Kurze Meldung zu HostEurope, bei denen möglicherweise einige Leser ihre E-Mail-Server betreiben. Nach Domainfactory wechselt der nächte Anbieter sein Mail-System auf eine andere Infrastruktur und umzieht die Postfächer der Kunden zu Microsoft 365 in die Cloud um.

Ich hatte ja im August 2024 im Blog-Beitrag Domainfactory: Migration des Mail-Systems zu Microsoft 365 über ein Ärgernis für viele DF-Kunden berichtet. Dieser Anbieter zog sein Mail-System auf eine andere Infrastruktur um, so dass dadurch Mails gelöscht wurden. Später wurde der Grund für den Umzug bekannt: Der Anbieter hat die Postfächer zu Microsoft 365 in die Cloud verlagert.

Das wurde für Domainfactory-Kunden nicht nur deutlich teurer und führte zu technischen Problemen. Sondern die meisten Kunden dürften sich schlicht auch noch DSGVO-Probleme aufgehalst haben. Denn im Business-Bereich müsste geklärt werden, ob die E-Mails so mir nichts, dir nichts auf einer Microsoft 365 Cloud gehalten werden. Ohne Datenverarbeitungsvertrag geht mal gar nichts – und ob der EU-Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission noch lange hält, ist auch offen.

Host Europe wechselt zu MS 365 und Microsoft Cloud

Blog-Leser Markus H. hat mich vor einigen Stunden per Mail kontaktiert. Der Leser ist Kunde bei Host Europe (ich habe dort im vorigen Herbst wegen diverser Probleme meinen Hosting-Vertrag gekündigt) und betreibt dort auch E-Mail-Postfächer. Nun wirft der GoDaddy-Ableger seine eigenen E-Mail-Server raus und stellt die Infrastruktur für Mails auf Microsoft 365 und die Microsoft Cloud um.

HostEurope stellt E-Mail auf MS 365/Cloud um

Markus schrieb: “Ich habe Ihren Beitrag zu DF gefunden. Vielen Dank dafür. Nach DF ist nun auch Hosteurope auf dem Weg in die MS Cloud. Diese Info ist für Sie und Ihre Leserschaft, denen ich gerne Infos zurückgebe.”

Auch Blog-Leser Stefan H. hat sich mit einer gleichlautenden E-Mail vor einigen Stunden gemeldet, weil einer seiner Kunden betroffen ist.

Weiterhin meldet sich Blog-Leser FG vor einigen Stunden in diesem Kommentar und merkte an, dass “er Post von seinem Provider (Host Europe) bekommen habe”, und dass diese in die gleiche Kerbe wie Domainfactory schlagen würden.

Markus merkte noch an, dass der Umstieg der E-Mail-Server bei Host Europe auf die Microsoft-Cloud für ihn bzw. den von ihm betreuten Verein deutlich höhere Kosten bedeutet, weil nun pro Mailbox und Monat mind 0,99€ fällig werden. Er meinte dazu, dass sie der Verein nun wohl einen anderen Mailanbieter suchen müsse. An dieser Stelle mein Dank an die Leser für die Information.

Text der Host Europe Info-Mail

Markus hat mir den Text der Mail von Host Europe zukommen lassen, in der der Wechsel zur Microsoft Cloud angekündigt wird.

Von: Host Europe GmbH <noreply@hosteurope.de>
Datum: 24. März 2025 um 11:23:30 MEZ
An: rechnung@****.de
Betreff: Wichtige Information – Geplante Migration des Classic Hosting E-Mail-Service auf Microsoft 365 inkl. neuer Preise (Kundennummer ####) #MailID:###
Antwort an: Host Europe GmbH <noreply@hosteurope.de>
Wichtige Information – Geplante Migration des Classic Hosting E-Mail-Service auf Microsoft 365 inkl. neuer Preise (Kundennummer ####)
>+++ Dies ist eine automatisch generierte E-Mail von noreply@hosteurope.de – bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. +++

Guten Tag,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir in Kürze Classic Hosting E-Mail-Konten im Rahmen eines Upgrades auf unsere neue, auf Microsoft 365 basierende E-Mail-Plattform migrieren werden. Dies bringt eine Reihe an Änderungen mit sich, einschließlich der Einführung neuer Preise. Weitere Informationen finden Sie im Folgenden.

Die Migration bringt für Sie folgende Vorteile:

– Synchronisierung von Daten auf allen Geräten: Mobiltelefon, Tablet oder Desktop
– Unterstützung durch unsere Microsoft 365-Experten
– Sicheres E-Mail-Konto durch Zwei-Faktor-Authentifizierung
– Upgrade-Möglichkeit auf die vollständige Microsoft 365-E-Mail-Erfahrung mit gemeinsam genutzten Kalendern, Kontakten und dem gesamten M365-Anwendungspaket, einschließlich Office und Cloud-Speicher.

Welche meiner E-Mail-Konten / E-Mail-Services sind von der Migration betroffen?

Unser Ziel ist es, alle Classic Hosting E-Mail-Services erfolgreich zu migrieren.

Sollten wir aufgrund technischer Probleme nicht in der Lage sein, die E-Mail-Services (E-Mail-Konten/E-Mail-Adressen) erfolgreich zu migrieren, werden wir uns mit den betroffenen Kunden in Verbindung setzen, um sie über verfügbare Optionen zu informieren.

Unter diesem Link finden Sie Ihre E-Mail-Konten, deren Migration wir derzeit planen (vorbehaltlich künftiger Aktualisierungen).

Wann beginnt die Migration und wie läuft sie ab?

Die Migration beginnt Anfang Mai und wird mehrere Monate andauern. Sie werden mindestens 7 Tage vor dem geplanten Migrationstermin über die nächsten Schritte und weitere Details informiert. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum Migrationsprozess.

Was sind die wichtigsten Änderungen, die mit der Migration einhergehen?

