Erbschaft in Frankreich: Was tun, wenn ein Miterbe zu viel bekommen hat? – Ausgleichspflicht und Beweislast

Erbschaft in Frankreich Ausgleichspflicht bei ungleichen Zuwendungen

Am 15. Januar 2025 fällte die erste Zivilkammer der Cour de cassation ein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausgleich von Zuwendungen bzw. Schenkungen (im französischen Recht: rapport des libéralités) im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Die Entscheidung klärt, welche Beweise erforderlich sind, um bestimmte Beträge oder finanzielle Vorteile, die einzelne Erben zu Lebzeiten des Erblassers erhalten haben, in die Erbmasse einzubeziehen.

Sachverhalt: Streit um die Abtretung eines Erbanteils

Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1996 und der Mutter im Jahr 2011 entbrannte unter den drei Geschwistern ein Erbstreit.

Bereits 1999 hatte einer der Brüder seine Erbanteile im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung an seine Geschwister übertragen. Gegenstand der Abtretung waren bewegliche und unbewegliche Nachlassgegenstände, darunter zwei Immobilien, die später in Parzellen aufgeteilt und einzeln verkauft wurden – ein Vorhaben, der dem Bruder beim Vertragsschluss nicht bekannt war.

Vier Jahre nach dem Tod der Mutter klagte der Bruder, der seine Erbanteile abgetreten hatte, auf Neuverteilung des Nachlasses das zuständige Gericht in Frankreich und verlangte insbesondere die Einbeziehung folgender Werte in die Erbmasse:
• Geldbeträge, die seine Geschwister zu Lebzeiten der Eltern erhalten hätten, sowie
• die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf der Immobilien in Parzellen,
die seiner Ansicht nach von den Geschwistern verschwiegen worden seien.
Die zentrale Rechtsfrage: Müssen diese Beträge und Pluswerte im Wege des Ausgleichs in die Erbmasse aufgenommen werden – und wer trägt die Beweislast?

Was bedeutet der „Ausgleich unter Abkömmlingen“?

Die Ausgleichung von Zuwendungen ist eine wesentliche Regel im französischen Erbrecht.

Wenn ein Erbe vom Verstorbenen zu dessen Lebzeiten eine Schenkung oder einen Vorteil (genannt „Zuwendung“) erhalten hat, muss er diesen grundsätzlich bei der Aufteilung bzw. Auseinandersetzung des Nachlasses berücksichtigen: Man sagt, die Schenkung oder der Vorteil müsse dem Nachlass hinzugerechnet werden, das heißt, sie wird in die Erbmasse wiedereingefügt.

Ziel ist es, eine Gleichbehandlung aller Erben sicherzustellen – es sei denn, die verstorbene Person hatte einen anderslautenden Willen geäußert und das Gesetz erlaubt eine Ungleichbehandlung der Erben.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Eine Vermögensminderung beim Erblasser,
• eine Vermögensmehrung beim Abkömmling,
• und eine freigebige Zuwendung mit Schenkungsabsicht.
Fehlt einer dieser Voraussetzungen oder fehlt es an einem klaren Nachweis, ist ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen.

Die juristische Fragestellung im konkreten Fall: Voraussetzungen des Ausgleichs unter Abkömmlingen

Das Berufungsgericht in Nîmes hatte:
• die aus dem Immobilienverkauf resultierende Wertsteigerung dem Nachlass hinzugerechnet,
• die beiden Geschwister zur Zahlung von über 120.000 € an ihren Bruder verurteilt,
• unerklärte Abhebungen vom Bankkonto der Mutter ebenfalls in den Ausgleich einbezogen und
• 5.000 € Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Cour de cassation (Kassationshof) hatte nun zu entscheiden:

  1. Kann ein nicht deklarierter Veräußerungsgewinn aus einer Immobilie als im Nachlass ausgleichspflichtige Schenkung angesehen werden?
  2. Wer trägt die Beweislast – der Abkömmling, der einen Ausgleich verlangt, oder die anderen Erben?

Die Gerichtsentscheidung: Grundsätze bestätigt

Die Cour de cassation hob das Urteil des Berufungsgerichts in drei Punkten auf:

  1. Erforderlichkeit einer freiwilligen Zuwendung
    Nur eine echte Schenkung (Zuwendung ohne Gegenleistung, mit Vermögensverlust beim Erblasser) kann ausgeglichen werden.
    Der Immobiliengewinn war im konkreten Fall keine Schenkung der Mutter, da sie daran nicht beteiligt war und sich nicht entreichert hatte: Es gab den Veräußerungsgewinn weder im Nachlass des Vaters noch im Nachlass der Mutter. Sie hat sich also zu Lebzeiten nicht entreichert, um manchen ihrer Kinder einen Vorteil zu verschaffen. Es liegt ein Verstoß gegen Art. 843 Code civil (französisches Pendant zu §§ 2050 ff. BGB) vor.
  2. Beweislast beim Anspruchsteller
    Wer den Ausgleich verlangt, muss den Beweis für eine freigebige Zuwendung erbringen.
    Das Berufungsgericht hatte die Beweislast zu Unrecht den beklagten Geschwistern auferlegt. Das stellt einen Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Beweislastverteilung dar gem. Art. 1353 Code civil.
  3. Fehlende Begründung
    Die Annahme von Spenden in Höhe von 107.496 € wurde nicht ausreichend begründet, was gegen Art. 455 der französischen ZPO verstößt.

Was man aus dieser Entscheidung des Kassationshofs mitnehmen sollte

Es ist offensichtlich, dass das Berufungsgericht den Bruder und die Schwester dafür bestrafen wollte, dass sie beim Abschluss der Vereinbarung ihre Absicht verschwiegen hatten, die Immobilien in Einzelparzellen weiterzuverkaufen und dadurch erhebliche Gewinne zu erzielen.

