URSSAF in Frankreich: Wichtige Informationen für deutsche Unternehmen

Der URSSAF in Frankreich

Einleitung

Wer als deutsches Unternehmen in Frankreich tätig wird oder französische Mitarbeitende beschäftigt, wird sehr bald von der URSSAF hören – einer zentralen Behörde des französischen Sozialversicherungsssystems. Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine getrennten Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger für die Beitragserhebung – vielmehr fungiert die URSSAF als zentrale Einzugsstelle für fast alle Sozialabgaben.

Dieser Artikel erklärt praxisnah, was die URSSAF ist, wer ihr unterliegt, welche Pflichten Arbeitgeber und Selbständige in Frankreich haben – und welche Fallstricke besonders für deutsche Firmen bzw. bei grenzüberschreitender Tätigkeit oder Scheinselbständigkeit drohen. Zusätzlich beleuchten wir, wie man auf ungerechtfertigte Beitragsforderungen der URSSAF reagiert.

Unsere deutsch-französische Kanzlei unterstützt deutsche Unternehmen gezielt bei Konflikten mit der URSSAF, bei Beitragsprüfungen und in streitigen Verfahren. Mit fundierter Erfahrung im französischen Sozialrecht stehen wir Ihnen kompetent zur Seite – von der ersten Auseinandersetzung bis zur gerichtlichen Verteidigung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Die URSSAF („Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales“) ist die zentrale Stelle für den Einzug von Sozialabgaben in Frankreich. Der größte Teil wird für die Krankenversicherung aufgewendet, gefolgt von der Altersvorsorge. Sie spielt eine Rolle, die in Deutschland auf mehrere Institutionen verteilt ist (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitsagentur).

Ihre Aufgaben:

  1. Erhebung und Kontrolle der Sozialversicherungsbeiträge,
  2. Verwaltung der Beitragskonten für Unternehmen und Selbständige,
  3. Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit,
  4. Überwachung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften.

2. Für wen ist die URSSAF zuständig?

Die URSSAF betrifft:

  1. Französische Unternehmen mit Sitz in Frankreich,
  2. Deutsche oder internationale Firmen, mit oder ohne physische Präsenz in Frankreich, die Mitarbeitende in Frankreich beschäftigen (z. B. über Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder Entsendung),
  3. Freiberufler und Selbständige in Frankreich.

Die URSSAF im Elsass hat eine Besonderheit, da sie für alle ausländischen Unternehmen zuständig ist, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen, aber keine Niederlassung in Frankreich haben. Es ist egal, woher dieses ausländische Unternehmen kommt. Die URSSAF im Elsass ist also unter anderem auch für deutsche Arbeitgeber zuständig.

Um sich bei der URSSAF anzumelden, muss der Arbeitgeber ein Konto auf der Website erstellen. Wie  man solches ein Konto einrichtet, wird auf der Webseite unter genau erklärt.

Die Unterstützung eines französischen Buchhaltungs- und Lohnbüros ist dabei unerlässlich. Sobald das Konto bei der URSSAF eingerichtet ist, können Sie die Anmeldung vornehmen, die noch vor der Einstellung eines französischen Mitarbeiters durchzuführen ist und sodann die fälligen Sozialabgaben entrichten.

Wer Personal in Frankreich beschäftigt, hat insbesondere folgende Verpflichtungen:

Anmeldung als Arbeitgeber

Noch vor Arbeitsbeginn oder spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Einstellung muss eine DPAE („Déclaration préalable à l’embauche“) bei der URSSAF eingereicht werden.

Monatliche Meldungen

Die DSN („Déclaration Sociale Nominative“) ist eine umfassende monatliche Meldung, die Gehälter und Sozialabgaben detailliert aufführt. Dies muss online im Online-Bereich der URSSAF erfolgen. Aus diesem Grund ist die Hilfe eines deutsch-französischen Lohnbuchhaltungsbüros unerlässlich. Billige Anbieter lassen den ausländischen Arbeitgeber in den meisten Fragen ahnungslos, so dass er vielen Risiken aus dem französischen Sozialversicherungsrecht ausgesetzt ist. In Ausnahmefällen werden Erklärungen in Papierform akzeptiert.

Abführung der Beiträge

Die URSSAF zieht u. a. Beiträge zur Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen ein. Die Beitragssätze unterscheiden sich je nach Berufsgruppe, Gehalt und Beschäftigungsform.

6. URSSAF und Scheinselbständigkeit

Die URSSAF prüft regelmäßig, ob es sich bei einem Auftragnehmer tatsächlich um einen Selbständigen handelt oder um eine verkappte abhängige Beschäftigung.

Problematisch wird es, wenn:

  • Der Freelancer nur für einen Auftraggeber arbeitet,
  • Weisungsgebundenheit oder Eingliederung in die Arbeitsorganisation besteht,
  • Keine unternehmerischen Risiken getragen werden.

Folge: Rückwirkende Umqualifizierung in ein Arbeitsverhältnis, hohe Beitragsnachforderungen und Bußgelder.

Die URSSAF kann unangekündigte Prüfungen durchführen, insbesondere bei Verdacht auf Schwarzarbeit, verdächtige Abfindungen an Mitarbeiter oder generell Beitragsunregelmäßigkeiten.