– Die Classic Hosting integrierten E-Mail-Konten werden entkoppelt und in eigenständige E-Mail-Produkte umgewandelt.
– Alle neuen E-Mail-Produkte erhalten eine monatliche Vertragslaufzeit.
– Alle migrierten E-Mail-Produkte werden einzeln abgerechnet und bepreist.
– Die E-Mail-Konten werden entweder zu Microsoft 365 E-Mail Essentials, Microsoft 365 E-Mail Plus oder Microsoft 365 Online Business Essentials migriert.
– Sie können nach der Migration keine Classic Hosting E-Mail-Konten mehr erstellen.
– Details zu Änderungen an Ihrem E-Mail-Speicherplatz finden Sie in unseren FAQs.

Ausführliche Informationen zu allen Änderungen, die sich aus dieser Umstellung ergeben, einschließlich Änderungen der Produktfunktionen und -merkmale, finden Sie in unseren FAQs.

Wohin werden meine E-Mail-Konten migriert?

Das Zielprodukt jedes Postfachs auf der neuen Microsoft 365 E-Mail-Plattform wird durch Ihren genutzten Speicherplatz bestimmt. Dabei gilt Folgendes:

– E-Mail-Konten mit Cloud-Speicher-Funktion = Microsoft 365 Online Business Essentials
– Alle anderen E-Mail-Konten mit E-Mail-Speicherplatz:
–> bis 10 GB = Microsoft 365 E-Mail Essentials
–> zwischen 10 GB und 50 GB = Microsoft 365 E-Mail Plus
–> über 50 GB = Falls Sie davon betroffen sind, werden wir Sie separat informieren, um ihnen die verfügbaren Optionen zu erläutern.

Weitere Informationen zu den neuen Paketen finden Sie auf unserer Produktseite von E-Mail-Hosting ( oder Microsoft 365 (

Auf Ihrer Migrationsübersichtsseite finden Sie die neuen Tarife, auf die wir Ihre E-Mail-Konten nach aktuellem Stand umstellen werden: .

Wie sehen die neuen Preise aus und wann werden sie eingeführt?

Die neuen Preise für die monatlichen Microsoft 365-E-Mail-Konten lauten wie folgt:

– E-Mail Essentials: 0,99 EUR* pro Monat und pro E-Mail-Konto
– E-Mail Plus: 1,99 EUR* pro Monat und pro E-Mail-Konto
– Online Business Essentials: 4,99 EUR* pro Monat und E-Mail-Konto

*Die Preise verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Die Berechnung Ihrer E-Mail-Konten erfolgt abhängig von Ihrer ursprünglichen Vertragslaufzeit, frühestens jedoch 30 Tage nach erfolgreicher Migration.

Nach der Migration wird der erste Abrechnungstermin in Ihrer E-Mail-Übersicht unter Vertragsdetails angezeigt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ.

Mit den neuen Preisen profitieren Sie von erweiterten Funktionen, mehr Sicherheit und höherer Effizienz der Microsoft 365-Plattform. So stellen wir sicher, dass Sie weiterhin hochwertige Dienste zu einem attraktivem Preis erhalten, bei gleichbleibender Servicequalität, die Sie von uns gewohnt sind.

Wenn Sie nach der Migration zu einer längeren Vertragslaufzeit wechseln möchten, gelten unsere Standardpreise. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQs.

Muss ich aktiv vor der Migration etwas unternehmen?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre aktuellen E-Mail-Konten zu überprüfen, ob diese noch benötigt werden und inaktive, unbenutzte oder nicht benötigte E-Mail-Konten zu löschen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ.

Wo werden meine E-Mails gespeichert?

Microsoft 365 wird auf Servern unseres Partners Microsoft gehostet. Weitere Informationen dazu, wo Ihre E-Mails gehostet werden, finden Sie in unseren FAQ.

Welche Vereinbarungen gelten für meine neuen Postfächer?

Die Nutzung der erfolgreich migrierten E-Mail-Konten unterliegt dem Microsoft-Kundenvertrag ( sowie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (

Kann es zu Ausfallzeiten oder Datenverlusten kommen?

Während der Migration sind keine Ausfallzeiten oder Datenverluste zu erwarten. Sie können weiterhin E-Mails senden und empfangen.

Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass einzelne E-Mail-Konten migriert werden?

Wenn Sie nicht möchten, dass ein E-Mail-Konto migriert wird, können Sie die Migration vermeiden, indem Sie diese E-Mail-Konten im KIS löschen. Eine Übersicht der E-Mail-Konten finden Sie hier:

Wir empfehlen Ihnen, dies so bald wie möglich zu erledigen.

Die bisherige E-Mail-Plattform wird nach Abschluss der Migration abgeschaltet.

Wenn Sie weitere Informationen zu Ihren Abmeldemöglichkeiten und/oder zur Migration im Allgemeinen wünschen, lesen Sie bitte unsere FAQs unter:

Sollten Sie weitere Fragen zur Migration haben, zögern Sie bitte nicht, uns über migration@hosteurope.de oder per Telefon unter +49 221 99999 307 zu kontaktieren.

Ihr Host Europe Team

Es sind umfangreiche rechtliche, technische und preisliche Änderungen, die sich aus der obigen Ankündigung ergeben.



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Kurze Meldung zu HostEurope, bei denen möglicherweise einige Leser ihre E-Mail-Server betreiben. Nach Domainfactory wechselt der nächte Anbieter sein Mail-System auf eine andere Infrastruktur und umzieht die Postfächer der Kunden zu Microsoft 365 in die Cloud um. Ich hatte ja im August 2024 im Blog-Beitrag Domainfactory: Migration des Mail-Systems zu Microsoft 365 über ein Ärgernis für viele DF-Kunden berichtet. Dieser Anbieter


Setzt jemand aus der Leserschaft NAKIVO Backup & Replication zur Datensicherung ein? Die US Cybersicherheitsbehörde CISA hat eine Warnung bezüglich einer Schwachstelle in dieser Lösung veröffentlicht. Administratoren sollten die neuesten Sicherheitsupdates einspielen.

NAKIVO Backup & Replication

Ich habe mal kurz nachgesehen, NAKIVO Backup & Replication wird auch in Deutschland angeboten. Es handelt sich um eine Backup-Lösung, die verschiedene Plattformen wie Windows, Linux, Amazon EC2, aber auch Virtualisierungsumgebungen wie VMware, Proxmox, Hyper-V, Nutanix etc. unterstützt.

