mitarbeiter in Deutschland herausgefunden haben will. Man wollte wissen, wie es um die Gesundheit der Fachkräfte im IT-Umfeld steht. Die Ergebnisse sind besorgniserregend und zeigen, dass die Gesundheit von IT-Fachkräften in Deutschland weiter unter Druck steht – im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation nochmals verschärft.

Golem ließ in der Studie IT-Fachkräfte Fragen zu Einstufung der eigenen Gesundheit befragen. Laut einer Mitteilung von Golem, die mir vorliegt, habe sich mehr als 3.300 IT-Profis zurückgemeldet und sich den Studienautoren anvertraut. Die Erkenntnisse sind in der neuesten Ausgabe der Golem-Studie zur Gesundheit in der IT 2025 zu finden.

Mir liegen einige Kernaussagen der Studie von Golem vor. Die Ergebnisse sind  in meinen Augen besorgniserregend und zeigen, dass die Gesundheit von deutschen IT-Fachkräften weiter unter Druck steht. Besonders unschön: Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation nochmals verschärft.

Was IT-Teams wirklich belastet:

  • 42 Prozent stufen ihre psychische Gesundheit als schlecht ein.
  • 71 Prozent arbeiten krank, weil sie keine Vertretung haben.
  • 30 Prozent haben bereits mental gekündigt (Quiet Quitting) – ein Alarmsignal für Führungskräfte.

Es scheint also bei vielen IT-Teams eine sehr knappe Personaldecke mit hoher Arbeitsbelastung und großem Stress für die Mitglieder zu geben.

Aber es gibt auch Lichtblicke:

  • 65 Prozent können Gesundheitsprobleme offen ansprechen.
  • Flexible Arbeitsmodelle wie Remote Work werden als Game-Changer für Work-Life-Balance genannt.

Die Studie liefert nicht nur Diagnosen, sondern auch konkrete Lösungsansätze – von Präventionshilfen bis zu smarter Arbeitsorganisation.

Golem-Studie IT-Gesundheit

Die vollständige Studie mit detaillierten Zahlen, Daten und Fakten sowie Anregungen für Arbeitgeber steht als umfassendes PDF-Dokument zur Verfügung und lässt sich nach Registrierung für den Newsletter auf Golem Karrierewelt kostenlos herunterladen.

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Unschönes Bild, was eine Studie im Auftrag von Golem über IT-Mitarbeiter in Deutschland herausgefunden haben will. Man wollte wissen, wie es um die Gesundheit der Fachkräfte im IT-Umfeld steht. Die Ergebnisse sind besorgniserregend und zeigen, dass die Gesundheit von IT-Fachkräften in Deutschland weiter unter Druck steht – im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation nochmals verschärft. Golem ließ in


Erbschaft in Frankreich: Was tun, wenn ein Miterbe zu viel bekommen hat? – Ausgleichspflicht und Beweislast

Erbschaft in Frankreich Ausgleichspflicht bei ungleichen Zuwendungen

Am 15. Januar 2025 fällte die erste Zivilkammer der Cour de cassation ein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausgleich von Zuwendungen bzw. Schenkungen (im französischen Recht: rapport des libéralités) im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Die Entscheidung klärt, welche Beweise erforderlich sind, um bestimmte Beträge oder finanzielle Vorteile, die einzelne Erben zu Lebzeiten des Erblassers erhalten haben, in die Erbmasse einzubeziehen.

Sachverhalt: Streit um die Abtretung eines Erbanteils

Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1996 und der Mutter im Jahr 2011 entbrannte unter den drei Geschwistern ein Erbstreit.

Bereits 1999 hatte einer der Brüder seine Erbanteile im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung an seine Geschwister übertragen. Gegenstand der Abtretung waren bewegliche und unbewegliche Nachlassgegenstände, darunter zwei Immobilien, die später in Parzellen aufgeteilt und einzeln verkauft wurden – ein Vorhaben, der dem Bruder beim Vertragsschluss nicht bekannt war.

Vier Jahre nach dem Tod der Mutter klagte der Bruder, der seine Erbanteile abgetreten hatte, auf Neuverteilung des Nachlasses das zuständige Gericht in Frankreich und verlangte insbesondere die Einbeziehung folgender Werte in die Erbmasse:
• Geldbeträge, die seine Geschwister zu Lebzeiten der Eltern erhalten hätten, sowie
• die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf der Immobilien in Parzellen,
die seiner Ansicht nach von den Geschwistern verschwiegen worden seien.
Die zentrale Rechtsfrage: Müssen diese Beträge und Pluswerte im Wege des Ausgleichs in die Erbmasse aufgenommen werden – und wer trägt die Beweislast?

Was bedeutet der „Ausgleich unter Abkömmlingen“?

Die Ausgleichung von Zuwendungen ist eine wesentliche Regel im französischen Erbrecht.

Wenn ein Erbe vom Verstorbenen zu dessen Lebzeiten eine Schenkung oder einen Vorteil (genannt „Zuwendung“) erhalten hat, muss er diesen grundsätzlich bei der Aufteilung bzw. Auseinandersetzung des Nachlasses berücksichtigen: Man sagt, die Schenkung oder der Vorteil müsse dem Nachlass hinzugerechnet werden, das heißt, sie wird in die Erbmasse wiedereingefügt.

