Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat mehr als 11.000 Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen das Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom GmbH erhalten. Das Unternehmen lockt regelmäßig Kunden der Deutsche Telekom AG in eine Vertragsfalls. Inzwischen laufen Klagen und auch die Staatsanwaltschaft untersucht.
Worum geht es?
Ich hatte den Sachverhalt ja mehrfach hier im Blog angesprochen (siehe Links am Artikelende). Die 1N Telecom GmbH ist ein Telefon- und Internetanbieter (DSL, Glasfaser) mit Sitz in Düsseldorf, dessen Firmenname eine frappierende Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist. Für Ärger sorgt das Geschäftsmodell dieses Anbieters, denn die 1N Telecom GmbH schreibt Kunden der Deutsche Telekom an, deren Festnetznummern noch im öffentlichen Telefonbuch gelistet sind. Die Briefe sind persönlich adressiert und enthalten auch die Nummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses.
Im Brief geht es um einen Vertragswechsel zu einem vermeintlich “günstigeren” Tarif. Viele (vor allem ältere) Kunden glauben, auf Grund der Namensähnlichkeit, dass dieser Wechsel innerhalb der Deutsche Telekom stattfindet. Der “Irrtum” löst sich auf, wenn die Opfer dann ein Willkommensschreiben der 1N Telecom mit der Info: “Wir richten den Anschluss ein” bekommen.
Ziehen die Telekom-Kunden dann die Kündigung ihres Vertragsabschlusses zurück, so dass die Portierung nicht stattfindet, schickt die 1N Telecom GmbH ein Schreiben, in dem Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags gefordert wird. Das Schreiben kommt i.d.R. nachdem die 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss abgelaufen ist. Die Schadensersatzforderung beläuft sich um die 400 Euro. Die Verbraucherzentralen warnen seit Monaten vor diesem Anbieter (siehe Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom).
Wer den Anschluss zur 1N Telecom GmbH übertragen lässt, läuft womöglich in ein gänzlich anderes Problem: Trotz Vertrag gelingt es nicht, den Telefon- und Internetanschluss einzurichten. Ich hatte hier im Blog über solche Fälle berichtet. Die 1N Telecom GmbH kassiert aber Monat für Monat, obwohl keine Leistung erbracht wird. Supportanfragen laufen ins Leere – und der Versuch, die Leitung zur Deutsche Telekom zurückportieren zu lassen, scheitern auch. Die 1N Telecom GmbH blockiert die Zurückportierung.
Klagen und Einstweilige Verfügungen und mehr
Die Deutsche Telekom ist bereits juristisch gegen das Unternehmen vorgegangen (siehe Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen “Werbebriefen” vor) und hat eine Unterlassung bestimmter Vorgehensweisen erreicht. Auch die Verbraucherzentrale hat ein Urteil gegen die 1N Telecom GmbH erstritten (Urteil der Verbraucherzentrale gegen 1n Telecom GmbH (Juni 2024) – Teil 2) und plant eine Sammelklage (Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH).
Das ficht die 1N Telecom GmbH offenbar nicht an, die machen einfach weiter. Die Tagesschau berichtet hier (heise hat es hier aufgegriffen), dass sich bei den Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 11.000 Betroffene gemeldet haben. Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale in Stuttgart wird von der Tagesschau so zitiert, dass er fast täglich Kenntnis von neuen Fällen erhält. Während anfangs vor allem ältere Personen ungefragt angeschrieben wurden, die Kunden der Deutschen Telekom sind, bekämen mittlerweile sogar Minderjährige Zahlungsaufforderungen, so Buttler.
Die Bundesnetzagentur hat 2023 rund 15.000 Wechsel von Verbrauchern zur 1N Telecom GmbH vorläufig gestoppt. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Maßnahme für rechtens erklärt. In dem Beschluss heißt es: “Es bestehen (…) genügend Anhaltspunkte für die Annahme, dass bei der Antragstellerin [1N Telecom GmbH] organisatorische Defizite bei der Verarbeitung von Widerrufen und Anfechtungen bestanden.” schreibt die Tagesschau.
Mittlerweile ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Geschäftsgebarens der 1N Telecom GmbH. Der Behörde liegen Strafanzeigen aus dem gesamten Bundesgebiet vor.
Ähnliche Artikel: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen “Werbebriefen” vor Weiterhin Ärger mit 1N Telecom (Feb. 2024) 1N Telecom GmbH: Was ist da los? Wirken Urteile? (Juni 2024) – Teil 1 Urteil der Verbraucherzentrale gegen 1n Telecom GmbH (Juni 2024) – Teil 2 Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH Ärger mit 1N Telecom GmbH – Leitungsfreigabe durch Bundesnetzagentur erzwungen
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat mehr als 11.000 Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen das Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom GmbH erhalten. Das Unternehmen lockt regelmäßig Kunden der Deutsche Telekom AG in eine Vertragsfalls. Inzwischen laufen Klagen und auch die Staatsanwaltschaft untersucht. Worum geht es? Ich hatte den Sachverhalt ja mehrfach hier im Blog angesprochen (siehe Links am Artikelende). Die 1N Telecom
Das französische Steuerrecht regelt die Besteuerung von Privatpersonen und Unternehmen. Es umfasst direkte Steuern wie die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie verschiedene andere Steuern. Dieses komplexe System zielt darauf ab, die Beiträge der Bürger und Unternehmen auszugleichen und gleichzeitig die Staatskasse zu füllen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über das Steuersystem in Frankreich, und zwar auch unter welchen Bedingungen, ein Ausländer steuerpflichtig sein kann.
In Frankreich sind die beiden wichtigsten direkten Steuern die Einkommensteuer (abgekürzt „IR“ für impôt sur le revenu) und die Körperschaftsteuer (abgekürzt „IS“ für impôt sur les sociétés). In den meisten Fällen wird der Steuerpflichtige gesetzlich einer der beiden Steuern unterworfen, aber in bestimmten Sonderfällen gewählt werden.
Die Körperschaftsteuer (IS)
Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen
In Frankreich sind heute fast 2,1 Millionen Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig.
Die Körperschaftsteuer ermöglicht eine Besteuerung auf die Gewinne der Gesellschaft selbst und nicht auf die Einkünfte der Gesellschafter, sodass die Gesellschaft eine Art Schirm zwischen sich und ihren Gesellschaftern bildet. Im Gegensatz dazu werden auf Gewinne ausgeschütteteDividenden, zum Zeitpunkt ihrer Ausschüttung bei den Gesellschaftern bzw. Aktionären besteuert.
Folgenden Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer:
Kapitalgesellschaften, insbesondere die in Frankreich am häufigsten vorkommenden Gesellschaftsformen in Frankreich: SA, SAS, SARL. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich „Familien-SARLs“ sowie kleine SARLs, SAs und SAS, die seit weniger als fünf Jahren gegründet wurden, für die Regeln entscheiden, die für Personengesellschaften gelten (d. h. für die Einkommensteuer);
Personengesellschaften und gleichgestellte Formen, die grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind;
Gewinne, die in Frankreich von einem ausländischen Unternehmen oder einer Körperschaft, die eine Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens begründet, erzielt werden.
Sonderfälle:
Auch Körperschaften, die keine Gesellschaften sind, können der Körperschaftsteuer unterliegen (z. B. Vereine), wenn sie gewinnorientierte Tätigkeiten ausüben oder Einkünfte aus ihrem Vermögen erzielen (z. B. Einkünfte aus Grundstücken und Immobilien, landwirtschaftliche Gewinne usw.);
Bestimmte Gesellschaften, die eigentlich der Körperschaftsteuer unterliegen sollten, können durch besondere Bestimmungen, die beispielsweise mit dem Standort des Unternehmens zusammenhängen, von der Körperschaftsteuer befreit werden.
Die Körperschaftsteuer und ihre örtliche Anwendung
Grundsätzlich gilt: Die Körperschaftsteuer (IS) wird nur auf Gewinne erhoben, die von in Frankreich betriebenen Unternehmen erzielt werden.
Allerdings können auch bestimmte Einkünfte und Gewinne aus französischen Quellen, die von im Ausland ansässigen Unternehmen erzielt werden, sowie andere in einem internationalen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehene Einkunftsarten der Körperschaftsteuer unterliegen. Dies ist insbesondere im Falle einer Betriebsstätte des ausländischen Unternehmens der Fall.
Es ist zu beachten, dass französische Gesellschaften für Gewinne, die sie durch ihre ausländischen Betriebe erzielen, nicht der französischen Körperschaftsteuer unterliegen.
Dasselbe gilt für Betriebsaufwendungen und Verluste: Grundsätzlich kann eine französische Gesellschaft die Verluste aus einem ausländischen Betrieb nicht mit seinem in Frankreich zu versteuernden Gewinn verrechnen.
Die örtliche Anwendung der Körperschaftsteuer ist jedoch nicht immer streng, sondern bleibt mit einigen Ausgestaltungsmöglichkeiten flexibel (insbesondere mit der Besteuerung ausländischen Gesellschaften), um insbesondere die internationale Steuerumgehung zu bekämpfen. Betroffen sind zum Beispiel
indirekte Gewinnverlagerungen ins Ausland („Verrechnungspreise“);
Beträge, die natürliche oder juristische Personen, die außerhalb Frankreichs ansässig sind, als Gegenleistung für eine Dienstleistung erhalten
ab dem 1.er Januar 2024 die kommerzielle Nutzung von Rechten am eigenen Bild.
Dies bedeutet konkret, dass die Gewinne, die ein französisches Unternehmen erzielt hat, mit der Körperschaftsteuer belastet werden, obwohl es diese Gewinne absichtlich in einen anderen Staat transferiert hat, um zu versuchen, der französischen Besteuerung zu entgehen.
Der Körperschaftsteuersatz
Der „normale“ Steuersatz beträgt 25% auf das gesamte zu versteuernde Ergebnis für alle Unternehmen, unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes.
Das Gesetz sieht einen „ermäßigten“ Steuersatz von 15 % für die erste Tranche des Unternehmensgewinns unter 42 500 € vor. Dieser Schwellenwert gilt seit dem 1er Januar 2023 und unterliegt folgenden Bedingungen:
Umsatz vor Steuern unter 10.000.000 € ;
Vollständig eingezahltes Stamm- bzw. Grundkapital ;
mindestens 75 % der Geschäftsanteile bzw. Aktien werden von natürlichen Personen gehalten oder von Gesellschaften, die diese drei Bedingungen erfüllen.
Wie wird die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ermittelt?
Ergebnis aus dem Handelsbilanz mit Korrekturen nach Steuerrecht
Der zu versteuernde Gewinn wird nicht wie in Deutschland in einer „Steuerbilanz“ ermittelt, sondern anhand des Ergebnis laut Handelsbilanz, mit Abzug von befreiten Erträge (Befreiung, Sonderbesteuerung bzw. zeitliche Staffelung einer Besteuerung) und Zurechnung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und .
Unter diesen Mechanismen zur Bestimmung des zu versteuerndenErgebnisses spielen die Abschreibungsregeln und die Regeln für Verlustvorträge eine wichtige Rolle.
Abschreibungen
Zu den Aufwendungen gehören auch die Abschreibungen. Dabei handelt es sich um jährliche Abwertung von Vermögensgegenständen, den sie aufgrund von Zeit oder Verschleiß erleiden. Durch Abschreibungen wird ein realistisches Bild des Anlagevermögens im Aktiv vermittelt.
