Kurze Information für Veeam-Anwender, sowie eine Nachfrage, ob der Sachverhalt bekannt ist und noch weitere Leute aus der Leserschaft betroffen sind. Es geht um den Anbieter Veeam, der u.a. die Software Backup & Recovery anbietet. Ein Blog-Leser informierte mich kürzlich in einer E-Mail, dass Veeam die Pflicht zur Angabe einer zweiten E-Mail-Adresse für Kundenkonten ausweiten würde. Offiziell konnte der Leser nichts bei Veeam oder im Internet finden. Daher die Frage, ob der Sachverhalt bekannt ist.
Ein Leserhinweis
Marco H. hatte mir bereits zum 21. Mai 2026 den Sachverhalt per E-Mail beschrieben. Ich komme erst heute dazu, das Ganze aufzubereiten. Der Leser schrieb mir, dass sein Unternehmen bei unseren Kunden schon seit mehr als 15 Jahren die Veeam-Backup Software in unterschiedlichen Produktversionen und Lizenzmodellen einsetzt.
Dabei lässt das Unternehmen seine Veeam-Kunden über einen Distributor registrieren. Anschließend bucht man dann Lizenzen für diese Kunden. Der Leser schreibt nun, dass Veeam damit angefangen habe, bei gebuchten Lizenz-Paketen, eine weitere gültige E-Mail-Adresse auf der Kundendomain zur Pflicht zu machen.
Bei den aktuellsten zwei Renewals von bereits bestehenden Lizenz-Paketen wurde dem Unternehmen durch die Kontaktperson des Distributors mitgeteilt, dass die zweite E-Mail-Adresse erforderlich sei. Bei einer kurzen Webrecherche hat der Leser aber keine eindeutigen Informationen im Hinblick auf eine öffentliche Bekanntgabe von Veeam zu dieser Anforderung gefunden.
Marco H. meint dazu: “Wir kleinen Händler dürfen uns jetzt damit abmühen, von Kunden einen weiteren Ansprechpartner zu beschaffen, der dann an Veeam weitergereicht, bei der Lizenzierung hinterlegt wird und sich zukünftig über nervige “Ablaufwarnungen” – schon Monate vorher – freuen darf. Was natürlich für mich nicht weniger Aufwand bedeutet, da zwei Personen des Kunden auf Antworten warten.
Es ergeben sich Fragen
Für den Leser ergeben sich einige Fragestellungen, die er folgendermaßen formuliert hat:
- Erstmal klassisch: Ich habe Kommunikationsaufwand mit meinen Kunden. Eine plausible Begründung für den Schritt von Veeam habe ich nicht.
- Zwei Ansprechpartner, bedeutet für mich doppelten Pflegeaufwand in der Kommunikation (da mich wohl beide zukünftig bei Lizenzabläufen informieren werden) oder auch wenn es zu Mitarbeiterwechseln kommt.
- Bei Handwerkern und Kleinstunternehmen gibt es ggf. keine zweite E-Mail-Adresse . Hier muss eine neue, eigentlich unnütze, E-Mail-Adresse angelegt werden.
- Ich als Betreuer kann nicht mit hinterlegt werden.
- Sofern bei kleineren Unternehmen Mitarbeiter des operativen Geschäfts (die nicht zur IT gehören) mit in diese Verteilung kommen, können hierdurch Sicherheitslücken entstehen, da diese Mitarbeiter ggf. über Lizenzen, Produkte, Sicherheitslücken und sonstiges informiert werden.
- Da sich auch Veeam mit Sicherheit darüber bewusst ist, das Mitarbeiter des operativen Geschäfts eher nicht in die Gruppe der Empfänger solcher Informationen gehören, kann ich mir auch vorstellen das Veeam sich damit erhofft, weitere Informationen über Entscheider der Unternehmen zu erlangen.
- Der eigene Benefit von Veeam, wird an das Groß der Fachhändler ausgelagert, ohne dass es einen Benefit für eben diese gibt.
Der Leser schloss seine E-Mail mit der Aussage: “Ich habe eigentlich immer öfter das Gefühl, dass wir kleinen Systemhäuser zur ausgepressten Zitrone werden, da wir meist das Almanach der von uns betreuten Unternehmen sind (die noch keine eigene IT-Abteilung haben).” Wie wird das von euch gesehen? Ist die Veeam-Anforderung allgemein bekannt? Falls ja, wie handhabt ihr die obigen Fragen?
PakarPBN
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