Frage an die Administratoren von Microsoft Tenants mit Office 365-Konten: Beobachtet ihr verstärkt Angriffe auf diese Konten. Mir liegt eine Lesermeldung vor, die nahelegt, dass NGOs verstärkt im Fokus solcher Angriff sein könnten.
Ich stelle das Thema mal hier im Blog ein, auf das mich ein Leser zum 17. April 2025 hingewiesen hat. Er schrieb in einer E-Mail, dass sie gerade eine mögliche Angriffswelle auf Non Government Organizations (NGOs) beobachten.
Der Leser merkte an, dass es einige NGOs offensichtlich schon erwischt habe, denn mehrere seiner Kunden hätten zum genannten Datum SharePoint-Links erhalten. Diese SharePoint-Links stammen von legitimen, aber offensichtlich übernommenen Microsoft Office 365-Konten. Der Leser konnte in seinem IT-Umfeld mindestens zwei NGOs ausmachen, die Betroffenen in etwa gleichen Dateien geschickt haben.
Der Leser fragte, ob ich da was konkretes gehört habe, was ich verneinen musste. Auf Nachfrage meldete der Blog-Leser zum 18. April, dass er zwei NGOs als angegriffen identifiziert habe. Alles sähe nach simplen Übernahmen von Office 365-Accounts aus.
Interessant war für den Leser, dass es in beiden Fällen um konkrete Partner von seinen Kunden ging. Die übernommen E-Mail-Konten wurden dann direkt benutzt, um auch Office 365-Accounts der eigenen Kunden zu übernehmen.
Die bösartige E-Mail kam von Microsoft und beinhalte einen SharePoint-Link, der legitim aussah und zu sein scheint (zumindest ein Link zeige wirklich auf SharePoint – bei dem anderen Link liegt dem Leser nur ein Screenshot der betreffenden Mail vor).
Die schädliche E-Mail hat zumindest, was das Wording im Text der Datei angeht, grob auf die Aufgaben des Empfängers gepasst. Es hieß “Vorschlag zur Genehmigung”. Der Leser meint, dass sie schon länger erwarten, dass NGOs gezielter in den Blick von Cyberangriffen rücken, da hier oft der Stress immens hoch sei. Andererseits seien diese Ziele hochgradig interessant, da NGOs mit immens vielen Ministerien und anderen staatlichen Stellen Kontakt haben.
Frage an die Administratoren von Microsoft Tenants mit Office 365-Konten: Beobachtet ihr verstärkt Angriffe auf diese Konten. Mir liegt eine Lesermeldung vor, die nahelegt, dass NGOs verstärkt im Fokus solcher Angriff sein könnten. Ich stelle das Thema mal hier im Blog ein, auf das mich ein Leser zum 17. April 2025 hingewiesen hat. Er schrieb in einer E-Mail, dass sie
Unschönes Bild, was eine Studie im Auftrag von Golem über IT-Mitarbeiter in Deutschland herausgefunden haben will. Man wollte wissen, wie es um die Gesundheit der Fachkräfte im IT-Umfeld steht. Die Ergebnisse sind besorgniserregend und zeigen, dass die Gesundheit von IT-Fachkräften in Deutschland weiter unter Druck steht – im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation nochmals verschärft.
Golem ließ in der Studie IT-Fachkräfte Fragen zu Einstufung der eigenen Gesundheit befragen. Laut einer Mitteilung von Golem, die mir vorliegt, habe sich mehr als 3.300 IT-Profis zurückgemeldet und sich den Studienautoren anvertraut. Die Erkenntnisse sind in der neuesten Ausgabe der Golem-Studie zur Gesundheit in der IT 2025 zu finden.
Mir liegen einige Kernaussagen der Studie von Golem vor. Die Ergebnisse sind in meinen Augen besorgniserregend und zeigen, dass die Gesundheit von deutschen IT-Fachkräften weiter unter Druck steht. Besonders unschön: Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation nochmals verschärft.
Was IT-Teams wirklich belastet:
42 Prozent stufen ihre psychische Gesundheit als schlecht ein.
71 Prozent arbeiten krank, weil sie keine Vertretung haben.
30 Prozent haben bereits mental gekündigt (Quiet Quitting) – ein Alarmsignal für Führungskräfte.
Es scheint also bei vielen IT-Teams eine sehr knappe Personaldecke mit hoher Arbeitsbelastung und großem Stress für die Mitglieder zu geben.
Aber es gibt auch Lichtblicke:
65 Prozent können Gesundheitsprobleme offen ansprechen.
Flexible Arbeitsmodelle wie Remote Work werden als Game-Changer für Work-Life-Balance genannt.