Der Ablauf

  1. Schriftliche Vorankündigung oder spontane Kontrolle,
  2. Einforderung von Lohnunterlagen, Verträgen, Rechnungen,
  3. Prüfung der DPAE- und DSN-Meldungen,
  4. Ergebnisbericht mit ggf. Zahlungsaufforderung, Nachforderungen, Zuschlägen. Wenn die URSSAF keine monatliche Meldung („DSN“) erhalten hat, erhebt sie Pauschalbeträge, die manchmal angepasst werden können, da sie nicht der tatsächlichen Situation entsprechen.

Rechtsmittel

Betroffene können:

  • innerhalb von zwei Monaten (vier Monate für ausländische Unternehmen ohne Sitz in Frankreich) Widerspruch bei der Schlichtungskommission einlegen („procédure devant la commission de recours amiable“) und
  • anschließend gerichtliche Schritte einleiten (vor dem folgenden französischen Gericht: „Pôle social du Tribunal judiciaire“).

Ohne vorherige Einlegung eines Rechtsbehelfs bei der Schlichtungskommission ist es nicht möglich vor Gericht klagen.

8. Besonderheiten bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Für deutsche Unternehmen kommen viele Fragen auf, wenn sie in Frankreich tätig werden. Wir versuchen nachstehend für jede der folgenden Situationen, die sozialrechtlichen Pflichten abzustecken:

Arbeiten deutsche Mitarbeitende in Frankreich?

Grundsätzlich Sozialversicherungspflicht in Frankreich, außer bei zeitlich begrenzter Entsendung (A1-Bescheinigung erforderlich).

Hat die Firma eine Betriebsstätte in Frankreich?

Dann haben sie die gleichen Pflichten wie französische Unternehmen (z. B. URSSAF-Meldung, Lohnabrechnung nach französischem Recht).

Vertrag nach deutschem Recht, Tätigkeit in Frankreich?

Sozialversicherungspflicht richtet sich nach dem Ort der tatsächlichen Arbeit, nicht nach dem Vertragsrecht. Diese Regeln sind in der europäischen Verordnung Nr. 883/2004 festgelegt.

9. URSSAF und Selbständige

Auch Selbständige müssen sich bei der URSSAF registrieren,und zwar über das Portal autoentrepreneur.urssaf.fr. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umsatz und den Tätigkeitsbereich (z. B. Dienstleistung, Handel, Handwerk).

Grundsätzlich geht die URSSAF wie folgt vor:

  • Zunächst versendet sie eine freundliche Mahnung („Avis amiable“) mit einer Zahlungs- und Meldefrist/ von 8 Tagen;
  • Bei Nichtreaktion/Nichtzahlung/Nichtbegleichung versendet die URSSAF eine Zahlungsaufforderung („Mise en demeure“). Auf diese kann innerhalb von 1 Monat reagiert werden. Diese Zahlungsaufforderung kann innerhalb von zwei Monaten bei der  Schlichtungskommission angefochten werden. Diese Frist beträgt vier Monate für ausländische Unternehmen ohne Sitz in Frankreich;
  • In bestimmten Fällen, wenn nach einer Zahlungsaufforderung keinerlei Reaktion erfolgt, versendet die URSSAF eine Zwangsvollstreckungsbescheinigung („contrainte“), manchmal mit einem blind geschätzten Beitrag. Diese muss innerhalb von 15 Tagen vor Gericht angefochten werden, da die URSSAF andernfalls eine Zwangsvollstreckung vornehmen kann.

11. Ungerechtfertigte Forderungen – Was tun?

Es kommt vor, dass die URSSAF Beiträge fordert, obwohl:

  • keine Sozialversicherungspflicht in Frankreich besteht (z. B. bei Entsendung mit gültiger A1),
  • keine tatsächliche Tätigkeit in Frankreich vorlag,
  • ein Selbständiger irrtülicherweise als Arbeitnehmer eingestuft wurde,
  • die Berechnung fehlerhaft ist.

Vorgehensweise:

  1. Rasche Reaktion: Bei einer gütlichen Einigung („avis amiable“) senden Sie ein Schreiben mit einer Erklärung an die URSSAF. Bei einer Mahnung („Mise en demeure“) legen Sie innerhalb von zwei Monaten (vier Monaten für ausländische Unternehmen) ab Eingang der Entscheidung Widerspruch ein (gütliche Einigung).
  2. Begründung mit Belegen: Verträge, A1-Bescheinigungen, Nachweise der tatsächlichen Tätigkeit, Berichtigung der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge – „DSN“ (Möglichkeit, 0 Euro anzugeben, wenn nichts geschuldet ist).
  3. Einspruchsverfahren (contentieux URSSAF): ggf. gerichtliches Verfahren beim „pôle social“ des Tribunal judiciaire. Dieses Verfahren kann erst nach Einlegung eines Rechtsbehelfs bei der Schlichtungskommission eingeleitet werden. Parallel dazu kann per E-Mail mit der URSSAF verhandelt werden, die manchmal im Nachhinein anerkennt, dass keine Zahlungen fällig sind.