NAKIVO Backup & Replication

Auf IT-Business wird Nakivo als Newcomer und Veeam-Alternative bezeichnet. Die Lösung für Backup und Replication gehe schneller, preisgünstiger und zuverlässiger als bei Veeam.

NAKIVO verfügt weltweit über ein Netzwerk von über 8.000 Partnern und hat über 30.000 aktive Kunden in 183 Ländern. Unternehmen wie Honda, Cisco, Coca-Cola und Siemens setzen diese Software intern ein.

Schwachstelle CVE-2024-48248 wird aktiv ausgenutzt

Im CISA Known Exploited Vulnerabilities Catalog wurde zum 19. März 2025 der Eintrag CVE-2024-48248 NAKIVO Backup and Replication Absolute Path Traversal Vulnerability aufgenommen. Einträge von Schwachstellen in Produkten in diesem Katalog bedeuten, dass die Schwachstellen aktiv in freier Wildbahn durch Angreifer ausgenutzt werden.

Details zu CVE-2024-48248

NAKIVO Backup & Replication vor der Version 11.0.0.88174 erlaubt absoluten Pfad-Traversal für das Lesen von Dateien über getImageByPath nach /c/router. Dies kann zu Remote-Code-Ausführung im gesamten Unternehmen führen, da PhysicalDiscovery über Klartext-Anmeldedaten verfügt.

WatchTwr-Labs hatten die Schwachstelle Ende Februar 2025 in diesem Beitrag öffentlich gemacht. NAKIVO hatte die Schwachstelle bereits zum 4. November 2024 in der Version 110 gepatcht (siehe hier).

CISA-Warnung

Die Kollegen von Bleeping Computer haben die CISA-Warnung in diesem Beitrag aufgegriffen. Die CISA habe US-Bundesbehörden gewarnt, ihre Netzwerke gegen Angriffe zu sichern, die die Sicherheitslücke CVE-2024-48248 in der Backup & Replication Software von NAKIVO ausnutzen.

Die US-Bundesbehörden der zivilen Exekutive (FCEB) haben nun drei Wochen, bis zum 9. April, Zeit, um ihre Systeme gegen Angriffe zu sichern. Setzt jemand aus der Leserschaft auf diese Software, und ist diese aktualisiert?



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Setzt jemand aus der Leserschaft NAKIVO Backup & Replication zur Datensicherung ein? Die US Cybersicherheitsbehörde CISA hat eine Warnung bezüglich einer Schwachstelle in dieser Lösung veröffentlicht. Administratoren sollten die neuesten Sicherheitsupdates einspielen. NAKIVO Backup & Replication Ich habe mal kurz nachgesehen, NAKIVO Backup & Replication wird auch in Deutschland angeboten. Es handelt sich um eine Backup-Lösung, die verschiedene Plattformen wie Windows,


Kurzer Hinweis an Administratoren unter den Blog-Lesern, die die Watchguard Firebox M270 bei sich einsetzen. Ein Leser hat mich darüber informiert (danke dafür), dass ein bestimmte Firmware-Version einen Bug enthält, so dass keine Geolocation mehr erfolgt. Es gibt aber einen Patch für betroffene Systeme.

Die Watchguard Firebox M270

Die Watchguard Firebox M270 ist eine Hardware-Firewall Appliance  von Watchguard mit 8x 1Gbit/s Ethernet-Schnittelle, 1x serielle Console-Anschluss und, 2x USB-Buchsen.

WatchGuard Firebox M570

Geolocation Problem bei der Firebox M270

Ein Blog-Leser hat sich per Mail bei mir gemeldet und schrieb, dass die WatchGuard Firebox M270 bei ihm im Unternehmen eingesetzt werde. Seit dem Update auf die Firmware 12.11.1 (von Version 12.11.) sei die Geolocation ohne Funktion. Im Updateprozess selber gibt es, laut Leser, keinen Hinweis darauf.

Aufmerksam wurde die IT auf diesen Bug, da sie die geo_src und geo_dst im Traffic-Log zur Nachverfolgung nicht mehr gefunden haben. Also hat man sich auf die Suche nach  den fehlenden Einträgen gemacht.

Nachdem der Lookup der IP-Adressen in der Geolocation Datenbank auf der WatchGuard Firebox M270 ebenfalls immer “Unknown” ausgegeben hat, habt die IT ein Ticket bei WatchGuard geöffnet. Durch den Support haben die Leute nun einen Link zum WatchGuard Support Center bekommen, wo der Bug dokumentiert ist.

Im Support-Artikel Geolocation no longer classifies IPv4 addresses after upgrade to Fireware v12.11 heißt es, dass im März 2025 die IPv4-Geolocation-Datenbank auf eine Größe anwuchs, die größer ist als Fireware für die Verwendung in Richtlinien laden kann. Infolgedessen können bei Kunden, die kürzlich auf Fireware 12.11 aktualisiert haben, diese Symptome auftreten:

  • Die in der Fireware Web UI und im Policy Manager verfügbaren Geolocation-Lookup-Utilities geben für alle IPv4-Lookups „unbekannt” zurück.
  • Richtlinien mit aktivierter Geolokalisierung blockieren keine IPv4-Verbindungen aus blockierten Ländern mehr.
  • Fireware-Verkehrsprotokolle zeigen nicht mehr die Tags geo_src und geo_dst an.

Diese Symptome treten nur nach einem Neustart der Firebox oder einem Fireware-Upgrade auf. Dieses Problem betrifft nicht Fireware v12.10.4 und niedriger.

Wer vor kurzem ein Upgrade auf Fireware v12.11 oder v12.11.1 durchgeführt hat und glaubt, betroffen zu sein, für den ist ein Patch für Fireware v12.11.1 verfügbar. Er soll sich an den technischen Support von WatchGuard wenden. Wie schrieb der Leser: “Ich weiß das die Geolocation keinen 100% Schutz geben kann, aber einen weiteren guten Schutz bereitstellt.”