Doch dieses Vorgehen hat nichts mit einer freigebigen Zuwendung der Mutter zu Lebzeiten zu tun. Das Gericht hat sich im Streitgegenstand geirrt. Dennoch bot der Fall die Gelegenheit, die Regeln darüber in Erinnerung zu rufen, was eine Zuwendung ist und wer deren Existenz zu beweisen hat.

Praktische Konsequenzen für Nachlassregelungen in Frankreich

Für das französsiche Erbrecht lassen sich aus dem Urteil wichtige Lehren ziehen:
• Wertzuwächse und Schenkungen sind nicht automatisch auszugleichen – sie müssen konkret belegt werden.
• Die Beweislast liegt beim klagenden Miterben, der den Ausgleich verlangt. Er muss nachweisen:
o dass der Erblasser sich entreichert hat,
o dass ein Abkömmling bereichert wurde und
o dass der Erblasser schenken wollte.

Fazit: Streit vermeiden durch klare Nachlassplanung

Diese Entscheidung zeigt: Gerichte (im internationalen Nachlass zuständig nach den europischen Regelungen) müssen differenziert prüfen, ob eine ausgleichspflichtige Zuwendung vorliegt. Um solche erbitterten Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich:
• Schenkungen zu Lebzeiten schriftlich zu dokumentieren, idealerweise notariell,
• bereits zu Lebzeiten klare Regelungen zu treffen, insbesondere bei größeren Vermögenswerten,
• und die Beratung durch einen erfahrenen deutsch-französischen Anwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Bild: teerawat



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Erbschaft in Frankreich: Was tun, wenn ein Miterbe zu viel bekommen hat? – Ausgleichspflicht und Beweislast Am 15. Januar 2025 fällte die erste Zivilkammer der Cour de cassation ein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausgleich von Zuwendungen bzw. Schenkungen (im französischen Recht: rapport des libéralités) im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Die Entscheidung klärt, welche Beweise erforderlich sind, um bestimmte Beträge oder


Falls jemand Windows Autopilot verwendet und auf neuen PCs aus dem Jahr 2025 einen Fehler bei der TPM-Prüfung gemeldet bekommt, das ist ein bekannter Fehler, an dem Microsoft arbeitet.

Ich bin die Tage auf den Hinweis von Joe Parker gestoßen, der schrieb: “Wenn Sie Autopilot-Fehler auf neuen 2025-PCs im Zusammenhang mit der TPM-Attestierung mit Pre-Provisioning-Flows feststellen, ist dies Microsoft bekannt und es wird daran gearbeitet.”

Auto-Pilot TPM issue

Es gibt einen Supportbeitrag TPM attestation isn’t working for TPMs which use high-range RSA 3072EK, in dem Microsoft das beschreibt.

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Falls jemand Windows Autopilot verwendet und auf neuen PCs aus dem Jahr 2025 einen Fehler bei der TPM-Prüfung gemeldet bekommt, das ist ein bekannter Fehler, an dem Microsoft arbeitet. Ich bin die Tage auf den Hinweis von Joe Parker gestoßen, der schrieb: “Wenn Sie Autopilot-Fehler auf neuen 2025-PCs im Zusammenhang mit der TPM-Attestierung mit Pre-Provisioning-Flows feststellen, ist dies Microsoft bekannt


Kurze Information für Kunden von HostEurope, die dort Managed WordPress -Pakete hosten. Ich habe den Hinweis bekommen, dass HostEurope diese Pakete für Kunden “bald” auf eine neue Plattform migrieren will. Riecht nach Problemen.

Im März 2025 hatte ich ja im Beitrag HostEurope wechselt auch zur Microsoft 365/Cloud vom Umzug des Mail-Systems bei HostEurope in die Microsoft-Cloud berichtet. Wirft eine Reihe an Problemen für Kunden auf.

Managed WordPress-Pakete werden migriert

Tobias hat mich die Tage auf X mit folgendem Tweet darüber informiert, dass HostEurope nun auch damit beginnt, Kunden mit Managed WordPress-Paketen auf eine neue Plattform zu migrieren.

HostEurope WordPress Migration

Wie ich Folge-Tweets entnehmen konnte, betrifft das wohl nicht alle HostEurope-Kunden. Ein Kunde von Tobias wollte ein WordPress-Hosting und ist wohl mit mehreren Paketen bei HostEurope angesiedelt. Es gibt wohl eine Problem-Implementierung von einem WordPress-Projekt mit vielen Plugins, wo der Kunde vor jedem WordPress-Update Bammel hat, dass ihm die Website um die Ohren fliegt.

HostEurope erklärt die Migration

Ich habe dann mal bei HostEurope geschaut, es gibt dort den Beitrag Managed WordPress – Migration auf neue Plattform mit weiteren Informationen. Der Provider hat bereits am 13. März damit begonnen, Kunden über eine geplante Migration ihres Managed WordPress-Pakets zu informieren. Diese Umstellung erfolgt schubweise, so dass Kunden bisher möglicherweise noch keine E-Mail erhalten haben.

Warum migriert HostEurope die Managed WordPress Webseiten seiner Kunden? Die schmale Antwort des Providers lautet: Um den Wert Ihres Managed WordPress-Produkts zu optimieren und zu maximieren. Daher erfolgt ein Umzug eine neue Server-Plattform. Der Anbieter schreibt, dass diese Änderungen darauf abzielen, schnellere Ladezeiten für  die gehosteten WordPress-Websites zu gewährleisten. Zudem soll die neue Server-Plattform eine automatische Skalierung ermöglichen, um einen plötzlichen Anstieg des Datenverkehrs zu bewältigen. Natürlich soll eine “noch sicherere Online-Umgebung für alle Nutzer” geschaffen werden. HostEurope nennt folgende Vorteile der neuen Plattform :

  • schnellere Ladezeiten
  • automatische Skalierung für Traffic-Spitzen
  • verbesserte Website-Sicherheit

Im Hintergrund ändert sich der Standort des Rechenzentrums. Denn die Managed WordPress-Pakete, die auf virtuellen Servern laufen, werden innerhalb Europas aus den Niederlanden (Amsterdam) nach Frankreich (Straßburg) umgezogen.