Französischen Anwalt einschalten und sich von einem deutsch-französischen Steuerberater unterstützen lassen: Besonders bei größeren Forderungen oder Prüfberichten dringend empfohlen. Der deutsch-französische Anwalt unterstützt, indem er die Kommunikation mit der URSSAF übernimmt. Es ist wichtig, sich von deutsch französischen Anwälten im Sozialrecht beraten zu lassen, damit

12. Praktische Tipps für deutsche Unternehmen

  1. Nutzen Sie ein deutsch-französisches Lohnabrechnungsbüro („expert-comptable“) und nicht eine billige oder kostenlose Stelle, die Sie beim kleinsten Widerstand im Stich lässt.
  2. Klären Sie vorab den sozialversicherungsrechtlichen Status bei Entsendungen nach Frankreich (insbesondere mit A1-Bescheinigung),
  3. Melden Sie sich rechtzeitig bei der URSSAF an – auch als ausländischer Arbeitgeber („employeur sans établissement en France“),
  4. Verwenden Sie offizielle Portale wie urssaf.fr, net-entreprises.fr, oder autoentrepreneur.urssaf.fr.

13. Fazit

Die URSSAF ist ein zentraler Akteur im französischen Sozialsystem – auch für deutsche Unternehmen. Wer in Frankreich tätig wird, sollte sich frühzeitig mit den Melde- und Abgabepflichten vertraut machen. Fehler können teuer werden, lassen sich aber mit guter Vorbereitung und rechtlicher Begleitung vermeiden. Im Streitfall sollte man schnell und strukturiert vorgehen – idealerweise mit juristischer Unterstützung.

14. FAQ zur URSSAF

Was ist die URSSAF in Frankreich?

Die URSSAF (Unions de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales) ist die französische Behörde für die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen. Sie zieht Sozialabgaben für Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Familienleistungen ein und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch Arbeitgeber und Selbständige.

Wann müssen deutsche Unternehmen in Frankreich bei der URSSAF gemeldet sein?

Sobald ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter in Frankreich beschäftigt – sei es durch eine Tochtergesellschaft, eine Betriebsstätte, einen Entsandten oder lokale Mitarbeiter – muss es sich bei der URSSAF als Arbeitgeber registrieren und monatliche Sozialmeldungen (DSN) abgeben. Auch bei Entsendungen sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine A1-Bescheinigung ausreicht oder eine Anmeldung in Frankreich notwendig wird.

Was passiert bei einer URSSAF-Betriebsprüfung in Frankreich?

Die URSSAF kann jederzeit eine Sozialversicherungsprüfung durchführen. Dabei werden insbesondere die Lohnabrechnungen, Sozialmeldungen, Verträge und der Einsatz von Subunternehmern oder Selbständigen geprüft. Bei Unregelmäßigkeiten drohen Nachzahlungen, Säumniszuschläge und ggf. auch Strafen wegen Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: Sophie Animes



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URSSAF in Frankreich: Wichtige Informationen für deutsche Unternehmen Einleitung Wer als deutsches Unternehmen in Frankreich tätig wird oder französische Mitarbeitende beschäftigt, wird sehr bald von der URSSAF hören – einer zentralen Behörde des französischen Sozialversicherungsssystems. Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich keine getrennten Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger für die Beitragserhebung – vielmehr fungiert die URSSAF als zentrale Einzugsstelle für



[English]Verschiedene Blog-Leser haben mich informiert, dass der Anbieter Citrix zum 17. Juni 2025 gleich mehrere Sicherheitshinweise zu kritischen Schwachstellen im Netscaler ADC veröffentlicht hat. Administratoren sind aufgefordert, die betroffenen Produkte zeitnah auf die gefixten Versionen zu aktualisieren. Passt irgendwie wie … Weiterlesen

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[English]Verschiedene Blog-Leser haben mich informiert, dass der Anbieter Citrix zum 17. Juni 2025 gleich mehrere Sicherheitshinweise zu kritischen Schwachstellen im Netscaler ADC veröffentlicht hat. Administratoren sind aufgefordert, die betroffenen Produkte zeitnah auf die gefixten Versionen zu aktualisieren. Passt irgendwie wie … Weiterlesen → Quelle law law 4Berita Olahraga Lowongan Kerja Berita Terkini Berita Terbaru Berita Teknologi Seputar Teknologi Berita Politik


Microsoft hat zum 10. Juni 2025 auch die Recovery-Updates KB5060534, KB5060532, KB5060530 und KB5060529 für Windows 10 aktualisiert. Die Updates werden zum Recovern oder zur Neuinstallation von Windows 10-Installationen benötigt. Die Patches stehen auch im Microsoft Update Catalog zum Download bereit. Details zu den Updates finden sich in den verlinkten Supportbeiträgen. (via)

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Microsoft hat zum 10. Juni 2025 auch die Recovery-Updates KB5060534, KB5060532, KB5060530 und KB5060529 für Windows 10 aktualisiert. Die Updates werden zum Recovern oder zur Neuinstallation von Windows 10-Installationen benötigt. Die Patches stehen auch im Microsoft Update Catalog zum Download bereit. Details zu den Updates finden sich in den verlinkten Supportbeiträgen. (via) Dieser Beitrag wurde unter Update, Windows, Windows 10


[English]Kurzer Nachtrag vom 10./11. Juni 2025 – Microsoft ist am Patchday (10.6.) mit seinem Windows 11 24H2 Update  KB5060842 etwas zu kurz gesprungen. Dessen Installation hat bei manchen Nutzern Probleme bereitet. Daher wurde das Update zurückgezogen und zum 11. Juni 2025 am späten Abend das Out-of-Band-Update KB5063060 nachgeschoben.