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Kurzer Hinweis an Administratoren unter den Blog-Lesern, die die Watchguard Firebox M270 bei sich einsetzen. Ein Leser hat mich darüber informiert (danke dafür), dass ein bestimmte Firmware-Version einen Bug enthält, so dass keine Geolocation mehr erfolgt. Es gibt aber einen Patch für betroffene Systeme. Die Watchguard Firebox M270 Die Watchguard Firebox M270 ist eine Hardware-Firewall Appliance  von Watchguard mit 8x


[English]Noch ein kleiner Hinweis für “bastelfreudige” Nutzer von Windows 10 und Windows 11, die sich des Risikos, das Betriebssystem zu killen, bewusst sind. Es gibt eine  Open Source-Lösung, um die genannten Windows-Betriebssysteme von Bloatware zu bereinigen und von Grund auf in Bezug auf Datenschutz, Leistung und App-Installation zu optimieren.

Ich bin bereits vor einiger Zeit auf einen Post von Thorsten E. gestoßen, der auf ein  Open Source Tool WinScript von flick9000 auf GitHub hinweist.

Windows 10/11 Debloath tool

WinScript ist ein Open-Source-Tool, mit dem Nutzer eigene Skripte für Windows erstellen können. Es umfasst Debloat-, Datenschutz-, Leistungsskripte und mehr sowie die Möglichkeit, benötigte Anwendungen mit einem Klick zu installieren. Die Leistungsbeschreibung auf GitHub führt folgende Funktionen auf:

  • Debloat: Entfernen Sie Windows-Bloatware, CoPilot, Edge, OneDrive und vorinstallierte Funktionen.
  • Datenschutz: Deaktivieren Sie die Telemetrie- und Datenerfassung von Windows und Drittanbietern, Tracking, App-Zugriff und mehr.
  • Leistung: Stellen Sie Hintergrunddienste auf manuell, um Ressourcen freizugeben, legen Sie Ihre bevorzugte DNS fest, bereinigen Sie temporäre Dateien und vieles mehr.
  • Apps installieren: Installieren Sie alle Ihre Lieblings-Apps gleichzeitig mit einem Klick über chocolatey.

Details zur Ausführung finden sich auf der GitHub-Seite. Beachten sollte man, dass das Tool auf eigenes Risiko eingesetzt wird.

Dieser Beitrag wurde unter Windows abgelegt und mit Windows 10, Windows 11 verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.



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[English]Noch ein kleiner Hinweis für “bastelfreudige” Nutzer von Windows 10 und Windows 11, die sich des Risikos, das Betriebssystem zu killen, bewusst sind. Es gibt eine  Open Source-Lösung, um die genannten Windows-Betriebssysteme von Bloatware zu bereinigen und von Grund auf in Bezug auf Datenschutz, Leistung und App-Installation zu optimieren. Ich bin bereits vor einiger Zeit auf einen Post von Thorsten


Kurz Frage an die Leserschaft: Hab ich was versäumt in Bezug auf den Microsoft Edge-Browser und die Umstellung von Manifest V2 auf Manifest V3? Das Umstellungsdatum ist bei Microsoft nicht angegeben.

Worum geht es bei Manifest V3?

In Browsern definiert “Manifest” eine Schnittstelle für Browser-Erweiterungen. Beim Google Chromium-Browsers ist die Struktur des Manifests in diesem Support-Beitrag beschrieben. Historisch wurde die Manifest V2 genannte Schnittstelle für Erweiterungen verwendet.

Manifest V3 wurde gemäß diesem Artikel Anfang 2018 angekündigt und wird dieser Google-Seite nach bereits seit Chrome 88 unterstützt. Google hat angekündigt im Google Chrome von Manifest V2 zu Manifest V3 zu wechseln. Ab der Version 127 will Google die V2-Unterstützung schrittweise abschalten. Bei ZDNet heißt es, dass die Abschaltung bis Anfang 2025 erfolgen soll.

Das hat zur Folge, dass die für diese Schnittstelle geschriebenen Erweiterungen im Browser nicht mehr funktionieren. Andere Browser-Anbieter haben angekündigt, diesen Wechsel ebenfalls mitzumachen.

Ein Leserhinweis auf Edge

Es ist etwas bei mir liegen geblieben, aber Mitte Dezember 2025 hat sich ein Blog-Leser bei mir gemeldet und schrieb, dass er “vor Ärger über den Safari-Browser von Apple doch mal wieder den Edge ausgepackt habe. Diesen Browser hatte er wegen des bald wegfallenden Support von Manifest V3 (Stichwort ublock) bereits eingemottet.

Bei dieser Gelegenheit sei er über die Seite Übersicht und Zeitachsen für die Migration zu Manifest V3 von Microsoft gestolpert, der den Zeitplan zur Umstellung auf Manifest V3  angibt. Dabei ist dem Leser aufgefallen, dass bei Edge kein Datum für die Abschaltung von Manifest V2 angegeben ist.

Edge Manifest V3-Zeitplan

Wir haben mittlerweile März 2025, und ich habe zur Sicherheit extra auch noch die englischsprachige Webseite dazu aufgerufen. Auch dort steht TBD (to be defined) in der Tabelle für das Abschaltdatum. Microsoft hat also noch kein Datum festgelegt, wann im Edge-Browser die Unterstützung von Manifest V2 abgeschaltet wird.

Gemäß den Anmerkungen wird Manifest V2 im Edge auch noch solange unterstützt, wie dies im Support-Plan von Google Chromium aufgeführt wird. Es sieht also so aus, als ob die Unterstützung für Manifest V2, und damit für alte Erweiterungen, noch einige Tage bestehen bleiben. Oder kennt jemand ein Enddatum, an dem Manifest V2 stirbt?

Dieser Beitrag wurde unter Edge, Google Chrome abgelegt und mit Edge verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.



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Kurz Frage an die Leserschaft: Hab ich was versäumt in Bezug auf den Microsoft Edge-Browser und die Umstellung von Manifest V2 auf Manifest V3? Das Umstellungsdatum ist bei Microsoft nicht angegeben. Worum geht es bei Manifest V3? In Browsern definiert “Manifest” eine Schnittstelle für Browser-Erweiterungen. Beim Google Chromium-Browsers ist die Struktur des Manifests in diesem Support-Beitrag beschrieben. Historisch wurde die Manifest


Sicherheitsanbieter CrowdStrike hat Ende Februar 2025 seinen Global Threat Report 2025 vorgelegt. Das Fazit lautet, dass chinesische Cyberspionage-Aktivitäten um 150 % zunehmen, wobei die Taktiken immer aggressiver werden und zunehmend KI zur Täuschung eingesetzt wird. Zudem enthüllen die CrowdStrikes Experten, aufgrund der Zunahme von GenAI-gesteuerten Social-Engineering-Angriffen, einen Anstieg von Vishing um 442 %. Zudem nehmen Insider-Bedrohungen aus Nordkorea zu.