Die steuerlichen Regeln sowie Dauer zur Abschreibung können sich stark von denen des deutschen Steuerrechts unterscheiden. Einzelne Bestandsteile eines erworbenen Geschäfts im Asset deal konnten beispielsweise lange Zeit nicht abgeschrieben werden. Seit dem 01.01.2016 wird allerdings der Geschäftswert abgeschrieben, wenn seine Nutzung zeitlich beschränkt ist.
Verlustvortrag und Verlustrücktrag (déficits reportables)
Verlustvortrag (report en avant):
Mit dem Verlustvortrag kann der Steuerpflichtige Verluste mit Gewinnen aus späteren Geschäftsjahren steuerlich verrechnen. In Frankreich sowie in Deutschland ist ein zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag erlaubt: In Frankreich gilt die Höchstgrenze von einer Million zuzüglich 50 % des Restbetrages über einer Million. Das Unternehmen kann auch zeitlich unbegrenzt vortragen, sofern es seine Identität beibehält, also nicht die Tätigkeit, den Gesellschaftsgegenstand oder die Besteuerungsart usw. wechselt.
Sinnvoll ist der Vortrag hauptsächlich in Bezug auf die Sozialabgabe (siehe unten), die von einigen Unternehmen zu entrichten ist. Die Verrechnung von Verlusten reduziert/verringert die Höhe des in den folgenden Jahren zu zahlenden Körperschaftsteuersatzes und verringert damit auch die Höhe der Sozialbeiträge.
Verlustrücktrag (report en arrière):
Im Unterschied zum Vorwärtsvortrag, der ebenfalls die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen ermöglicht, können beim Rückwärtsvortrag die erzielten Verluste nicht mit dem späteren Gewinnjahr, sondern mit dem Gewinnjahr vor dem Verlustjahr verrechnet werden.
Der Rückübertrag existiert nicht für Tätigkeiten, die im Rahmen der Körperschaftsteuer (IRPP) gewerblichen Gewinnen unterliegen. Es handelt sich hierbei um eine Besonderheit der Körperschaftsteuer.
Ebenso wie der Verlustvortrag erlaubt der Verlustrücktrag, die Verluste auf die Gewinne anzurechnen. Dadurch werden erlittene Verluste nicht mit Gewinn aus später abgeschlossenen Geschäftsjahren, sondern auf die früheren Geschäftsjahre angerechnet.
Dieser Verlustrücktrag unterliegt mehreren Bedingungen:
Der Verlustrücktrag ist nur auf das Geschäftsjahr unmittelbar vor dem, in dem der Verlust verzeichnet wurde, möglich. Dies setzt also voraus, dass dieses vorherige Geschäftsjahr mit Gewinn abgeschlossen wurde;
Der Verlustrücktrag unterliegt zwei Bedingungen : er ist nur möglich, wenn der zu verrechnende Gewinn nicht ausgeschüttet wurde. einer Höchstgrenze von einer Million Euro;
Der Verlustrücktrag begründet eine Forderung gegenüber dem Staat, die auf die Steuer für die zukünftigen Geschäftsjahre angerechnet werden kann. Das Unternehmen verfügt über fünf Jahre, um diese Forderung und den daraus resultierenden Erstattungsanspruch geltend zu machen.
Körperschaftsteuerliche Organschaft in Frankreich (intégration fiscale)
Im Rahmen der Organschaft werden bei den steuerlichen Ergebnissen der französischen Muttergesellschaft die Ergebnisse der inländischen Tochtergesellschaften mitberücksichtigt.
Das Gesetz sieht in Art. 223 A des französischen Steuergesetzbuchs (Code Général des Impôts – in Abk. „CGI“) folgende Voraussetzungen vor:
die Muttergesellschaft ist zwingend eine französische Gesellschaft, wobei sie von einer ausländischen Gesellschaft kontrolliert werden darf;
gleicher Abschlussstichtag des Geschäftsjahres der verschiedenen Gesellschaften in der Organschaft;
die Muttergesellschaft sowie die Tochtergesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig.
Eine Verordnung Nr. 2020-1142 vom 16. September 2020 wurde erlassen, um die Körperschaftsteuerliche Organschaft zu erleichtern und die damit verbundenen Verwaltungsvorschriften zu vereinfachen.
Die Besteuerung von Dividenden
In Frankreich hängt die Besteuerung von Dividenden davon ab, ob der Empfänger eine natürliche oder eine juristische Person ist.
Dividenden an natürliche Personen
Dividenden, die an eine natürliche Person ausgeschüttet werden, unterliegen der Flat Tax (auch „einheitliche Pauschalabgabe“ genannt). Diese Flat Tax hat einen Gesamtsatz von 30 %, der sich in zwei Teile gliedert: 12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben.
Der Empfänger kann sich jedoch für die Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif entscheiden, wodurch ihm ein Abschlag von 40% gewährt wird, der auf die Dividenden vor ihrer Besteuerung anwendbar ist.
Dividenden an Gesellschaften
Die Dividenden werden zum normalen Körperschaftsteuersatz besteuert, d. h. 25 %, wenn das begünstigte Unternehmen selbst der Körperschaftsteuer unterliegt.
Dividenden an ausländische Gesellschaften
Mutter-Tochter-Richtlinie (directive mère-fille) in Frankreich
Ausländische Gesellschaften, die Dividenden von ihrer französischen Muttergesellschaft erhalten, können unter bestimmten Bedingungen die Mutter-Tochter-Richtlinie in Anspruch nehmen. Diese steuerliche Vorzugsregelung ermöglicht eine Beinahe-Steuerbefreiung der Dividenden in Höhe von 95% ihres Betrags, so dass nur ein Anteil für Kosten und Aufwendungen von 5% in das zu versteuernden Ergebnis wieder eingerechnet wird. Das hat den Vorteil, dass die Tochtergesellschaft nicht doppelt auf ihren Gewinn besteuert wird, nämlich bei der Muttergesellschaft auf den Körperschaftsteueranteil und bei der Tochtergesellschaft auf die Ausschüttung der Dividenden.
Bedingungen für die Mutter-Tochter-Richtlinie
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie wird in den Artikeln 145 und 216 CGI festgelegt.
Um unter diese Regelung zu fallen, müssen die Mutter-Tochtergesellschaften mehrere Bedingungen erfüllen:
Die Mutter- und die Tochtergesellschaft müssen in ihren jeweiligen Ländern körperschaftsteuerpflichtig sein. Falls eine Muttergesellschaft mehrere Tochtergesellschaften hat, die unterschiedlichen Besteuerungsarten unterliegen, so hat sie nur Anspruch auf die Regelung mit den körperschaftsteuerpflichtigen Tochtergesellschaften. Es ist hierbei allerdings unerheblich, ob die Mutter- und/oder Tochtergesellschaften einem unterschiedlichen Steuersatz unterliegen; Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen-Gesellschaften, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegen, von dieser Besteuerung ausgeschlossen sind;
Die Muttergesellschaft muss die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft in vollem bzw. bloßem Eigentum halten. Dementsprechend kann eine Muttergesellschaft, welche die Aktien bzw. Geschäftsanteile ihrer Tochtergesellschaft als Nießbraucher hält, diese Regelung nicht in Anspruch nehmen;
Die Muttergesellschaft muss mindestens 5 % des Stamm- bzw. Grundkapitals ihrer Tochtergesellschaft in vollem bzw. bloßem Eigentum halten. Die Anteile bzw. Aktien müssen im vollen Eigentum gehalten werden laut der Verwaltung. Damit diese Besteuerung Anwendung findet, müssen die Anteile der Muttergesellschaft seit mindestens 2 Jahren gehalten werden. (*)
Sollte eine Muttergesellschaft diese Voraussetzung nicht erfüllen, kann die Steuerbefreiung rückwirkend aberkannt werden. Diese Voraussetzung der Dauer des Besitzes bezieht sich nur auf 5 %. Dies bedeutet, dass wenn eine Muttergesellschaft 10 % des Kapitals ihrer Tochtergesellschaft hält und nach nur einem Jahr der Anwendung der Mutter-Tochter-Regelung 5 % ihrer Anteile verkauft, gilt die Steuerbegünstigung weiterhin, wenn sie ihre anderen 5 % noch ein weiteres Jahr hält.
(*) Es handelt sich um eine „auflösende“ Bedingung, d.h. wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Muttergesellschaft ab dem Jahr des Erwerbs der Wertpapiere von der Dividendenbefreiung profitieren. Die Steuerbefreiung wird jedoch im Nachhinein verweigert, wenn die Muttergesellschaft die Anteile ihrer Tochtergesellschaft innerhalb der letzten zwei Jahre veräußert hat.
Häufige Betriebsprüfungen in Frankreich
Im Durchschnitt muss sich ein großes Unternehmen alle sieben Jahre einer Steuerprüfung unterziehen und die sehr großen Unternehmen alle vier Jahre. Es gibt verschiedene Arten der Prüfung:
Die Betriebsprüfung durch Aktenprüfung, von denen 112 759 im Jahr 2021 in Unternehmen durchgeführt wurden, ist eine kritische Durchsicht der abgegebenen Steuererklärungen. Diese Prüfung wird von der Steuerbehörde aus durchgeführt;
Es gibt auch die Prüfung der Buchhaltung, die es der Finanzverwaltung ermöglicht, vor Ort im Unternehmen tätig zu sein und die Schlüssigkeit sowie die Wahrhaftigkeit der Erklärungen und Buchhaltungsunterlagen zu überprüfen.
In Frankreich setzt sich die Gewerbesteuer (contribution économique territoriale, kurz CET) aus den Abgaben auf Immobilien von Unternehmen (cotisation foncière des entreprises, kurz CFE) und aus den Abgaben auf den Mehrwert der Unternehmen (cotisation sur la valeur ajoutée des entreprises, kurz CVAE) zusammen.
Die CVAE wird ab 2027 abgeschafft sein.
Neben der Abschaffung der CVAE wird der Satz für die Deckelung der Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der Mehrwertschöpfung des Unternehmens von 2 % auf 1,531 % im Jahr 2024 und dann auf 1,438 % ab 2025 gesenkt.
Abgabe auf Immobilien von Unternehmen (CFE)
Diese Abgabe muss von allen Unternehmen oder natürlichen Personen, die für gewöhnlich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, unabhängig von der Rechtsform, der Art der Tätigkeit und der Besteuerungsart, entrichtet werden.
Die Höhe dieser Abgabe wird auf Grundlage des Mietwerts der Immobilien, die einer Grundsteuer unterliegen, bestimmt. Für die Abgabe werden zahlreiche Parameter berücksichtigt und sie fällt je nach Standort unterschiedlich aus, so dass sie nur schwer geschätzt werden kann.
Abgabe auf den Mehrwert der Unternehmen (CVAE)
Ein Unternhemen muss die CVAE zahlen, wenn es unabhängig von der Rechtsform oder der Besteuerungsart, folgenden Kriterien entspricht:
Das Unternehmen übt eine Tätigkeit aus, in dem die CFE entrichtet werden muss, d. h. sie übt eine selbstständige Tätigkeit gewöhnungsgemäß in Frankreich aus
Der Jahresumsatz des Unternehmens beträgt vor Steuern mehr al 500 000 €
Unternehmen, deren Umsatz über 152.500 Euro liegt, müssen dennoch eine Erklärung bezüglich der Abgabe auf den Mehrwert der Unternehmen ausfüllen, obwohl sie diese nicht leisten müssen.