Es könnte Probleme geben

Kunden sollten davon ausgehen, dass es durchaus zu Problemen kommen kann. Ich war ja bis zum meinem Wechsel im Herbst 2024 Kunde bei HostEurope und hatte dort ein größeres Managed WordPress-Paket, welches mit diversen anderen HE-Kunden auf einem virtuellen Server lief. Bei jedem Paketwechsel (leider musste ich durch Fehlberatung vor ca. 3 Jahren binnen weniger Tage zwei Paket-Upgrades für Managed WordPress-Hosting durchführen, weil ich durch den hohen Traffic in Begrenzungen lief und das Paket dann schlicht abgeschaltet wurde) wurden die DNS-Einträge angepasst werden, weil das neue Paket auf einem anderen Server lief.

Die Webseiten von borncity.com waren dann jeweils zwischen Stunden und mehreren Tagen nicht sauber erreichbar. Der HostEurope-Support war in diesen Fällen wenig hilfreich (“es braucht 48 Stunden, bis die DNS-Server die neue IP verteilt haben”, hieß es – doof, wenn aber fehlerhafte IP-Angaben in den DNS-Records vom Support konfiguriert wurden). HostEurope-Kunden drücke ich die Daumen, dass es bei der Migration stressfrei abgeht – ich selbst habe im Herbst 2025 meine managed WordPress-Pakete zu all-inkl.com umgezogen. Läuft weitgehend stressfrei und deren Support ist um Welten besser. Günstiger kommt mich das Paket auch noch.

Ähnliche Artikel:
HostEurope wechselt auch zur Microsoft 365/Cloud
mailbox.org-Statement zum Problem der HostEurope-Migration auf Microsoft 365
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Kurze Information für Kunden von HostEurope, die dort Managed WordPress -Pakete hosten. Ich habe den Hinweis bekommen, dass HostEurope diese Pakete für Kunden “bald” auf eine neue Plattform migrieren will. Riecht nach Problemen. Im März 2025 hatte ich ja im Beitrag HostEurope wechselt auch zur Microsoft 365/Cloud vom Umzug des Mail-Systems bei HostEurope in die Microsoft-Cloud berichtet. Wirft eine Reihe


[English]Zum 8. April 2025 hat Microsoft das Office-Update KB5002700 veröffentlicht, um eine Reihe Schwachstellen in Microsoft Office 2016 zu schließen. Nach Installation dieses Updates ist kein Zugriff auf dem Kalender mehr möglich. Es gibt aber einen schnellen Workaround, einfach die Wetter-Integration deaktivieren.

Office 2016 Update KB5002700

Das Update KB5002700 für Microsoft Office 2016 wurde zum 8. April 2025 veröffentlicht. Es schließt eine Remote-Code-Schwachstelle. eine Sicherheitsanfälligkeit in Microsoft Office bezüglich der Erhöhung von Berechtigungen, eine Sicherheitsanfälligkeit in Microsoft Word bezüglich der Umgehung von Sicherheitsfunktionen und eine Sicherheitsanfälligkeit in Microsoft Excel bezüglich Remotecodeausführung. Hier die Liste der Schwachstellen, die adressiert werden:

Die Installation des Sicherheitsupdates sollte eigentlich erforderlich sein.

Probleme mit Outlook-Kalender, Programmabsturz

Zum 9. April 2025 hat sich Blog-Leser Jörg gemeldet und schreibt, dass seit dem Patchday  [8. April 2025] es nicht mehr möglich sei, auf den Outlook-Kalender zuzugreifen. Er hat es mit Outlook 2016 (16.0.5483.1000 / 32Bit) aus Office 2016 (Volumenlizenz / MSI-Installation) im Zusammenspiel mit Exchange On-Premises getestet.

Jörg schreibt, dass das Problem bei mehreren Kunden auftaucht. Sobald man auf den Kalender in Outlook klickt, erscheint der Kalender ganz kurz – dann stürzt Outlook komplett ab. Es scheint nicht an der Windows Version zu liegen – sowohl Outlook unter Windows 11 24H2 als auch z.B. Windows 10 22H2 sind laut Jörg betroffen (danke für die Hinweise). Zum Blog-Beitrag haben sich weitere Nutzer gemeldet, die das Verhalten bestätigen.

Ein weiterer Nutzer hat sich gemeldet und schreibt, dass dieses Problem mit dem Sicherheitsupdate KB5002700 zusammenhängt. Diese Beobachtung wird von weiteren Blog-Lesern bestätigt.

Workaround: Wetter-Integration abschalten

Kurze Ergänzung: In den nachfolgenden Kommentaren weisen Norman hier und Björn hier z.B. darauf hin, dass das Problem an der Wetter-Integration im Kalender liegt (danke für den Hinweis). Der Workaround ist recht einfach: Microsoft Outlook öffnen, dann Datei-> Optionen-> Kalender wählen, nach ganz unten blättern und die Markierung bei der Option Wetter anzeigen entfernen.

Ähnliche Artikel:
Microsoft Security Update Summary (8. April 2025)
Patchday: Windows 10/11 Updates (8. April 2025)
Patchday: Windows Server-Updates (8. April 2025)

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[English]Zum 8. April 2025 hat Microsoft das Office-Update KB5002700 veröffentlicht, um eine Reihe Schwachstellen in Microsoft Office 2016 zu schließen. Nach Installation dieses Updates ist kein Zugriff auf dem Kalender mehr möglich. Es gibt aber einen schnellen Workaround, einfach die Wetter-Integration deaktivieren. Office 2016 Update KB5002700 Das Update KB5002700 für Microsoft Office 2016 wurde zum 8. April 2025 veröffentlicht. Es


Kleine Info für IT-Enthusiasten, denen QEMU als Virtualisierer unter Linux etwas sagt. Einem Bastler ist es gelungen, Apples iOS 14 so zu modifizieren, dass es unter QEMU bootet.