Die Studie liefert nicht nur Diagnosen, sondern auch konkrete Lösungsansätze – von Präventionshilfen bis zu smarter Arbeitsorganisation.
Die vollständige Studie mit detaillierten Zahlen, Daten und Fakten sowie Anregungen für Arbeitgeber steht als umfassendes PDF-Dokument zur Verfügung und lässt sich nach Registrierung für den Newsletter auf Golem Karrierewelt kostenlos herunterladen.
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Unschönes Bild, was eine Studie im Auftrag von Golem über IT-Mitarbeiter in Deutschland herausgefunden haben will. Man wollte wissen, wie es um die Gesundheit der Fachkräfte im IT-Umfeld steht. Die Ergebnisse sind besorgniserregend und zeigen, dass die Gesundheit von IT-Fachkräften in Deutschland weiter unter Druck steht – im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Situation nochmals verschärft. Golem ließ in
Erbschaft in Frankreich: Was tun, wenn ein Miterbe zu viel bekommen hat? – Ausgleichspflicht und Beweislast
Am 15. Januar 2025 fällte die erste Zivilkammer der Cour de cassation ein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausgleich von Zuwendungen bzw. Schenkungen (im französischen Recht: rapport des libéralités) im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Die Entscheidung klärt, welche Beweise erforderlich sind, um bestimmte Beträge oder finanzielle Vorteile, die einzelne Erben zu Lebzeiten des Erblassers erhalten haben, in die Erbmasse einzubeziehen.
Sachverhalt: Streit um die Abtretung eines Erbanteils
Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1996 und der Mutter im Jahr 2011 entbrannte unter den drei Geschwistern ein Erbstreit.
Bereits 1999 hatte einer der Brüder seine Erbanteile im Rahmen einer Vergleichsvereinbarung an seine Geschwister übertragen. Gegenstand der Abtretung waren bewegliche und unbewegliche Nachlassgegenstände, darunter zwei Immobilien, die später in Parzellen aufgeteilt und einzeln verkauft wurden – ein Vorhaben, der dem Bruder beim Vertragsschluss nicht bekannt war.
Vier Jahre nach dem Tod der Mutter klagte der Bruder, der seine Erbanteile abgetreten hatte, auf Neuverteilung des Nachlasses das zuständige Gericht in Frankreich und verlangte insbesondere die Einbeziehung folgender Werte in die Erbmasse: • Geldbeträge, die seine Geschwister zu Lebzeiten der Eltern erhalten hätten, sowie • die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf der Immobilien in Parzellen, die seiner Ansicht nach von den Geschwistern verschwiegen worden seien. Die zentrale Rechtsfrage: Müssen diese Beträge und Pluswerte im Wege des Ausgleichs in die Erbmasse aufgenommen werden – und wer trägt die Beweislast?
Was bedeutet der „Ausgleich unter Abkömmlingen“?
Die Ausgleichung von Zuwendungen ist eine wesentliche Regel im französischen Erbrecht.
Wenn ein Erbe vom Verstorbenen zu dessen Lebzeiten eine Schenkung oder einen Vorteil (genannt „Zuwendung“) erhalten hat, muss er diesen grundsätzlich bei der Aufteilung bzw. Auseinandersetzung des Nachlasses berücksichtigen: Man sagt, die Schenkung oder der Vorteil müsse dem Nachlass hinzugerechnet werden, das heißt, sie wird in die Erbmasse wiedereingefügt.
Ziel ist es, eine Gleichbehandlung aller Erben sicherzustellen – es sei denn, die verstorbene Person hatte einen anderslautenden Willen geäußert und das Gesetz erlaubt eine Ungleichbehandlung der Erben.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: • Eine Vermögensminderung beim Erblasser, • eine Vermögensmehrung beim Abkömmling, • und eine freigebige Zuwendung mit Schenkungsabsicht. Fehlt einer dieser Voraussetzungen oder fehlt es an einem klaren Nachweis, ist ein Ausgleichsanspruch ausgeschlossen.
Die juristische Fragestellung im konkreten Fall: Voraussetzungen des Ausgleichs unter Abkömmlingen
Das Berufungsgericht in Nîmes hatte: • die aus dem Immobilienverkauf resultierende Wertsteigerung dem Nachlass hinzugerechnet, • die beiden Geschwister zur Zahlung von über 120.000 € an ihren Bruder verurteilt, • unerklärte Abhebungen vom Bankkonto der Mutter ebenfalls in den Ausgleich einbezogen und • 5.000 € Schmerzensgeld zugesprochen.