Das kumulative Update KB5060842 für Windows 11 24H2 macht bei einigen Nutzern wegen “Inkompatibilitäten” Probleme bei der Installation. Bolko hat in diesem Beitrag zum Beispiel über einen schwarzen Bildschirm berichtet. Tom erwähnt in diesem Kommentar, dass die Build nicht aktualisiert wurde und verwies auf deskmodder.de.

Nun gibt es das Out-of-Band-Update KB5063060 für Windows 11 24H2, welches die diversen Probleme korrigieren soll. Mir sind am 10. Juni 2025, am späteren Abend mehrere Medienhinweise sowie nachfolgender Tweet untergekommen.

Windows 11 24H2 Juni 2025 out-of-band-Update

Dort hieß es zum 10. Juni bereits initial, dass das ursprüngliche Update schrittweise für Geräte mit Windows 11, Version 24H2, bereitgestellt werde. Microsoft hat aber ein Kompatibilitätsproblem festgestellt, das eine begrenzte Anzahl dieser Geräte betrifft. Wenn ein Gerät betroffen ist, sollte dieses “in Kürze” ein überarbeitetes Update mit allen Sicherheitsverbesserungen vom Juni 2025 erhalten. Es gibt auch einen Eintrag im Windows 11 Message Center, mit entsprechenden Hinweisen.

Zum Abend des 10. Juni, so gegen 19:00 Uhr deutscher Zeit, wurde dann das revidierte Out-of-Band-Update KB5063060 für Windows 11 24H2 veröffentlicht, dieses ist auch in der Liste der Windows 11 Updates auf dieser Microsoft-Webseite abrufen. Microsoft schreibt nur, dass dieses Out-of-Band (OOB)-Update Qualitätsverbesserungen enthält, kumulativ ist und die Sicherheitskorrekturen und Verbesserungen aus dem Sicherheitsupdate vom 10. Juni 2025 (KB506842) beinhaltet. Zusätzlich wird offen gelegt, was korrigiert wurde:

[Fix for incompatibility issue with Easy Anti-Cheat] This update addresses an incompatibility issue where Windows might restart unexpectedly when opening games that use the Easy Anti-Cheat service. Easy Anti-Cheat automatically installs with certain games to enhance security and prevent cheating in multiplayer online PC games

Es gab eine Korrektur im Spielebereich – wo ein Problem beim Easy Anti-Cheat-Dienst behoben wurde (also nicht die initial oben im Text erwähnten black screen-Probleme).

Wichtig ist die Aussage, dass dieses OOB-Update automatisch von Windows Update und Microsoft Update auf Geräten heruntergeladen und installiert wird, auf denen Easy Anti-Cheat installiert ist. Das Gleiche gilt für Geräte, die das ursprüngliche Update KB506842 noch nicht installiert haben. Wer also Update KB506842 erfolgreich installiert hat, braucht nichts zu unternehmen – bei Betroffenen wird dagegen das Update automatisch installiert. Hinweise zu Problemen (aktuell bei asiatischen Schriftarten) sind im Supportbeitrag dokumentiert.

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[English]Kurzer Nachtrag vom 10./11. Juni 2025 – Microsoft ist am Patchday (10.6.) mit seinem Windows 11 24H2 Update  KB5060842 etwas zu kurz gesprungen. Dessen Installation hat bei manchen Nutzern Probleme bereitet. Daher wurde das Update zurückgezogen und zum 11. Juni 2025 am späten Abend das Out-of-Band-Update KB5063060 nachgeschoben. Das kumulative Update KB5060842 für Windows 11 24H2 macht bei einigen Nutzern wegen “Inkompatibilitäten” Probleme bei


Es ist ein Forschungspapier, welches in den letzten Stunden zu regen Diskussionen bei AI-Beobachtern geführt hat. Apple-Forscher diskutieren in einem Papier die Möglichkeiten und Grenzen der neuesten Large (Reasoning) Language Modelle, von denen ja angenommen wird,  dass diese möglicherweise “denken zu können”. Beim Papier bleibt von dieser Vermutung wenig übrig.

Im Abstrakt des Papers heißt es, dass neuere Generationen von Frontier-Sprachenmodellen “Large Reasoning Models” (LRMs) eingeführt haben, die detaillierte Denkprozesse generieren, bevor sie Antworten liefern. Während diese Modelle
zwar eine verbesserte Leistung bei Reasoning-Benchmarks zeigen, sind ihre grundlegenden Fähigkeiten, Skalierungseigenschaften und Grenzen jedoch noch nicht ausreichend bekannt.

Derzeitige Evaluierungen konzentrieren sich in erster Linie auf etablierte mathematische und kodierende Benchmarks und betonen die Genauigkeit der endgültigen Antworten. Dieses Evaluierungsparadigma leidet, laut den Apple-Forschern, jedoch häufig unter Datenverunreinigungen und liefert keine Erkenntnisse und Einblicke in die Struktur und Qualität der Argumentationsspuren.

Apple on AI models

In der Forschungsarbeit mit dem Titel The Illusion of Thinking: Understanding the Strengths and Limitations of Reasoning Models via the Lens of Problem Complexity werden diese Lücken systematisch mit Hilfe von kontrollierbaren “Rätselumgebungen” untersucht. Diese Umgebungen ermöglichen eine präzise Manipulation der kompositorischen Komplexität unter Beibehaltung konsistenter logischer Strukturen.

Dieser Aufbau ermöglicht den Forschern zufolge die Analyseder endgültigen Antworten, sondern auch der internen Argumentationsspuren, was Einblicke in die Art und Weise bietet, wie LRMs „denken”.