Ich bin Freitag über nachfolgenden Tweet auf den entsprechenden Hinweis von Nicolas Krassas auf das Thema gestoßen.

iOS auf QEMU ausgeführt

Die Bastler haben den Kernel gepatcht, PAC umgangen, SEP gefälscht, den Framebuffer entsorgt und eine Benutzeroberfläche zum Laufen gebracht (fast bis zum SpringBoard). Dieses unglaubliche Abenteuer haben die Leute auf eShared im Artikel Emulating an iPhone in QEMU im Detail nachgezeichnet. Und warum haben die das gemacht? Um zu probieren, ob es geht. Ich kann nur sagen WOW.

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Kleine Info für IT-Enthusiasten, denen QEMU als Virtualisierer unter Linux etwas sagt. Einem Bastler ist es gelungen, Apples iOS 14 so zu modifizieren, dass es unter QEMU bootet. Ich bin Freitag über nachfolgenden Tweet auf den entsprechenden Hinweis von Nicolas Krassas auf das Thema gestoßen. Die Bastler haben den Kernel gepatcht, PAC umgangen, SEP gefälscht, den Framebuffer entsorgt und eine


[English]Microsoft hat sein “Windows Update for Business” umbenannt. Das Ganze fungiert jetzt unter dem Begriff “Windows Update client policies”. Dass hat Microsoft im Rahmen eines Artikels zum Thema “Windows Autopatch” zum 31. März 2025 bekannt gegeben. Hier einige Informationen rund um das Thema.

Mir ist die Änderung auf X über nachfolgenden Tweet untergekommen. Microsoft hat das Ganze im Techcommunity-Beitrag Why Windows Autopatch is the smart update solutiondokumentiert.

Windows Autopatch

Windows Autopatch soll die Update-Tools von Microsoft in einer einzigen Lösung für Organisationen und Unternehmen jeder Größe vereinen. Microsoft bezeichnet das Ganze als intelligenter Cloud-Dienst, der Software-Updates automatisiert. Windows Autopatch soll den Aktualisierungsprozess sicher, nahtlos und produktiv machen.

  • Windows Autopatch bietet jetzt die gleichen Dienste wie der frühere Windows Update for Business-Bereitstellungsdienst und ist die einzige Windows Update-Verwaltungsfunktion in Microsoft Intune.
  • Windows Autopatch wurde erweitert, um die vollständige Windows Update-Verwaltung für Windows Education- und Business Premium-Abonnements zu bieten; etwas, das Sie sehr stark gefordert haben. (Die Regierung steht als nächstes auf der Liste; wir brauchen nur ein wenig mehr Zeit).
  • Windows Update for Business wurde in “Windows Update client policies” umbenannt und ist für alle Organisationen weiterhin kostenlos.

Verfügbar ist Windows Autopatch für Unternehmen mit Windows-Volumenlizenzierung (einschließlich Microsoft CSP-Lizenzierung). Weitere Details zu Windows Autopatch lassen sich im verlinkten Techcommunity-Beitrag nachlesen.

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[English]Microsoft hat sein “Windows Update for Business” umbenannt. Das Ganze fungiert jetzt unter dem Begriff “Windows Update client policies”. Dass hat Microsoft im Rahmen eines Artikels zum Thema “Windows Autopatch” zum 31. März 2025 bekannt gegeben. Hier einige Informationen rund um das Thema. Mir ist die Änderung auf X über nachfolgenden Tweet untergekommen. Microsoft hat das Ganze im Techcommunity-Beitrag Why


Zum 27. März 2025 haben die Mozilla-Entwickler Sicherheitsfixes für den Firefox 136.0.4, Firefox ESR 128.8.1, Firefox ESR 115.21.1 als Wartungsupdate veröffentlicht. Es werden kritische Schwachstellen beseitigt.

Laut den Release Notes für den Firefox 136.0.4 nur Sicherheitsfixes, die im Sicherheitshinweis mfsa2025-19 aufgelistet sind. Es gibt eine kritische Sicherheitslücke, die einen Ausbruch aus einer Sandbox (ähnlich der Schwachstelle CVE-2025-2783 beim Chrome) ermöglicht. Firefox-Entwickler haben ein ähnliches Muster im IPC-Code entdeckt. Ein kompromittierter untergeordneter Prozess könnte den übergeordneten Prozess dazu veranlassen, ein ungewollt mächtiges Handle zurückzugeben, was zu einem Sandbox-Ausbruch führt. Die ursprüngliche Schwachstelle wurde bereits in freier Wildbahn ausgenutzt.

Dies betrifft nur Firefox unter Windows. Andere Betriebssysteme sind nicht betroffen. Mozilla hat Fixes in Form der folgenden Browserversionen bereitgestellt:

  • Firefox 136.0.4
  • Firefox ESR 115.21.1
  • Firefox ESR 128.8.1

Der Browser sollte sich automatisch aktualisiert haben. Danke an den Leser für den Hinweis.

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Zum 27. März 2025 haben die Mozilla-Entwickler Sicherheitsfixes für den Firefox 136.0.4, Firefox ESR 128.8.1, Firefox ESR 115.21.1 als Wartungsupdate veröffentlicht. Es werden kritische Schwachstellen beseitigt. Laut den Release Notes für den Firefox 136.0.4 nur Sicherheitsfixes, die im Sicherheitshinweis mfsa2025-19 aufgelistet sind. Es gibt eine kritische Sicherheitslücke, die einen Ausbruch aus einer Sandbox (ähnlich der Schwachstelle CVE-2025-2783 beim Chrome) ermöglicht.