Seit dem 1. Januar 2024 haben Gemeinden, öffentliche Einrichtungen für interkommunale Zusammenarbeit und Kommunen nicht mehr die Möglichkeit, die Anwendung der bei der CFE vorgesehenen etwaigen Befreiungen auf die CVAE zuzulassen (Aufhebung der Artikel 1586 nonies I bis III des CGI). Unternehmen können nicht mehr beantragen, zum ersten Mal von der CVAE befreit zu werden. Diejenigen, die eine Befreiung von der CVAE, die für 2023 oder früher fällig wird, erworben und in Anspruch genommen haben, bleiben weiterhin befreit, gegebenenfalls für die noch verbleibende Dauer.
Die Höhe der CVAE-Abgabe wird durch folgende Berechnung ermittelt: Steuerpflichtiger Mehrwert x CVAE-Satz.
Der steuerpflichtige Mehrwert wird anhand von Buchhaltungsinformationen ermittelt. Sie wird anhand der folgenden Berechnung (die in einem Referenzzeitraum durchgeführt wird) ermittelt: Einzubehaltende Erträge – zurechenbare Aufwendungen.
Darüber hinaus ist der steuerpflichtige Mehrwert begrenzt auf:
80% des Umsatzes für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 7.600.000 €;
85% des Umsatzes für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 7 600 000 €.
Der Steuersatz der CVAE hängt vom erwirtschafteten Brutto-Umsatz des Unternehmens ab.
Einkommensteuer in Frankreich
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflicht für natürliche und juristische Personen
Grundsätzlich unterliegen nur natürliche Personen der Einkommensteuer (IR), aber auch bestimmte juristische Personen, deren Geschäftsanteile von natürlichen Personen gehalten werden und die sich nicht für die Körperschaftsteuer (IS) entschieden haben oder entscheiden konnten, sind einkommensteuerpflichtig.
Personen mit Steuerwohnsitz in Frankreich
Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind alle Personen mit Steuerwohnsitz in Frankreich im Sinne von Artikel 4B CGI steuerpflichtig, vorbehaltlich internationaler Bestimmungen, die ebenfalls Anwendung finden, wie z. B. das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland über die Besteuerung.
Dieser Artikel sieht für die Bestimmung eines steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich vier unterschiedliche Anknüpfungspunkte vor, die in der nachstehenden Reihenfolge zu prüfen sind, um festzustellen, ob eine Person ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich hat:
Der Haushalt des Steuerpflichtigen: Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass dies der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts seiner Familie ist;
Der Hauptaufenthaltsort: Hier wird nur der Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen herangezogen, unabhängig davon, wo sich seine Familie befindet. In diesem Fall wird die 183-Tage-Regel angewandt. Das bedeutet, dass eine Person, die sich im Laufe eines Jahres mehr als 183 Tage in Frankreich aufgehalten hat, davon ausgeht, dass ihr Hauptaufenthaltsort in Frankreich liegt.
Berufliche Tätigkeit: Damit dieses Kriterium angewendet werden kann, muss eine Person in Frankreich eine berufliche Tätigkeit als Hauptberuf ausüben;
Der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen des Steuerpflichtigen: Dies ist z. B. der Ort, an dem der Steuerpflichtige seine wichtigsten Investitionen getätigt hat, an dem er den Sitz seiner Geschäfte hat und von dem er den größten Teil seines Einkommens bezieht.
Als steuerlicher Wohnsitz in Frankreich gelten auch Staatsbedienstete, die in einem anderen Land ihre Aufgaben wahrnehmen oder mit einer Mission betraut sind und die in diesem Land nicht einer persönlichen Steuer auf ihr gesamtes Einkommen unterliegen.
Einkunftsarten
Entsprechend dieser unterschiedlichen Kategorien, die der Einkommensteuer unterliegen, finden besondere Regelungen Anwendung. Dies bedeutet, dass bei einer Person, die über mehrere Einnahmequellen verfügt, unterschiedliche Regelungen bei jeder dieser Einnahmequellen angewandt werden.
Für die Einkommensteuer werden zwei Arten von Einkommen unterschieden:
Erwerbseinkommen, darunter:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (bénéfices commerciaux, kurz BIC): beziehen sich auf Einkünfte aus kommerziellen, industriellen oder handwerklichen Tätigkeiten, die von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ausgeübt werden. Zu dieser Kategorie gehören auch Tätigkeiten im Bereich der Vermietung von möbliertem Wohnraum. Das anwendbare Steuersystem hängt vom erzielten Umsatz ab: Die Unternehmen können unter das Mikro-BIC-Regime (wenn der Umsatz unter einer bestimmten Schwelle liegt), das vereinfachte Steuerregime (régime réel simplifié) oder das normale Steuerregime (régime normal) fallen. BICs unterliegen der Einkommensteuer nach den spezifischen Regeln dieser Kategorie, einschließlich der Abzüge für berufliche Aufwendungen zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns.
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (bénéfices non commerciaux, kurz BNC) Diese Kategorie umfasst Einkünfte der freien Berufe (Ärzte, Anwälte usw.), nichtgewerblichen Tätigkeiten (z. B. unabhängige Berater) sowie bestimmte Urheber- oder Patentrechte. Wie bei den BIC unterliegen auch die BNC der Einkommensteuer nach Abzug der beruflichen Aufwendungen. Steuerpflichtige können je nach Höhe der Jahreseinnahmen dem Mikro-BNC-Regime oder dem Regime der kontrollierten Steuererklärung unterliegen.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (bénéfices agricoles, kurz BA) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehen sich auf Einkünfte aus landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Regelung umfasst auch Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit der Landwirtschaft (wie den Verkauf von umgewandelten landwirtschaftlichen Erzeugnissen). Landwirte unterliegen der Einkommensteuer, die auf Grundlage ihrer Gewinne nach dem Mikro-BA-Regime (für kleine Betriebe) oder dem realen Regime (régime réel) berechnet wird. Die landwirtschaftlichen Gewinne werden nach Abzug der spezifischen Kosten für die landwirtschaftliche Tätigkeit ermittelt.
Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (traitement et salaires): Diese Kategorie umfasst Einkünfte, die von Arbeitnehmern und gleichgestellten Personen erzielt werden. Diese Einkünfte werden nach Anwendung eines pauschalen Abzugs von 10 % für Berufskosten (mit einer Obergrenze) zum progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Arbeitnehmer können sich jedoch für den Abzug ihrer tatsächlich entstandenen Kosten entscheiden, wenn dies für sie günstiger ist.
Vergütung aus Geschäftsführungsamt (revenus des dirigeants) Diese Kategorie umfasst die Einkünfte von Mehrheitsgeschäftsführern von SARLs sowie von Gesellschaftern in Personengesellschaften, die für den Teil ihres Einkommens, der ihrer Arbeit entspricht, steuerlich mit Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Obwohl sie zur Kategorie der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit gehören, sind diese Einkünfte spezifisch, da sie Geschäftsführer mit besonderen Sozialversicherungssystemen betreffen.
Vermögenseinkommen:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (revenus fonciers, kurz RF) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte aus der Vermietung von unmöblierten Immobilien (Häuser, Wohnungen, Grundstücke). Sie umfassen auch Einkünften, die aus Vermögensrechten entstehen können, wie Erbpachtverträgen. Diese Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer nach einem progressiven Steuersatz.
Einkünfte aus Kapitalvermögen (revenus des capitaux mobiliers, kurz RCM) Zu den RCM gehören Einkünfte aus Finanzanlagen wie Dividenden auf Anteile, Zinsen auf (nicht regulierte) Sparkonten und Einkünfte aus Anleihen. RCM unterliegen standardmäßig dem einheitlichen Pauschalsteuersatz (Flat tax) von 30 %.
private Veräußerungsgewinne (plus-values de cession privées) Hierbei handelt es sich um Gewinne, die beim Verkauf von Immobilien (ausgenommen Hauptwohnsitz) oder Wertpapieren (Anteile, Aktien) erzielt werden. Dies schließt unter bestimmten Bedingungen auch den Verkauf von beweglichen Gütern wie Kunstwerken ein. Kapitalerträge aus Immobilienverkäufen unterliegen einem Pauschalsatz von 19% zuzüglich der Sozialabgaben von 17,2%. Es gelten Abschläge in Abhängigkeit von der Haltedauer. Für Kapitalerträge aus der Veräußerung von Wertpapieren gilt ebenfalls die Flat Tax von 30 %, aber der Steuerpflichtige kann sich für den progressiven Einkommensteuersatz entscheiden, wobei Abschläge für die Haltedauer möglich sind, wenn die Wertpapiere vor 2018 erworben wurden.
Der Steuersatz
Die Übersicht zu der Steuertabelle für 2024 anzuwenden auf die Einkünfte von 2023:
Gehaltsklasse – Bruttoverdienst pro Jahr
Steuersatz für die Gehaltsklasse
Bis 11 294 €
0 %
Zwischen 11295 € und 28 797 €
11 %
Zwischen 28 798 € uund 82 341 €
30 %
Zwischen 82 342 € und 177 106 €
41 %
Mehr als 177 106 €
45 %
Seit langem ist der französische Grenzsteuersatz geringer als in Deutschland, wo er 55 % beträgt. Auch die Progression der Einkommensteuer setzt in Frankreich später ein als auf der anderen Seite des Rhein.
Die Berechnung der Steuer
Das französische Steuersystem wendet eine Besteuerung pro Haushalt an, das bedeutet, das alle Einkommen desselben Haushalts bei der gemeinsamen Veranlagung zusammen als Grundlage der Besteuerung dienen.
Berechnungsgrundlage
Die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage erfolgt folgendermaßen: Zunächst wird die Summe aller Einkünfte ermittelt. Man rechnet diese Nettoeinkünfte zusammen, das ergibt ein Gesamtbruttoeinkommen. Dann muss man davon die gesetzlich vorgeschriebenen Belastungen abziehen, dadurch erhält man schließlich das Gesamtnettoeinkommen.
Von diesem Gesamtnettoeinkommen müssen die besonderen Freibeträge abgezogen werden.
Auf diesen Endbetrag wird die fällige Steuer berechnet.
Funktionsweise der Quellensteuer
Die Einziehung als Quellensteuer ist die ordnungsgemäße Art der Eintreibung der Einkommensteuer geworden.
Das System ist recht einfach: Die Steuer wird erhoben, sobald das Einkommen zur Verfügung gestellt wurde oder erwirtschaftet wurde. Grundsätzlich wird die Abgabe nach dem Steuersatz erhoben, der den Steuerbehörden auf der Grundlage der letzten Einkommensteuererklärung vorliegt.
Folgende Einkünfte sind von der Quellensteuer betroffenen:
Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit
Altersrenten
Leibrenten
Einkünfte aus Handel und Gewerbe
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das französische Steuerrecht eine grundlegende Säule der Wirtschaftsregulierung und der Steuergerechtigkeit darstellt und den Steuerzahlern strenge Regeln auferlegt. Anhand dieses Artikels haben wir die Grundregeln dieses Bereichs erforscht, die verschiedenen Steuerkategorien näher erläutert und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Steuervorschriften und der Optimierung erläutert. In einem sich ständig verändernden steuerlichen Umfeld ist es jedoch unerlässlich, über neue Reformen und deren Auswirkungen, insbesondere auf Unternehmensstrategien und internationale Verpflichtungen, auf dem Laufenden zu bleiben.
Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen gerne für eine umfassende Beratung im internationalen Steuerrecht mit Schwerpunkt auf Frankreich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über Ihre steuerlichen Möglichkeiten zu erfahren und rechtliche Sicherheit zu gewinnen.
Das französische Steuerrecht: Grundzüge Das französische Steuerrecht regelt die Besteuerung von Privatpersonen und Unternehmen. Es umfasst direkte Steuern wie die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie verschiedene andere Steuern. Dieses komplexe System zielt darauf ab, die Beiträge der Bürger und Unternehmen auszugleichen und gleichzeitig die Staatskasse zu füllen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über das Steuersystem in Frankreich, und zwar
[English]Im Drucksystems CUPS, welches unter Linux und Unix zum Einsatz kommt, gibt es gleich mehrere kritische Schwachstellen. Diese lassen sich unter bestimmten Konstellationen für Remote Code Execution-Angriffe (RCE) verwenden.
Was ist CUPS?
Das Kürzel CUPS steht für Common Unix Printing System. Es handelt sich um ein Open-Source-Drucksystem, das als Daemon fungiert, der das Drucken unter den verschiedenen unixoiden Betriebssystemen sowie unter OS/2/EComStation ermöglicht.
Entwickelt wurde es von Michael Sweedt, der die erste Version 1999 veröffentlichte. Im Jahr 2007 wurde Sweedt von Apple eingestellt und der Konzern erwarb auch die Rechte an CUPS. Die kommerzielle Variante von CUPS wurde dann eingestellt. Daher setzt auch Apple in macOS, iOS und iPadOS auf CUPS auf. Seit 2017 wird CUPS unter der Apache-Lizenz verbreitet und lässt sich auch in Windows nutzen.
Schwachstellen in CPUS
Der in Rom lebende und unter dem Alias evilsocket publizierender Entwickler Simone Margaritelli (arbeitet aktuell bei DataFlow Forensic), der laut eigener Aussage an CUPS mit entwickelt, hat gleich mehrere Schwachstellen in CUPS aufgedeckt.
Zum 26. September 2024 hat er Teil I seiner Erkenntnisse auf evilsoft.net im Beitrag Attacking UNIX Systems via CUPS, Part I veröffentlicht. Über eine Verkettung der Schwachstellen CVE-2024-47076 (libcupsfilters), CVE-2024-47175 (libppd), CVE-2024-47176 (cups-browsed) und CVE-2024-47177 (cups-filters) können Angreifer unter bestimmten Bedingungen beliebigen Code remote auf verwundbaren Rechnern ausführen.
So durchsucht der cups-browsed-Daemon das Netzwerk nach freigegebenen Druckern. Dazu lauscht der Daemon am UDP-Port 631 nach Antworten und lässt dabei standardmäßig Remote-Verbindungen von jedem Gerät zu, um neue Druckerverbindungen zu erstellen.
Margaritelli stieß bei der Analyse auf eine Schwachstelle, so dass er einen PostScript Printer Description (PPD)-Drucker erstellen konnte, der manuell an einen offenen, von cups durchsuchten Dienst, der auf UDP-Port 631 läuft, weitergereicht wird.
Ein Rechner macht diesen Drucker automatisch remote zum Drucken verfügbar. Gelingt es einem Angreifer, einen bösartigen (PPD)-Drucker zu erstellen, kann er remote bösartige Befehle auf dem lokalen Rechner ausführen.
Dazu braucht ein nicht authentifizierter remote Angreifer nur die IPP-URLs bestehender Drucker (oder neuer Drucker) unbemerkt durch eine bösartige ersetzen. Das lässt sich zur Ausführung beliebiger Befehle auf dem lokalen Rechner verwenden, indem ein Druckauftrag von diesem Computer gestartet wird.
Im WLAN kann ein Remote-Angreifer, ggf. per Internet, ein UDP-Paket an Port 631 senden. Es erfolgt keine Authentifizierung. Ein lokaler Angreifer kann im lokalen Netzwerk die zeroconf-, mDNS-, und DNS-SD-Ankündigungen fälschen, um den gleichen Code-Pfad zu erreichen, der zur RCE führt, schreibt der Entdecker. Simone Margaritelli hat in seinem Artikel folgende Schwachstellen benannt:
CVE-2024-47176 | cups-browsed <= 2.0.1 bindet sich an UDP INADDR_ANY:631 und vertraut darauf, dass ein beliebiges Paket von einer beliebigen Quelle eine Get-Printer-Attributes IPP-Anfrage an eine vom Angreifer kontrollierte URL auslöst.
CVE-2024-47076 | libcupsfilters <= 2.1b1 cfGetPrinterAttributes5 validiert oder bereinigt die von einem IPP-Server zurückgegebenen IPP-Attribute nicht, wodurch vom Angreifer kontrollierte Daten für den Rest des CUPS-Systems bereitgestellt werden.
CVE-2024-47175 | libppd <= 2.1b1 ppdCreatePPDFromIPP2 validiert oder bereinigt die IPP-Attribute nicht, wenn sie in eine temporäre PPD-Datei geschrieben werden, was die Einspeisung von durch Angreifer kontrollierten Daten in die resultierende PPD ermöglicht.
CVE-2024-47177 | cups-filters <= 2.0.1 foomatic-rip ermöglicht beliebige Befehlsausführung über den PPD-Parameter FoomaticRIPCommandLine.
Es soll noch weitere Bugs in CUPS geben. CUPS und insbesondere der cups-browsed Daemon sind für die meisten UNIX-Systeme (GNU/Linux-Distributionen, diverse BSD-Systeme, ChromeOS, Solaris etc.) verfügbar.
Wie kritisch ist es?
Die Schwachstellen wurden mit einem CVS 3.1-Score von 9.8 versehen, was eigentlich sehr kritisch ist. Aber die Bewertung der Ausnutzbarkeit differiert sehr stark. Simone Margaritelli schreibt, dass der cups-browsed Daemon in einigen Fällen standardmäßig aktiviert sei.
Bleeping Computer gibt an, dass dieser Daemon standardmäßig nicht aktiviert sei. Die Kollegen zitieren diesen RedHat-Artikel mit einer Stellungnahme zu den obigen Schwachstellen.
Alle Versionen von Red Hat Enterprise Linux (RHEL) sind von CVE-2024-47076, CVE-2024-47175, CVE-2024-47176 und CVE-2024-47177 betroffen, sind aber in ihren Standardkonfigurationen nicht anfällig.
Red Hat stuft diese Schwachstellen daher vom Schweregrad “Kritisch” auf “Wichtig” herunter. Administratoren können die Schwachstelle relativ leicht entfernen, indem sie den cups-browsed Daemon mit folgenden Befehlen:
stoppen und dann am Starten hindern. Red Hat und die Linux-Entwickler arbeiten derzeit an Patches, um diese Probleme zu beheben. Eine Diskussion findet sich auch auf reddit.com.
Der Entdecker der Schwachstellen schreibt: Falls das System nicht aktualisiert werden kann und Sie aus irgendeinem Grund auf diesen Dienst angewiesen sind, blockieren Sie den gesamten Verkehr zum UDP-Port 631 und möglicherweise den gesamten DNS-SD-Verkehr (viel Glück, wenn Sie zeroconf verwenden).
Viele CUPS-Instanzen im Internet erreichbar
Nachfolgender Tweet greift Zahlen von Shodan auf. Über diese Suchmaschine werden über 75.000 ungeschützte CUPS-Daemons im Internet gefunden, die potentiell über die Remote Code Execution-Schwachstelle (RCE) angreifbar sind.
Hetzner ist mit ca. 2.105 Systemen dabei, in Deutschland werden 4.818 solcher Systeme gezählt.
Sicherheitsforscher Marcus Hutchins schreibt auf LinkedIn, dass er seine Scantechnik zur Identifizierung angreifbarer CUPS-Server überarbeitet habe. Anstatt sich auf Shodan-Daten zu verlassen, hat er einen eigenen internetweiten Scan mit einem verteilten Netzwerk von Servern durchgeführt.
Der Scanner sendet eine Sondierungsnachricht an den UDP-Port 631. Bei einem erfolgreichem Empfang durch ein System, auf dem der cups-browsed-Daemon läuft, führt dies dazu, dass das System eine ausgehende Verbindung zu den Webserver von Hutchins initiiert.
Nur eindeutige IP-Adressen, die seinen Webserver mit gültigen CUPS-Anfragen erreichten, wurden als potentiell “angreifbar” gezählt. Dadurch konnte er drastisch mehr exponierte Instanzen von CUPS entdecken. Er schreibt von insgesamt 107.287 Systemen (wobei in Deutschland 12.212 Systeme detektiert wurden).
[English]Im Drucksystems CUPS, welches unter Linux und Unix zum Einsatz kommt, gibt es gleich mehrere kritische Schwachstellen. Diese lassen sich unter bestimmten Konstellationen für Remote Code Execution-Angriffe (RCE) verwenden. Was ist CUPS? Das Kürzel CUPS steht für Common Unix Printing System. Es handelt sich um ein Open-Source-Drucksystem, das als Daemon fungiert, der das Drucken unter den verschiedenen unixoiden Betriebssystemen sowie unter
Es holpert und ich bin aber noch am Rödeln (musste um 9:45 Uhr erst mal weg zur Physiotherapie). Dumm gelaufen. Hier ein paar Erläuterungen – ist alles “work in progress”.
Ich sitze aktuell daran, den IT-Blog zum Laufen zu bringen (gegen 9:300 Uhr gab es den “ersten Schuss” – nach ca. 11:30 Uhr kam ich von einem Physio-Termin zurück und arbeite die Aufgaben ab). Ich konnte auf der neuen Domain leider nichts testen und bin in einige Probleme gelaufen.
IPv4 und SSL-Zertfikat
Vorab: Der Blog ist nur noch unter IPv4 erreichbar, da all-inkl.com kein IPv6 unterstützt (bei HostEurope gab es auch IPv6-Support).
Es gab Kommentare, dass das Zertifikat nicht tut. Inzwischen ist ein Let’s Encrypt-Zertifikat eingebunden, was auch funktionieren sollte. Hintergrund: Ich musste um 9:30 Uhr das bestehende Zertifikat, welches ich die Tage ohne Domain zugewiesen hatte, komplett löschen und ein neues Zertifikat zuweisen.
Danach war der Blog erreichbar (ist auch logisch, dass alte Zertifikat war ja nicht für borncity.com ausgestellt). Falls noch jemand Zertifikatsfehler bekommt, bitte kurze Rückmeldungen – hier läuft es sauber.
Ergänzung: Ich habe jetzt auch mal HSTS deaktiviert, damit wir da nicht in Probleme laufen.
Datenbank-Fehler und Setup
Möglicherweise haben einige Leser kurz einen Datenbankfehler gesehen und dann die Setup-Seite für WordPress. Hintergrund war, dass die WP-Konfigurationsdateien sowohl eine falsche Datenbankanbindung als auch einen falschen WP-Datenbank-Prefix aufwiesen. Ich habe das schrittweise abgearbeitet, worauf die obigen Effekte auftraten.