Ziel ist es, eine Gleichbehandlung aller Erben sicherzustellen – es sei denn, die verstorbene Person hatte einen anderslautenden Willen geäußert und das Gesetz erlaubt eine Ungleichbehandlung der Erben.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Eine Vermögensminderung beim Erblasser,
• eine Vermögensmehrung beim Abkömmling,
• und eine freigebige Zuwendung mit Schenkungsabsicht.
Fehlt einer dieser Voraussetzungen oder fehlt es an einem klaren Nachweis, ist ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen.

Die juristische Fragestellung im konkreten Fall: Voraussetzungen des Ausgleichs unter Abkömmlingen

Das Berufungsgericht in Nîmes hatte:
• die aus dem Immobilienverkauf resultierende Wertsteigerung dem Nachlass hinzugerechnet,
• die beiden Geschwister zur Zahlung von über 120.000 € an ihren Bruder verurteilt,
• unerklärte Abhebungen vom Bankkonto der Mutter ebenfalls in den Ausgleich einbezogen und
• 5.000 € Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Cour de cassation (Kassationshof) hatte nun zu entscheiden:

  1. Kann ein nicht deklarierter Veräußerungsgewinn aus einer Immobilie als im Nachlass ausgleichspflichtige Schenkung angesehen werden?
  2. Wer trägt die Beweislast – der Abkömmling, der einen Ausgleich verlangt, oder die anderen Erben?

Die Gerichtsentscheidung: Grundsätze bestätigt

Die Cour de cassation hob das Urteil des Berufungsgerichts in drei Punkten auf:

  1. Erforderlichkeit einer freiwilligen Zuwendung
    Nur eine echte Schenkung (Zuwendung ohne Gegenleistung, mit Vermögensverlust beim Erblasser) kann ausgeglichen werden.
    Der Immobiliengewinn war im konkreten Fall keine Schenkung der Mutter, da sie daran nicht beteiligt war und sich nicht entreichert hatte: Es gab den Veräußerungsgewinn weder im Nachlass des Vaters noch im Nachlass der Mutter. Sie hat sich also zu Lebzeiten nicht entreichert, um manchen ihrer Kinder einen Vorteil zu verschaffen. Es liegt ein Verstoß gegen Art. 843 Code civil (französisches Pendant zu §§ 2050 ff. BGB) vor.
  2. Beweislast beim Anspruchsteller
    Wer den Ausgleich verlangt, muss den Beweis für eine freigebige Zuwendung erbringen.
    Das Berufungsgericht hatte die Beweislast zu Unrecht den beklagten Geschwistern auferlegt. Das stellt einen Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Beweislastverteilung dar gem. Art. 1353 Code civil.
  3. Fehlende Begründung
    Die Annahme von Spenden in Höhe von 107.496 € wurde nicht ausreichend begründet, was gegen Art. 455 der französischen ZPO verstößt.

Was man aus dieser Entscheidung des Kassationshofs mitnehmen sollte

Es ist offensichtlich, dass das Berufungsgericht den Bruder und die Schwester dafür bestrafen wollte, dass sie beim Abschluss der Vereinbarung ihre Absicht verschwiegen hatten, die Immobilien in Einzelparzellen weiterzuverkaufen und dadurch erhebliche Gewinne zu erzielen.

Doch dieses Vorgehen hat nichts mit einer freigebigen Zuwendung der Mutter zu Lebzeiten zu tun. Das Gericht hat sich im Streitgegenstand geirrt. Dennoch bot der Fall die Gelegenheit, die Regeln darüber in Erinnerung zu rufen, was eine Zuwendung ist und wer deren Existenz zu beweisen hat.

Praktische Konsequenzen für Nachlassregelungen in Frankreich

Für das französsiche Erbrecht lassen sich aus dem Urteil wichtige Lehren ziehen:
• Wertzuwächse und Schenkungen sind nicht automatisch auszugleichen – sie müssen konkret belegt werden.
• Die Beweislast liegt beim klagenden Miterben, der den Ausgleich verlangt. Er muss nachweisen:
o dass der Erblasser sich entreichert hat,
o dass ein Abkömmling bereichert wurde und
o dass der Erblasser schenken wollte.

Fazit: Streit vermeiden durch klare Nachlassplanung

Diese Entscheidung zeigt: Gerichte (im internationalen Nachlass zuständig nach den europischen Regelungen) müssen differenziert prüfen, ob eine ausgleichspflichtige Zuwendung vorliegt. Um solche erbitterten Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich:
• Schenkungen zu Lebzeiten schriftlich zu dokumentieren, idealerweise notariell,
• bereits zu Lebzeiten klare Regelungen zu treffen, insbesondere bei größeren Vermögenswerten,
• und die Beratung durch einen erfahrenen deutsch-französischen Anwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Erbschaft in Frankreich: Was tun, wenn ein Miterbe zu viel bekommen hat? – Ausgleichspflicht und Beweislast Am 15. Januar 2025 fällte die erste Zivilkammer der Cour de cassation ein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausgleich von Zuwendungen bzw. Schenkungen (im französischen Recht: rapport des libéralités) im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Die Entscheidung klärt, welche Beweise erforderlich sind, um bestimmte Beträge oder