Die Cour de cassation (Kassationshof) hatte nun zu entscheiden:
Kann ein nicht deklarierter Veräußerungsgewinn aus einer Immobilie als im Nachlass ausgleichspflichtige Schenkung angesehen werden?
Wer trägt die Beweislast – der Abkömmling, der einen Ausgleich verlangt, oder die anderen Erben?
Die Gerichtsentscheidung: Grundsätze bestätigt
Die Cour de cassation hob das Urteil des Berufungsgerichts in drei Punkten auf:
Erforderlichkeit einer freiwilligen Zuwendung Nur eine echte Schenkung (Zuwendung ohne Gegenleistung, mit Vermögensverlust beim Erblasser) kann ausgeglichen werden. Der Immobiliengewinn war im konkreten Fall keine Schenkung der Mutter, da sie daran nicht beteiligt war und sich nicht entreichert hatte: Es gab den Veräußerungsgewinn weder im Nachlass des Vaters noch im Nachlass der Mutter. Sie hat sich also zu Lebzeiten nicht entreichert, um manchen ihrer Kinder einen Vorteil zu verschaffen. Es liegt ein Verstoß gegen Art. 843 Code civil (französisches Pendant zu §§ 2050 ff. BGB) vor.
Beweislast beim Anspruchsteller Wer den Ausgleich verlangt, muss den Beweis für eine freigebige Zuwendung erbringen. Das Berufungsgericht hatte die Beweislast zu Unrecht den beklagten Geschwistern auferlegt. Das stellt einen Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Beweislastverteilung dar gem. Art. 1353 Code civil.
Fehlende Begründung Die Annahme von Spenden in Höhe von 107.496 € wurde nicht ausreichend begründet, was gegen Art. 455 der französischen ZPO verstößt.
Was man aus dieser Entscheidung des Kassationshofs mitnehmen sollte
Es ist offensichtlich, dass das Berufungsgericht den Bruder und die Schwester dafür bestrafen wollte, dass sie beim Abschluss der Vereinbarung ihre Absicht verschwiegen hatten, die Immobilien in Einzelparzellen weiterzuverkaufen und dadurch erhebliche Gewinne zu erzielen.
Doch dieses Vorgehen hat nichts mit einer freigebigen Zuwendung der Mutter zu Lebzeiten zu tun. Das Gericht hat sich im Streitgegenstand geirrt. Dennoch bot der Fall die Gelegenheit, die Regeln darüber in Erinnerung zu rufen, was eine Zuwendung ist und wer deren Existenz zu beweisen hat.
Praktische Konsequenzen für Nachlassregelungen in Frankreich
Für das französsiche Erbrecht lassen sich aus dem Urteil wichtige Lehren ziehen: • Wertzuwächse und Schenkungen sind nicht automatisch auszugleichen – sie müssen konkret belegt werden. • Die Beweislast liegt beim klagenden Miterben, der den Ausgleich verlangt. Er muss nachweisen: o dass der Erblasser sich entreichert hat, o dass ein Abkömmling bereichert wurde und o dass der Erblasser schenken wollte.
Fazit: Streit vermeiden durch klare Nachlassplanung
Diese Entscheidung zeigt: Gerichte (im internationalen Nachlass zuständig nach den europischen Regelungen) müssen differenziert prüfen, ob eine ausgleichspflichtige Zuwendung vorliegt. Um solche erbitterten Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich: • Schenkungen zu Lebzeiten schriftlich zu dokumentieren, idealerweise notariell, • bereits zu Lebzeiten klare Regelungen zu treffen, insbesondere bei größeren Vermögenswerten, • und die Beratung durch einen erfahrenen deutsch-französischen Anwalt für Erbrecht in Anspruch zu nehmen.
Erbschaft in Frankreich: Was tun, wenn ein Miterbe zu viel bekommen hat? – Ausgleichspflicht und Beweislast Am 15. Januar 2025 fällte die erste Zivilkammer der Cour de cassation ein mit Spannung erwartetes Urteil zum Ausgleich von Zuwendungen bzw. Schenkungen (im französischen Recht: rapport des libéralités) im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Die Entscheidung klärt, welche Beweise erforderlich sind, um bestimmte Beträge oder
Falls jemand Windows Autopilot verwendet und auf neuen PCs aus dem Jahr 2025 einen Fehler bei der TPM-Prüfung gemeldet bekommt, das ist ein bekannter Fehler, an dem Microsoft arbeitet.