CrowdStrike hat mir die nachfolgenden Erkenntnisse aus dem Global Threat Report 2025 (erfordert eine Registrierung) zukommen lassen. Wie bereits erwähnt, zeigt der Bericht eine zunehmende Aggressivität chinesischer Cyberoperationen, einen Anstieg von GenAI-basiertem Social Engineering und Schwachstellenforschung und -ausnutzung durch nationalstaatliche Akteure sowie eine starke Zunahme von malwarefreien, identitätsbasierten Angriffen.

Laut Report stiegen die staatlich geförderten Cyberoperationen China-naher Angreifer um 150 %, wobei die Zahl der gezielten Angriffe in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Medien, Fertigung und Industrie um bis zu 300 % zunahm.

Gleichzeitig nutzen Angreifer weltweit KI-generierte Täuschungen für ihre Zwecke, verwenden gestohlene Anmeldedaten und führen zunehmend domänenübergreifende Angriffe durch, bei denen sie Schwachstellen in Endgeräten, Clouds und Identitäten ausnutzen, um Sicherheitskontrollen zu umgehen und unentdeckt im Verborgenen zu agieren.

Die zunehmende Verlagerung auf malwarefreie Angriffe, die vertrauenswürdige Zugänge ausnutzen, und die rekordverdächtig kurze Breakout-Time lassen den Verteidigern kaum Spielraum für Fehler. Um moderne Angriffe zu stoppen, müssen Sicherheitsteams Sichtbarkeitslücken schließen, feindliche Aktivitäten in Echtzeit erkennen und Angriffe stoppen, bevor diese sich ausweiten – denn wenn sie erst einmal im System sind, ist es zu spät.

CrowdStrike Global Threat Report – Highlights

Der jüngste Report von CrowdStrike, der mehr als 250 gegnerische Akteure und 140 neu auftretende Aktivitätscluster erfasst, zeigt:

  • Chinas Cyberspionage wird immer aggressiver: CrowdStrike identifizierte im Jahr 2024 sieben neue China-nahe Angreifer und einen 150-prozentigen Anstieg China-naher Spionageangriffe, wobei die Zahl der gezielten Angriffe auf kritische Branchen um bis zu 300 % zunahm.
  • Generative KI verleiht Social Engineering einen enormen Schub: Zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr 2024 führten KI-gesteuerte Phishing- und Imitationstaktiken zu einem Anstieg von Voice Phishing (Vishing) um 442 %. Ausgeklügelte eCrime-Gruppen wie CURLY SPIDER, CHATTY SPIDER und PLUMP SPIDER nutzten Social Engineering, um Zugangsdaten zu stehlen, Remote-Sitzungen einzurichten und der Entdeckung zu entgehen.
  • Iran setzt generative KI für Schwachstellenforschung und -ausnutzung ein: Im Jahr 2024 erkundeten Iran-nahe Angreifer verstärkt die Einsatzmöglichkeiten generativer künstlicher Intelligenz für die Schwachstellenforschung, die Entwicklung von Exploits und das Patchen inländischer Netzwerke, und zwar in Abstimmung mit von der Regierung geleiteten KI-Initiativen.
  • Vom Ein-dringen zum Ein-loggen – Malwarefreie Angriffe nehmen zu: Mittlerweile sind 79 % der Erstzugriffe malwarefrei, gleichzeitig ist die Zahl der Access Broker-Inserate im Jahresvergleich um 50 % gestiegen. Angreifer nutzten kompromittierte Anmeldedaten, um als legitime Benutzer in Systeme einzudringen, und bewegten sich unerkannt lateral mit Hilfe von Hands-on-Keyboard-Aktivitäten.
  • Insider-Bedrohungen sind weiterhin auf dem Vormarsch: Der Angreifer FAMOUS CHOLLIMA, der der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) zugeordnet wird, steckte hinter 304 Vorfällen, die im Jahr 2024 aufgedeckt wurden. Davon waren 40 % sogenannte Insider-Bedrohungsoperationen, bei denen Angreifer unter dem Deckmantel einer legitimen Beschäftigung agierten, um sich Zugang zum System zu verschaffen und böswillige Aktivitäten durchzuführen.
  • Rekordverdächtige Breakout-Time: Die durchschnittliche eCrime-Breakout-Time sank auf 48 Minuten, wobei die schnellste bei 51 Sekunden lag – Verteidigern bleibt also nur wenig Zeit zum Reagieren.
  • Cloud-Umgebungen im Visier: Die Zahl der neuen und nicht eindeutig attributierten Cloud-Angriffe ist im Jahresvergleich um 26 % gestiegen. Der Missbrauch gültiger Konten ist die primäre Taktik für den Erstzugriff und macht 35 % der Cloud-Vorfälle im ersten Halbjahr 2024 aus.
  • Nicht gepatchte Schwachstellen bleiben ein Hauptangriffsziel: 52 % aller beobachteten Schwachstellen wurden für den Erstzugriff genutzt, was die dringende Notwendigkeit unterstreicht, Einstiegspunkte zu sichern, bevor Angreifer sich dauerhaft einnisten können.

“Chinas immer aggressivere Cyberspionage in Kombination mit dem zunehmenden Einsatz von KI-basierten Täuschungsmanövern zwingt Organisationen dazu, ihren Sicherheitsansatz zu überdenken”, erklärt Adam Meyers, Head of Counter Adversary Operations bei CrowdStrike. “Angreifer nutzen Identitätslücken aus, setzen Social Engineering ein und bewegen sich unerkannt durch verschiedene Domänen, wodurch herkömmliche Abwehrmaßnahmen unwirksam werden. Um Sicherheitsverletzungen zu stoppen, ist eine einheitliche Plattform erforderlich, die auf Threat Intelligence und Threat Hunting in Echtzeit basiert und in der Lage ist, Identitäts-, Cloud- und Endpunktaktivitäten zu korrelieren, um blinde Flecken zu beseitigen, in denen sich Feinde verstecken.” Englischsprachige Zusammenfassungen finden sich hier und hier.



