T-Online verweigert Mail-Annahme; neue Telekom-Vorschriften?Borns IT- und Windows-Blog


Mir sind die Tage gleich zwei Fälle untergekommen, wo die Deutsche Telekom keine Mails bei T-Online annimmt. In beiden Fällen scheint die Telekom neue Vorschriften anzuwenden und verlangt, dass zur IP-Adresse des anliefernden Systems auch die Website des Betreibers mit Kontaktmöglichkeit existieren und einfach recherchierbar sein müsse.

Fall 1: T-Online verweigert Mail-Annahme

Der erste Fall im Hinblick auf “T-Online verweigert Mail-Annahme” ist mir bei administrator.de im Thread T-Online verweigert Mailannahme mit 554 – none bad reputation untergekommen. Der Betroffene betreibt einen Linux-Server (IONOS Cloud-Server unter Plesk-Verwaltung). Laut Beschreibung sind MXToolBox in der Konfiguration komplett und SPF/ DKIM/ DMARC vollständig aktiv. Beim Versuch, E-Mails zu T-Online-Adressen zu senden, wird deren Annahme mit folgender Fehlermeldung abgelehnt.

554 IP=xxx.xxx.xxx.xxx – None/bad reputation

Dem Betroffenen wurde auf Anfrage von T-Online mitgeteilt, dass der PTR-Record (rDNS) für die IP-Adresse durch den Provider auf einen Hostnamen einer der benutzte Domains zu ändern.

Als ich diesen Post erstmals gesehen habe, war das Ganze noch frisch und ohne Lösung. Nun lese ich zum 22. Februar 2025 eine Ergänzung des Betroffenen, die besagt, dass die Telekom ein Impressum verlangt.

Telekom-Forderung nach einem Impressum

Obiger Screenshot zeigt die Antwort der Telekom mit der Forderung, dass aus dem Hostnamen (FQDN) zur IP-Adresse des anliefernden Systems für Betroffene die Domain und somit auch die Website des Betreibers hervorgehen und mit unmittelbarer Kontaktmöglichkeit einfach recherchierbar und nachvollziehbar sein muss.

Fall 2: T-Online verweigert Mail-Annahme

Blog-Leser Dominik H. ist als IT-Dienstleister für Kunden unterwegs. Nun ist er bei einem Kunden auf ein spezielles Problem gestoßen. Dieser Kunde hat in einem Rechenzentrum einen virtuellen Server als VM angemietet und eine Domain zugeordnet. Diese Domain wird nur für den Mailversand genutzt, und für nichts weiter, schreibt der Leser.

Offenbar ist die betreffende VM erst kürzlich auf den neuen Server umgezogen. Nun kann der Kunde seit der Migration auf den neuen Server keine Mails mehr an T-Online-Kunden schicken.

Der Blog-Leser hat dann Kontakt zu T-Online aufgenommen und nachgefragt, was das Problem sein können. Dabei hat er von T-Online die Information erhalten, dass aus dem Hostnamen (FQDN) zur IP-Adresse des anliefernden Systems hervorgehen und für Betroffene die Domain und somit auch die Website des Betreibers mit unmittelbarer Kontaktmöglichkeit einfach recherchierbar und nachvollziehbar sein muss.

Antwort der Telekom

Die Telekom verweist in ihrer Antwort (siehe obiger Screenshot) auf den Abschnitt 4.1 ihrer FAQ lautet, die sich auf die RFC 1912 (FCrDNS) und die EU-Richtlinie 2000/31/EG Artikel 5 bezieht. Der Leser schrieb, dass das bei seinem Kunden und der URL noch nicht der Fall sei.

Weiterhin merkt der Leser an, dass er sich die besagten Webseiten durchgelesen habe, aber keinen Hinweis auf Pflicht einer Homepage mit Kontaktdaten habe finden können. Der Schluss des Betroffenen: “Kurz gesagt, T-Online weigert sich die IP zum Versand von Mails an T-Online Kunden freizuschalten.”

Die Domain sei laut www.mail-tester.com (10/10 Punkten) und MXTools komplett eingerichtet und weise keine Fehler auf. Alles Wichtige sei vorhanden. Noch jemand aus der Leserschaft mit ähnlichen Erfahrungen? Ist die Anforderung der Telekom neu?



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