Ich bin die Tage auf den Hinweis von Joe Parker gestoßen, der schrieb: “Wenn Sie Autopilot-Fehler auf neuen 2025-PCs im Zusammenhang mit der TPM-Attestierung mit Pre-Provisioning-Flows feststellen, ist dies Microsoft bekannt und es wird daran gearbeitet.”
Es gibt einen Supportbeitrag TPM attestation isn’t working for TPMs which use high-range RSA 3072EK, in dem Microsoft das beschreibt.
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Falls jemand Windows Autopilot verwendet und auf neuen PCs aus dem Jahr 2025 einen Fehler bei der TPM-Prüfung gemeldet bekommt, das ist ein bekannter Fehler, an dem Microsoft arbeitet. Ich bin die Tage auf den Hinweis von Joe Parker gestoßen, der schrieb: “Wenn Sie Autopilot-Fehler auf neuen 2025-PCs im Zusammenhang mit der TPM-Attestierung mit Pre-Provisioning-Flows feststellen, ist dies Microsoft bekannt
Kurze Information für Kunden von HostEurope, die dort Managed WordPress -Pakete hosten. Ich habe den Hinweis bekommen, dass HostEurope diese Pakete für Kunden “bald” auf eine neue Plattform migrieren will. Riecht nach Problemen.
Im März 2025 hatte ich ja im Beitrag HostEurope wechselt auch zur Microsoft 365/Cloud vom Umzug des Mail-Systems bei HostEurope in die Microsoft-Cloud berichtet. Wirft eine Reihe an Problemen für Kunden auf.
Managed WordPress-Pakete werden migriert
Tobias hat mich die Tage auf X mit folgendem Tweet darüber informiert, dass HostEurope nun auch damit beginnt, Kunden mit Managed WordPress-Paketen auf eine neue Plattform zu migrieren.
Wie ich Folge-Tweets entnehmen konnte, betrifft das wohl nicht alle HostEurope-Kunden. Ein Kunde von Tobias wollte ein WordPress-Hosting und ist wohl mit mehreren Paketen bei HostEurope angesiedelt. Es gibt wohl eine Problem-Implementierung von einem WordPress-Projekt mit vielen Plugins, wo der Kunde vor jedem WordPress-Update Bammel hat, dass ihm die Website um die Ohren fliegt.
HostEurope erklärt die Migration
Ich habe dann mal bei HostEurope geschaut, es gibt dort den Beitrag Managed WordPress – Migration auf neue Plattform mit weiteren Informationen. Der Provider hat bereits am 13. März damit begonnen, Kunden über eine geplante Migration ihres Managed WordPress-Pakets zu informieren. Diese Umstellung erfolgt schubweise, so dass Kunden bisher möglicherweise noch keine E-Mail erhalten haben.
Warum migriert HostEurope die Managed WordPress Webseiten seiner Kunden? Die schmale Antwort des Providers lautet: Um den Wert Ihres Managed WordPress-Produkts zu optimieren und zu maximieren. Daher erfolgt ein Umzug eine neue Server-Plattform. Der Anbieter schreibt, dass diese Änderungen darauf abzielen, schnellere Ladezeiten für die gehosteten WordPress-Websites zu gewährleisten. Zudem soll die neue Server-Plattform eine automatische Skalierung ermöglichen, um einen plötzlichen Anstieg des Datenverkehrs zu bewältigen. Natürlich soll eine “noch sicherere Online-Umgebung für alle Nutzer” geschaffen werden. HostEurope nennt folgende Vorteile der neuen Plattform :
schnellere Ladezeiten
automatische Skalierung für Traffic-Spitzen
verbesserte Website-Sicherheit
Im Hintergrund ändert sich der Standort des Rechenzentrums. Denn die Managed WordPress-Pakete, die auf virtuellen Servern laufen, werden innerhalb Europas aus den Niederlanden (Amsterdam) nach Frankreich (Straßburg) umgezogen.
Es könnte Probleme geben
Kunden sollten davon ausgehen, dass es durchaus zu Problemen kommen kann. Ich war ja bis zum meinem Wechsel im Herbst 2024 Kunde bei HostEurope und hatte dort ein größeres Managed WordPress-Paket, welches mit diversen anderen HE-Kunden auf einem virtuellen Server lief. Bei jedem Paketwechsel (leider musste ich durch Fehlberatung vor ca. 3 Jahren binnen weniger Tage zwei Paket-Upgrades für Managed WordPress-Hosting durchführen, weil ich durch den hohen Traffic in Begrenzungen lief und das Paket dann schlicht abgeschaltet wurde) wurden die DNS-Einträge angepasst werden, weil das neue Paket auf einem anderen Server lief.