Durch umfangreiche Experimente mit verschiedenen Rätseln zeigen die Forscher, dass LRMs an der Grenze jenseits bestimmter Komplexitäten einen vollständigen Genauigkeitseinbruch erleben.

Darüber hinaus weisen sie eine kontraintuitive Skalierungsgrenze auf: Ihr Denkaufwand steigt bis zu einem gewissen Punkt mit der Problemkomplexität, dann sinkt er trotz eines angemessenen Token-Budgets.

Durch den Vergleich von LRMs mit ihren Standard-LLM mit ihren Standard-LLM-Pendants unter gleichwertigen Inferenzberechnungen identifizieren die Forscher drei Leistungsbereiche:

(1) Aufgaben mit geringer Komplexität, bei denen Standardmodelle überraschenderweise besser abschneiden als LRMs,

(2) Aufgaben mit mittlerer Komplexität, bei denen zusätzliches Denken in LRMs
einen Vorteil darstellt, und

(3) Aufgaben hoher Komplexität bei denen beide Modelle vollständig zusammenbrechen.

Die Forscher haben dabei festgestellt, dass LRMs bei der exakten Berechnung keine expliziten Algorithmen verwenden und denken bei allen Rätseln inkonsistent ist. Die Forscher untersuchen in ihrer Arbeit auch die Argumentationsspuren eingehender, indem sie die Muster der erforschten Lösungen untersuchen und das Berechnungsverhalten der Modelle analysieren, um ihre Stärken und Grenzen zu beleuchten. Die Ergebnisse werfen schließlich entscheidende Fragen über die wahren Denkfähigkeiten der neuen Sprachmodelle auf. In diesem Artikel ordnet jemand das Forschungsergebnisse ein.



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Es ist ein Forschungspapier, welches in den letzten Stunden zu regen Diskussionen bei AI-Beobachtern geführt hat. Apple-Forscher diskutieren in einem Papier die Möglichkeiten und Grenzen der neuesten Large (Reasoning) Language Modelle, von denen ja angenommen wird,  dass diese möglicherweise “denken zu können”. Beim Papier bleibt von dieser Vermutung wenig übrig. Im Abstrakt des Papers heißt es, dass neuere Generationen von


[English]Kurzer Nachtrag aus den letzten Tagen. Sowohl Google musste dem Chrome-Browser als auch Microsoft dem auf Chromium basierenden Edge-Browser ein dringendes Sicherheitsupdate spendieren. Hintergrund sind Sicherheitslücken, die wohl in freier Wildbahn von Bedrohungsakteuren ausgenutzt wurden. Zudem habe  ich zwei Lesermeldungen über Probleme beim Wechsel auf den neuen Chrome/Edge 137 vorliegen. Hier ein kurzer Abriss über diese Themen.

Updates des Chrome-Browsers

Am 2. Juni 2025 gab es ein Update der Google Chrome-Browser für alle Betriebssysteme, die die Schwachstelle CVE-2025-5419 geschlossen haben. Clement Lecigne und Benoît Sevens, von der Google Threat Analysis Group (TAG) sind am 27. Mai 2025 auf diese Schwachstelle gestoßen.

Es handelt sich dabei um eine Lese- und Schreibschwachstelle in der V8-JavaScript-Engine von Chrome. Diese ermöglicht es einem Remote-Angreifer, den Speicher zu beschädigen und möglicherweise die Ausführung über eine HTML-Seite zu manipulieren. Angreifer könnten diese Schwachstelle ausnutzen, um vertrauliche Daten abzurufen oder beliebigen Code auszuführen und den Rechner des Benutzers zum Absturz zu bringen. The Register hatte in diesem Artikel auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

Der betreffende Eintrag findet sich im Google-Blog. Der Stable-Channel wurde für Windows und Mac auf Chrome 137.0.7151.68/.69 und für Linux auf 137.0.7151.68 aktualisiert. Für Android und iOS gab es ebenfalls App-Updates. Auch der Extended Stable Channel wurde am 3. Juni 2025 gemäß diesem Post auf die Version 136.0.7103.156 für Windows und Mac aktualisiert. Die Aktualisierung sollte automatisch erfolgt sein.

Notfall-Patch für Edge

Bernie hatte im Diskussionsbereich des Blogs zum 4. Juni 2024 ebenfalls auf einen Notfall-Patch beim Microsoft Edge zum 3. Juni 2025 auf die Version 137.0.3296.62 hingewiesen. Gemäß den Sicherheitshinweisen wurde CVE-2025-5419 geschlossen.

Die Browser sollten automatisch aktualisiert werden. Der Edge lässt sich bei Bedarf hier ebenfalls herunterladen.

WebView2-Runtime aktualisiert

Bernie verwies noch auf den Microsoft Update Catalog, wo auch die Edge WebView2 Runtime angeboten wird. In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass WebView2 seit November 2024 eine Systemkomponente von Windows ist. Ich habe es im Blog nie thematisiert, aber Bernie hatte zum 23. November 2024 im Diskussionsbereich des Blogs auf diesen Sachverhalt hingewiesen und schrieb “Microsoft Edge WebView2 Runtime jetzt Systemkomponente!”.