Ab ca. 9:30 Uhr sollte für Leser, die bereits per DNS umgeleitet wurden, der “Rumpf des Blogs” abrufbar gewesen sein – nur das Bild im Header war weg – und die restlichen Blogs funktionieren auch noch nicht – sind noch nicht auf borncity.com umgezogen, sondern liegen als Staging unter borncity.eu.
Wichtig: Falls jemand aus der Leserschaft Zugriff auf die Dateien des WordPress-Blogs oder deren Ordner bekommt, bitte direkte Rückmeldung (möglichst per Mail).
Einiges zu tun …
Unter borncity.com/blog/ hatte ich zwar eine Kopie der WordPress-Instanz liegen – aber irgendwie war die nicht ganz aktuell. Nach der Aktivierung waren das Header-Bild sowie alle Plugins weg – das musste ich manuell korrigieren.
Ich habe nun alle Mediendateien und auch die Plugins zum neuen Auftritt kopiert und das sollte inzwischen (seit ca. 12:00 Uhr) funktionieren.
Das Kontrollkästchen bei Kommentaren, was um DSGVO-Zustimmung bittet, sollte wieder vorhanden sein. Und Kommentare sollten sich wieder editieren lassen (habe ich aus Zeitmangel noch nicht getestet).
An der Mobilgeräte-Anpassung sitze ich gleich noch dran – ebenso an der Feinabstimmung diverser Plugins. Update: Das sollte inzwischen alles behoben und final eingerichtet sein.
Die restlichen Blogs sind aktuell noch unter borncity.eu erreichbar – ich will die erst umstellen, wenn ich hier halbwegs klar Schiff habe.
Ich gehe jetzt erst einmal die Einstellungen für den Blog und die Plugins für diesen Blog durch und schaue, ob ich sauber rübergekommen und wieder funktional bin. Ansonsten habe ich in den Kommentaren noch einige zusätzliche Hinweise gegeben.
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Es holpert und ich bin aber noch am Rödeln (musste um 9:45 Uhr erst mal weg zur Physiotherapie). Dumm gelaufen. Hier ein paar Erläuterungen – ist alles “work in progress”. Ich sitze aktuell daran, den IT-Blog zum Laufen zu bringen (gegen 9:300 Uhr gab es den “ersten Schuss” – nach ca. 11:30 Uhr kam ich von einem Physio-Termin zurück und
Ich stelle mal ein Thema hier zur Debatte, welches mir vor einigen Tagen untergekommen ist. In Schulen wird mitunter vom Schulträger Apple TV zur Nutzung von Beamern eingesetzt. Das stellt aber Nutzer von Windows-Geräten vor Probleme, da dieses Betriebssystem keine native Unterstützung von Apples AirPlay mitbringt, beide Geräteklassen also nicht kompatibel sind.
Was ist Apple TV?
Apple TV ist eine Set-Top-Box von Apple, die an ein TV-Gerät, einen Bildschirm oder einen Beamer angeschlossen werden kann. Dann lassen sich auf diesem angeschlossenen Gerät verschiedene Medieninhalte per Apple TV wiedergeben. Die Set-Top-Box erhält die Inhalte über ein lokales Netzwerk oder das Internet.
In der aktuellen Version ist das Betriebssystem einer Apple TV-Box tvOS (basiert auf iOS, in den ersten Generationen kam macOS zum Einsatz). Im verlinkten Wikipedia-Artikel finden sich weitere technische Details zu Apple TV. So habe ich im verlinkten Beitrag die Bestätigung gefunden, dass Apple TV über das Apple-eigene AirPlay-Streaming-Format angesprochen wird.
Wenn die Schule Apple TV einführt
Ich bin vor einiger Zeit bei administrator.de auf den Post Windows 11 und AppleTV in Schulen gestoßen. Der Sachverhalt: Eine Stadtverwaltung hat als Schulträger seit Beginn eines Schuljahres durchgesetzt, dass ausschließlich Apple TV zur Nutzung der Beamer in den Klassenräume eingesetzt wird.
Der Betroffene stellt fest, dass Apple TV seitens Microsoft nicht nativ unterstützt wird. Daher würden nun viele Schüler (und deren Eltern) vor einem Problem stehen: Wie kommt der Inhalt eines Notebooks im Klassenraum auf das Apple TV?
Die Aussage des Thread-Erstellers war, dass die Schule ernsthaft empfiehlt, die Schüler mögen sich absprechen und sich die Dateien untereinander schicken damit diese auf einem iPad sind und somit dann gezeigt werden können. Der Thread-Starter merkt an, dass die Schüler aber ihre selbst erarbeiten Dinge nicht verbreiten möchte, bevor diese in der Klasse präsentiert wurden, denn “schließlich möchte man nicht, dass sich jemand mit fremden Lorbeeren schmückt”.
Apple TV-App und AirPlay-Lösungen
Wie bereits oben erwähnt, verwendet Apple sein AirPlay-Format, um Inhalte zwischen iPhones, iPads und mac-Rechnern auf einen Apple TV-Empfänger zu streamen. Für Windows sind alternative Lösungen erforderlich.
Mein erster Gedanke: Laut Apple gibt es eine eigene Apple TV-App im Microsoft-Store, die für das Streaming taugen könnte.
In der Beschreibung habe ich dann gesehen, dass es die kostenlose App wohl nur ermöglicht, dass man von einem Windows PC Medieninhalte von Apple TV+ ansehen kann. Das entfällt nach meiner Interpretation also als Lösung.
2016 hatte ich mich mit AirPlay als Streaming-Lösung auseinander gesetzt. Im Beitrag Experiment: Alt-PC als AirPlay-/Miracast-Empfänger–Teil 1 finden sich einige Informationen. Im Jahr 2014 hatte ich im Beitrag Windows mit Reflector als AirPlay-Empfänger aufrüsten – Teil 2 einen ähnlichen Ansatz des Anbieters AirSquirrels beschrieben. In beiden Fällen ging es darum, einen Windows-PC als AirPlay-Empfänger zu ertüchtigen. In obigem Beispiel wird aber gefordert, dass man Inhalte von Windows 11 auf den Apple TV-Empfänger streamen kann. Der Ansatz fällt also aus.
Streaming auf Apple TV mit AirParrot3
Bei einer Websuche bin ich auf diesen Artikel gestoßen, wo unter anderem AirParrot3 als Lösung zum Streamen von von Windows 10-PCs auf Apple TV erwähnt wird. Auch der Thread-Starter auf administrator.de erwähnt, dass er bei seiner Recherche auf zwei Tools (eines ist AirParrot3) gestoßen sei, mit denen die Verbindung zwischen Windows und AppleTV wohl funktionieren soll. Und in diesem PDF-Dokument einer Schule mit einem Überblick über Streaming-Lösungen wird AirParrot3 auch erwähnt.
AirParrot3 stammt von AirSquirrels – der Anbieter, von dem auch meine oben erwähnte und in 2016 getestete AirServer-Lösung stammte. Die Lösung ist mit 26,18 Euro bezahlbar, aber technisch unbedarfte Nutzer dürften leicht überfordert sein, eine solche Lösung zu beschaffen, und dann in Betrieb zu nehmen.
Die Fragen, die ich (auch vom Betroffenen) an die Leserschaft weitergeben möchte: Ist es in eurem Umfeld auch so, dass Schulen mal eben auf solche proprietären Apple-Lösungen setzen? Und gibt es Erfahrungen mit AirParrot3 – funktioniert das in der Praxis, so dass es auch von Schülern bedient werden kann?
Ich stelle mal ein Thema hier zur Debatte, welches mir vor einigen Tagen untergekommen ist. In Schulen wird mitunter vom Schulträger Apple TV zur Nutzung von Beamern eingesetzt. Das stellt aber Nutzer von Windows-Geräten vor Probleme, da dieses Betriebssystem keine native Unterstützung von Apples AirPlay mitbringt, beide Geräteklassen also nicht kompatibel sind. Was ist Apple TV? Apple TV ist eine Set-Top-Box von
Internationale Strafverfolger unter Beteiligung von Europol haben eine Kommunikationsplattform mit dem Namen Ghost ausgehoben und zerschlagen. Die Plattform war eingerichtet worden, um der organisierten Kriminalität eine verschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen. Die Plattform wurde als Instrument zur Durchführung einer Vielzahl krimineller Aktivitäten genutzt. Dazu gehörten Drogenhandel in großem Maßstab, Geldwäsche, Fälle extremer Gewalt und andere Formen schwerer und organisierter Kriminalität.
Ich bin über nachfolgenden Tweet sowie diese Europol-Mitteilung auf das Thema gestoßen. Dort heißt es, dass Europol und Eurojust gemeinsam mit Strafverfolgungs- und Justizbehörden aus der ganzen Welt erfolgreich eine verschlüsselte Kommunikationsplattform ausgehoben haben.
Die Plattform sei eingerichtet worden, um schwere und organisierte Kriminalität zu erleichtern, die von gefährlichen, weltweit operierenden kriminellen Netzwerken begangen wurde. Kriminelle hätten die unter dem Namen Ghost bekannte Plattform als Instrument zur Durchführung einer Vielzahl krimineller Aktivitäten genutzt. Darunter werden Drogenhandel in großem Maßstab, Geldwäsche, Fälle extremer Gewalt und andere Formen schwerer und organisierter Kriminalität genannt.
Ghost war bei kriminellen Organisationen aufgrund seiner fortschrittlichen Sicherheitsfunktionen sehr beliebt, heißt es. Der Betreiber der Plattform warb damit, dass die Kommunikation verschlüsselt und so geschützt sei. Die Nutzer konnten das Tool erwerben, ohne persönliche Daten anzugeben. Die Mitgliedschaft kostete 1600 Euro für sechs Monate, wobei diese nicht gekündigt werden konnte.
Die vom Entwickler der Plattform geschaffene Lösung verwendete drei Verschlüsselungsstandards und bot die Möglichkeit, eine Nachricht gefolgt von einem bestimmten Code zu senden, der zur Selbstzerstörung aller Nachrichten auf dem Zieltelefon führte. Auf diese Weise konnten kriminelle Netzwerke sicher kommunizieren, sich der Entdeckung entziehen, kriminaltechnische Maßnahmen abwehren und ihre illegalen Operationen grenzüberschreitend koordinieren.
Aber den Strafverfolgern ist es gelungen, diese Verschlüsselung des zur Kommunikation mit der Gruppe verwendeten WhatsApp-ähnliche Messenger (über die verwendeten Server) zu knacken und die Nachrichten mitzulesen, heißt es hier. Den Strafverfolgern war es gelungen, Server in Frankreich und Island zu identifizieren. Dann konnte die Kommunikation auf den Servern in Frankreich mitgelesen werden. Schließlich wurde der in Australien ansässige 32-jährige Besitzer der Plattform Ghost ausfindig gemacht. Als klar war, dass sich Vermögenswerte der Plattform in den Vereinigten Staaten befanden, begann eine weltweite Operation gegen die Kommunikationsplattform.