Die Webseiten von borncity.com waren dann jeweils zwischen Stunden und mehreren Tagen nicht sauber erreichbar. Der HostEurope-Support war in diesen Fällen wenig hilfreich (“es braucht 48 Stunden, bis die DNS-Server die neue IP verteilt haben”, hieß es – doof, wenn aber fehlerhafte IP-Angaben in den DNS-Records vom Support konfiguriert wurden). HostEurope-Kunden drücke ich die Daumen, dass es bei der Migration stressfrei abgeht – ich selbst habe im Herbst 2025 meine managed WordPress-Pakete zu all-inkl.com umgezogen. Läuft weitgehend stressfrei und deren Support ist um Welten besser. Günstiger kommt mich das Paket auch noch.
Ähnliche Artikel: HostEurope wechselt auch zur Microsoft 365/Cloud mailbox.org-Statement zum Problem der HostEurope-Migration auf Microsoft 365 DomainFactory/HostEurope: Microsoft 365 und der Thunderbird E-Mail-Client
Kurze Information für Kunden von HostEurope, die dort Managed WordPress -Pakete hosten. Ich habe den Hinweis bekommen, dass HostEurope diese Pakete für Kunden “bald” auf eine neue Plattform migrieren will. Riecht nach Problemen. Im März 2025 hatte ich ja im Beitrag HostEurope wechselt auch zur Microsoft 365/Cloud vom Umzug des Mail-Systems bei HostEurope in die Microsoft-Cloud berichtet. Wirft eine Reihe
[English]Zum 8. April 2025 hat Microsoft das Office-Update KB5002700 veröffentlicht, um eine Reihe Schwachstellen in Microsoft Office 2016 zu schließen. Nach Installation dieses Updates ist kein Zugriff auf dem Kalender mehr möglich. Es gibt aber einen schnellen Workaround, einfach die Wetter-Integration deaktivieren.
Office 2016 Update KB5002700
Das Update KB5002700 für Microsoft Office 2016 wurde zum 8. April 2025 veröffentlicht. Es schließt eine Remote-Code-Schwachstelle. eine Sicherheitsanfälligkeit in Microsoft Office bezüglich der Erhöhung von Berechtigungen, eine Sicherheitsanfälligkeit in Microsoft Word bezüglich der Umgehung von Sicherheitsfunktionen und eine Sicherheitsanfälligkeit in Microsoft Excel bezüglich Remotecodeausführung. Hier die Liste der Schwachstellen, die adressiert werden:
Die Installation des Sicherheitsupdates sollte eigentlich erforderlich sein.
Probleme mit Outlook-Kalender, Programmabsturz
Zum 9. April 2025 hat sich Blog-Leser Jörg gemeldet und schreibt, dass seit dem Patchday [8. April 2025] es nicht mehr möglich sei, auf den Outlook-Kalender zuzugreifen. Er hat es mit Outlook 2016 (16.0.5483.1000 / 32Bit) aus Office 2016 (Volumenlizenz / MSI-Installation) im Zusammenspiel mit Exchange On-Premises getestet.
Jörg schreibt, dass das Problem bei mehreren Kunden auftaucht. Sobald man auf den Kalender in Outlook klickt, erscheint der Kalender ganz kurz – dann stürzt Outlook komplett ab. Es scheint nicht an der Windows Version zu liegen – sowohl Outlook unter Windows 11 24H2 als auch z.B. Windows 10 22H2 sind laut Jörg betroffen (danke für die Hinweise). Zum Blog-Beitrag haben sich weitere Nutzer gemeldet, die das Verhalten bestätigen.
Ein weiterer Nutzer hat sich gemeldet und schreibt, dass dieses Problem mit dem Sicherheitsupdate KB5002700 zusammenhängt. Diese Beobachtung wird von weiteren Blog-Lesern bestätigt.
Workaround: Wetter-Integration abschalten
Kurze Ergänzung: In den nachfolgenden Kommentaren weisen Norman hier und Björn hier z.B. darauf hin, dass das Problem an der Wetter-Integration im Kalender liegt (danke für den Hinweis). Der Workaround ist recht einfach: Microsoft Outlook öffnen, dann Datei-> Optionen-> Kalender wählen, nach ganz unten blättern und die Markierung bei der Option Wetter anzeigen entfernen.