Bernie hatte seinerzeit als IT-Admin eine Neuinstallation der Unternehmens-PCs über die Verwendete UEM-Lösung vorgenommen und den Microsoft Edge-Browser sowie die Edge WebView2 Runtime paketiert. Ziel war es, dass die beiden Komponenten auf dem aktuellen Stand sind. Dann ist ihm aufgefallen, dass die Microsoft Edge WebView2 Runtime nicht mehr in der Liste der installierten Software angezeigt wurde.

Nach einer Web-Recherche ist er auf den Artikel Microsoft Edge WebView2 Runtime – Installer Bug? [Update] von deskmodder.de gestoßen. Dort findet man den Hinweis, dass die “Microsoft Edge WebView2 Runtime nicht mehr in der Liste Installierte Apps in den Windows-Einstellungen angezeigt wird, da es sich um eine persistente Systemkomponente handelt.” Das gilt wohl seit Edge Version 131.0.2903.48 (14. November 2024).

Bernie beschrieb in seinem Kommentar einen Workaround (um die Sache rückgängig zu machen). Es besteht die Möglichkeit, die Änderung per GPO über folgenden RegKey rückgängig zu machen:

Windows Registry Editor Version 5.00
[HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\WOW6432Node\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Uninstall\Microsoft EdgeWebView]
"SystemComponent"=dword:00000000

Die Edge WebView2 Runtime wird dann auch wieder unter den installierten Programmen angezeigt. Ob es aktuell noch möglich ist, weiß ich nicht.

Fehler bei Chrome/Edge 137

Momentan wechselt die Browserversion beim Chrome und beim Edge von 136.x auf 137.x. Das bringt womöglich einiges an Ärger. Mir sind zwei Sachverhalte untergekommen, die ich mal hier einstelle.

Trend Micro Endpoint-Probleme mit Chrome/Edge 137

Bernie hatte bereits am 27. Mai 2025 im Diskussionsbereich auf “Trend Micro Endpoint Issue with Chrome/Edge Browser Version 137” hingewiesen. Dort heißt es:

Trend Micro is aware of a compatibility issue between the User Mode Hooking (UMH) component of several Trend Micro endpoint solutions and the early release of Chrome Browser version 137.0.7151.41.

Der HTTPS-Schutz des Web Reputation Service (WRS) funktioniert nicht richtig. Kunden wird empfohlen, das Upgrade auf Chrome Version 137.0.7151.41 zu verschieben.

Edge/Chrome Version 137 UserDataDir GPO

Nico R. hat sich zum 5.6.2025 per Mail gemeldet und schrieb, dass es wohl einen Bug (oder ein Feature) von Google und Microsoft in den Browsern Chrome und Edge gebe. Ab Edge/Chrome Version 137 funktioniert die GPO Option UserDataDir für die Browser bei Netzwerklaufwerken nicht mehr.

In seiner Unternehmensumgebung hat das zur Folge das z.B. die Erweiterungen nicht mehr funktionieren. Die IT nutzt die Option, Roaming per Netzwerkpfad zu betreiben, damit die Mitarbeiter bei wechselnden Geräten immer ihre Edge/Chrome Einstellungen haben.

Diese Optionen in den Standard Roamingpfad z.B. ${roaming_app_data}\xxx  zu legen, ist in der Umgebung nicht möglich, da keine servergespeicherten Profile mehr benutzt werden. Lediglich Browser-Konfigurationen sollen noch in den HomeSharePfad, im Netzwerk abgelegt werden. Aber das funktioniert in den genannten Browser-Versionen nicht mehr. Folgende Anweisung:

\\sharename\benutzer\${user_name}\edge\benutzerdaten

funktioniert nicht mehr. Auch ein Laufwerks-Mapping (n:\edge\benutzerdaten) geht nicht mehr. Er ist nach Stunden der Fehlersuche darauf gestoßen und hat es mit mehreren Rechnern ausprobiert sowie alle aktiven GPOs “durchgespielt”.

Chrome 137 Fehlere

Wird der Chrome oder Edge von 136.x auf 137.x aktualisiert, sind die Erweiterungen „defekt” (siehe obiger Screenshot). Im Edge Add-on-Store werden folgende Fehlereinträge angezeigt.

Edge Fehler

Und es erscheinen dann weitere Fehlermeldungen, die in nachfolgenden Screenshots dokumentiert sind  (danke an Nico für den Hinweis, hilft vielleicht anderen).

Chrome-Fehlermeldungen

Defender Signature-Update

Zum heutigen 6. Juni 2025 gab es auch ein Defender Update auf folgende Versionen:

  • Version: 1.429.384.0
  • Engine Version: 1.1.25040.1
  • Platform Version: 4.18.25040.2
  • Released: 6/6/2025 5:25:25 AM



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[English]Kurzer Nachtrag aus den letzten Tagen. Sowohl Google musste dem Chrome-Browser als auch Microsoft dem auf Chromium basierenden Edge-Browser ein dringendes Sicherheitsupdate spendieren. Hintergrund sind Sicherheitslücken, die wohl in freier Wildbahn von Bedrohungsakteuren ausgenutzt wurden. Zudem habe  ich zwei Lesermeldungen über Probleme beim Wechsel auf den neuen Chrome/Edge 137 vorliegen. Hier ein kurzer Abriss über diese Themen. Updates des Chrome-Browsers


Ich glaube ich seh doppelt – am 28. Mai 2025 wurden Nachwahlen zum BSI-Präsidium durchgeführt. Mit Mitteilung vom 2.6.2025 erfährt man, dass unter anderem die neuen Mitglieder Campari GmbH, die Mast-Jägermeister GmbH, die Underberg AG und die Verpoorten KG vertreten sind.