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Sicherheitsanbieter CrowdStrike hat Ende Februar 2025 seinen Global Threat Report 2025 vorgelegt. Das Fazit lautet, dass chinesische Cyberspionage-Aktivitäten um 150 % zunehmen, wobei die Taktiken immer aggressiver werden und zunehmend KI zur Täuschung eingesetzt wird. Zudem enthüllen die CrowdStrikes Experten, aufgrund der Zunahme von GenAI-gesteuerten Social-Engineering-Angriffen, einen Anstieg von Vishing um 442 %. Zudem nehmen Insider-Bedrohungen aus Nordkorea zu. CrowdStrike hat


Kein Vergütungsanspruch eines GmbH-Geschäftsführers allein aufgrund seiner Organstellung

Kein Vergütungsanspruch des GmbH-Geschäftsfuehrers

Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom 12. Dezember 2023 (Az. 11 O 42/22), die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 30.12.2024 (26 W 1/24) bestätigt wurde bringt einmal mehr Klarheit in eine grundlegende Frage des deutschen Gesellschaftsrechts: Führt allein die Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers automatisch zu einem Vergütungsanspruch? Die Antwort lautet eindeutig: Nein. Im Folgenden wird der Fall kurz zusammengefasst, die juristischen Kernpunkte beleuchtet und die praktische Relevanz für GmbH-Geschäftsführer und Unternehmen herausgestellt.

Überblick und Fallhintergrund

Im vorliegenden Verfahren ging es um einen Antrag der Gesellschafterin einer GmbH, die sich gegen die Nichtzahlung des Geschäftsführergehaltes an den Geschäftsführer der GmbH richtete. Hintergrund war der Konflikt um die Umsetzung eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der GmbH, der die Abberufung des Geschäftsführers vorsah. Zwar wurde im Rahmen einer einstweiligen Verfügung festgelegt, dass der Geschäftsführer bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterhin als Geschäftsführer zu behandeln ist, doch stellte sich die Frage, ob dies auch einen Anspruch auf fortlaufende Gehaltszahlungen begründet.

Die wesentlichen Fakten:

  • Geschäftsführeranstellung und Organstellung: Der Geschäftsführer wurde am 9. Februar 2021 als Geschäftsführer bestellt. Sein Anstellungsvertrag enthielt eine Klausel, wonach seine Abberufung als Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen, ordentlichen Kündigungszeitpunkt gilt.
  • Rechtliche Auseinandersetzung: Die Gesellschafterin forderte, dass das fortbestehende Organverhältnis auch einen Anspruch auf Geschäftsführergehalt begründe – insbesondere, da der Geschäftsführer im einstweiligen Rechtsschutz weiterhin als Organ behandelt wurde.
  • Streitpunkt: Ob aus der Organstellung allein, d.h. der formalen Bestellung zum Organ der Gesellschaft, ein Vergütungsanspruch abgeleitet werden könne.

Organstellung versus Anstellungsvertrag – Die juristische Kernfrage

Ein zentrales Ergebnis der Entscheidung lautet:
„Allein die Organstellung vermittelt dem Geschäftsführer grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütung für die der Gesellschaft erbrachte Tätigkeit.“

Darstellung des Unterschieds zwischen Organstellung und Anstellungsvertrag

Diese Unterscheidung ist von höchster Bedeutung:

  • Organstellung: Sie bezeichnet die formale Rolle des Geschäftsführers als Organ der Gesellschaft. Diese Stellung begründet Rechte und Pflichten im Rahmen der Vertretung der GmbH, jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Vergütung.
  • Anstellungsvertrag: Die Vergütung eines Geschäftsführers entsteht in der Regel ausschließlich aus dem schuldrechtlichen Anstellungsvertrag. Hier sind die konkreten Vergütungsmodalitäten, Pflichten und Bedingungen individuell geregelt.

Trennung nach deutschem Recht, die in Frankreich nicht existiert

Erläuterung: Im deutschen Gesellschaftsrecht erfolgt im Gegensatz zum französischen Gesellschaftsrecht eine strikte Trennung zwischen der formalen Organstellung und dem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis. Allein die Bestellung zum Organ – sprich die formale Rolle als Geschäftsführer – begründet primär Rechte und Pflichten hinsichtlich der Vertretung der Gesellschaft, jedoch keinen automatischen Anspruch auf Vergütung. Der Anspruch auf Geschäftsführergehalt resultiert ausschließlich aus einem individuell abgeschlossenen Anstellungsvertrag, in dem die konkreten Vergütungsmodalitäten, Pflichten und Bedingungen ausdrücklich geregelt sind.

Während im französischen Gesellschaftsrecht die Funktion eines Geschäftsführers (bzw. gérant de SARL) unmittelbar und ausschließlich mit der Vergütungsregelung verknüpft ist, sorgt die strikte Trennung im deutschen System für klare rechtliche Verhältnisse und verhindert, dass die reine Organstellung automatisch zu einem Vergütungsanspruch führt. Wäre der vorliegende Fall eine SARL betreffen, würde der gérant aufgrund der in einem Gesellschafterbeschluss festgelegte Vergütung bis zur klaren Amtsbeendigung weiterhin erhalten.

Beurteilung durch das Gericht im konkreten Fall

Das Gericht wies darauf hin, dass beide Rechtsverhältnisse – die Organstellung und das anstellungsvertragliche Verhältnis – rechtlich selbständig sind. Der Umstand, dass der GmbH- Geschäftsführer im Rahmen der einstweiligen Verfügung weiterhin als Geschäftsführer behandelt wurde, führte demnach nicht automatisch zu einem Zahlungsanspruch für seine Tätigkeit.