Die Zerschlagung umfasste eine Reihe von koordinierten Razzien und technischen Eingriffen. Im Laufe der Ermittlungen wurden 51 Verdächtige festgenommen: 38 in Australien, 11 in Irland, einer in Kanada und einer in Italien, der der italienischen Mafiagruppe Sacra Corona Unita angehört. Mit weiteren Verhaftungen ist zu rechnen. Darüber hinaus wurde eine Reihe von Mordaufträgen vereitelt, ein Drogenlabor in Australien ausgehoben und weltweit Waffen, Drogen und über 1 Million Euro in bar beschlagnahmt. Auf Tagesschau lassen sich hier noch einige Informationen nachlesen. Auch bei Bleeping Computer gibt es einen Artikel mit Hinweisen.
Internationale Strafverfolger unter Beteiligung von Europol haben eine Kommunikationsplattform mit dem Namen Ghost ausgehoben und zerschlagen. Die Plattform war eingerichtet worden, um der organisierten Kriminalität eine verschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen. Die Plattform wurde als Instrument zur Durchführung einer Vielzahl krimineller Aktivitäten genutzt. Dazu gehörten Drogenhandel in großem Maßstab, Geldwäsche, Fälle extremer Gewalt und andere Formen schwerer und organisierter Kriminalität. Ich
[English]In den kommenden Wochen wird Microsoft ja sein Windows 11 24H2 für die Allgemeinheit freigegeben. Das neue Betriebssystem schneidet einige alte Zöpfe ab und kommt mit Änderungen. Eher unschön könnte die Vorgabe der Default-Werte für den Standby-Betrieb werden. Rechner und Monitor gehen nach 3 Minuten in den Ruhezustand, was für Ärger sorgen dürfte.
Windows 11 24H2 ist die nächste große Windows-Versionen, deren Freigabe Microsoft für den Herbst 2024 plant. Es wird wieder ein vollständiges Feature-Upgrade werden – und nicht per Enablement-Update von Windows 11 23H2 aktualisiert werden können. Hintergrund ist wohl der neue Germanium-Systemkernel.
Eine Übersicht der Neuerungen und Anforderungen findet sich z.B. hier. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass nach dem Sicherheitsupdate von September 2024 die Installation von MSU-Paketen mit der Fehlermeldung “Operation wird nicht unterstützt” scheitert (siehe hier).
Default für Standby geändert
Blog-Leser Christian K. hatte mich bereits im August 2024 über die Erkenntnis informiert, dass Windows 11 24H2 mit einen geänderten Defaultwert für Standby von Monitor und Computer ausgerollt werden wird.
Zur Senkung des CO2 Fußabdruckes beträgt dieser Default Standby-Wert nun 3 Minuten, d.h.. nach 3 Minuten geht der Rechner, und nicht nur der Monitor, in den Schlafzustand. Das gelte auch dann, wenn das Gerät am Netz hängt, also nicht akkubetrieben ist, schreibt der Leser.
Christian wies mich in seiner Mail darauf hin, dass es bei deskmodder.de hier einen Hinweis inkl. Screenshot gebe. Christian meinte dazu: Erst dachte ich, dass da ggf. ein Hersteller unsinnige Vorgaben gemacht hat. Nun musste ich feststellen, dass der gemeinsame Nenner Windows 11 24H2 ist und es hierfür einen “Senke deinen CO2 Fußabdruck” Bildschirm gibt.
Der Wert ist unsinnig niedrig, so dass schon ziemlicher Ärger bei den Anwendern vorprogrammiert ist. Christian listet einige K.O.-Kriterien auf.
Rechner verabschieden sich bei Powerpoint-Präsentationen vor einem großen Publikum
Leute fliegen aus Konferenzen, weil sie die Maus nicht bewegen und die Konferenzsoftware wegen falscher Konfiguration den Standby nicht verhindert
Downloads oder Kopiervorgänge brechen ab, weil man kurz auf Toilette geht und nicht aktiv warten will (nach den Erfahrungen des Lesers verhindern weder Downloads noch Kopiervorgänge von externen Datenträgern den Kopiervorgang!)
Es zerschießt den Rechner, weil ein BIOS-Update unter Windows im Standby endet
Sicherlich fallen der Leserschaft weitere K.O.Szenarien ein. Administratoren können zwar die Vorgabe einmalig umstellen. Aber Nutzer dürften sich den unsinnigen “Standard” durch die 1-Klick-Erreichbarkeit in den Einstelllungen und der Werbung “CO2 Fußabdruck vermindern” wieder einfachen.
Ähnliche Artikel: Windows 11 24H2 kommt ohne Mixed Reality und WordPad Windows 11 24H2: Ohne Cortana und WordPad Windows 11 24H2 kann Probleme mit SMB-NAS-Anbindung machen Windows 11 24H2: Update KB5041865 bringt Recall Windows 11 24H2 soll wohl “Hotpatching” (Update-Installation ohne Neustart) bekommen
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[English]In den kommenden Wochen wird Microsoft ja sein Windows 11 24H2 für die Allgemeinheit freigegeben. Das neue Betriebssystem schneidet einige alte Zöpfe ab und kommt mit Änderungen. Eher unschön könnte die Vorgabe der Default-Werte für den Standby-Betrieb werden. Rechner und Monitor gehen nach 3 Minuten in den Ruhezustand, was für Ärger sorgen dürfte. Windows 11 24H2 ist die nächste große
Was ist die französische Garantieeinrichtung für Arbeitnehmerfordeungen „AGS“?
Die Vereinigung für die Verwaltung des Garantiesystems für Arbeitnehmerforderungen (L’association pour la gestion du régime de garantie des créances des salaires – in Abk. les AGS ) ist die Garantieeinrichtung, die die Auszahlung vom Insolvenzgeld, d.h. bestimmter Entgeltansprüche, die Arbeitnehmern im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers zustehen, d. h. im Falle eines Insolvenzverfahrens (Sanierungsverfahren, Insolvenzverfahren mit Fortführung oder Insolvenzverfahren mit Abwicklung), gewährleistet. Dieses Verfahren ermöglicht es den Arbeitnehmern, Ansprüche einzufordern, die normalerweise einer herkömmlichen Forderungsanmeldung in der Insolvenz mit ungewissem Ausgang unterliegen würden und kaum einzuholen sind.
Wer finanziert die AGS?
Die Arbeitgeber
Alle Arbeitgeber des Privatsektors (unabhängig von ihrer Rechtsform), die dem allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherungsträger angehören, zahlen Beiträge, die dieses Lohngarantiesystem finanzieren. Es handelt sich um einen Pflichtbeitrag, der von der Urssaf eingezogen wird, der französischen Behörde, die Sozialversicherungsbeiträge einzieht. Der Beitrag wird nur von den Arbeitgebern und nicht von den Arbeitnehmern gezahlt.
Rechtsgrundlage
Der Artikel L. 3253-6 des Arbeitsgesetzbuchs sieht vor: „Jeder privatrechtliche Arbeitgeber versichert seine Arbeitnehmer, einschließlich der in Artikel L. 5422-13 genannten ins Ausland entsandten oder im Ausland lebenden Arbeitnehmer, gegen das Risiko der Nichtzahlung der ihnen in Erfüllung des Arbeitsvertrags zustehenden Entgeltansprüchen im Falle eines Sanierungsverfahren, eines Insolvenzverfahren mit Fortführung oder eines Insolvenzverfahren mit Abwicklung“.
Der AGS-Beitrag liegt derzeit bei 0,25% des Lohns und wird regelmäßig neu festgesetzt.
Wer hat Anspruch auf französisches Insolvenzgeld?
Alle Arbeitnehmer, die ihre Arbeit gewöhnlich in Frankreich ausüben, können die AGS-Garantie in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für im Ausland lebende oder aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer, die in Frankreich arbeiten, sowie für Leiharbeitnehmer und Auszubildende.
Die Lohngarantie ist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers und greift somit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Anmerkung: Amtsträger wie Geschäftsführer sind nicht von der AGS geschützt.
Hat der Arbeitnehmer eines deutschen Arbeitgebers auch Anspruch auf französisches Insolvenzgeld?
Seit dem Versuch einer Harmonisierung auf europäischer Ebene, der durch die Verabschiedung der Richtlinie 2008/94/EG beschleunigt wurde, ist das Verfahren für Arbeitnehmer, die in Frankreich für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, nahezu identisch:
Der ausländische bestellte Vertreter der Gläubiger im Insolvenzverfahren muss die Forderungsaufstellung unter denselben Bedingungen erstellen und dabei die Höhe der Forderungen der Arbeitnehmer sowie Sozialversicherungsbeiträge angeben und er muss die Akten der betroffenen Arbeitnehmer zusammenstellen (Artikel L. 3253-18-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs) und an die AGS in Frankreich senden.
Er muss außerdem eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass das betroffene Unternehmen nicht über die verfügbaren Mittel verfügt, um die Lohnentgeltforderungen zu begleichen. Dies ermöglicht es französischen Arbeitnehmern eines Unternehmens mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, nicht zu sehr durch die unterschiedliche Gesetzgebung benachteiligt zu sein.
Oft ist es notwendig, sich an die zuständige Buchhaltungsfirma des insolventen Unternehmens zu wenden, die dabei behilflich sein kann, die Unterlagen für die Akten der französischen Arbeitnehmer zusammenzustellen, die für die Bearbeitung nötig sind.
Die Hilfe einer Anwaltskanzlei erweist sich ebenfalls als nützlich, da es oft schwierig ist, die AGS in einem grenzüberschreitenden Kontext einzuschalten, in dem Kenntnisse des französischen Arbeitsrechts und des deutschen Insolvenzrechts erforderlich sind. Der deutsch-französische Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner für den deutschen Insolvenzverwalter und für die AGS in Frankreich.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Anspruch auf Insolvenzgeldbesteht?
Die AGS kommt zum Tragen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
Ein Insolvenzverfahren ist für den Arbeitgeber eröffnet, d. h. ein Sanierungsverfahren, ein Insolvenzverfahren mit Fortführung oder ein Insolvenzverfahren mit Abwicklung;
Der Arbeitgeber ist zahlungsunfähig und kann den Arbeitnehmern die geschuldeten Beträge nicht zahlen.
Im Falle eines Sanierungsverfahrens ist das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig und muss sehr ausführlich nachweisen, dass es die Lohnforderungen nicht bezahlen kann. Dies geht aus der ständigen Rechtsprechung hervor.
Hierbei ist wichtig, dass die AGS immer subsidiär eingreift und daher nur dann, wenn es kein anderes Mittel gibt, um die die den Arbeitnehmern zustehenden Beträge auszuzahlen.
Wie kann die AGS eingeschaltet werden?
An wen muss man sich wenden?
Die Arbeitnehmer wenden sich nicht direkt an die AGS. Stattdessen können sie beantragen, dass die ausstehenden Beträge in eine Aufstellung der Lohnforderungen aufgenommen werden, die von dem vom Handelsgericht bestellten Verwalter (bzw. Gläubigervertreteter – „mandataire judiciaire », der im französischen Insolvenzverfahren diese Aufgabe getrennt vom Insolvenzverwalter ausübt) erstellt wird. Dieser Insolvenzverwalter vertritt die Gläubiger und ist der offizielle Ansprechpartner.
Die einzelnen Schritte
Der Insolvenzerwalter prüft die eingeforderten Lohnentgeltansprüche und trägt sie dann in die Forderungstabelle ein.
Der Insolvenzverwalter überprüft die Forderungen und bestätigt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Er stellt dem Centre de gestion et d’étude AGS (CGEA) die Forderungstabelle zur Verfügung.