Die Besteuerung des Managementpakets im französischen LBO

Besteuerung des Managementpakets LBO

Ein Managementpaket ist eine Reihe von finanziellen Instrumenten und Anreizen, die eingeführt werden, um die Interessen der Führungskräfte mit denen der Aktionäre bzw. Gesellschafter in Einklang zu bringen, insbesondere bei einer LBO-Transaktion (Leverage Buy-Out). Es ermöglicht den Führungskräften, von der Wertsteigerung des Unternehmens durch Instrumente wie Bezugsrechte für Aktien (BSA) oder Vorzugsaktien zu profitieren.

Das Haushaltsgesetz 2025, das am 14. Februar 2025 verabschiedet wurde, legt nun klarere Rahmenbedingungen für die Besteuerung der aus diesen Instrumenten erzielten Gewinne fest.

Das Managementpaket im Kontext

Beschreibung des Vorgangs

Ein Managementpaket ist Teil einer Finanzierungsstruktur, die auf den Erwerb eines Unternehmens durch Fremdfinanzierung (LBO) abzielt. Ziel ist es, das Unternehmen nach der Entwicklung seiner Geschäftstätigkeit mit einem erheblichen Gewinn weiterzuverkaufen.

Am Vorgang sind in der Regel drei Akteure beteiligt:

  • Eine Bank, die die Übernahme finanziert.
  • Ein Investmentfonds, der eine Beteiligung übernimmt.
  • Ein Zielunternehmen, das übernommen werden soll.

Beispiel: Ein Investmentfonds möchte ein Unternehmen A erwerben, das mit 1.000.000 € bewertet wird. Folgende Schritte werden befolgt:

  1. Er gründet eine spezielle Holdinggesellschaft für die Übernahme.
  2. Er investiert 400.000 € als Eigenkapital in diese Holdinggesellschaft.
  3. Eine Bank gewährt der Holdinggesellschaft ein Darlehen in Höhe von 600.000 €.
  4. Die Holdinggesellschaft verwendet diese Mittel, um das Unternehmen A zu erwerben.

Die Holdinggesellschaft tilgt die Schulden mit den Gewinnen vom Unternehmen A. Mit der Rückzahlung der Schulden steigen die Eigenmittel der Holdinggesellschaft und damit auch der Wert vom Unternehmen A.

Wenn das Unternehmen A jährlich 60.000 € zurückzahlt, hat es nach 5 Jahren bereits 300.000 € zurückgezahlt. Die Eigenmittel steigen also von 400.000 € auf 700.000 €.

Zweck eines Managementpakets

Eine LBO-Transaktion hat größere Erfolgschancen, wenn das übernommene Unternehmen das bestehende Managementteam behält, da es das Unternehmen genau kennt, und mit frischen Finanzmitteln, eine Strategie entwickeln kann. Managementpakete ermöglichen es, die Interessen der Manager mit denen der Investoren in Einklang zu bringen.

Die Führungskräfte profitieren direkt von der Leistung des Unternehmens durch Beteiligungsinstrumente wie:

  • Bezugsrechte für Aktien (BSA)
  • Vorzugsaktien

Das Paket zielt darauf ab, die Manager zu motivieren, die Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben, um dessen Wert und damit die potenzielle Verkaufsrendite zu steigern.

Gängige Formen von Managementpaketen

1. Bezugsrechte für Aktien (BSA)

  • Sie berechtigen den Inhaber, Aktien zu einem vorher festgelegten Preis zu zeichnen.
  • Wenn der Wert des Unternehmens zwischen Zeichnung und Verkauf der Aktien steigt, erzielt der Manager einen Gewinn.

Beispiel: Wenn der Zeichnungspreis bei 20 € liegt und der Aktienwert auf 100 € steigt, erzielt der Manager einen Gewinn von 80 €.

2. Vorzugsaktien

  • Sie gewähren Zugang zum Grundkapital, jedoch ohne Stimmrechte.
  • Im Gegenzug bieten sie in der Regel eine bevorzugte Behandlung bei Dividenden oder im Verkaufsfall.

Selten verwendete Instrumente bei einem LBO

  • Stock-Options: Werden als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert → steuerlich wenig attraktiv.
  • Gratiskapitalbeteiligungen: Wenig attraktiv, da das Fehlen eines persönlichen Risikos dem Prinzip der Interessenangleichung widerspricht.

Besteuerung von Managementpaketen

Vor dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2025

Vor dem Jahr 2025 hatte der Conseil d’Etat (der Staatsrat in Frankreich in seiner Entscheidung vom 13. Juli 2021) den Rahmen wie folgt festgelegt:

  • Gewinne aus dem Verkauf von BSA oder Vorzugsaktien wurden grundsätzlich als Kapitalgewinne besteuert.
  • Wenn der Gewinn direkt aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer resultierte (z. B. Gratiskapitalbeteiligungen), wurde er als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert.

Seit dem Haushaltsgesetz im Jahr 2025

Das Haushaltsgesetz 2025 definiert die steuerliche Behandlung näher

  • Gewinne aus Wertpapieren, die im Rahmen einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer gezeichnet oder erworben wurden, werden als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert.
  • Wenn die Wertpapiere mindestens zwei Jahre gehalten wurden und ein Verlustrisiko besteht, kann ein Teil des Gewinns als Kapitalgewinn besteuert werden.

Für die Besteuerung als Kapitalgewinn geeigneter Anteil:

  • Der Anteil ist auf das Dreifache der Finanzperformance des Unternehmens begrenzt.
  • Die berücksichtigte Finanzperformance ist diejenige der Emittentin, die während der Haltedauer der Anteile durch den Manager festgestellt wird. Für diese Berechnung muss zunächst der Finanzperformance -Multiplikator der Emittentin ermittelt werden: Dieser misst die Entwicklung des Unternehmenswerts zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile durch den Manager und deren Veräußerung.