Rechtliche Würdigung und praktische Bedeutung

Juristische Argumentation

Die Entscheidung stützt sich auf langjährig etablierte Grundsätze der Gesellschafts- und Arbeitsrechtslehre:

  • Rechtliche Trennung: Die Differenzierung zwischen der Bestellung zum Organ und dem Anstellungsvertrag ist grundlegend. Ein Geschäftsführer kann zwar im gesellschaftsrechtlichen Sinne abberufen werden, sein vertragliches Anstellungsverhältnis besteht – zumindest bis zur vertraglich festgelegten Kündigungsfrist – fort.
  • Fehlende Androhung im Urteilstitel: Das Gericht stellte fest, dass im Tenor des Urteils zwar eine Androhung (mittels Ordnungsgeld) für bestimmte Pflichtverletzungen enthalten war, diese aber in Bezug auf den Anspruch auf Vergütung fehlte. Eine entsprechende Verpflichtung zur Zahlung der Dienstbezüge wurde nicht ausgesprochen.
  • Unabhängigkeit der Vergütungsansprüche: Vergütungsansprüche ergeben sich aus dem konkreten Arbeitsvertrag und nicht aus der formalen Funktion als Organ der Gesellschaft. Dies unterstreicht auch die Bedeutung einer sorgfältigen vertraglichen Gestaltung im Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis.

Praktische Relevanz für Unternehmen und Geschäftsführer

Für Unternehmen und deren Geschäftsführer hat diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen:

  • Vertragsgestaltung: Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Regelungen im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag klar und eindeutig die Bedingungen der Vergütung definieren. Eine vertragliche Verknüpfung von Organstellung und Gehaltsanspruch ist rechtlich nicht automatisch gegeben.
  • Risikominimierung: Geschäftsführer, insbesondere Fremdgeschäftsführer, sollten darauf achten, dass ihre Vergütungsansprüche vertraglich abgesichert sind – gerade in Konfliktsituationen, in denen gesellschaftsrechtliche Maßnahmen (wie eine Abberufung) anstehen.
  • Rechtssicherheit: Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit, da sie den Grundsatz bestätigt, dass Vergütungsansprüche auf einer separaten schuldrechtlichen Grundlage beruhen und nicht mit der formalen Bestellung zum Organ der GmbH verknüpft sind.

Fazit und Ausblick

Die Entscheidung des LG Wiesbaden verdeutlicht, dass die reine Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers keinen eigenständigen Anspruch auf Vergütung begründet. Lediglich der Anstellungsvertrag schafft den vertraglichen Anspruch auf Geschäftsführergehalt.

Diese Schlussfolgerung erinnert wieder daran, dass der GmbH-Geschäftsführer einen geringeren Schutz als Arbeitnehmer genießt und er mit großer Sorgfalt die Bedingungen seines Eintritts in die Gesellschaft verhandeln sollte.

Signature en allemand

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

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Kein Vergütungsanspruch eines GmbH-Geschäftsführers allein aufgrund seiner Organstellung Die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom 12. Dezember 2023 (Az. 11 O 42/22), die vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 30.12.2024 (26 W 1/24) bestätigt wurde bringt einmal mehr Klarheit in eine grundlegende Frage des deutschen Gesellschaftsrechts: Führt allein die Organstellung eines GmbH-Geschäftsführers automatisch zu einem Vergütungsanspruch? Die Antwort lautet eindeutig: Nein.


[English]Es scheint eine unangenehme Überraschung für Citrix Service Provider im Lizenz Manager zu geben. Dort sind bei einigen Anbietern plötzlich keine Lizenzen mehr vorhanden. Ursache ist wohl eine “Time Bomb” im Citrix Lizenz Server 11.17.2 Build 51000. In diesem wird die benötigte Lizenzdatei unter bestimmten Umständen schlicht gelöscht. Citrix hat aber eine Anleitung veröffentlicht, wie Administratoren der Service Provider dieses Problem endgültig lösen können.

Joern hat sich zum 3. März 2025 in diesem Kommentar hier im Blog gemeldet und schrieb, dass er von diesem Problem betroffen war. Jan Mischo hat das Thema in seinem IT-Blog im Beitrag Bug / „Kill Pill” im Citrix Lizenz Server 11.17.2 Build 51000 im CSP dokumentiert und zum 3.3.2025 aktualisiert.

Jan schreibt, dass es einen Bug mit CSP Lizenzen im Citrix Lizenz Server 11.17.2 Build 51000 gibt. Zum 1. März 2025 ist wohl eine “Time-Bomb” aktiviert worden, die die Lizenzen löscht. Jan hat dies an einem Log-Auszug dokumentiert;

01/03/2025 00:07:20.022 [Warning] : main : legacylicensemgmttool.cpp : 196 : Using default time 1740783600
01/03/2025 00:07:20.022 [Warning] : main : legacylicensemgmttool.cpp : 206 : Time to clean the licenses
01/03/2025 00:07:20.022 [Warning] : main : legacylicensemgmttool.cpp : 266 : SUCCESS!! Tool Execution Complete

Jan hat eine Rückmeldung seines Kontakts erhalten, der Ansprechpartner für Citrix ist. Es wurde Citrix-Partnern wohl sehr nachdrücklich “nahegelegt”, auf den Citrix Licence Server Version 5100 zu aktualisieren. In dieser Version wird eine “Kill Pill” aktiviert, die gezündet wird, wenn der Partner in der Citrix Telemetrie nicht als vollständig konform angezeigt wird, Dann wird die Lizenzdatei vom Citrix Lizenz Server entfernt. Im Anschluss kann niemand mehr arbeiten.

Der schnelle Workaround ist ein Downgrade des Citrix Licence Server auf eine ältere Version und der Import einer Lizenzdatei, die vor dem 01.09.2024 aktiviert wurde.

Der Citrix-Support schreibt, dass Betroffene den Citrix License Server (11.17.2, Build 51000) deinstallieren und dann den Citrix License Server Version 11.17.2, Build 49000 installieren müssen. Dann ist eine gültige Lizenzdatei zu importieren. Weitere Details samt der Antwort des Citrix-Supports lassen sich bei Jan nachlesen. War noch jemand von dieser Überraschung betroffen?