Die AGS prüft, ob die Akte vollständig ist, und fordert gegebenenfalls zusätzliche Dokumente und Informationen an.
Die AGS streckt den Arbeitnehmern ihre Forderungen vor.6. Die AGS kann sich anschließend an den Arbeitgeber wenden, wenn dieser in der Zwischenzeit Geld erhalten hat, und die AGS wird dann zum Gläubiger des Insolvenzverfahrens.
Die AGS kann sich anschließend an den Arbeitgeber wenden, wenn dieser in der Zwischenzeit Geld erhalten hat, und die AGS wird dann zum Gläubiger des Insolvenzverfahrens.
Fristen für die Anmeldung von Forderungen beim AGS
Wie oben beschrieben, wenden sich Arbeitnehmer nicht direkt an den AGS, da Lohnansprüche nicht dem herkömmlichen Forderungsanmeldungsverfahren unterliegen. Stattdessen können die Arbeitnehmer den Insolvenzverwalter bitten, ihre Forderungen in die Forderungstabelle aufzunehmen, die er dann der AGS übermitteln wird.
Im Falle eines Insolvenzverfahrens nach französischem Gesetz sind die Fristen für den Verwalter sehr kurz:
Er muss innerhalb von 10 Tagen nach Verkündung des Urteils zur Insolvenzverfahrenseröffnung eine Aufstellung der Forderungen erstellen, die vorzugsberechtigt zu behandeln sind (zum Beispiel Lohn und Vergütungen aller Art, die für die letzten 60 Arbeitstage geschuldet werden und Urlaubsgeld);
Er muss innerhalb von drei Monaten nach dem Urteil die Aufstellung der anderen Lohnforderungen und Nebenforderungen erstellen, die am Tag des Eröffnungsurteils fällig sind.
Welche Forderungen der Arbeitnehmer werden von der AGS übernommen?
Die gesetzlich festgelegten Forderungen
Es können mehrere Forderungen übernommen werden und die Tabelle ändert sich je nach Verfahren, aber in der Regel deckt die AGS nicht alle Forderungen des Arbeitnehmers ab.
Hier ein nicht abschließender Überblick über die Forderungen, die übernommen werden können:
Löhne und Gehälter;
Kündigungsfristausgleich;
Kündigungsabfindung;
Entschädigung für bezahlten Urlaub ;
gesetzliche Gewinnbeteiligung;
freiwillige Gewinnbeteiligung
variable Vergütung ;
Boni ;
Berufsauslagen ;
im Rahmen des CSP (contrat de sécurisation professionnelle) geschuldete Summen (ein Unterstützungsprogramm des frz. Arbeitsamt);
Begleitmaßnahmen, die sich aus einem PSE ergeben (ein Unterstützungsprogramm im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung) ;
unter bestimmten Bedingungen Schadensersatz (insbesondere bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Arbeitgeber, wenn sie in Rechtsprechungen akzeptiert wurde) bzw. Abfindungen bei Kündigungen ohne Grund.
Einige dieser Beträge sind sehr schwer zu erhalten, und man muss eine solide und sehr umfassende Akte zusammenstellen.
Besonderheiten je nach Art des Insolvenzverfahrens
Sanierungsverfahren
Die AGS garantiert nur Abfindungen von Arbeitnehmern, die während der Beobachtungsphase (6 Monate, einmal verlängerbar) oder innerhalb des Monats nach der Eröffnung des Sanierungsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurden. Die AGS übernimmt keine Lohnentgeltansprüche, die am Tag der Verfahrenseröffnung geschuldet werden.
Insolvenzverfahren mit Fortführung
Der AGS übernimmt die Entgeltansprüche, die den Arbeitnehmern am Tag des Beschlusses über die Eröffnung des Sanierungsverfahrens in den letzten 60 Arbeitstagen geschuldet werden, sowie die Forderungen, die sich aus der Kündigung des Arbeitsvertrags ergeben, die während der Beobachtungsphase oder während des Monats nach der Verabschiedung des Sanierungsplans erfolgt.
Insolvenzverfahren mit Abwicklung
Die AGS gewährleistet die Zahlung der Beträge, die am Tag des Urteils zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Abwicklung geschuldet werden bis zu einer Höchstgrenze von 45 Tagen sowie die in Erfüllung des Arbeitsvertrags während des Beobachtungszeitraums geschuldeten Beträge und die Forderungen aus der Kündigung des Arbeitsvertrags innerhalb von 15 Tagen nach Verkündung des Urteil zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Abwicklung.
In dem speziellen Fall der Abwicklung von Amts wegen (liquidation d‘office) übernimmt die AGS die den Arbeitnehmern zustehenden Beträge bis zu einem Höchstbetrag von eineinhalb Monatsgehältern sowie die Forderungen, die aus der Beendigung des Arbeitsvertrags innerhalb von 15 Tagen nach dem Urteil über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Verweigerung der Kostenübernahme durch die AGS
Formale Anforderungen der Forderungstabelle des Insolvenzverwalters
Ohne die vom Insolvenzverwalter erstellte Forderungstabelle kann der AGS jegliche Kostenübernahme ablehnen. Die AGS gibt die Gelder nur anhand dieser Forderungstabelle frei. Darüber hinaus muss die Forderungstabelle den vorgeschriebenen formalen Anforderungen entsprechen und insbesondere die genaue Höhe der Sozialbeiträge und Abgaben angeben.
Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Es kommt vor, dass die AGS einen Antrag ablehnt, wenn sie der Ansicht ist, dass das Unternehmen im Sanierungsverfahrenseine Zahlungsunfähigkeit nicht überzeugend nachweist. Dieses Argument kann allerdings nicht vorgebracht werden, wenn sich das betroffene Unternehmen im Insolvenzverfahren mit Fortführung oder mit Abwicklung befindet. Dies wurde vom Kassationsgericht (Handelskammer, 7. Juli 2023, Nr°22-17.902) festgehalten. Nur im Fall des Sanierungsverfahrens muss der Insolvenzverwalter nachweisen, dass Liquiditätsmangel besteht, und die AGS kann vorab eine Kontrolle durchführen und sogar den Liquiditätsmangel vor dem Handelsgericht bestreiten.
Welcher Höchstbetrag wird von der AGS übernommen?
Im Falle eines Sanierungsverfahren oder eines Insolvenzverfahrens mit Fortführung
Es gibt einen Höchstbetrag, der sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers am Tag des Urteils zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens richtet:
Betriebszugehörigkeit am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Obergrenze
mehr als 2 Jahren
92.736 Euro
zwischen 2 Jahren und 6 Monaten
77 280 Euro
weniger als 6 Monaten
61 824 Euro
Im Falle eines Insolvenzverfahrens mit Abwicklung
11 592 Euro für 1,5 Monatsgehälter;
7 728 Euro für 1 Monatsgehalt.
Welche Dokumente sind für die Bearbeitung eines Falls durch die AGS erforderlich?
Es werden zahlreiche Informationen über den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und den Insolvenzverwalter angefordert. Beispielsweise muss der Arbeitnehmer seinen unterschriebenen Arbeitsvertrag, seine ersten und letzten drei Gehaltsabrechnungen, sein Kündigungsschreiben, seine Bankverbindung und viele weitere Unterlagen vorlegen.
Außerdem muss der Insolvenzverwalter eine Aufstellung der Lohnentgeltforderungen mit Angabe der Brutto- und Nettobeträge ausfüllen (Artikel L. 3253-19 des frz. Arbeitsgesetzbuchs) sowie eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass beim Unternehmen Liquiditätsmangel besteht, und daher die Lohnentgeltforderungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen kann.
Die Unterlagen müssen vollständig sein.
Wann erfolgt die Auszahlung des Insolvenzgeldes?
Wenn die Forderungsanmeldung vollständig ist, muss die AGS die in der Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge innerhalb der folgenden Fristen an den Insolvenzverwalter auszahlen:
Innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Forderungstabelle für die Hauptforderungen wie Löhne, Gehälter und Urlaubsgeld;
Innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Forderungstabelle für die Beträge, die z. B. aus einem PSE resultieren.
Der Insolvenzverwalter muss die Beträge dann an die betroffenen Arbeitnehmer auszahlen.
Insolvenzgeld von der französischen Garantieeinrichtung AGS Was ist die französische Garantieeinrichtung für Arbeitnehmerfordeungen „AGS“? Die Vereinigung für die Verwaltung des Garantiesystems für Arbeitnehmerforderungen (L’association pour la gestion du régime de garantie des créances des salaires – in Abk. les AGS ) ist die Garantieeinrichtung, die die Auszahlung vom Insolvenzgeld, d.h. bestimmter Entgeltansprüche, die Arbeitnehmern im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Opfer der 1N Telecom GmbH sehen sich nicht nur Inkassoforderungen wegen eines ungewollt eingegangenen Anbieterwechsels ausgesetzt, sondern stehen auch oft Monate ohne Telefonanschluss und Internetzugang da. Hier hat mich ein Leser darauf hingewiesen (danke dafür), dass ein Rechtsanwalt, der zahlreiche Betroffene vertritt, inzwischen nicht nur diese Inkassoforderungen erfolgreich anfechten konnte, sondern auch eine Leitungsfreigabe durch Bundesnetzagentur erzwungen hat. Ist zwar nervig, gibt aber einen Hoffnungsschimmer für Betroffene.
Kurzer Rückblick auf eine fiese Masche
Die 1N Telecom GmbH ist ein Telefon- und Internetanbieter (DSL, Glasfaser) mit Sitz in Düsseldorf, dessen Firmenname eine frappierende Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist. Für Ärger sorgt das Geschäftsmodell dieses Anbieters, denn die 1N Telecom GmbH schreibt Kunden der Deutsche Telekom an, deren Festnetznummern noch im öffentlichen Telefonbuch gelistet sind. Die Briefe sind persönlich adressiert und enthalten auch die Nummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses.
Im Brief geht es um einen Vertragswechsel zu einem vermeintlich “günstigeren” Tarif. Viele (vor allem ältere) Kunden glauben, auf Grund der Namensähnlichkeit, dass dieser Wechsel innerhalb der Deutsche Telekom stattfindet. Der “Irrtum” löst sich auf, wenn die Opfer dann ein Willkommensschreiben der 1N Telecom mit der Info: “Wir richten den Anschluss ein” bekommen.
Ziehen die Telekom-Kunden dann die Kündigung ihres Vertragsabschlusses zurück, so dass die Portierung nicht stattfindet, schickt die 1N Telecom GmbH ein Schreiben, in dem Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags gefordert wird. Das Schreiben kommt i.d.R. nachdem die 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss abgelaufen ist. Die Schadensersatzforderung beläuft sich um die 400 Euro. Die Verbraucherzentralen warnen seit Monaten vor diesem Anbieter (siehe Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom).
Wer den Anschluss zur 1N Telecom GmbH übertragen lässt, läuft womöglich in ein gänzlich anderes Problem: Trotz Vertrag gelingt es nicht, den Telefon- und Internetanschluss einzurichten. Ich hatte hier im Blog über solche Fälle berichtet. Die 1N Telecom GmbH kassiert aber Monat für Monat, obwohl keine Leistung erbracht wird. Supportanfragen laufen ins Leere – und der Versuch, die Leitung zur Deutsche Telekom zurückportieren zu lassen, scheitern auch. Die 1N Telecom GmbH blockiert die Zurückportierung.