Die Formel lautet wie folgt:

3 * Unternehmenswert beim Verkauf / Unternehmenswert beim Erwerb

Beispiel für einen Finanzperformance -Multiplikator:

Der Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Zeichnung der Anteile beträgt 120, und der Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile beträgt 430. Die Berechnung lautet:

3 * 430 / 120 = 10,5.

Formel zur Berechnung des steuerpflichtigen Anteils:

Beispiel:

  • Wert beim Erwerb: 120 €
  • Wert beim Verkauf: 430 €
  • Performance-Multiplikator:
  • Ein Manager, der eine Aktie für 20 € erwirbt und sie später für 240 € verkauft, erzielt einen Gewinn von 220 €.
  • Anteil als Kapitalgewinn: (10,5 × 20) – 20 = 190 €
  • Anteil als Einkommen aus Arbeit: 30 €

Der Anteil, der als Kapitalgewinn besteuert wird, hängt also von der finanziellen Performance des Unternehmens ab.

Steuer- und Sozialregime

Steuerregime für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit

  • Besteuerung nach dem progressiven Steuersatz der Einkommensteuer (bis zu 45 %).
  • Neue Sonder-Sozialabgabe von 10 %.
  • Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen bis zum 31. Dezember 2027.

Steuerregime für Kapitalgewinne

  • Besteuerung nach der Abgeltungsteuer:
    • 12,8 % Einkommensteuer
    • 17,2 % Sozialabgaben
  • Keine Berücksichtigung des steuerpflichtigen Einkommens.

Man spricht von einer Abgeltungssteuer, da die Steuerklasse und das steuerliche Referenzeinkommen nicht berücksichtigt werden.

Konkret erfolgt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in zwei Phasen:

  • Die einmalige Abgeltungsteuer erfolgt zum Zeitpunkt der Auszahlung des Einkommens (hier des Veräusserungsgewinns);
  • Die endgültige Veranlagung erfolgt zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung.

Fazit

Managementpakete sind ein effektives Mittel, um die Interessen von Managern und Investoren bei einem LBO in Einklang zu bringen. Das Haushaltsgesetz für 2025 klärt die steuerliche Behandlung und sieht eine Besteuerung aus nichtselbständiger Arbeit vor, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil als Kapitalgewinn besteuert werden kann. Eine sorgfältige Strukturierung des Managementpakets bleibt entscheidend, um die steuerliche Belastung zu optimieren.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: anatolycherkas



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Die Besteuerung des Managementpakets im französischen LBO Ein Managementpaket ist eine Reihe von finanziellen Instrumenten und Anreizen, die eingeführt werden, um die Interessen der Führungskräfte mit denen der Aktionäre bzw. Gesellschafter in Einklang zu bringen, insbesondere bei einer LBO-Transaktion (Leverage Buy-Out). Es ermöglicht den Führungskräften, von der Wertsteigerung des Unternehmens durch Instrumente wie Bezugsrechte für Aktien (BSA) oder Vorzugsaktien zu


Kurze Meldung zu HostEurope, bei denen möglicherweise einige Leser ihre E-Mail-Server betreiben. Nach Domainfactory wechselt der nächte Anbieter sein Mail-System auf eine andere Infrastruktur und umzieht die Postfächer der Kunden zu Microsoft 365 in die Cloud um.

Ich hatte ja im August 2024 im Blog-Beitrag Domainfactory: Migration des Mail-Systems zu Microsoft 365 über ein Ärgernis für viele DF-Kunden berichtet. Dieser Anbieter zog sein Mail-System auf eine andere Infrastruktur um, so dass dadurch Mails gelöscht wurden. Später wurde der Grund für den Umzug bekannt: Der Anbieter hat die Postfächer zu Microsoft 365 in die Cloud verlagert.

Das wurde für Domainfactory-Kunden nicht nur deutlich teurer und führte zu technischen Problemen. Sondern die meisten Kunden dürften sich schlicht auch noch DSGVO-Probleme aufgehalst haben. Denn im Business-Bereich müsste geklärt werden, ob die E-Mails so mir nichts, dir nichts auf einer Microsoft 365 Cloud gehalten werden. Ohne Datenverarbeitungsvertrag geht mal gar nichts – und ob der EU-Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission noch lange hält, ist auch offen.

Host Europe wechselt zu MS 365 und Microsoft Cloud

Blog-Leser Markus H. hat mich vor einigen Stunden per Mail kontaktiert. Der Leser ist Kunde bei Host Europe (ich habe dort im vorigen Herbst wegen diverser Probleme meinen Hosting-Vertrag gekündigt) und betreibt dort auch E-Mail-Postfächer. Nun wirft der GoDaddy-Ableger seine eigenen E-Mail-Server raus und stellt die Infrastruktur für Mails auf Microsoft 365 und die Microsoft Cloud um.

HostEurope stellt E-Mail auf MS 365/Cloud um

Markus schrieb: “Ich habe Ihren Beitrag zu DF gefunden. Vielen Dank dafür. Nach DF ist nun auch Hosteurope auf dem Weg in die MS Cloud. Diese Info ist für Sie und Ihre Leserschaft, denen ich gerne Infos zurückgebe.”

Auch Blog-Leser Stefan H. hat sich mit einer gleichlautenden E-Mail vor einigen Stunden gemeldet, weil einer seiner Kunden betroffen ist.

Weiterhin meldet sich Blog-Leser FG vor einigen Stunden in diesem Kommentar und merkte an, dass “er Post von seinem Provider (Host Europe) bekommen habe”, und dass diese in die gleiche Kerbe wie Domainfactory schlagen würden.

Markus merkte noch an, dass der Umstieg der E-Mail-Server bei Host Europe auf die Microsoft-Cloud für ihn bzw. den von ihm betreuten Verein deutlich höhere Kosten bedeutet, weil nun pro Mailbox und Monat mind 0,99€ fällig werden. Er meinte dazu, dass sie der Verein nun wohl einen anderen Mailanbieter suchen müsse. An dieser Stelle mein Dank an die Leser für die Information.