Wollt schon “was ist da los, sind die alle besoffen” schreien, habe dann aber doch noch die Kurve gekriegt, dank des nachfolgenden Tweets von Kipker.

War halt das “andere BSI” – und das “richtige BSI”, was scheinbar hier mitliest, wird mir das als “unseriöse Meldung” um die Ohren hauen. Aber hey, Spaß muss gelegentlich sein, IT-Abkürzungen sind manchmal missverständlich – und: Es kommt auf die Inhalte an. Guten Start in den Tag.

 

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[English]Microsoft Authenticator ist eine kostenlose App, um sich bei Online-Konten anmelden zu können, ohne ein Kennwort zu verwenden. Stattdessen kommen Optionen wie Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder PIN zum Tragen. Auch Passwörter konnte die App speichern. Diese Funktion wird aber im Juli … Weiterlesen

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[English]Microsoft hat bereits am 23. Mai 2025 ein Sonderupdate für Windows Server 2022 freigegeben, welches das Einfrieren der Hyper-V-Plattform verhindern soll. Dieser Bug ist vermutlich durch das Update vom Mai 2025 verursacht worden und war bisher ungefixt. Zumindest interpretiere ich dies aus Microsofts Verlautbarungen.

Zum 23. Mai 2025 hat Microsoft im Windows Release Health Dashboard von Windows Server 2022 den Beitrag Take Action: Out-of-band update to address issue on devices running Hyper-V on Windows Server 2022 veröffentlicht.

Hyper-V Freezes beobachtet

Laut Beitrag hat Microsoft ein Problem identifiziert, bei dem bestimmte vertrauliche virtuelle Maschinen (Azure confidential VMs), die auf Hyper-V mit Windows Server 2022 ausgeführt werden, zeitweise nicht mehr reagieren oder unerwartet neu starten. Dies führt zu Beeinträchtigungen der Dienstverfügbarkeit und erfordert einen manuellen Eingriff.

Vertrauliche Azure-VMs bieten starke Sicherheit und Vertraulichkeit für Tenants. Sie schaffen eine durch Hardware verstärkte Grenze zwischen der Anwendung und dem Virtualisierungs-Stack. Solche VMs können für Cloud-Migrationen verwendet werden, ohne den Code zu ändern. Die Plattform stellt sicher, dass der Status der VM geschützt bleibt.

Dieses Problem betrifft laut Microsoft in erster Linie vertrauliche Azure-VMs und wird sich voraussichtlich, außer in seltenen Fällen bei Vorschau- oder Vorproduktionskonfigurationen, nicht auf marktübliche Hyper-V-Bereitstellungen auswirken.

Out-of-Band-Update KB5061906

Zur Korrektur des obigen Problems wurde das Out-of-Band-Update KB5061906 zum 23. Mai 2025 veröffentlicht. Dieses Update steht ausschließlich im Microsoft Update Catalog bereit. Betroffene Administratoren müssen das Update also manuell herunterladen und dann installieren.

Das Sonderupdate ist kumulativ, d.h. es ist kein vorhergehendes Update zur Installation erforderlich. Es ersetzt alle vorherigen Updates, ist nur für Windows Server 2022 verfügbar und ist kein Sicherheitsupdate.

Wurde das Sicherheitsupdate KB5058385 vom Mai 2025 noch nicht installiert und sind Windows Server 2022-Systeme mit Hyper-V betroffen? Microsoft empfiehlt, auf das Mai 2025 Update KB5058385 zu verzichten Stattdessen sollte das  OOB-Update KB5061906  installiert werden. Wer nicht betroffen ist, braucht dass OOB-Update logischerweise nicht zu installieren. (via)

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[English]Microsoft hat bereits am 23. Mai 2025 ein Sonderupdate für Windows Server 2022 freigegeben, welches das Einfrieren der Hyper-V-Plattform verhindern soll. Dieser Bug ist vermutlich durch das Update vom Mai 2025 verursacht worden und war bisher ungefixt. Zumindest interpretiere ich dies aus Microsofts Verlautbarungen. Zum 23. Mai 2025 hat Microsoft im Windows Release Health Dashboard von Windows Server 2022 den


Es bahnen sich da Dramen an – FeFe scheint verschollen, sein Blog läuft leer, da ist nüscht mehr – und das Volk diskutiert sich die Finger wund, was passiert sein kann. Patrick hat sich diesbezüglich bei mir gemeldet und auf das Drama hingewiesen.

Rätseln über Fefe

Felix von Leitner (alias Fefe) betreibt ja einen kleinen Blog – oder “betrieb” muss man ja wohl jetzt schreiben. Das Teil ist unter Fefes Blog aufrufbar. Aber da ist derzeit gähnende Leere, der Blog ist “leer gelaufen”, nüscht mehr zu lesen, seit Tagen.

FeFes Blog

Und weil wir bei “schöne Verschwörungslinks” sind, könnte man “beim Nachdenken vom Klo gefallen und Wadenbeinbruch im Krankenhaus”, “Ideen ausgegangen”, “Gehackt und vom eigenen Block ausgesperrt worden” – oder “es ist nichts mehr los, im Verschwörungstheorien-Land” unken.