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[English]Es scheint eine unangenehme Überraschung für Citrix Service Provider im Lizenz Manager zu geben. Dort sind bei einigen Anbietern plötzlich keine Lizenzen mehr vorhanden. Ursache ist wohl eine “Time Bomb” im Citrix Lizenz Server 11.17.2 Build 51000. In diesem wird die benötigte Lizenzdatei unter bestimmten Umständen schlicht gelöscht. Citrix hat aber eine Anleitung veröffentlicht, wie Administratoren der Service Provider dieses


[English]Kurze Information für WhatsApp-Nutzer unter der Leserschaft (bzw. zur Weitergabe an diese Nutzer). Der Meta-Dienst scheint gerade einen größeren Ausfall zu haben.

Ich habe die Information gerade im Web gelesen (ich nutze kein WhatsApp). Auf allestoerungen.de ist jedenfalls ein deutlicher Anstieg der Störungsmeldungen zu beobachten.

WhatsApp-Störung

43 % der Benutzer können keine Nachrichten senden, 7 % haben Störungen in der App gemeldet und 47 % melden Netzwerkstörungen. Ist jemand betroffen?

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[English]Kurze Information für WhatsApp-Nutzer unter der Leserschaft (bzw. zur Weitergabe an diese Nutzer). Der Meta-Dienst scheint gerade einen größeren Ausfall zu haben. Ich habe die Information gerade im Web gelesen (ich nutze kein WhatsApp). Auf allestoerungen.de ist jedenfalls ein deutlicher Anstieg der Störungsmeldungen zu beobachten. 43 % der Benutzer können keine Nachrichten senden, 7 % haben Störungen in der App


Mir sind die Tage gleich zwei Fälle untergekommen, wo die Deutsche Telekom keine Mails bei T-Online annimmt. In beiden Fällen scheint die Telekom neue Vorschriften anzuwenden und verlangt, dass zur IP-Adresse des anliefernden Systems auch die Website des Betreibers mit Kontaktmöglichkeit existieren und einfach recherchierbar sein müsse.

Fall 1: T-Online verweigert Mail-Annahme

Der erste Fall im Hinblick auf “T-Online verweigert Mail-Annahme” ist mir bei administrator.de im Thread T-Online verweigert Mailannahme mit 554 – none bad reputation untergekommen. Der Betroffene betreibt einen Linux-Server (IONOS Cloud-Server unter Plesk-Verwaltung). Laut Beschreibung sind MXToolBox in der Konfiguration komplett und SPF/ DKIM/ DMARC vollständig aktiv. Beim Versuch, E-Mails zu T-Online-Adressen zu senden, wird deren Annahme mit folgender Fehlermeldung abgelehnt.

554 IP=xxx.xxx.xxx.xxx – None/bad reputation

Dem Betroffenen wurde auf Anfrage von T-Online mitgeteilt, dass der PTR-Record (rDNS) für die IP-Adresse durch den Provider auf einen Hostnamen einer der benutzte Domains zu ändern.

Als ich diesen Post erstmals gesehen habe, war das Ganze noch frisch und ohne Lösung. Nun lese ich zum 22. Februar 2025 eine Ergänzung des Betroffenen, die besagt, dass die Telekom ein Impressum verlangt.

Telekom-Forderung nach einem Impressum

Obiger Screenshot zeigt die Antwort der Telekom mit der Forderung, dass aus dem Hostnamen (FQDN) zur IP-Adresse des anliefernden Systems für Betroffene die Domain und somit auch die Website des Betreibers hervorgehen und mit unmittelbarer Kontaktmöglichkeit einfach recherchierbar und nachvollziehbar sein muss.

Fall 2: T-Online verweigert Mail-Annahme

Blog-Leser Dominik H. ist als IT-Dienstleister für Kunden unterwegs. Nun ist er bei einem Kunden auf ein spezielles Problem gestoßen. Dieser Kunde hat in einem Rechenzentrum einen virtuellen Server als VM angemietet und eine Domain zugeordnet. Diese Domain wird nur für den Mailversand genutzt, und für nichts weiter, schreibt der Leser.

Offenbar ist die betreffende VM erst kürzlich auf den neuen Server umgezogen. Nun kann der Kunde seit der Migration auf den neuen Server keine Mails mehr an T-Online-Kunden schicken.

Der Blog-Leser hat dann Kontakt zu T-Online aufgenommen und nachgefragt, was das Problem sein können. Dabei hat er von T-Online die Information erhalten, dass aus dem Hostnamen (FQDN) zur IP-Adresse des anliefernden Systems hervorgehen und für Betroffene die Domain und somit auch die Website des Betreibers mit unmittelbarer Kontaktmöglichkeit einfach recherchierbar und nachvollziehbar sein muss.

Antwort der Telekom

Die Telekom verweist in ihrer Antwort (siehe obiger Screenshot) auf den Abschnitt 4.1 ihrer FAQ lautet, die sich auf die RFC 1912 (FCrDNS) und die EU-Richtlinie 2000/31/EG Artikel 5 bezieht. Der Leser schrieb, dass das bei seinem Kunden und der URL noch nicht der Fall sei.

Weiterhin merkt der Leser an, dass er sich die besagten Webseiten durchgelesen habe, aber keinen Hinweis auf Pflicht einer Homepage mit Kontaktdaten habe finden können. Der Schluss des Betroffenen: “Kurz gesagt, T-Online weigert sich die IP zum Versand von Mails an T-Online Kunden freizuschalten.”

Die Domain sei laut www.mail-tester.com (10/10 Punkten) und MXTools komplett eingerichtet und weise keine Fehler auf. Alles Wichtige sei vorhanden. Noch jemand aus der Leserschaft mit ähnlichen Erfahrungen? Ist die Anforderung der Telekom neu?



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Mir sind die Tage gleich zwei Fälle untergekommen, wo die Deutsche Telekom keine Mails bei T-Online annimmt. In beiden Fällen scheint die Telekom neue Vorschriften anzuwenden und verlangt, dass zur IP-Adresse des anliefernden Systems auch die Website des Betreibers mit Kontaktmöglichkeit existieren und einfach recherchierbar sein müsse. Fall 1: T-Online verweigert Mail-Annahme Der erste Fall im Hinblick auf “T-Online verweigert