Text der Host Europe Info-Mail

Markus hat mir den Text der Mail von Host Europe zukommen lassen, in der der Wechsel zur Microsoft Cloud angekündigt wird.

Von: Host Europe GmbH <noreply@hosteurope.de>
Datum: 24. März 2025 um 11:23:30 MEZ
An: rechnung@****.de
Betreff: Wichtige Information – Geplante Migration des Classic Hosting E-Mail-Service auf Microsoft 365 inkl. neuer Preise (Kundennummer ####) #MailID:###
Antwort an: Host Europe GmbH <noreply@hosteurope.de>
Wichtige Information – Geplante Migration des Classic Hosting E-Mail-Service auf Microsoft 365 inkl. neuer Preise (Kundennummer ####)
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Guten Tag,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir in Kürze Classic Hosting E-Mail-Konten im Rahmen eines Upgrades auf unsere neue, auf Microsoft 365 basierende E-Mail-Plattform migrieren werden. Dies bringt eine Reihe an Änderungen mit sich, einschließlich der Einführung neuer Preise. Weitere Informationen finden Sie im Folgenden.

Die Migration bringt für Sie folgende Vorteile:

– Synchronisierung von Daten auf allen Geräten: Mobiltelefon, Tablet oder Desktop
– Unterstützung durch unsere Microsoft 365-Experten
– Sicheres E-Mail-Konto durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
– Upgrade-Möglichkeit auf die vollständige Microsoft 365-E-Mail-Erfahrung mit gemeinsam genutzten Kalendern, Kontakten und dem gesamten M365-Anwendungspaket, einschließlich Office und Cloud-Speicher.

Welche meiner E-Mail-Konten / E-Mail-Services sind von der Migration betroffen?

Unser Ziel ist es, alle Classic Hosting E-Mail-Services erfolgreich zu migrieren.

Sollten wir aufgrund technischer Probleme nicht in der Lage sein, die E-Mail-Services (E-Mail-Konten/E-Mail-Adressen) erfolgreich zu migrieren, werden wir uns mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen, um sie über verfügbare Optionen zu informieren.

Unter diesem Link finden Sie Ihre E-Mail-Konten, deren Migration wir derzeit planen (vorbehaltlich künftiger Aktualisierungen).

Wann beginnt die Migration und wie läuft sie ab?

Die Migration beginnt Anfang Mai und wird mehrere Monate andauern. Sie werden mindestens 7 Tage vor dem geplanten Migrationstermin über die nächsten Schritte und weitere Details informiert. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum Migrationsprozess.

Was sind die wichtigsten Änderungen, die mit der Migration einhergehen?

– Die Classic Hosting integrierten E-Mail-Konten werden entkoppelt und in eigenständige E-Mail-Produkte umgewandelt.
– Alle neuen E-Mail-Produkte erhalten eine monatliche Vertragslaufzeit.
– Alle migrierten E-Mail-Produkte werden einzeln abgerechnet und bepreist.
– Die E-Mail-Konten werden entweder zu Microsoft 365 E-Mail Essentials, Microsoft 365 E-Mail Plus oder Microsoft 365 Online Business Essentials migriert.
– Sie können nach der Migration keine Classic Hosting E-Mail-Konten mehr erstellen.
– Details zu Änderungen an Ihrem E-Mail-Speicherplatz finden Sie in unseren FAQs.

Ausführliche Informationen zu allen Änderungen, die sich aus dieser Umstellung ergeben, einschließlich Änderungen der Produktfunktionen und -merkmale, finden Sie in unseren FAQs.

Wohin werden meine E-Mail-Konten migriert?

Das Zielprodukt jedes Postfachs auf der neuen Microsoft 365 E-Mail-Plattform wird durch Ihren genutzten Speicherplatz bestimmt. Dabei gilt Folgendes:

– E-Mail-Konten mit Cloud-Speicher-Funktion = Microsoft 365 Online Business Essentials
– Alle anderen E-Mail-Konten mit E-Mail-Speicherplatz:
–> bis 10 GB = Microsoft 365 E-Mail Essentials
–> zwischen 10 GB und 50 GB = Microsoft 365 E-Mail Plus
–> über 50 GB = Falls Sie davon betroffen sind, werden wir Sie separat informieren, um ihnen die verfügbaren Optionen zu erläutern.

Weitere Informationen zu den neuen Paketen finden Sie auf unserer Produktseite von E-Mail-Hosting ( oder Microsoft 365 (

Auf Ihrer Migrationsübersichtsseite finden Sie die neuen Tarife, auf die wir Ihre E-Mail-Konten nach aktuellem Stand umstellen werden: .

Wie sehen die neuen Preise aus und wann werden sie eingeführt?

Die neuen Preise für die monatlichen Microsoft 365-E-Mail-Konten lauten wie folgt:

– E-Mail Essentials: 0,99 EUR* pro Monat und pro E-Mail-Konto
– E-Mail Plus: 1,99 EUR* pro Monat und pro E-Mail-Konto
– Online Business Essentials: 4,99 EUR* pro Monat und E-Mail-Konto

*Die Preise verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Die Berechnung Ihrer E-Mail-Konten erfolgt abhängig von Ihrer ursprünglichen Vertragslaufzeit, frühestens jedoch 30 Tage nach erfolgreicher Migration.

Nach der Migration wird der erste Abrechnungstermin in Ihrer E-Mail-Übersicht unter Vertragsdetails angezeigt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ.

Mit den neuen Preisen profitieren Sie von erweiterten Funktionen, mehr Sicherheit und höherer Effizienz der Microsoft 365-Plattform. So stellen wir sicher, dass Sie weiterhin hochwertige Dienste zu einem attraktivem Preis erhalten, bei gleichbleibender Servicequalität, die Sie von uns gewohnt sind.

Wenn Sie nach der Migration zu einer längeren Vertragslaufzeit wechseln möchten, gelten unsere Standardpreise. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQs.