Ähnliche Artikel: Microsoft Security Update Summary (8. April 2025) Patchday: Windows 10/11 Updates (8. April 2025) Patchday: Windows Server-Updates (8. April 2025)
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[English]Zum 8. April 2025 hat Microsoft das Office-Update KB5002700 veröffentlicht, um eine Reihe Schwachstellen in Microsoft Office 2016 zu schließen. Nach Installation dieses Updates ist kein Zugriff auf dem Kalender mehr möglich. Es gibt aber einen schnellen Workaround, einfach die Wetter-Integration deaktivieren. Office 2016 Update KB5002700 Das Update KB5002700 für Microsoft Office 2016 wurde zum 8. April 2025 veröffentlicht. Es
Kleine Info für IT-Enthusiasten, denen QEMU als Virtualisierer unter Linux etwas sagt. Einem Bastler ist es gelungen, Apples iOS 14 so zu modifizieren, dass es unter QEMU bootet.
Ich bin Freitag über nachfolgenden Tweet auf den entsprechenden Hinweis von Nicolas Krassas auf das Thema gestoßen.
Die Bastler haben den Kernel gepatcht, PAC umgangen, SEP gefälscht, den Framebuffer entsorgt und eine Benutzeroberfläche zum Laufen gebracht (fast bis zum SpringBoard). Dieses unglaubliche Abenteuer haben die Leute auf eShared im Artikel Emulating an iPhone in QEMU im Detail nachgezeichnet. Und warum haben die das gemacht? Um zu probieren, ob es geht. Ich kann nur sagen WOW.
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[English]Microsoft hat sein “Windows Update for Business” umbenannt. Das Ganze fungiert jetzt unter dem Begriff “Windows Update client policies”. Dass hat Microsoft im Rahmen eines Artikels zum Thema “Windows Autopatch” zum 31. März 2025 bekannt gegeben. Hier einige Informationen rund um das Thema.
Mir ist die Änderung auf X über nachfolgenden Tweet untergekommen. Microsoft hat das Ganze im Techcommunity-Beitrag Why Windows Autopatch is the smart update solutiondokumentiert.
Windows Autopatch soll die Update-Tools von Microsoft in einer einzigen Lösung für Organisationen und Unternehmen jeder Größe vereinen. Microsoft bezeichnet das Ganze als intelligenter Cloud-Dienst, der Software-Updates automatisiert. Windows Autopatch soll den Aktualisierungsprozess sicher, nahtlos und produktiv machen.
Windows Autopatch bietet jetzt die gleichen Dienste wie der frühere Windows Update for Business-Bereitstellungsdienst und ist die einzige Windows Update-Verwaltungsfunktion in Microsoft Intune.
Windows Autopatch wurde erweitert, um die vollständige Windows Update-Verwaltung für Windows Education- und Business Premium-Abonnements zu bieten; etwas, das Sie sehr stark gefordert haben. (Die Regierung steht als nächstes auf der Liste; wir brauchen nur ein wenig mehr Zeit).
Windows Update for Business wurde in “Windows Update client policies” umbenannt und ist für alle Organisationen weiterhin kostenlos.
Verfügbar ist Windows Autopatch für Unternehmen mit Windows-Volumenlizenzierung (einschließlich Microsoft CSP-Lizenzierung). Weitere Details zu Windows Autopatch lassen sich im verlinkten Techcommunity-Beitrag nachlesen.
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Zum 27. März 2025 haben die Mozilla-Entwickler Sicherheitsfixes für den Firefox 136.0.4, Firefox ESR 128.8.1, Firefox ESR 115.21.1 als Wartungsupdate veröffentlicht. Es werden kritische Schwachstellen beseitigt.
Laut den Release Notes für den Firefox 136.0.4 nur Sicherheitsfixes, die im Sicherheitshinweis mfsa2025-19 aufgelistet sind. Es gibt eine kritische Sicherheitslücke, die einen Ausbruch aus einer Sandbox (ähnlich der Schwachstelle CVE-2025-2783 beim Chrome) ermöglicht. Firefox-Entwickler haben ein ähnliches Muster im IPC-Code entdeckt. Ein kompromittierter untergeordneter Prozess könnte den übergeordneten Prozess dazu veranlassen, ein ungewollt mächtiges Handle zurückzugeben, was zu einem Sandbox-Ausbruch führt. Die ursprüngliche Schwachstelle wurde bereits in freier Wildbahn ausgenutzt.
Dies betrifft nur Firefox unter Windows. Andere Betriebssysteme sind nicht betroffen. Mozilla hat Fixes in Form der folgenden Browserversionen bereitgestellt:
Firefox 136.0.4
Firefox ESR 115.21.1
Firefox ESR 128.8.1
Der Browser sollte sich automatisch aktualisiert haben. Danke an den Leser für den Hinweis.