Klagen bisher erfolgreich
Gegen das Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH sind sowohl die Deutsche Telekom als auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen vorgegangen. Ich hatte im Beitrag Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen “Werbebriefen” vor über den Ansatz der Deutsche Telekom berichtet, die wohl eine einstweilige Verfügung erwirken konnte.
Auch die Klagen der Verbraucherzentrale hatten zwar Erfolg – ich hatte in den Blog-Beiträgen 1N Telecom GmbH: Was ist da los? Wirken Urteile? (Juni 2024) – Teil 1 und Urteil der Verbraucherzentrale gegen 1n Telecom GmbH (Juni 2024) – Teil 2 über diese Entwicklung berichtet. Inzwischen sucht die Verbraucherzentrale Betroffene, um eine Sammelklage zu führen (siehe Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH).
Sind alles zwar ermutigende Entwicklungen. Aber es sieht so aus, als ob dem Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH immer noch kein Riegel vorgeschoben werden konnte. Es gibt nun Berichte, dass die 1N Telecom GmbH (scheinbar wahllos) Verbraucher per Post und per E-Mail kontaktiert. In den Schreiben wird behauptet, dass von Seiten der Betroffenen vertragswidrig keine Portierung zum Vollzug des Anbieterwechsels stattgefunden habe. Es wird ausgeführt, dass die 1N Telecom GmbH “zur fristlosen Kündigung berechtigt” sei. Dazu gilt “was juckt es mich, wenn Nachbars Hund Flöhe hat”. Spannend wird es aber, dass der so angeschriebene “Kunde” zu Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 400,00 Euro verpflichtet wird.
Ich habe das Wort “Kunde” in Anführungszeichen gesetzt, denn es sieht so aus, dass vorher kein Kontakt zwischen der 1N Telecom GmbH und dem Angeschriebenen bestand – letzterer konnte daher kein Kunde sei. Es handelt sich daher auch nicht – wie in den Altfällen – um einen etwas “irrtümlich” in die Wege geleiteten Vertragswechsel. Deckt sich vermutlich mit diesem Kommentar, da die Person nie im Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen stand. An einen bedauerlichen Irrtum, der mal vorkommen kann, glaube ich nicht mehr. Aus meiner Sicht drängt sich der Verdacht auf, dass diese Schreiben, bei zutreffendem Sachverhalt, den Tatbestand des Betrugs erfüllen, ob sich die Betrugsabsicht nachweisen lässt, wird man abwarten müssen.
Juristische Daumenschrauben helfen
Betroffene stehen häufig vor dem Problem, dass einerseits Inkassoforderungen des Unternehmens ins Haus flattern, aber auf Beschwerden nicht reagiert wird. Noch schlimmer: Die Opfer sitzen oft ohne Telefonanschluss und Internetzugang da – die Leitungen funktionieren schlicht nicht, von 1N Telecom GmbH wird keine Leistung erbracht. Aber es gehen Forderungen ein, die auch zügig an Inkasso-Firmen weitergereicht werden.
Wer auf einen funktionierenden Telefonanschluss angewiesen ist – z.B. wegen Hausnotruf bei älteren Personen, ist ziemlich aufgeschmissen. Hier hilft nur eine anwaltschaftliche Vertretung, sofern man nicht sehr fit ist. Speziell wenn es um eine Rückportierung geht, muss ggf. die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden, die dies dann erzwingt.
Rechtsanwalt Fabian Fritsch vertritt zahlreiche Opfer der 1N Telecom GmbH juristisch und kann laut eigener Aussage inzwischen auch Erfolge vorweisen. In seinem Beitrag 1N Telecom – Bundesnetzagentur erzwingt Leitungsfreigabe vom 9. September 2024 hat er einige Highlights dokumentiert.
In einem aktuellen Fall ließ sich durch Beiziehung der Bundesnetzagentur die Rückportierung der Leitung von 1N Telecom GmbH zum alten Anbieter erreichen – die 1N Telecom GmbH gab die Leitung “freiwillig” frei.
Auch im Hinblick auf unberechtigte Forderungen ist es dem Anwalt offenbar gelungen, eine Klärung im Sinne der Opfer zu erreichen – die 1N Telecom GmbH verzichtete, da sie in einem Verfahren vor Gericht den kürzeren gezogen hätte.
Insgesamt sieht es für mich nach Lektüre des Beitrags von Rechtsanwalt Fritsch so aus, dass Opfer gute Chancen haben, aus dem Vertrag mit der 1N Telecom GmbH heraus zu kommen. Ärger und Kosten hat man auf jeden Fall (wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat).
Daher empfehle ich alle Opfer, sich an der von mir im nachfolgend verlinkten Artikel angesprochenen Sammelklage der Verbraucherzentrale zu beteiligen. Wer von der 1N Telecom GmbH ohne vorherigen Kontakt angeschrieben und mit “Schadensersatzforderungen wegen nicht portiertem Telefonanschluss” konfrontiert wurde, sollte eine Betrugsanzeige stellen.
Ähnliche Artikel: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen “Werbebriefen” vor Weiterhin Ärger mit 1N Telecom (Feb. 2024) 1N Telecom GmbH: Was ist da los? Wirken Urteile? (Juni 2024) – Teil 1 Urteil der Verbraucherzentrale gegen 1n Telecom GmbH (Juni 2024) – Teil 2 Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH
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Zum Wochenende noch zwei kurze Meldungen für Nutzer, die den Microsoft Defender im Einsatz haben. Microsoft hat seine Update-Seite für den Windows Defender überarbeitet. Das führte dazu, dass dort seit dem 3. September 2024 keine sinnvollen Informationen mehr über Update-Versionen angezeigt werden. Das wurde aber zum Wochenabschluss wohl wieder korrigiert. Und wer den Microsoft Defender for Cloud Apps als Abonnement bezieht, kann die App-Governance vermutlich kostenfrei nutzen.
Fehlerhafte Infos auf Update-Seite
Blog-Leser Jeremia hat mich die Woche per Mail kontaktiert, weil ihm ein Problem bei Microsoft aufgefallen ist. Er gleicht täglich die Microsoft Defender Release-Stände, die er sich per Batchprogramm in sein Windows 10 herunterlädt, mit der Microsoft Defender-Update-Seite ab. Dazu schrieb er: “Häufig sind die Release-Stände auf der obigen Webseite aktueller und man kann dann die Update auch manuell herunterladen. Was i.d.R. schneller geht als diese per Batch zu laden.”
Nun erlebte er eine unangenehme Überraschung. Als er am 3.09.2024 gegen 22 Uhr den Abgleich mit der Webseite durchführen wollte, ist ihm aufgefallen, dass die Stände für Version, Engine Version, Platform Version sowie das Release-Datum auf der Webseite falsch sind. In obigem Screenshot vom 7. September 2024 werden zurückgesetzte oder initiale Nullwerte ausgewiesen.
Jeremia schreibt, dass auch ein Refresh, ein Abschalten seiner Browser Plugins das Ergebnis nicht geändert haben. Dem Blog-Leser ist aufgefallen, dass Microsoft neue JavaScript-Skripte verwendet. Jedenfalls liefert die Plattform keinen Daten mehr für den Defender-Versionsstand. Der Leser hat das Ganze in einem Chromium-Clone und im Firefox verifiziert, ich konnte es am 6. September 2024 ebenfalls noch nachstellen (siehe obiger Screenshot). Während ich diesen Blog-Beitrag erstellt habe, scheint Microsoft den Bug aber gefixt zu haben. Am 7. September 2024 sind mir gegen 2:15 Uhr beim Refresh plötzlich wieder korrekte Werte angezeigt worden.
App-Governance in Microsoft Defender for Cloud Apps nutzen
Cyberangriffe werden immer raffinierter und nutzen Apps, die in der lokalen und Cloud-Infrastruktur bereitgestellt werden, ausnutzen. Apps bilden einen Ausgangspunkt für die Ausweitung von Privilegien, seitliche Bewegungen und Datenexfiltration. Administratoren benötigen aber einen klaren Überblick über die App-Compliance-Situation in des Unternehmen. Sie müssen in der Lage sein, schnell zu erkennen, wenn eine Anwendung anomales Verhalten zeigt, und zu reagieren, wenn dieses Verhalten Risiken für Ihre Umgebung, Daten und Benutzer darstellt.
App Governance in Defender for Cloud Apps stellt eine Reihe von Sicherheits- und Richtlinienverwaltungsfunktionen für OAuth-aktivierte Apps bereit, die auf Microsoft Entra ID, Google und Salesforce registriert sind. App-Governance bietet laut dieser Microsoft-Seite Transparenz, Abhilfemaßnahmen und Governance in Bezug darauf, wie diese Apps und ihre Benutzer auf sensible Daten in Microsoft 365 und anderen Cloud-Plattformen zugreifen, sie nutzen und freigeben, und zwar durch verwertbare Erkenntnisse und automatische Richtlinienwarnungen und -aktionen.
Mit App Governance können Administratoren auch sehen, welche vom Benutzer installierten OAuth-Anwendungen Zugriff auf Daten in Microsoft 365, Google Workspace und Salesforce haben. Sie erfahren, welche Berechtigungen die Anwendungen haben und welche Benutzer Zugriff auf ihre Konten gewährt haben.
Ich habe mal kurz im Web gesucht: App-Governance steht nicht in allen Regionen bereit. Standardmäßig kann die Microsoft Defender for Cloud Apps-Instanz in den Umgebungen der US-Regierung keine Verbindung zu Ressourcen in Azure Commercial herstellen. App Governance ist zwar FedRAMP-konform, aber nicht nicht FedRAMP-zertifiziert. App Governance speichert und verarbeitet Daten nur an sicheren Standorten innerhalb der Vereinigten Staaten und die Daten sind nur für zugelassene Microsoft-Mitarbeiter zugänglich.
Daher weiß ich nicht, ob es für Blog-Leser aus Europa von Interesse oder relevant ist. Ich habe bei einer Suche lediglich gesehen, dass ein “App governance add-on to Microsoft Defender for Cloud Apps (NCE)” für 50 Euro angeboten wird. Das App governance add-on für Microsoft Defender for Cloud Apps (NCE) sei eine leistungsstarke Erweiterung, die speziell darauf ausgerichtet ist, das Management und die Sicherheitsüberwachung von Cloud-Anwendungen zu verbessern. Es bietet erweiterte Werkzeuge zur Überwachung der App-Nutzung, zur Risikobewertung und zur Durchsetzung von Sicherheits- und Compliance-Richtlinien – heißt es auf den Anbieterseiten.
Ich stelle daher mal nachfolgende Information hier im Blog ein. Im Microsoft Defender for Cloud Apps ist seit Juni 2023 die Möglichkeit beinhaltet, die App-Governance kostenfrei mit zu nutzen. Das Feature muss nur aktiviert werden, wie ober Tweet besagt.
Zum Wochenende noch zwei kurze Meldungen für Nutzer, die den Microsoft Defender im Einsatz haben. Microsoft hat seine Update-Seite für den Windows Defender überarbeitet. Das führte dazu, dass dort seit dem 3. September 2024 keine sinnvollen Informationen mehr über Update-Versionen angezeigt werden. Das wurde aber zum Wochenabschluss wohl wieder korrigiert. Und wer den Microsoft Defender for Cloud Apps als Abonnement