Muss ich aktiv vor der Migration etwas unternehmen?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre aktuellen E-Mail-Konten zu überprüfen, ob diese noch benötigt werden und inaktive, unbenutzte oder nicht benötigte E-Mail-Konten zu löschen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

Wo werden meine E-Mails gespeichert?

Microsoft 365 wird auf Servern unseres Partners Microsoft gehostet. Weitere Informationen dazu, wo Ihre E-Mails gehostet werden, finden Sie in unseren FAQ.

Welche Vereinbarungen gelten für meine neuen Postfächer?

Die Nutzung der erfolgreich migrierten E-Mail-Konten unterliegt dem Microsoft-Kundenvertrag ( sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (

Kann es zu Ausfallzeiten oder Datenverlusten kommen?

Während der Migration sind keine Ausfallzeiten oder Datenverluste zu erwarten. Sie können weiterhin E-Mails senden und empfangen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass einzelne E-Mail-Konten migriert werden?

Wenn Sie nicht möchten, dass ein E-Mail-Konto migriert wird, können Sie die Migration vermeiden, indem Sie diese E-Mail-Konten im KIS löschen. Eine Übersicht der E-Mail-Konten finden Sie hier:

Wir empfehlen Ihnen, dies so bald wie möglich zu erledigen.

Die bisherige E-Mail-Plattform wird nach Abschluss der Migration abgeschaltet.

Wenn Sie weitere Informationen zu Ihren Abmeldemöglichkeiten und/oder zur Migration im Allgemeinen wünschen, lesen Sie bitte unsere FAQs unter:

Sollten Sie weitere Fragen zur Migration haben, zögern Sie bitte nicht, uns über migration@hosteurope.de oder per Telefon unter +49 221 99999 307 zu kontaktieren.

Ihr Host Europe Team

Es sind umfangreiche rechtliche, technische und preisliche Änderungen, die sich aus der obigen Ankündigung ergeben.



law

Kurze Meldung zu HostEurope, bei denen möglicherweise einige Leser ihre E-Mail-Server betreiben. Nach Domainfactory wechselt der nächte Anbieter sein Mail-System auf eine andere Infrastruktur und umzieht die Postfächer der Kunden zu Microsoft 365 in die Cloud um. Ich hatte ja im August 2024 im Blog-Beitrag Domainfactory: Migration des Mail-Systems zu Microsoft 365 über ein Ärgernis für viele DF-Kunden berichtet. Dieser Anbieter


Setzt jemand aus der Leserschaft NAKIVO Backup & Replication zur Datensicherung ein? Die US Cybersicherheitsbehörde CISA hat eine Warnung bezüglich einer Schwachstelle in dieser Lösung veröffentlicht. Administratoren sollten die neuesten Sicherheitsupdates einspielen.

NAKIVO Backup & Replication

Ich habe mal kurz nachgesehen, NAKIVO Backup & Replication wird auch in Deutschland angeboten. Es handelt sich um eine Backup-Lösung, die verschiedene Plattformen wie Windows, Linux, Amazon EC2, aber auch Virtualisierungsumgebungen wie VMware, Proxmox, Hyper-V, Nutanix etc. unterstützt.

NAKIVO Backup & Replication

Auf IT-Business wird Nakivo als Newcomer und Veeam-Alternative bezeichnet. Die Lösung für Backup und Replication gehe schneller, preisgünstiger und zuverlässiger als bei Veeam.

NAKIVO verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 8.000 Partnern und hat über 30.000 aktive Kunden in 183 Ländern. Unternehmen wie Honda, Cisco, Coca-Cola und Siemens setzen diese Software intern ein.

Schwachstelle CVE-2024-48248 wird aktiv ausgenutzt

Im CISA Known Exploited Vulnerabilities Catalog wurde zum 19. März 2025 der Eintrag CVE-2024-48248 NAKIVO Backup and Replication Absolute Path Traversal Vulnerability aufgenommen. Einträge von Schwachstellen in Produkten in diesem Katalog bedeuten, dass die Schwachstellen aktiv in freier Wildbahn durch Angreifer ausgenutzt werden.

Details zu CVE-2024-48248

NAKIVO Backup & Replication vor der Version 11.0.0.88174 erlaubt absoluten Pfad-Traversal für das Lesen von Dateien über getImageByPath nach /c/router. Dies kann zu Remote-Code-Ausführung im gesamten Unternehmen führen, da PhysicalDiscovery über Klartext-Anmeldedaten verfügt.

WatchTwr-Labs hatten die Schwachstelle Ende Februar 2025 in diesem Beitrag öffentlich gemacht. NAKIVO hatte die Schwachstelle bereits zum 4. November 2024 in der Version 110 gepatcht (siehe hier).

CISA-Warnung

Die Kollegen von Bleeping Computer haben die CISA-Warnung in diesem Beitrag aufgegriffen. Die CISA habe US-Bundesbehörden gewarnt, ihre Netzwerke gegen Angriffe zu sichern, die die Sicherheitslücke CVE-2024-48248 in der Backup & Replication Software von NAKIVO ausnutzen.

Die US-Bundesbehörden der zivilen Exekutive (FCEB) haben nun drei Wochen, bis zum 9. April, Zeit, um ihre Systeme gegen Angriffe zu sichern. Setzt jemand aus der Leserschaft auf diese Software, und ist diese aktualisiert?



law

Setzt jemand aus der Leserschaft NAKIVO Backup & Replication zur Datensicherung ein? Die US Cybersicherheitsbehörde CISA hat eine Warnung bezüglich einer Schwachstelle in dieser Lösung veröffentlicht. Administratoren sollten die neuesten Sicherheitsupdates einspielen. NAKIVO Backup & Replication Ich habe mal kurz nachgesehen, NAKIVO Backup & Replication wird auch in Deutschland angeboten. Es handelt sich um eine Backup-Lösung, die verschiedene Plattformen wie Windows,