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Zum 27. März 2025 haben die Mozilla-Entwickler Sicherheitsfixes für den Firefox 136.0.4, Firefox ESR 128.8.1, Firefox ESR 115.21.1 als Wartungsupdate veröffentlicht. Es werden kritische Schwachstellen beseitigt. Laut den Release Notes für den Firefox 136.0.4 nur Sicherheitsfixes, die im Sicherheitshinweis mfsa2025-19 aufgelistet sind. Es gibt eine kritische Sicherheitslücke, die einen Ausbruch aus einer Sandbox (ähnlich der Schwachstelle CVE-2025-2783 beim Chrome) ermöglicht.
Die Besteuerung des Managementpakets im französischen LBO
Ein Managementpaket ist eine Reihe von finanziellen Instrumenten und Anreizen, die eingeführt werden, um die Interessen der Führungskräfte mit denen der Aktionäre bzw. Gesellschafter in Einklang zu bringen, insbesondere bei einer LBO-Transaktion (Leverage Buy-Out). Es ermöglicht den Führungskräften, von der Wertsteigerung des Unternehmens durch Instrumente wie Bezugsrechte für Aktien (BSA) oder Vorzugsaktien zu profitieren.
Das Haushaltsgesetz 2025, das am 14. Februar 2025 verabschiedet wurde, legt nun klarere Rahmenbedingungen für die Besteuerung der aus diesen Instrumenten erzielten Gewinne fest.
Das Managementpaket im Kontext
Beschreibung des Vorgangs
Ein Managementpaket ist Teil einer Finanzierungsstruktur, die auf den Erwerb eines Unternehmens durch Fremdfinanzierung (LBO) abzielt. Ziel ist es, das Unternehmen nach der Entwicklung seiner Geschäftstätigkeit mit einem erheblichen Gewinn weiterzuverkaufen.
Am Vorgang sind in der Regel drei Akteure beteiligt:
Eine Bank, die die Übernahme finanziert.
Ein Investmentfonds, der eine Beteiligung übernimmt.
Ein Zielunternehmen, das übernommen werden soll.
Beispiel: Ein Investmentfonds möchte ein Unternehmen A erwerben, das mit 1.000.000 € bewertet wird. Folgende Schritte werden befolgt:
Er gründet eine spezielle Holdinggesellschaft für die Übernahme.
Er investiert 400.000 € als Eigenkapital in diese Holdinggesellschaft.
Eine Bank gewährt der Holdinggesellschaft ein Darlehen in Höhe von 600.000 €.
Die Holdinggesellschaft verwendet diese Mittel, um das Unternehmen A zu erwerben.
Die Holdinggesellschaft tilgt die Schulden mit den Gewinnen vom Unternehmen A. Mit der Rückzahlung der Schulden steigen die Eigenmittel der Holdinggesellschaft und damit auch der Wert vom Unternehmen A.
Wenn das Unternehmen A jährlich 60.000 € zurückzahlt, hat es nach 5 Jahren bereits 300.000 € zurückgezahlt. Die Eigenmittel steigen also von 400.000 € auf 700.000 €.
Zweck eines Managementpakets
Eine LBO-Transaktion hat größere Erfolgschancen, wenn das übernommene Unternehmen das bestehende Managementteam behält, da es das Unternehmen genau kennt, und mit frischen Finanzmitteln, eine Strategie entwickeln kann. Managementpakete ermöglichen es, die Interessen der Manager mit denen der Investoren in Einklang zu bringen.
Die Führungskräfte profitieren direkt von der Leistung des Unternehmens durch Beteiligungsinstrumente wie:
Bezugsrechte für Aktien (BSA)
Vorzugsaktien
Das Paket zielt darauf ab, die Manager zu motivieren, die Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben, um dessen Wert und damit die potenzielle Verkaufsrendite zu steigern.
Gängige Formen von Managementpaketen
1. Bezugsrechte für Aktien (BSA)
Sie berechtigen den Inhaber, Aktien zu einem vorher festgelegten Preis zu zeichnen.
Wenn der Wert des Unternehmens zwischen Zeichnung und Verkauf der Aktien steigt, erzielt der Manager einen Gewinn.
Beispiel: Wenn der Zeichnungspreis bei 20 € liegt und der Aktienwert auf 100 € steigt, erzielt der Manager einen Gewinn von 80 €.
2. Vorzugsaktien
Sie gewähren Zugang zum Grundkapital, jedoch ohne Stimmrechte.
Im Gegenzug bieten sie in der Regel eine bevorzugte Behandlung bei Dividenden oder im Verkaufsfall.