Aber es ist viel schlimmer, der Kerl scheint verschollen, wech aus dieser Welt. Der leere Blog bei Fefe hat natürlich auch dieses Internet und seine Bewohner beschäftigt. Und da hat jemand was gewusst. Ok, ich kucke nicht ständig bei Fefe rein, daher war mir das alles entgangen. Und ich stöbere auch nicht dauernd in diesem Internet – nur wenn mich die Langweile quält, versuche ich, diesem Internet seine Geheimnisse zu entlocken.

Aber ich habe ja meine Leserschaft. Und so hat Patrick mich vor einigen Stunden mit einer Mail “Wo ist Fefe?” brutal aus der Wochenend-Lethargie gerissen. Patrick schrieb:

Hallo Günter,

Fefes Blog hat nun seit einer Woche keine neuen Einträge mehr erhalten.

Da bin ich vor Schreck fast vom Stuhl gekippt und mit Wadenbeibruch im Krankenhaus gelandet. Was erlaube Fefe?

Ja, wo ist er nun?

Glücklicherweise saß ich gut, es ist also nix passiert, und Patrick ließ mich auch nicht dumm sterben, sondern lieferte eine kleine Erklärung mit, was “Fefe erlaube” – nix Flasche leer, Fefe habe fertig.

Die Frage, was “Fefe erlaube”, wird in Foren und auf reddit.com rauf und runter diskutiert. Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) wusste mehr, er hat es von Edit erfahren, und schrieb bereits am 23.05.2025 13:49: “Der ist mit einem anderen Blogger zusammen gerade in Japan auf der Expo 2025 und hat dadurch keine Zeit für neue Blogs. Gönnt ihm doch auch mal ein paar Tage schönen Urlaub.

Expo 2025
Expo 2025 in Osaka

Wie schrieb Patrik: “Der ganze Thread liest sich auch sehr schön … grins”. Die Expo 2025 findet in Osaka, Japan, unter dem Motto  “Die zukünftige Gesellschaft für unser Leben gestalten” statt.

Jetzt mache ich mir Sorgen

Auf reddit.com meinte jemand “mache mir ein bisschen Sorgen” und musste von Edit beruhigt werden. Als ich dann a bisserl recherchiert und obige Fakten bzw. Aussagen beieinander hatte, war der Punkt erreicht, wo ich mir ein “bisschen Sorgen” mache – und nein, Edit ist nicht in Sicht. Zudem muss ich direkt mit einem dicken Dementi starten.

Isch bin nicht in Japanien

Bei dem “zweiten Blogger” der mit ist, und ausweislich eines Forenbeitrags “noch im Halbschlaf bloggt”, handelt es sich nicht um meine Wenigkeit. Ich blogge von Germany und verwahre mich, im Halbschlaf zu bloggen – dafür habe ich meine “Katze”, die dann über die Tastatur läuft

Aber ich war als Gaji-jin in Japan

Die Sorgen beginnen mit dem Wissen, dass ich mal mehrfach in Japanien weilte – nix Expo, ich sollte für meinen damaligen Arbeitgeber dort in der Provinz, nördlich von Tokyo, arbeiten und ein Projekt auf Vordermann halten. Dumm, wie ich damals war, habe ich Oskaka, Kyoto und Nara besucht – um sozusagen als Vorhut für Fefe zu sehen, was geht. Ok, ok, letzteres mit der Vorhut ist schamlos geflunkert, weiß grad ned, ob es das Fefe damals schon gab.

Tja, das mit der Wochendend-Sause von guenni nach Osaka wäre dann fast ins Auge gegangen, und ist der Punkt, wo ich mir um Fefes Blog und dessen zukünftige Inhalt “Sorgen mache”. Denn fast hätte es mich hier als Blogger niemals gegeben – auf einem Bahnhof in der Pampa Japaniens gestrandet und elendiglich in einem Reisfeld verhungert stand als Schicksal am Ereignishorizont.

Aber das Leben hatte anderes mit mir vor – die Schicksals-Mechaniker meinten, 2007 brauche wir vielleicht einen Blogger und haben mir mit einem Wink des Schicksals aus der Patche geholfen (habe es hier Lost in Pampa – ‚Ich helfe Ihnen’ beschrieben). War das ein Bohei, als ich am frühen Montag-Morgen dann doch im Chemiewerk meines damaligen Arbeitgebers aufkreuzte – in Japan erlebst Du irre Sachen (das Wiedersehen mit den japanischen Kollegen ist mir noch heute  erinnerlich und wurde in But Born-San, you didn’t get lost! aufgeschrieben).

Also gut belegt, warum ich mir um Fefes Blog Sorgen mache. Aber hey, ist eigentlich unnötig, denn Zeiten ändern sich. Wir waren damals so arm, wir hatten nicht mal Android-Handys mit Google Maps, Google Translate und Google Lens, um Schilder fotografieren und übersetzen zu können. Ich habe mit Mustervergleich gearbeitet, um die richtigen Züge und Bahnhöfe zu treffen. Und in obigem Schwank hat der Mustervergleich nicht ganz geklappt – so wie bei 0 und 0 in der Digitalität. Aber ist nochmals gut gegangen. Oh Gott, hoffentlich hat das Fefe die richtige SIM-Karte dabei – we will wait an see, also öfters bei Fefes Blog schauen, ob das gut gegangen ist.

Und nun widmen wir uns der Frage, wer der andere Blogger war – ich weiß es nämlich nicht.

 

 



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