Selten verwendete Instrumente bei einem LBO
Stock-Options: Werden als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert → steuerlich wenig attraktiv.
Gratiskapitalbeteiligungen: Wenig attraktiv, da das Fehlen eines persönlichen Risikos dem Prinzip der Interessenangleichung widerspricht.
Besteuerung von Managementpaketen
Vor dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2025
Vor dem Jahr 2025 hatte der Conseil d’Etat (der Staatsrat in Frankreich in seiner Entscheidung vom 13. Juli 2021) den Rahmen wie folgt festgelegt:
Gewinne aus dem Verkauf von BSA oder Vorzugsaktien wurden grundsätzlich als Kapitalgewinne besteuert.
Wenn der Gewinn direkt aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer resultierte (z. B. Gratiskapitalbeteiligungen), wurde er als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert.
Seit dem Haushaltsgesetz im Jahr 2025
Das Haushaltsgesetz 2025 definiert die steuerliche Behandlung näher
Gewinne aus Wertpapieren, die im Rahmen einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer gezeichnet oder erworben wurden, werden als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit besteuert.
Wenn die Wertpapiere mindestens zwei Jahre gehalten wurden und ein Verlustrisiko besteht, kann ein Teil des Gewinns als Kapitalgewinn besteuert werden.
Für die Besteuerung als Kapitalgewinn geeigneter Anteil:
Der Anteil ist auf das Dreifache der Finanzperformance des Unternehmens begrenzt.
Die berücksichtigte Finanzperformance ist diejenige der Emittentin, die während der Haltedauer der Anteile durch den Manager festgestellt wird. Für diese Berechnung muss zunächst der Finanzperformance -Multiplikator der Emittentin ermittelt werden: Dieser misst die Entwicklung des Unternehmenswerts zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile durch den Manager und deren Veräußerung.
Die Formel lautet wie folgt:
3 * Unternehmenswert beim Verkauf / Unternehmenswert beim Erwerb
Beispiel für einen Finanzperformance -Multiplikator:
Der Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Zeichnung der Anteile beträgt 120, und der Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile beträgt 430. Die Berechnung lautet:
3 * 430 / 120 = 10,5.
Formel zur Berechnung des steuerpflichtigen Anteils:
Beispiel:
Wert beim Erwerb: 120 €
Wert beim Verkauf: 430 €
Performance-Multiplikator:
Ein Manager, der eine Aktie für 20 € erwirbt und sie später für 240 € verkauft, erzielt einen Gewinn von 220 €.
Der Anteil, der als Kapitalgewinn besteuert wird, hängt also von der finanziellen Performance des Unternehmens ab.
Steuer- und Sozialregime
Steuerregime für Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit
Besteuerung nach dem progressiven Steuersatz der Einkommensteuer (bis zu 45 %).
Neue Sonder-Sozialabgabe von 10 %.
Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen bis zum 31. Dezember 2027.
Steuerregime für Kapitalgewinne
Besteuerung nach der Abgeltungsteuer:
12,8 % Einkommensteuer
17,2 % Sozialabgaben
Keine Berücksichtigung des steuerpflichtigen Einkommens.
Man spricht von einer Abgeltungssteuer, da die Steuerklasse und das steuerliche Referenzeinkommen nicht berücksichtigt werden.
Konkret erfolgt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Wertpapieren in zwei Phasen:
Die einmalige Abgeltungsteuer erfolgt zum Zeitpunkt der Auszahlung des Einkommens (hier des Veräusserungsgewinns);
Die endgültige Veranlagung erfolgt zum Zeitpunkt der Einkommensteuererklärung.
Fazit
Managementpakete sind ein effektives Mittel, um die Interessen von Managern und Investoren bei einem LBO in Einklang zu bringen. Das Haushaltsgesetz für 2025 klärt die steuerliche Behandlung und sieht eine Besteuerung aus nichtselbständiger Arbeit vor, wobei unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil als Kapitalgewinn besteuert werden kann. Eine sorgfältige Strukturierung des Managementpakets bleibt entscheidend, um die steuerliche Belastung zu optimieren.
Die Besteuerung des Managementpakets im französischen LBO Ein Managementpaket ist eine Reihe von finanziellen Instrumenten und Anreizen, die eingeführt werden, um die Interessen der Führungskräfte mit denen der Aktionäre bzw. Gesellschafter in Einklang zu bringen, insbesondere bei einer LBO-Transaktion (Leverage Buy-Out). Es ermöglicht den Führungskräften, von der Wertsteigerung des Unternehmens durch Instrumente wie Bezugsrechte für Aktien (BSA) oder Vorzugsaktien zu